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VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO §§ 68 ff.
Ruhen des Widerspruchsverfahrens - rewis.io
Ruhen des Widerspruchsverfahrens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 21.06.2018 - M 10 K 16.5274
- VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 667
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von …
Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment), so dass auch ein an sich unbefristeter Antrag deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden kann, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfG, B.v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 - juris Rn. 25 m.w.N.). - VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, weil verwaltungsgerichtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
Untätig trotz Obliegenheit zum Handeln war daher allein die Beklagte (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.1.2010 - 14 ZB 09.2080 -juris Rn. 11;… U.v. 12.11.1998 - 12 B 95.857 - juris Rn. 37). - VGH Bayern, 12.11.1998 - 12 B 95.857
Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
Untätig trotz Obliegenheit zum Handeln war daher allein die Beklagte (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.1.2010 - 14 ZB 09.2080 -juris Rn. 11; U.v. 12.11.1998 - 12 B 95.857 - juris Rn. 37). - BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11
Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
Das wäre nur der Fall, wenn dem Betroffenen eine frühere Geltendmachung des Rechts möglich, zumutbar und von ihm auch zu erwarten gewesen wäre (vgl. BVerfG, B.v. 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 - juris Rn. 3). - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden
Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
Die Beklagte hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tat Sachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243/1244 m.w.N.).