Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.04.2010 - 4 ZB 09.910 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Widerruf der Anerkennung als Betreuungsverein; Eignung eines Mitarbeiters als Betreuer; Querschnittsarbeit; Aufsicht über Vereinsmitarbeiter bei verwandtschaftlichen Beziehungen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Anerkennung als Betreuungsverein, Widerruf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fehlverhalten eines Mitarbeiters eines Betreuungsvereins
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 17.11.2015 - AN 1 K 15.01184
Widerruf der Anerkennung eines Betreuungsvereins
Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. April 2010 - 4 ZB 09.910 abgelehnt.Die Voraussetzungen für den Widerruf der erteilten Anerkennung des Klägers als Betreuungsverein lagen zum maßgeblichen Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung als (letzte) Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.4.2010 - 4 ZB 09.910) nicht vor.
Herr ... ist - wie Herr ... - Diplom-Sozialwirt und damit fachlich geeignet, im Bedarfsfalle als Vereinsbetreuer bestellt zu werden und auch Querschnittsaufgaben wahrzunehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.4.2010 - 4 ZB 09.910, juris Rn. 7).