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   VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839   

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https://dejure.org/2019,6204
VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839 (https://dejure.org/2019,6204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839 (https://dejure.org/2019,6204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - 4 ZB 18.1839 (https://dejure.org/2019,6204)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 667
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07

    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von

    Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment), so dass auch ein an sich unbefristeter Antrag deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden kann, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfG, B.v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, weil verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
    Untätig trotz Obliegenheit zum Handeln war daher allein die Beklagte (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.1.2010 - 14 ZB 09.2080 -juris Rn. 11; U.v. 12.11.1998 - 12 B 95.857 - juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 12.11.1998 - 12 B 95.857
    Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
    Untätig trotz Obliegenheit zum Handeln war daher allein die Beklagte (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.1.2010 - 14 ZB 09.2080 -juris Rn. 11; U.v. 12.11.1998 - 12 B 95.857 - juris Rn. 37).
  • BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11

    Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
    Das wäre nur der Fall, wenn dem Betroffenen eine frühere Geltendmachung des Rechts möglich, zumutbar und von ihm auch zu erwarten gewesen wäre (vgl. BVerfG, B.v. 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
    Die Beklagte hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tat Sachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243/1244 m.w.N.).
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