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   OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11   

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https://dejure.org/2011,64610
OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11 (https://dejure.org/2011,64610)
OLG München, Entscheidung vom 27.09.2011 - 4 Ws 5/11 (https://dejure.org/2011,64610)
OLG München, Entscheidung vom 27. September 2011 - 4 Ws 5/11 (https://dejure.org/2011,64610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Strafvollzug in Bayern: Anordnung von Disziplinarmaßnahmen wegen der Verweigerung einer Urinabgabe zur Drogenkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 19.09.2007 - 3 Vollz (Ws) 47/07
    Auszug aus OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11
    Ebenso ist danach eine disziplinarrechtliche Ahndung zulässig, wenn die zur Drogenkontrolle angeordnete Urinabgabe verweigert wird (für alle: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.9.2007 - Gz.: 3 Vollz (Ws) 47/07 zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.05.2007 -Gz.: 1 Ws 68/07 zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 26.01.2006 - Gz.: 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 10.05.2007 - 1 Ws 68/07

    StVollzG

    Auszug aus OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11
    Ebenso ist danach eine disziplinarrechtliche Ahndung zulässig, wenn die zur Drogenkontrolle angeordnete Urinabgabe verweigert wird (für alle: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.9.2007 - Gz.: 3 Vollz (Ws) 47/07 zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.05.2007 -Gz.: 1 Ws 68/07 zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 26.01.2006 - Gz.: 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz zitiert nach juris).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11
    Eine Fortbildung des Rechts liegt nur dann vor, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (BGHSt 24, 15/21).
  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahmen gegen die Weigerung eines Strafgefangenen zur

    Auszug aus OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11
    Ebenso ist danach eine disziplinarrechtliche Ahndung zulässig, wenn die zur Drogenkontrolle angeordnete Urinabgabe verweigert wird (für alle: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.9.2007 - Gz.: 3 Vollz (Ws) 47/07 zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.05.2007 -Gz.: 1 Ws 68/07 zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 26.01.2006 - Gz.: 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz zitiert nach juris).
  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung des Antrags auf Erlaß einer

    Auszug aus OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11
    Zudem handelt es sich bei einer Disziplinarmaßnahme in Form des Strafarrestes um die schwerste als Disziplinarmaßnahme zu verhängende Reaktion und damit um einen besonders tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtseingriff, falls dieser zu Unrecht erfolgt und vollzogen worden ist (BVerfG Kammerbeschluss vom 30.4.1993, Gz.: 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 zitiert nach juris dort Orientierungssatz Nr. 1, Rdn. 20).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Auszug aus OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegen aufgrund einer Mitwirkungspflicht gewonnene Erkenntnisse nicht in jedem Fall einem Verwertungsverbot in einem Straf- oder strafähnlichen Verfahren, sondern insoweit ist eine Güterabwägung erforderlich (BVerfG, Beschluss vom 21.4.1993 -Gz.: 2 BvR 930/92 zitiert nach juris dort Rdn. 13/15 für den Fall einer Bewährungsweisung, Urinproben abzugeben; BVerfG, Beschluss vom 13.1.1981 -Gz.: 1 BvR 116/77 zitiert nach juris dort Rdn. 18 ff, 25, 26 für den Fall der Verwertung von im Rahmen der Auskunftspflicht des Gemeinschuldners im Konkursverfahren erlangten Erkenntnissen; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg a.a.O. Rdn. 13 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegen aufgrund einer Mitwirkungspflicht gewonnene Erkenntnisse nicht in jedem Fall einem Verwertungsverbot in einem Straf- oder strafähnlichen Verfahren, sondern insoweit ist eine Güterabwägung erforderlich (BVerfG, Beschluss vom 21.4.1993 -Gz.: 2 BvR 930/92 zitiert nach juris dort Rdn. 13/15 für den Fall einer Bewährungsweisung, Urinproben abzugeben; BVerfG, Beschluss vom 13.1.1981 -Gz.: 1 BvR 116/77 zitiert nach juris dort Rdn. 18 ff, 25, 26 für den Fall der Verwertung von im Rahmen der Auskunftspflicht des Gemeinschuldners im Konkursverfahren erlangten Erkenntnissen; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg a.a.O. Rdn. 13 m.w.Nachw.).
  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 630/05

    Anordnung von Urinproben wegen des Verdachts des Drogenmißbrauchs eines

    Auszug aus OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11
    Ebenso ist danach eine disziplinarrechtliche Ahndung zulässig, wenn die zur Drogenkontrolle angeordnete Urinabgabe verweigert wird (für alle: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.9.2007 - Gz.: 3 Vollz (Ws) 47/07 zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.05.2007 -Gz.: 1 Ws 68/07 zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 26.01.2006 - Gz.: 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz zitiert nach juris).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Soweit ersichtlich, betrifft die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung, die Verfahrensrügen als bereits nicht in zulässiger Form erhoben zurückweist, Fallgestaltungen, in denen die (Nicht)beachtung grundsätzlicher Verfahrensprinzipien durch das Landgericht nicht in Zweifel stand (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 3 Ws 292/03 -, NStZ-RR 2003, S. 254 ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23. November 2009 - 1 Ws (Vollz) 197/09 -, juris, Rn. 15; OLG München, Beschluss vom 27. September 2011 - 4 Ws 5/11 (R) -, juris, Rn. 1 ff., Rn. 59 f.; OLG München, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 4 Ws 103/12 (R) -, NStZ-RR 2012, S. 385 (Leitsatz und Gründe, vollständig bei juris, Rn. 106 ff.); Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 2 Ws (Vollz) 105/13 u. Ws 35/14 -, BeckRS 2014, 07362).
  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels

    Nach einer Ansicht wird bei speziellen Rechtsgrundlagen in den Strafvollzugsgesetzen der Länder, die nach dem Wortlaut eine allgemeine Anordnung von Suchtmittelkontrollen zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt zulassen, eine anlasslose Anordnung von Urinkontrollen in der Justizvollzugsanstalt für zulässig erachtet, weil der Drogenkonsum in Haftanstalten besondere Gefahren für deren Sicherheit und Ordnung mit sich bringe, denen anders nicht wirksam begegnet werden könne (vgl. KG, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 2 Ws 92/17 Vollz -, juris, Rn. 19; OLG München, Beschluss vom 27. September 2011 - 4 Ws 5/11 (R) -, juris, Rn. 26; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 1 Vollz (Ws) 250/15 -, juris, Rn. 2).
  • OLG München, 05.06.2012 - 4 Ws 103/12

    Strafvollzug in Bayern: Ablehnung einer Dauersubstitution mit Methadon,

    Das OLG hat sich in seiner Entscheidung zu diesem Fall vom 27.09.2014 (4 Ws 5/11 (R)) auf 16 Seiten mit dieser Frage beschäftigt, so dass man keineswegs von einer eindeutigen, dem Antragsteller einleuchtenden Rechtsfrage sprechen kann.
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2018 - 1 Ws 287/18

    Strafvollzugssache: Berechtigtes Interesse an der Feststellung der

    Ein Rehabilitationsinteresse kann bestehen, wenn der Antragsteller weiterhin von den Auswirkungen der Maßnahme betroffen ist, diese also Folgen über ihre Erledigung hinaus hat oder sich später für den Antragsteller nachteilig auswirken kann (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. August 2001, Ws 832/01; OLG München, Beschluss vom 27. September 2011, 4 Ws 5/11 (R), beide zit. nach juris).
  • OLG Jena, 06.04.2018 - 1 Ws 411/16

    Strafvollzug in Thüringen: Disziplinarmaßnahmen wegen einmaliger grundloser

    Die in diesem Zusammenhang bestehende Notwendigkeit, (im Rahmen und unter den Voraussetzungen des in § 98 Abs. 1 ThürJVollzGB gesetzlich geregelten Tatbestandskatalogs) auch mit Disziplinarmaßnahmen reagieren zu können, wird - wenngleich mit rechtsirriger (s. o.) Schlussfolgerung - im Übrigen auch in der Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum ThürJVollzGB (Thür. Landtag, Drucksache 5/6700, S. 136/137) ausdrücklich betont (vgl. ferner OLG München, Beschl. v. 27.09.2011, 4 Ws 5/11, bei juris).
  • OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18

    Unwirksame Aufrechnung der Haftanstalt gegen Überbrückungsgeldanspruch eines

    Abgesehen davon, dass der Beschwerdeführer weder nach Erledigung beantragt hat, die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen festzustellen, noch ein eventuelles Feststellungsinteresse schlüssig dargetan hat (zu diesem Erfordernis OLG München, Beschluss vom 27.9.2011 - 4 Ws 5/11 [R], FS 2012, S. 178, 179 [für den Vollzug der Freiheitsstrafe]; Grube, StrVert 2013, S. 534, 538), ist ein solches im Lichte der in der Rechtsprechung anerkannten Konstellationen (dazu Krauß, aaO; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 119a Rdn. 8 i. V. m. vor §§ 296 ff. Rdn. 17 ff.) auch nicht ersichtlich.
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