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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2004 - 4 A 151/01   

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https://dejure.org/2004,4465
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2004 - 4 A 151/01 (https://dejure.org/2004,4465)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.06.2004 - 4 A 151/01 (https://dejure.org/2004,4465)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Juni 2004 - 4 A 151/01 (https://dejure.org/2004,4465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung gegen Heimträger bei Verstoß gegen Heimgesetz; Zulässigkeit der Anordnung zum Einsatz der gleichen Anzahl von Fachkräften wie Hilfskräften in Heimen; Fachkraftpostulat bei der betreuenden Tätigkeit in Heimen; Anforderungen an Besetzung der Arbeitsplätze in ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 1440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2001 - 8 S 301/01

    Pflegeheim: Fachkraftquote - Abweichung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2004 - 4 A 151/01
    Dahlem/Giese/Igl/Klie, aaO., § 11 HeimG Rn. 25; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. März 2001 - 8 S 301/01 -, (juris).

    Ob es sich dabei um ein "Korrektiv" handelt, das regelmäßig gegeben ist, wenn ein Heim über mehr Personal verfügt, als für eine Betreuung der Heimbewohner an sich erforderlich ist, so VGH Mannheim, Beschluss vom 16. März 2001 - 8 S 301/01 -, aaO., VGH München, Beschluss vom 12. April, aaO., kann deshalb dahinstehen.

  • VGH Bayern, 20.06.2001 - 22 CS 01.966
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2004 - 4 A 151/01
    Dass allerdings bei Verstößen gegen die nach dem Heimgesetz erlassenen Verordnungen, also auch bei Nichteinhaltung der Anforderungen des § 5 Abs. 1 HeimPersV, eine Anordnung gegen den Heimträger gerechtfertigt sein kann, ist nicht zweifelhaft, vgl. VGH München, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 22 CS 01.966 -,(juris); Kunz/Butz/Wiedemann, Heimgesetz, 9. Auflage, § 17 Rn. 1, und zwischen den Beteiligten auch nicht streitig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - 12 A 2630/07

    Rechtfertigung von Anordnungen gegenüber einem Pflegeheim bei noch nicht

    - 4 A 151/01 -, NWVBl. 2004, 475, m.w.N.

    - 4 A 151/01 -, a.a.O., m.w.N.

    vgl. hierzu auch OVG NRW, Urteil vom 21. Juni 2004 - 4 A 151/01 -, a.a.O., m.w.N.

    - 4 A 151/01 -, a.a.O., m.w.N., und damit vorbehaltlich der Besonderheiten des Einzelfalles über diesen Schlüssel eine gewisse Orientierung für die Beurteilung der angemessenen Beteiligung von Pflegefachkräften i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 HeimPersV ermöglichen, oder nach denen "im Tagesdienst ... in jeder Pflegeeinheit (in der Regel bis zu 25 Bewohner), auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen immer eine Fachkraft ständig anwesend sein" muss, vgl. Nr. 4.5 des Kriterienkataloges für die Heimaufsichtsbehörden in Baden- Württemberg vom 19. März 2003 und Nr. 4.5 der Orientierungshilfe für die Heimaufsichtsbehörden in Baden-Württemberg (Stand: August 2006); hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11. Mai 2004 - 6 S 9/04 -, vom 30. September 2003 - 14 S 2260/02 - und vom 9. Dezember 2002 - 14 S 451/02 - zur unzureichenden Rufbereitschaft bei einer ganz überwiegenden Belegung mit Bewohnern der Pflegestufe II und III, d.h. schwerst pflegebedürftigen Bewohnern:.

    4. Senat des beschließenden Gerichts in seinem Urteil vom 21. Juni 2004 - 4 A 151/01 -, a.a.O., ausdrücklich ausgeführt, dass § 5 Abs. 1 HeimPersV "auf das gesamte Heim und nicht auf Teilbereiche wie Station oder Wohnbereich bezogen ist".

    - 4 A 151/01 -, a.a.O., m.w.N.

    - 4 A 151/01 -, a.a.O.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin hat der 4. Senat des beschließenden Gerichts in seinem Urteil vom 12. Juni 2004 - 4 A 151/01 -, a.a.O., nicht die Frage der Nichtigkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 HeimPersV, sondern die - von der damaligen Klägerin angedeutete - Frage offengelassen, ob die Rechtsgrundlage zum Erlass der Heimpersonalverordnung in § 3 HeimG (a.F.) bzw. § 3 Abs. 2 Nr. 2 HeimG (n.F.) die Regelung der Fachkraftquote in § 5 Abs. 1 Satz 2 HeimPersV (Hervorhebung durch den Senat) nicht deckt.

    - 4 A 151/01 -, a.a.O., m.w.N.

  • VG Lüneburg, 12.12.2017 - 4 A 639/16

    Aufnahmestopp; Dienstplangestaltung; Fachkraftquote; Mangel; Pflegeheim

    Die Kammer schließt sich bei der Frage der konkreten Berechnungsmethode dem OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21.6.2004 - 4 A 151/01 -, juris Rn. 34) sowie der einschlägigen Kommentarliteratur (vgl. Dickmann, Heimrecht, Kommentar, 11. Auflage, 2014, Abschnitt G III, Rn. 13) an, wonach sich die Fachkraftquote auf die nach Vollzeitkräften berechnete Anzahl der mit betreuenden Tätigkeiten befassten Beschäftigten der Einrichtung bezieht.

    Das OVG Nordrhein-Westfalen führte in seinem Urteil vom 21.6.2004 (- 4 A 151/01 -, juris Rn. 34) insoweit aus:.

    Damit wird offensichtlich auf die Personalausstattung umgerechnet nach Vollzeitkräften, nicht aber auf den punktuell gesehenen konkreten Einsatz vor Ort abgestellt (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.6.2004 - 4 A 151/01 -, juris Rn. 36).

    Es ist zulässig, dass zu Zeiten, in denen vornehmlich betreuende Tätigkeiten "geringerer Schwierigkeit" anfallen, die Anzahl der tätigen Hilfskräfte die der tätigen Fachkräfte übersteigt, wobei aber auch zu diesen Zeiten eine ausreichende Kontrolle der Hilfskräfte und eine angemessene Qualität der Betreuung gewährleistet sein muss (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.7.2009 - 12 A 2630/07 - sowie Urteil vom 21.6.2004 - 4 A 151/01 -, zitiert jeweils nach juris; Dahlem/Giese/Igl, Heimrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, Band 1, Stand: Oktober 2017, § 5 HeimPersV Rn. 5).

  • BGH, 23.07.2020 - III ZR 66/19

    Erfolglose Klage der Trägerin eines Pflegeheims gegen den beklagten Freistaat auf

    Der durch die Heimaufsicht zu gewährleistende Standard der Pflege nach dem Heimgesetz ist dem sozialrechtlich festgelegten Pflegestandard nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch grundsätzlich gleichzustellen (OVG Nordrhein-Westfalen, PflR 2005, 510, 514; Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23. Februar 2001 zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes, BT-Drucks. 14/5399, S. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 6 S 239/13

    Anordnungen der Heimaufsichtsbehörde gegenüber dem Heimträger bezüglich

    Deswegen wird der Einhaltung der personellen Vorgaben der Pflegesatzvereinbarung in der Rechtsprechung grundsätzlich eine indizielle Bedeutung für eine ausreichende personelle Besetzung eines Pflegeheims beigemessen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.03.2001 - 8 S 301/01 -, PflR 2004, 520; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.06.2004 - 4 A 151/01 -, GewArch 2004, 424; vgl. auch Begründung zum Landesheimgesetz, a.a.O., S. 40).
  • VG Düsseldorf, 27.07.2007 - 26 K 4235/06

    Qualitätsprüfung in stationären Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Juni 2004, - 4 A 151/01 - mit weiteren Nachweisen, Juris; ebenso Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 21. Juni 2006, - 6 K 2815/04 -, Juris: "Es liegt auf der Hand, dass die Heimaufsichtsbehörden bei unzureichender Personalausstattung nicht solange untätig bleiben müssen, bis ein Bewohner zu Schaden gekommen ist".
  • VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444

    Rechtliche Qualifikation eines heimrechtlichen Prüfberichts

    Dieser kommt für die Frage, ob eine ausreichende personelle Besetzung der stationären Einrichtung gewährleistet ist, zumindest eine indizielle Bedeutung zu (so auch VGH BW, U. v. 19.6.2013 - 6 S 239/13; OVG NW, U. v. 21.4.2004 - 4 A 151/01).
  • VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 2815/04

    Besetzung des Nachtschichtpersonals für ein Altenpflegeheim

    Diese Vorschrift bezieht sich auf den gesamten Personalbestand des Pflegeheims, nicht auf die Besetzung der verschiedenen Schichten (OVG Münster, Urt. v. 21.07.2004, GewArch 2004, 424).
  • VG Hamburg, 29.11.2022 - 11 E 4470/22

    Überwiegend erfolgloser Eilantrag einer Betreiberin von Pflegeeinrichtungen gegen

    Denn ein Überhang an Hilfskräften - bei Einhaltung der Personalrichtwerte - ist fiktiv herauszurechnen (vgl. hierzu näher OVG Münster, Urt. v. 21.6.2004, 4 A 151/01, juris Rn. 40; Dickmann, Heimrecht, 11. Aufl. 2014, G. Personelle Mindestanforderungen in Einrichtungen, III. Fachkraftquote Rn. 23).
  • VG Düsseldorf, 19.11.2002 - 3 K 4948/02

    Hinreichende Sicherstellung des Einsatzes von Fachkräften für ein Heim; Pflicht

    Insoweit ist vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen der Rechtsstreit 4 A 151/01 anhängig.
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