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   OVG Thüringen, 27.11.2003 - 4 ZEO 513/99   

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https://dejure.org/2003,19230
OVG Thüringen, 27.11.2003 - 4 ZEO 513/99 (https://dejure.org/2003,19230)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27.11.2003 - 4 ZEO 513/99 (https://dejure.org/2003,19230)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27. November 2003 - 4 ZEO 513/99 (https://dejure.org/2003,19230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKO § 21 Abs 1; ThürKO § 35
    Ausbaubeiträge; Heilung einer Satzung durch Wiederholung der Bekanntmachung; Ausbaubeitrag; Satzung; Wirksamkeit; Bekanntmachung; Zeitspanne; Änderungssatzung; Geschäftsordnung; Beitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Rechtmäßigkeit einer kommunalen Abgabensatzung ; Umfang der summarischen Prüfung; Rechtswidrigkeit eines Änderungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung ...

  • Judicialis

    ThürKO § 21 Abs. 1; ; ThürKO § 35

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Thüringen, 03.05.1995 - 1 KO 16/93
    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2003 - 4 ZEO 513/99
    Wenn seit der Beschlussfassung über eine Satzung längere Zeit verstrichen ist, kann sich die Sach- und Interessenlage so verändert haben, dass vor der wiederholten Bekanntmachung eine Prüfung angezeigt ist, ob der Inhalt noch dem Normsetzungswillen der Gemeinde entspricht (wie ThürOVG, Urteil vom 03.05.1995, 1 KO 16/93, LKV 1996, S. 137 [138]).

    Der Senat folgt vielmehr der im Urteil des 1. Senats des Gerichts vertretenen Auffassung, dass die fehlerhafte Bekanntmachung einer Satzung durch eine ordnungsgemäße Wiederholung des Verkündungsvorgangs geheilt werden kann und dass sich weder aus bundesrechtlichen noch aus den Vorschriften des Thüringer Landesrechts dafür ein rechtliches Hindernis ergibt (vgl. Urteil vom 03.05.1995, 1 KO 16/93, LKV 1996, S. 137 [138]).

    Zwar kann sich vor allem bei größerem zeitlichen Abstand seit der Beschlussfassung die Sach- und Interessenlage so verändert haben, dass eine Prüfung angezeigt ist, ob der Inhalt noch vertretbar ist und dem Normsetzungswillen der Gemeinde entspricht (vgl. Urteil vom 03.05.1995, a.a.O., m.w. Nw.).

  • OVG Thüringen, 21.08.2000 - 4 ZEO 1239/98

    Erschließungsbeiträge; Zur Frage der Anwendbarkeit des Thüringer

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2003 - 4 ZEO 513/99
    Ob solche Zweifel vorliegen, hat das Rechtsmittelgericht grundsätzlich nur anhand der Gesichtspunkte zu überprüfen, die zur Begründung des geltend gemachten Zulassungsgrundes dargelegt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 21.08.2000, 4 ZE0 1239/98, LKV 2001, S. 231 [232]).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2003 - 4 ZEO 513/99
    Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23.04.1998, 4 ZEO 6/97, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. Nw.).
  • OVG Thüringen, 01.08.2003 - 4 EO 702/03

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2003 - 4 ZEO 513/99
    Wie der Senat in einem Hinweisbeschluss vom 01.08.2003 (4 EO 702/03) ausgeführt hat, genügt insbesondere das Impressum mit der Angabe der Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen den Anforderungen des § 2 Abs. 1 ThürBekVO.
  • VG Weimar, 27.09.2006 - 6 K 5509/04

    Kommunale Steuern; Rechtswidrigkeit einer Zweitwohnungssteuer für Studierende mit

    Ob diese Satzung formell wirksam ist, insbesondere in einem ordnungsgemäßen Bekanntmachungsorgan bekanntgemacht wurde, kann dahinstehen (ablehnend VG Weimar, Beschluss vom 17. Juni 2003 - 6 E 788/03.We - a. A. ThürOVG, Hinweisbeschluss vom 1. August 2003 - 4 EO 702/03 - und Beschluss vom 27. November 2003 - 4 ZEO 513/99).
  • OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 1011/05

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Spielapparate;

    Der zeitliche Abstand zwischen Beschlussfassung und öffentlicher Bekanntmachung rechtfertigt jedoch für sich allein noch nicht die Annahme, der Inhalt einer beschlossenen Satzung entspreche nicht mehr dem Normsetzungswillen der Gemeinde, mit der Folge, dass das gesamte Normsetzungsverfahren nochmals durchgeführt werden müsste (vgl. ThürOVG, 1. Senat, Urteil vom 3. Mai 1995 - 1 KO 16/93 - LKV 1996, 137; ferner 4. Senat, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 ZEO 513/99 -).

    Änderungssatzung" zur Spielapparatesteuersatzung zu erkennen gegeben hat, dass er auch von der Wirksamkeit der Steuersatzung in deren ursprünglicher Fassung ausgeht, und sie als in der neuen Fassung fortgeltend in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. dazu auch ThürOVG, 4. Senat, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 ZEO 513/99 - bei einem zeitlichen Abstand von ca. 5 Jahren zwischen Beschlussfassung und nachträglicher Bekanntmachung einer Satzung).

  • OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03

    Ausbaubeiträge; Zur Hervorhebung einer Satzungsveröffentlichung in einer Zeitung

    Der Senat hat diese vom Verwaltungsgericht offen gelassene Frage bereits in dem Sinne entschieden, dass ein Satzungsmangel, der darin besteht, dass sich eine einzelne Satzungsregelung materiell-rechtlich als unwirksam erweist, durch den Erlass einer entsprechenden Änderungssatzung geheilt werden kann, ohne dass die Satzung vollständig neu beschlossen werden muss (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 22.12.2003 - 4 EO 439/03 - Thür.VwBl. 2004, S. 120 ff.; und vom 27.11.2003 - 4 ZEO 513/99 -).
  • VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22
    Zum anderen setzt eine fehlerfreie Bekanntmachung einer Ausgangssatzung und ihrer Änderungssatzung nicht voraus, dass die Satzung in der Ursprungsfassung sowie jede Änderungssatzung bekannt gemacht werden muss, sondern es ist auch möglich, die Satzung in der Fassung zu veröffentlichen, die sie durch die zwischenzeitlich beschlossenen und angezeigten Änderungssatzungen erfahren hat (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 ZEO 513/99 - juris Rn. 5).
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