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   VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809   

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VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809 (https://dejure.org/2016,42198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809 (https://dejure.org/2016,42198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2016 - 4 ZB 15.2809 (https://dejure.org/2016,42198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von Gemeinde verlangte Kostenerstattung für Wohnungseinweisung eines Obdachlosen erfordert Kostenbescheid - Gemeinde kann nicht Rechnung ausstellen und dann Klage erheben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 165
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 4 B 14.1831

    Beseitigung einer Ölspur durch die Feuerwehr

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809
    Dies setzt den fristgerechten Erlass eines entsprechend begründeten Kostenbescheids nach Art. 12, Art. 13 und Art. 20 KG in Verbindung mit der gemeindlichen Kostensatzung voraus (vgl. BayVGH, U. v. 24.9.2015 - 4 B 14.1831 - juris Rn. 31).

    Sie ist nach dem für die Auslegung maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont (vgl. BVerwG, U. v. 26.6.1987 - 8 C 21.86 - BVerwGE 78, 3/4= NVwZ 1988, 51; BayVGH, U. v. 27.9.2015 - 4 B 14.1831 - juris Rn. 23; jeweils m. w. N.) nicht als Verwaltungsakt im Sinn des Art. 35 BayVwVfG zu qualifizieren.

  • VGH Bayern, 17.08.2011 - 4 BV 11.785

    Heranziehung zu verbrauchsabhängigen Gebühren für die Inanspruchnahme einer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809
    Insoweit besteht nach der jüngeren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei der Finanzierung laufender Betriebskosten einer gemeindlichen Obdachlosenunterkunft als öffentlicher Einrichtung ein Vorrang des Kommunalabgabenrechts, der den Erlass einer Abgabensatzung nach Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 GO i. V. m. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 KAG und eine Gebührenkalkulation zur Erhebung verbrauchsabhängiger Benutzungsgebühren erfordert (BayVGH, U. v. 17.8.2011 - 4 BV 11.785 - VGH n. F. 64, 195/196 ff. = BayVBl 2012, 19).

    Zwar weist die Zulassungsbegründung zu Recht darauf hin, dass - wie oben dargelegt - der vom Verwaltungsgerichtshof postulierte Vorrang des Kommunalabgabenrechts vor anderen Anspruchsgrundlagen nur bei der Einweisung in eine der Gemeinde gehörende Unterkunft mit einer entsprechenden Benutzungs- und Gebührensatzung gilt (vgl. BayVGH, U. v. 17.8.2011 - 4 BV 11.785 - VGH n. F. 64, 195 ff. = BayVBl 2012, 19).

  • VGH Bayern, 28.06.1993 - 21 B 92.3126
    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809
    Der Bescheid wurde zur Beseitigung der Obdachlosigkeit als Gefahrenlage erlassen und gegen die Wohnungseigentümer als Nichtstörer im Sinn von Art. 9 Abs. 3 Satz 1 LStVG gerichtet (vgl. etwa BayVGH, U. v. 28.6.1993 - 21 B 92.3126 - NVwZ 1994, 716/717; Drasdo, NJW-Spezial 2012, 609).

    Eine derartige Privatwohnung, deren Beschlagnahme aus verfassungsrechtlichen Gründen nur als ultima ratio und für einen eng begrenzten Zeitraum zulässig ist (vgl. etwa BayVGH, U. v. 28.6.1993 - 21 B 92.3126 - NVwZ 1994, 716/717; B. v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - juris Rn. 2), erhält auch nicht etwa durch die Einweisungsverfügung den Charakter einer (temporären) öffentlichen Einrichtung im Sinn des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO.

  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 22 ZB 09.1525

    Unzulässige Leistungsklage auf Kostenersatz für Sanierungsaufwendungen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809
    Die Leistungsklage eines Hoheitsträgers gegen einen Privaten ist ausgeschlossen, wenn das zugrunde liegende materielle Recht die Behörde zum Erlass eines Verwaltungsakts verpflichtet (vgl. BayVGH, B. v. 13.1.2011 - 22 ZB 09.1525 - BayVBl 2011, 344 m. w. N.).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809
    In diesem Fall stellt der Erlass eines Leistungsbescheides keinen gegenüber der Leistungsklage einfacheren Weg zur Inanspruchnahme der Beklagten dar, weil ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen ist (vgl. BVerwG, U. v. 6.9.1988 - 1 C 15.86 - BVerwGE 80, 164/165 f. = NJW 1989, 53).
  • VGH Bayern, 25.09.1998 - 4 CS 98.2581
    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809
    Eine derartige Privatwohnung, deren Beschlagnahme aus verfassungsrechtlichen Gründen nur als ultima ratio und für einen eng begrenzten Zeitraum zulässig ist (vgl. etwa BayVGH, U. v. 28.6.1993 - 21 B 92.3126 - NVwZ 1994, 716/717; B. v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - juris Rn. 2), erhält auch nicht etwa durch die Einweisungsverfügung den Charakter einer (temporären) öffentlichen Einrichtung im Sinn des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO.
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809
    Sie ist nach dem für die Auslegung maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont (vgl. BVerwG, U. v. 26.6.1987 - 8 C 21.86 - BVerwGE 78, 3/4= NVwZ 1988, 51; BayVGH, U. v. 27.9.2015 - 4 B 14.1831 - juris Rn. 23; jeweils m. w. N.) nicht als Verwaltungsakt im Sinn des Art. 35 BayVwVfG zu qualifizieren.
  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11

    Aufwendungsersatzanspruch eines im Auftrag einer hessischen Gemeinde tätigen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809
    Im Übrigen ist ein Rückgriff auf den Aufwendungsersatzanspruch nach § 683 i. V. m. § 670 BGB ausgeschlossen, wenn vorrangige einschlägige Regelungen über die Erstattung von Kosten und Auslagen für die betreffenden Maßnahmen bestehen (vgl. nur BGH, U. v. 21.6.2012 - III ZR 275/11 - NVwZ-RR 2012, 707/709 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809
    Solche Zweifel sind nur gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (zu diesem Maßstab BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08

    Verjährung von Ansprüchen gegen Abgeordnete auf Abführung einer verbotenen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809
    Ein Hoheitsträger kann nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage haben, wenn die Befugnis zum Erlass eines Leistungsbescheides zumindest zweifelhaft ist und sich der Beklagte weigert, die geltend gemachte Forderung anzuerkennen oder wenigstens auf die Einrede der Verjährung zu verzichten (BVerwG, B. v. 29.8.2008 - 6 B 48.08 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 05.12.2016 - 4 CE 16.2297

    Zuweisung eines anerkannten Flüchtlings zu einer Obdachlosenunterkunft

    Anders als in den auf private Mietwohnungen bezogenen Wiedereinweisungsfällen (vgl. dazu BayVGH, B. v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - juris Rn. 8 m. w. N.) ist eine strikte zeitliche Befristung der Unterbringung im Rahmen der einstweiligen Anordnung nicht veranlasst.
  • VG München, 15.12.2016 - M 22 K 14.5771

    Vorrangigkeit spezialgesetzlicher Kostenregelungen bei Ersatzanspruch für

    Hierbei handelt es sich vielmehr um eine abschließende Sonderregelung für die Erstattung der Kosten durch einen Störer, die einer Sicherheitsbehörde ihm Rahmen einer Ersatzvornahme entstanden sind (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - Rn. 9; s. auch BGH, U.v. 13.11.2003 - III ZR 70/03 - für den Parallelfall der Kosten einer Ersatzvornahme durch die Polizei nach dem PAG).

    Auch der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch analog §§ 812 ff. BGB ist gegenüber anderen zur Erstattung oder zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtenden Vorschriften subsidiär (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - Rn. 10) und tritt selbst dann hinter diesen Vorschriften zurück, wenn deren tatbestandliche Voraussetzungen nicht gegeben sein sollten (VGH Mannheim, U.v. 16.8.2002 - 8 S 455/02 - NJW 2003, 1066).

  • VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.807

    Öffentlich-rechtlicher Aufwendungsersatz für Baumfällung

    Denn das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die für die Durchsetzung der Grundverfügung (Anordnung der Fällung der Bäume; Primärmaßnahme) mit den Mitteln des Verwaltungszwangs einschlägigen Vorschriften des Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes auch mit Blick auf den Vorbehalt des Gesetzes (s. Art. 20 Abs. 3 GG) erschöpfende und damit abschließende Sonderregelungen beinhalten, die in diesem Bereich einen Anspruch des Hoheitsträgers aus Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließen (so die ganz h.M. in der Rechtsprechung und [Kommentar-]Literatur: zum Vorrang der entsprechenden Vorschriften des bayerischen Polizeirechts vgl. etwa BVerfG, B.v. 30.6.2011 - 1 BvR 367/11 m.w. Lit.-nachweisen sowie Senftl in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand: 20.4.2017, PAG Art. 25 Rn. 41 unter Hinweis auf diese Entscheidung; BGH, U.v. 21.6.2012 - III ZR 275/11 m.w.N. seiner stRspr; zum allgemeinen Vorrang einschlägiger Regelungen über die Erstattung von Kosten vgl. auch BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - juris Rn 9; VG Ansbach, U.v. 25.1.2017 - AN 9 K 15.00665 - juris Rn 27; Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsrecht in Bayern, Stand März 2017, VwZVG Art. 32 Anm. IV. 1.a; vgl. weiter Schäfer in Münchner Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. 5/2, 7. Aufl. 2017, § 677 Rn 77; Gehrlein in BeckOK BGB, Stand: 1.2.2017, BGB § 677 Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.03.2022 - 4 ZB 21.2858

    Zulassung der Berufung zur Frage der Rechtsgrundlage für die Erhebung von

    Die Berufungen werden zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Urteile bestehen (vgl. BayVGH, U.v. 17.8.2011 - 4 BV 11.785 - BayVBl 2012, 19 Rn. 32 ff.; B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - BayVBl 2017, 276 Rn. 10 m.w.N.; Ehmann, Obdachlosigkeit in Kommunen, 4. Aufl. 2020, S. 122 ff.).
  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 4 B 22.811

    Erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung eines Entgelts für die Nutzung einer

    Hat die Gemeinde zum Zweck der Obdachlosenunterbringung Räume von privaten Dritten angemietet, kann sie auch die dadurch entstehenden Mietkosten nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 5 KG als Auslagen ansetzen (BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - BayVBl 2017, 276 Rn. 11 m.w.N.).
  • VG München, 17.03.2022 - M 10 K 20.2675

    Kostenerstattung für Verlegung einer bestehenden Hausanschlussleitung

    Die Leistungsklage eines Hoheitsträgers gegen einen Privaten ist ausgeschlossen, wenn das zugrundeliegende materielle Recht die Behörde zum Erlass eines Verwaltungsakts verpflichtet (BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 Rn. 12; B.v. 13.1.2011 - 22 ZB 09.1525, jeweils juris).
  • VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763

    Verpflichtung zur Öffnung des Wasserschiebers, Verpflichtung zur Wasserversorgung

    Eine Beschlagnahme einer Privatwohnung ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nur als ultima ratio und für einen eng begrenzten Zeitraum zulässig (BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - juris Rn. 8).
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