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   VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133   

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https://dejure.org/2011,66017
VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133 (https://dejure.org/2011,66017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133 (https://dejure.org/2011,66017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 4 ZB 10.3133 (https://dejure.org/2011,66017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hundesteuer; Steuersatz; Keine erdrosselnde Wirkung; Änderungssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133
    Die Höhe der Steuer von jährlich 80 Euro für den ersten, 140 Euro für den zweiten und 200 Euro für jeden weiteren Hund (zur Zulässigkeit eines erhöhten Steuersatzes vgl. Beschluss des Senats vom 23.9.2010 NVwZ-RR 2011, 171) führt nicht dazu, daß die Festsetzung der Hundesteuer deshalb rechtswidrig ist, weil sie ihren Charakter als Steuer verliert (vgl. BVerfG vom 22.5.1963 BVerfGE 16, 147/161; vom 8.12.1970 BVerfGE 29, 327/331).

    Bei der damit einhergehenden monatlichen Steuerbelastung für die Hundehaltung geht die Steuer ersichtlich nicht darauf aus, die Erfüllung des Steuertatbestandes durch eine erdrosselnde Wirkung praktisch unmöglich zu machen (BVerfGE 16, 147/161).

  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 95/68

    Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Schankerlaubnissteuer für Zweitbetriebe

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133
    Die Höhe der Steuer von jährlich 80 Euro für den ersten, 140 Euro für den zweiten und 200 Euro für jeden weiteren Hund (zur Zulässigkeit eines erhöhten Steuersatzes vgl. Beschluss des Senats vom 23.9.2010 NVwZ-RR 2011, 171) führt nicht dazu, daß die Festsetzung der Hundesteuer deshalb rechtswidrig ist, weil sie ihren Charakter als Steuer verliert (vgl. BVerfG vom 22.5.1963 BVerfGE 16, 147/161; vom 8.12.1970 BVerfGE 29, 327/331).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133
    Die Steuer verstößt deshalb auch nicht gegen das rechtsstaatliche Übermaßverbot (BVerfG vom 1.4.1971 BVerfGE 31, 8/23).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvL 11/82

    Gewerbeordnung : § 124b GewO als vorkonstitutionelles Recht

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133
    Zwar trifft es zu, dass der gesamte Text der Satzung bekannt zu machen ist (Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, RdNr. 13 zu Art. 26 GO); das bedeutet indes nicht, dass der Satzungsgeber bei jeder Änderungssatzung zu einer Neubekanntmachung der gesamten betroffenen Satzung verpflichtet wäre (vgl. zur Neubekanntmachung von Gesetzen BVerfG vom 14.6.1983 BVerfGE 64, 217/221) oder gar die Satzung stets insgesamt erneut beschließen und bekanntmachen müsste.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133
    Die Klägerin hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133
    Die Klägerin hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • VGH Bayern, 23.09.2010 - 4 ZB 09.2136

    Gestaffelte Hundesteuer bei Haltung mehrerer Hunde in einem Haushalt

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133
    Die Höhe der Steuer von jährlich 80 Euro für den ersten, 140 Euro für den zweiten und 200 Euro für jeden weiteren Hund (zur Zulässigkeit eines erhöhten Steuersatzes vgl. Beschluss des Senats vom 23.9.2010 NVwZ-RR 2011, 171) führt nicht dazu, daß die Festsetzung der Hundesteuer deshalb rechtswidrig ist, weil sie ihren Charakter als Steuer verliert (vgl. BVerfG vom 22.5.1963 BVerfGE 16, 147/161; vom 8.12.1970 BVerfGE 29, 327/331).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11221/12

    Normenkontrollverfahren gegen eine Hundesteuererhöhung

    Daher sind solche Steuervorschriften im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz nur an den Verhältnissen des jeweiligen örtlichen Normgebers zu messen und diesbezügliche Regelungen anderer Gemeinden auszublenden (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 8 NB 5.95 -, Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 24; BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 4 ZB 10.3133 -, KStZ 2011, 209).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12

    Zulässigkeit einer erheblichen Hundesteuererhöhung und eines Hundesteuersatzes

    Daher sind solche Steuervorschriften im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz nur an den Verhältnissen des jeweiligen örtlichen Normgebers zu messen und diesbezügliche Regelungen anderer Gemeinden auszublenden (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 8 NB 5.95 -, Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 24; BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 4 ZB 10.3133 -, KStZ 2011, 209).
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