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   OVG Thüringen, 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00   

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https://dejure.org/2004,21471
OVG Thüringen, 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00 (https://dejure.org/2004,21471)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00 (https://dejure.org/2004,21471)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 4 ZKO 890/00 (https://dejure.org/2004,21471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 5 Abs 1
    Kommunale Steuern; Auslegung einer Vergnügungssteuersatzung; Vergnügungssteuer; Satzung; Neubekanntmachung; Auslegung; Steuertatbestand; Bestimmtheit; gesetzeskonforme Auslegung; unentgeltliche Betätigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung; Anforderungen an die Bekanntmachung einer Vergnügungssteuersatzung; Auslegung einer Satzung; Wahrung des Bestimmtheitserfordernisses; ...

  • Judicialis

    ThürKAG § 5 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00
    Dabei kann das höherrangige Recht eine Auslegung in bestimmter Weise gebieten, wenn der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zulassen, von denen nur eine zu einem verfassungs- oder gesetzeskonformen Ergebnis führt (vgl. Beschluss des Senats vom 28.11.2002 - 4 N 563/02 -, Juris).
  • OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid;

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00
    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 212 f.).
  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00
    Für die Abwälzbarkeit genügt es, dass der Veranstalter den Steuerbetrag kalkulatorisch auf den Konsumenten überwälzen kann; es ist nicht erforderlich, dass der Veranstalter den als Steuer gezahlten Betrag durch Erhöhung des Spieleinsatzes direkt vom Konsumenten ersetzt erhält (vgl. Beschluss des Senats vom 19.12.2002 - 4 EO 489/02 -, KStZ 2004, S. 71 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1019/15

    Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Satzung; Wirksamkeit;

    Der 4. Senat hat hierzu bereits in den Beschlüssen vom 25. Mai 2004 zu den früheren Parallelverfahren 4 ZKO 890/00 (veröffentlicht in ThürVGRspr. 2006, 73), 4 ZKO 901/00, 4 ZKO 902/00, 4 ZKO 903/00, 4 ZKO 909/00, 4 ZKO 912/00, 4 ZKO 913/00, 4 ZKO 914/00, 4 ZKO 915/00 und 4 ZKO 916/00 ausgeführt:.

    Wie der 4. Senat in den Beschlüssen vom 25. Mai 2004 zu den früheren Parallelverfahren 4 ZKO 890/00 (veröffentlicht in ThürVGRspr. 2006, 73), 4 ZKO 901/00, 4 ZKO 902/00 und 4 ZKO 909/00 zutreffend festgestellt hat, "genügt es für die hinreichende Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit, wenn aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, aus dem Zusammenhang, aus der von der Behörde gegebenen Begründung oder aus den den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann.

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08

    Erschließungsbeitrag für Teileinrichtung - Gehweg

    Zwar mag es sich empfehlen, den Ausfertigungsvermerk aus Gründen der Klarstellung mit abzudrucken, wenn etwa mehrere ältere Fassungen einer Satzung neu bekanntgemacht werden (vgl. dazu den Senatsbeschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00 -, ThürVGRspr. 2006, 73).
  • VG Karlsruhe, 24.04.2015 - 6 K 1514/13

    Vergnügungssteuer für Wettbüros, in denen Wettereignisse übertragen werden

    Denn dort, wo für ein Vergnügen kein finanzieller Aufwand entsteht, kann ein solcher schlechterdings auch nicht Grundlage für eine Besteuerung sein (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05, Rdnrn. 44 ff.; Beschluss vom 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88, Rdnrn. 3 f.; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 27.06.2012 - 9 C 2.12, Rdnrn. 9 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 03.07.2014 - 2 S 3/14, Rdnr. 24; Urteil vom 23.02.2011 - 2 S 196/10, Rdnr. 51; Thüringer Oberverwaltungsgericht , Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 274/04, Rdnr. 73; Beschluss vom 22.05.2004 - 4 ZKO 890/00, Rdnr. 7 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1231/15

    Vergnügungssteuer für Wettbüro.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1233/15

    Vergnügungssteuer für Wettbüro

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 2067/14

    Unzulässigkeit einer kommunalen Steuer auf Wettbüros, in denen Wettereignisse

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1232/15

    Vergnügungssteuer für Wettbüro

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1026/14

    Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1027/14

    Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso Thü- rOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 507/08

    Abgrenzung zwischen Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1025/14

    Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das

  • OVG Thüringen, 28.01.2005 - 4 ZKO 360/04

    Auslegung eines Abgabenbescheids; Verwaltungsverfahrensrecht; Abgabenbescheid;

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