Weitere Entscheidung unten: KG, 15.08.2008

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   OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08   

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https://dejure.org/2008,24585
OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08 (https://dejure.org/2008,24585)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.2008 - 4 Ws 73/08 (https://dejure.org/2008,24585)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 4 Ws 73/08 (https://dejure.org/2008,24585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift des Vollzugsplans

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer zur Niederschrift der Geschäftsstelle erhobenen Rechtsbeschwerde; Anspruch des Strafgefangenen gegenüber der Justizvollzugsanstalt auf Aushändigung einer Abschrift des Vollzugsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Gefangenen gegenüber der Justizvollzugsanstalt auf Aushändigung einer Abschrift des Vollzugplans; Anforderungen an die Erhebung einer Rechtsbeschwerde zur Niederschrift bei einer Geschäftsstelle

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 443
  • NStZ-RR 2008, 391 (Ls.)
  • StV 2009, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 79/84
    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Während das OLG Hamm (Beschluss vom 28.4.1978 - 1 Vollz (WS) 44/77; NStZ 1985, 47) unter Hinweis auf das OLG Nürnberg (ZfStrVo 1982, 308) und das OLG Karlsruhe (ZfStrVo 1980, 184) einen Anspruch auf Aushändigung ablehnen, hat das Oberlandesgericht Celle einen solchen Anspruch bejaht (NStZ 1982, 136).

    Eine Vorlage der Sache nach § 121 Abs. 2 GVG an den Bundesgerichtshof bedurfte es nicht, da der Senat im vorliegenden Fall einen Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift des Vollzugplans verneint hat und die Ausführungen des OLG Celle in seinem Beschluss vom 6.11.1981 (a.a.O.) die Verwaltungspraxis in Niedersachsen betreffen (so zutreffend OLG Hamm NStZ 1985, 47/48).

  • BVerfG, 21.01.2003 - 2 BvR 406/02

    Zum Akteneinsichtsrecht des in seinen Vollzugsplan Einblick begehrenden

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Da der Betroffene ohne Zugang zur schriftlichen Fassung des Vollzugsplans nicht in der Lage ist, die Vollständigkeit und Richtigkeit der ihm erteilten Auskünfte zu überprüfen, würde das Beharren auf einer ausschließlich mündlichen Auskunftserteilung dem zentralen Anliegen des Vollzugsplans zuwiderlaufen, dem Gefangenen - im Rahmen des Möglichen - eine gewisse Planungssicherheit und damit eine Grundlage für eigenes zukunftsorientiertes Verhalten zu vermitteln (BVerfG Beschluss vom 21.1.2003 -2 BvR 406/02 - zitiert nach juris, dort Rn. 10, 12).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Eine Fortbildung des Rechts liegt nur dann vor, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (BGHSt 24, 15/21).
  • OLG Celle, 06.11.1981 - 3 Ws 327/81
    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Während das OLG Hamm (Beschluss vom 28.4.1978 - 1 Vollz (WS) 44/77; NStZ 1985, 47) unter Hinweis auf das OLG Nürnberg (ZfStrVo 1982, 308) und das OLG Karlsruhe (ZfStrVo 1980, 184) einen Anspruch auf Aushändigung ablehnen, hat das Oberlandesgericht Celle einen solchen Anspruch bejaht (NStZ 1982, 136).
  • OLG Hamm, 28.04.1978 - 1 Vollz (Ws) 44/77
    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Während das OLG Hamm (Beschluss vom 28.4.1978 - 1 Vollz (WS) 44/77; NStZ 1985, 47) unter Hinweis auf das OLG Nürnberg (ZfStrVo 1982, 308) und das OLG Karlsruhe (ZfStrVo 1980, 184) einen Anspruch auf Aushändigung ablehnen, hat das Oberlandesgericht Celle einen solchen Anspruch bejaht (NStZ 1982, 136).
  • BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2438/15

    Die Anforderungen an eine Sachrüge dürfen nicht überspannt werden (Art. 19 Abs. 4

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet, dass die Anforderungen an eine Sachrüge, die auch lediglich in allgemeiner Form erhoben werden kann (vgl. Arloth, in: ders., Strafvollzugsgesetze, 3. Auflage 2011, § 118 Rn. 4; Kamann/Spaniol, in: Feest/Lesting, StVollzG, 6. Auflage 2012, § 118 Rn. 8; Bachmann, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Auflage 2015, Abschn. P Rn. 104; Euler, in: Graf, StVollzG, § 118 Rn. 10 (März 2016); OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 4 Ws 73/08 (R), 4 Ws 073/08 (R) -, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 23), nicht überspannt werden (vgl. zur Auslegung des Vorbringens OLG München, Beschluss vom 2. November 2007 - 3 Ws 662/07 -, BeckRS 2009, 08544; da § 118 Abs. 2 StVollzG insoweit § 344 Abs. 2 StPO entspricht, vgl. zur Revision etwa BGHSt 25, 272 ; BGH, Beschluss vom 21. August 1991 - 3 StR 296/91 -, juris, Rn. 4; Gericke, in: Hannich, Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 344 Rn. 25 f.).
  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - V 4 Ws 162/20

    Gefährdung der Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt durch Besitz des Buches

    Eine Rechtsbeschwerde ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Urkundsbeamte sich den Inhalt des Protokolls vom Antragsteller diktieren lässt oder wenn der Beschwerdeführer auf der wörtlichen Protokollierung einer von ihm schriftlich vorformulierten Rechtsbeschwerdebegründung besteht (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 1 Ws 186/10, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 4 Ws 73/08 (R), juris Rn 11; OLG Celle, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 Ws 438/07, juris Rn. 10).
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