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   LG Düsseldorf, 03.06.1997 - 4 O 134/97   

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https://dejure.org/1997,29778
LG Düsseldorf, 03.06.1997 - 4 O 134/97 (https://dejure.org/1997,29778)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.1997 - 4 O 134/97 (https://dejure.org/1997,29778)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 1997 - 4 O 134/97 (https://dejure.org/1997,29778)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.06.1997 - 4 O 134/97
    Daraus leitet sich grundsätzlich ein Vorrang des Interesses des Patentinhabers an der Durchsetzung seines erteilten Patentes ab, was dazu führt, daß eine Aussetzung im Klageverfahren nur dann angeordnet werden kann, wenn mit überwiegender Wahrscheinlickeit eine Vernichtung des Klagepatents zu erwarten ist (ständige Rechtsprechung der Kammer, Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BLPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus; vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; BGH GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.06.1997 - 4 O 134/97
    Daraus leitet sich grundsätzlich ein Vorrang des Interesses des Patentinhabers an der Durchsetzung seines erteilten Patentes ab, was dazu führt, daß eine Aussetzung im Klageverfahren nur dann angeordnet werden kann, wenn mit überwiegender Wahrscheinlickeit eine Vernichtung des Klagepatents zu erwarten ist (ständige Rechtsprechung der Kammer, Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BLPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus; vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; BGH GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1982 - 2 U 67/82
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.06.1997 - 4 O 134/97
    Entsprechend kann im Verfügungsverfahren - in dem eine Aussetzung nach § 148 ZPO von vornherein nicht in Betracht kommt, weil sie mit dem Wesen eines Eilverfahrens nicht in Einklang stünde - eine einstweilige Verfügung jedenfalls dann nicht erlassen werden, wenn im Hauptsacheverfahren die Verhandlung im Hinblick auf ein anhängiges Nichtigkeitsverfahen auszusetzen wäre (OLG Düsseldorf, GRUR 1983, 79 (80) - AHF-Konzentrat).
  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.06.1997 - 4 O 134/97
    Daraus leitet sich grundsätzlich ein Vorrang des Interesses des Patentinhabers an der Durchsetzung seines erteilten Patentes ab, was dazu führt, daß eine Aussetzung im Klageverfahren nur dann angeordnet werden kann, wenn mit überwiegender Wahrscheinlickeit eine Vernichtung des Klagepatents zu erwarten ist (ständige Rechtsprechung der Kammer, Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BLPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus; vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; BGH GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01

    Eingriff in den Gewerbebetrieb des Herstellers: Unberechtigte

    Auf Antrag der Klägerin vom 14.04.1997 erging auch gegen die Beklagte Urteilsverfügung des Landgerichts Düsseldorf (4 0 134/97), gestützt auf den Anspruch 2 des vom Bundespatentgericht bestätigten Patents.
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