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   OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11   

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https://dejure.org/2012,6961
OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11 (https://dejure.org/2012,6961)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11 (https://dejure.org/2012,6961)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 4 ZKO 711/11 (https://dejure.org/2012,6961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKO § 2 Abs 2; ThürWG § 58 Abs 4; WHG § 54; ThürKGG § 20; ThürKGG § 37 Abs 4; ThürKAG § 1 Abs 1; ThürKAG § 7; AO § 7 idFv 01.01.1977; AO § 118 idFv 01.01.1977
    Beiträge; zur Einbeziehung eines privatrechtlich organisierten Dritten bei der Erfüllung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung und bei dem Erlass eines der Finanzierung der Aufgabe dienenden Abgabenbescheides; kommunaler Zweckverband; Abgabenbescheid; Zurechenbarkeit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der Erhebung kommunaler Abgaben ohne gesetzliche Grundlage durch einen kommunalen Zweckverband auf eine private Geschäftsbesorgungsgesellschaft

  • Justiz Thüringen

    Zur Einbeziehung eines privatrechtlich organisierten Dritten bei der Erfüllung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung und bei dem Erlass eines der Finanzierung der Aufgabe dienenden Abgabenbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der Erhebung kommunaler Abgaben ohne gesetzliche Grundlage durch einen kommunalen Zweckverband auf eine private Geschäftsbesorgungsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11
    Ein kommunaler Zweckverband kann die Erhebung kommunaler Abgaben ohne gesetzliche Grundlage nicht einer privaten Geschäftsbesorgungsgesellschaft überlassen (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - und des Senatsbeschlusses vom 19.10.2009 - 4 EO 26/09 -).

    Diese rechtlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts sind in der Sache inzwischen durch die Senatsurteile vom 14. Dezember 2009 (4 KO 482/09, 4 KO 486/09, 4 KO 488/09 und 4 KO 489/09) bestätigt worden, die allerdings einen anderen Zweckverband und einen anderen Geschäftsbesorger betrafen.

    Das ergibt sich daraus, dass ein Träger öffentlicher Verwaltung wegen des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Grundsatzes der Selbstorganschaft und Eigenverantwortlichkeit verpflichtet ist, die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - DVBl. 2012, S. 49-53, juris Rn. 14 m. w. N. und auch Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - juris Rn. 33).

    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur unbestritten, dass die Einbeziehung eines Dritten im Rahmen der unselbständigen Verwaltungshilfe auch ohne gesetzliche Grundlage möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - juris Rn. 35; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24. September 2004 - 5 BS 119/04 - juris Rn. 12 m. w. N., Remmert, Private Dienstleistungen in staatlichen Verwaltungsverfahren, 2003, S. 260 ff., Kumanoff/Schwarzkopf/Fröse, SächsVBl. 1997, 73/74).

    Dafür spricht zumindest der Umstand, dass sogar die Erteilung eines "zwischenbehördlichen Mandates", das die Übertragung der Kompetenz eines zuständigen Hoheitsträgers auf eine andere öffentliche Stelle zum Gegenstand hat, einer gesetzlichen Grundlage bedarf, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - juris Rn. 34 m. w. N. und Hufen, Die Vertretung der Behörde, 2003, S. 198 ff.).

  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung,

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich wie hier bei dem privatrechtlich organisierten Dritten um ein sog. gemischtwirtschaftliches Unternehmen (vgl. zum Begriff: Schoch, a. a. O. S. 974) handelt, in dem der öffentliche Aufgabenträger neben der vertraglichen auch eine gesellschaftsrechtliche Einflussmöglichkeit hat (vgl. dazu auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. September 2004 - 5 BS 119/04 - juris Rn. 9).

    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur unbestritten, dass die Einbeziehung eines Dritten im Rahmen der unselbständigen Verwaltungshilfe auch ohne gesetzliche Grundlage möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - juris Rn. 35; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24. September 2004 - 5 BS 119/04 - juris Rn. 12 m. w. N., Remmert, Private Dienstleistungen in staatlichen Verwaltungsverfahren, 2003, S. 260 ff., Kumanoff/Schwarzkopf/Fröse, SächsVBl. 1997, 73/74).

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Februar 2011 - 9 B 55.10 - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Verfahren 4 KO 489/09 zurückgewiesen und in den anderen drei Verfahren die Revision zurückgewiesen (Urteile vom 23. August 2011 - 9 C 2.11, 3.11 und 4.11 -).

    Das ergibt sich daraus, dass ein Träger öffentlicher Verwaltung wegen des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Grundsatzes der Selbstorganschaft und Eigenverantwortlichkeit verpflichtet ist, die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - DVBl. 2012, S. 49-53, juris Rn. 14 m. w. N. und auch Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - juris Rn. 33).

  • OVG Thüringen, 19.10.2009 - 4 EO 26/09

    Beiträge; Unzulässige Erhebung von Abwasserbeiträgen durch private

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11
    Ein kommunaler Zweckverband kann die Erhebung kommunaler Abgaben ohne gesetzliche Grundlage nicht einer privaten Geschäftsbesorgungsgesellschaft überlassen (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - und des Senatsbeschlusses vom 19.10.2009 - 4 EO 26/09 -).

    Der Beklagte hat allerdings schon in der fristgerechten Begründung seines Zulassungsantrages mit Schriftsatz vom 10. Februar 2010 geltend gemacht, dass die Rechtsprechung des Senats, die zu diesem Zeitpunkt erst in Gestalt des Beschlusses vom 19. Oktober 2009 - 4 EO 26/09 -, der aber schon die wesentlichen Gründe der Senatsurteile vom 14. Dezember 2009 vorgezeichnet hatte, vorlag, auf die in seinem Fall bestehende besondere Konstellation nicht anwendbar sei.

  • VGH Hessen, 17.03.2010 - 5 A 3242/09

    Zulässigkeit der Übertragung einer Aufgabe zur Erstellung und zum Erlass eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11
    Vor diesem Hintergrund kann es auch offen bleiben, ob und in welchem Umfang die Einbeziehung eines selbständigen Verwaltungshelfers in die Vorbereitung des Erlasses eines Verwaltungsaktes dem Gesetzesvorbehalt unterworfen ist (bejahend: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. März 2010 - 5 A 3242/09.Z, NVwZ 2010, S. 1254-1255, juris Rn. 5 unter Hinweis auf die ausdrückliche Regelung in § 12 NdsKAG und Di Fabio, VVDStRL 56 [1997], 235, 274).
  • VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03

    Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11
    Dieser Konnexitätsgrundsatz gilt auch für die Gemeinden und Gemeindeverbände, die staatsorganisationsrechtlich als Teil der Länder eingestuft sind (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 21. Juni 2005 - VerfGH 28/03 - ThürVBl.
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind nur dann anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl. 2007, S. 624).
  • BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10

    Einschaltung eines privaten Geschäftsbesorgers; Begriff des Verwaltungsakts und

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Februar 2011 - 9 B 55.10 - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Verfahren 4 KO 489/09 zurückgewiesen und in den anderen drei Verfahren die Revision zurückgewiesen (Urteile vom 23. August 2011 - 9 C 2.11, 3.11 und 4.11 -).
  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 486/09
    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11
    Diese rechtlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts sind in der Sache inzwischen durch die Senatsurteile vom 14. Dezember 2009 (4 KO 482/09, 4 KO 486/09, 4 KO 488/09 und 4 KO 489/09) bestätigt worden, die allerdings einen anderen Zweckverband und einen anderen Geschäftsbesorger betrafen.
  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 488/09
    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11
    Diese rechtlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts sind in der Sache inzwischen durch die Senatsurteile vom 14. Dezember 2009 (4 KO 482/09, 4 KO 486/09, 4 KO 488/09 und 4 KO 489/09) bestätigt worden, die allerdings einen anderen Zweckverband und einen anderen Geschäftsbesorger betrafen.
  • VG Gera, 01.12.2009 - 2 K 2434/08

    Ausbaubeiträge; Verwaltungsakt; Behördenunterbau; Geschäftsbesorger;

  • BVerwG, 28.02.2013 - 8 B 60.12

    Aufwendungsersatz für Geschäftsführung ohne Auftrag eines Tierarztes gegen eine

    Dabei verpflichtet der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit die Gemeinden, ihre Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen (BVerfG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - BVerfGE 119, 331 ; BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - BVerwG 9 C 2.11 - BVerwGE 140, 245 = Buchholz 316 § 35 VwVfG Nr. 66; OVG Weimar, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 ZKO 711/11 - ThürVBl 2012, 279; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 S 3263/08 - ESVGH 60, 160).
  • OVG Thüringen, 25.03.2021 - 4 KO 395/19

    Rechtliche Anforderungen an hochschulrechtliche Satzungen zur Einführung von

    Darüber hinausgehend ist das Handeln eines Dritten einem Träger öffentlicher Verwaltung mittelbar zurechenbar, wenn die Einbeziehung eines Dritten bei der Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe von einer gesetzlichen Regelung gedeckt ist oder wenn sich das Handeln des Dritten im Rahmen zulässiger Verwaltungshilfe hält (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2012 - 4 ZKO 711/11 - juris zur Einbeziehung eines privaten Dritten bei der Erfüllung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung).

    Insbesondere aufgrund der in der mündlichen Verhandlung durch Befragung des Geschäftsführers der Firma Polyas GmbH gewonnenen Erkenntnisse steht es zur Überzeugung des Senats fest, dass es sich bei der Unterstützungstätigkeit der Mitarbeiter, hier der Firma Polyas GmbH, nicht nur um unselbständige Verwaltungshilfe handelt, die auch ohne rechtliche Grundlage möglich wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2012 - 4 ZKO 711/11 - juris Rdnr. 22 m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 12.01.2016 - 4 KO 850/09

    Heranziehung zu Abwasserbeiträgen - zur Definition des Vollgeschosses im

    Die Zuständigkeit für die Wahrnehmung dieser kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe (vgl. § 2 Abs. 2 ThürKO) und daran anknüpfend auch gemäß § 37 Abs. 4 ThürKGG die Kompetenz zur Finanzierung dieser kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe (zu dieser Differenzierung vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2012 - 4 ZKO 711/11 - ThürVGRspr. 2013, 93/95) ist mit der Gründung des Klägers bzw. dem Beitritt weiterer Mitgliedsgemeinden nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 ThürKGG auf ihn übergegangen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

    Dabei verpflichtet der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit die Kommune, ihre Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen (BVerfG, Urt. v. 20.02.2007 - 2 BvR 2433/04 u.a. -, BVerfGE 119, 331, 367; BVerwG, Urt. v. 23.08.2011 - 9 C 2.11 -, BVerwGE 140, 245, 249; OVG Weimar, Beschl. v. 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11 -, ThürVBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2022 - 13 S 2928/21

    Anerkennung einer Fahrschul-Ausbildungsstätte für die Weiterbildung von Lkw- und

    Unzulässig ist es jedoch, den Verwaltungshelfer mit selbständigen Entscheidungen zu betrauen oder ihm öffentlich-rechtliche Befugnisse zur eigenverantwortlichen Ausübung zu übertragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2009 - 1 S 3263/08 - juris Rn. 19; HessVGH, Urteile vom 26.05.2020 und vom 15.10.2014 jew. a. a. O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 13 S 2110/21

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und

    Unzulässig ist es jedoch, den Verwaltungshelfer mit selbständigen Entscheidungen zu betrauen oder ihm öffentlich-rechtliche Befugnisse zur eigenverantwortlichen Ausübung zu übertragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2009 - 1 S 3263/08 - juris Rn. 19; HessVGH, Urteile vom 26.05.2020 und vom 15.10.2014 a. a. O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11 - juris Rn. 23).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14

    Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers

    Dabei verpflichtet der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit die Kommune, ihre Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen (BVerfG, Urt. v. 20.02.2007 - 2 BvR 2433/04 u.a. -, BVerfGE 119, 331, 367; BVerwG, Urt. v. 23.08.2011 - 9 C 2.11 -, BVerwGE 140, 245, 249; OVG Weimar, Beschl. v. 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11 -, ThürVBl.
  • VG Cottbus, 07.10.2020 - 6 K 1564/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Die Aufgabe, um deren Finanzierung es bei der Beitragserhebung geht, muss demnach immer (noch) eine eigene Aufgabe der Gemeinde sein (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 17. Januar 2005 - 5 D 30/01 -, juris Rn.116; Thüringer OVG, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 ZKO 711/11 -, juris Rn. 9).

    Dies hat zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt ausschließlich der S... aus eigenem Recht befugt ist, zur Deckung seines Aufwandes von den Beitragspflichtigen, denen durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtung ein Vorteil entsteht, Beiträge auf der Grundlage der Vorschriften des KAG zu erheben und die dafür erforderlichen Abgabenbescheide zu erlassen (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 ZKO 711/11 -, juris Rn. 9).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

    Dabei verpflichtet der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit die Kommune, ihre Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen (BVerfG, Urt. v. 20.02.2007 - 2 BvR 2433/04 u.a. -, BVerfGE 119, 331, 367; BVerwG, Urt. v. 23.08.2011 - 9 C 2.11 -, BVerwGE 140, 245, 249; OVG Weimar, Beschl. v. 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11 -, ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 11.08.2016 - 4 KO 116/12

    Gebührenausschluss für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsdurchfahrt

    Die in § 3 Abs. 2 übernommene Verpflichtung der Aufnahme des Abwassers in die Entwässerungseinrichtung und der schadlosen Ableitung umschreibt den technischen Vollzug der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung (zu diesem Begriff vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2012 - 4 ZKO 711/11 - juris Rn. 13).
  • VG Schleswig, 24.09.2021 - 4 A 303/19

    Abwassergebühr - Verschmutzungszuschlag

  • VG Weimar, 29.10.2012 - 6 E 547/12

    Abgabenrecht: Zu den Anforderungen eines rechtmäßigen Duldungsbescheids im

  • OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 20/09

    Rückzahlungsverpflichteter nach KAG TH 2005 § 21a Abs 3 bei Wasserbeitrag

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