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   VG Halle, 20.11.2009 - 4 A 318/09 HAL   

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VG Halle, 20.11.2009 - 4 A 318/09 HAL (https://dejure.org/2009,39304)
VG Halle, Entscheidung vom 20.11.2009 - 4 A 318/09 HAL (https://dejure.org/2009,39304)
VG Halle, Entscheidung vom 20. November 2009 - 4 A 318/09 HAL (https://dejure.org/2009,39304)
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Wird zitiert von ... (17)

  • LSG Hessen, 06.10.2011 - L 9 SO 226/10

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - keine Übernahme von

    Bei der Pflicht zum Ersatz der Beerdigungskosten handelt es sich vielmehr nur um eine einmalige, der Höhe nach von vornherein begrenzte Zahlungspflicht, die zu tragen den Angehörigen viel eher zumutbar ist als die Unterhaltspflicht (VG Halle, Urteil vom 20. November 2009 - 4 A 318/09 -, in juris, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 27/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Die Heranziehung eines öffentlich-rechtlich Bestattungspflichtigen zu den Bestattungskosten kann in dem Falle eine unbillige Härte bilden, in dem die Familienverhältnisse so nachhaltig gestört sind, dass die Übernahme der Bestattungskosten für den Pflichtigen als grob unbillig anzusehen ist (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.07.2009 - 19 A 448/07 -, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 09.06.2008 - 4 Z.B. 07.2815 -, BayVBl 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 - Verwaltungsgericht Halle, Urt. v. 20.11.2009 - 4 A 318/09 - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urt. v. 16.01.2007- 11 K 1326/06-).

    Die Heranziehung eines öffentlich-rechtlich Bestattungspflichtigen zu den Bestattungskosten kann insbesondere unverhältnismäßig sein in den Fällen, in denen die Familienverhältnisse so nachhaltig gestört sind, dass die Übernahme der Bestattungskosten für den Pflichtigen als grob unbillig anzusehen ist (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.07.2009 - 19 A 448/07 -, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 09.06.2008 - 4 Z.B. 07.2815 -, BayVBl 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 - Verwaltungsgericht Halle, Urt. v. 20.11.2009 - 4 A 318/09 - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urt. v. 16.01.2007 - 11 K 1326/06 -).

  • VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11

    Heranziehung naher Angehöriger zu Bestattungskosten

    32 Die Heranziehung eines öffentlich-rechtlichen Bestattungspflichtigen zu den Bestattungskosten kann unverhältnismäßig sein in Fällen, in denen die Familienverhältnisse so nachhaltig gestört sind, dass die Übernahme der Bestattungskosten für den Pflichtigen als grob unbillig anzusehen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2009 - 19 A 448/07 -, nach juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 -, BayVBl. 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, Juris; VG Halle, Urteil vom 20. November 2009 - 4 A 318/09 -, Juris; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 16. Januar 2007 - 11 K 1326/06 -, Juris) .
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 28/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Die Heranziehung eines öffentlich-rechtlich Bestattungspflichtigen zu den Bestattungskosten kann in dem Falle eine unbillige Härte bilden, in dem die Familienverhältnisse so nachhaltig gestört sind, dass die Übernahme der Bestattungskosten für den Pflichtigen als grob unbillig anzusehen ist (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.07.2009 - 19 A 448/07 -, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 09.06.2008 - 4 Z.B. 07.2815 -, BayVBl 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 - Verwaltungsgericht Halle, Urt. v. 20.11.2009 - 4 A 318/09 - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urt. v. 16.01.2007- 11 K 1326/06 -).

    Die Heranziehung eines öffentlich-rechtlich Bestattungspflichtigen zu den Bestattungskosten kann insbesondere unverhältnismäßig sein in den Fällen, in denen die Familienverhältnisse so nachhaltig gestört sind, dass die Übernahme der Bestattungskosten für den Pflichtigen als grob unbillig anzusehen ist (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.07.2009 - 19 A 448/07 -, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 09.06.2008 - 4 Z.B. 07.2815 -, BayVBl 2009, 537; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 - Verwaltungsgericht Halle, Urt. v. 20.11.2009 - 4 A 318/09 - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urt. v. 16.01.2007 - 11 K 1326/06 -).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2014 - 1 L 120/12

    Fortbestehen der Bestattungspflicht eines Angehörigen im extremen Ausnahmefall

    Zu berücksichtigen ist zwar, dass die Bestattungspflicht anders als die Unterhaltspflicht kein Dauerschuldverhältnis und deshalb auch bei gröbsten Verfehlungen mit §§ 1579, 1611 BGB nicht vergleichbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2004 - 1 S 681/04 - , OVG Saarland, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 -, VG Halle/Saale, Urt. v. 20.11.2009 - 4 A 318/09 -, alle zitiert nach juris; siehe auch bei Spranger, Unzumutbarkeit der Kostenübernahme nur in Härtefällen, Sozialrecht+Praxis 2010, 656).

    Derartige extreme Ausnahmesituationen können etwa in Fällen erlittener Misshandlungen durch den Verstorbenen oder bei einem dauerhaften Entzug des elterlichen Sorgerechts nach §§ 1666, 1666 a BGB vorliegen (vgl. VG Halle/Saale, Urteil vom 20.11.2009 - 4 A 318/09 -, zitiert nach juris).

  • VG Lüneburg, 16.12.2014 - 5 A 146/14

    Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Totenfürsorge; Unterhalt

    Als Maßstab für die Unzumutbarkeit sind die zivilrechtlichen Bestimmungen, nach denen die Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten (§ 1579 BGB) oder Verwandter in gerader Linie (§ 1611 BGB) wegen grober Unbilligkeit eingeschränkt ist oder vollständig entfällt, nicht geeignet (vgl. VG Chemnitz, Urt. v. 28.01.2011 - 1 K 900/05 -, juris, Rn. 28; VG Halle, Urt. v. 20.11.2009 - 4 A 318/09 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13

    Heranziehung von Angehörigen zu den Beisetzungskosten des gegen sie straffällig

    Die Kostenerstattung ist nur bei schweren Straftaten des Verstorbenen zu Lasten des An-sich-Bestattungspflichtigen oder bei einem vergleichbaren besonders schwerwiegenden elterlichen Fehlverhalten und einer daraus folgenden beiderseitigen grundlegenden Zerstörung des Eltern-Kind-Verhältnisses unzumutbar (VG Halle, Urt. v. 20.11.2009 - 4 A 318/09 -).
  • VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 219/13

    Heranziehung zur Erstattung von Bestattungskosten einer Gemeinde -

    Die erkennende Kammer hat sich deshalb der Auffassung angeschlossen, dass sich bereits im Rahmen der Heranziehung zu den Bestattungskosten die Frage der unbilligen Härte stellt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 15.10.2001, Az.: 19 A 571/00; VGH Kassel, Urteil vom 26.10.2011, Az.: 5 A 1245/11; VG Halle, Urteil vom 20.11.2009, Az.: 4 A 318/09; VG Karlsruhe, Urteil vom 16.01.2007; Az.: 11 K 1326/06, jeweils zitiert nach Juris).

    Allerdings ist bei der Heranziehung der §§ 1579, 1611 BGB zu berücksichtigen, dass es in diesem Verfahren bezüglich der Erstattung von Bestattungskosten nicht um ein Dauerschuldverhältnis (wie bei der Zahlung von Unterhalt), sondern um eine einmalige Leistung geht (vgl. VG Halle, Urteil vom 20. November 2009, 4 A 318/09, juris).

  • VG Würzburg, 06.10.2021 - W 2 K 21.556

    Bestattungsrecht, Ersatzvornahme, Heranziehung zu Bestattungskosten, unbillige

    Dies kann der Fall sein, wenn die Familienverhältnisse so nachhaltig gestört sind, dass die Übernahme der Bestattungskosten für den Pflichtigen als grob unbillig anzusehen ist (VGH Kassel, U.v. 26.10.2011 - 5 A 1245/11 - juris; OVG Greifswald, U.v. 18.3.2014 - 1 L 120/12 - juris; VG Mainz, U.v. 17.7.2019 - 3 K 1104/18.MZ - juris; VG Halle/Saale, U.v. 20.11.2009 - 4 A 318/09 - juris).

    Weitgehend werden die zivilrechtlichen Bestimmungen, nach denen die Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten (§ 1579 BGB) oder von Verwandten gerader Linie (§ 1611 BGB) wegen grober Unbilligkeit eingeschränkt ist oder vollständig entfällt, als nicht übertragbar angesehen, was damit begründet wird, dass es sich bei der Pflicht zum Ersatz der Beerdigungskosten nur um eine einmalige, der Höhe nach von vornherein begrenzte Zahlungspflicht handele, die zu tragen den Angehörigen viel eher zugemutet werden könne als die Unterhaltspflicht (OVG Schleswig, U.v. 27.4.2015 - 2 LB 27/14 - juris; VG Lüneburg, U.v. 16.12.2014 - 5 A 146/14 - juris; VG Halle/Saale, U.v. 20.11.2009 - 4 A 318/09 - juris; VG Koblenz, U.v. 14.6.2005 - 6 K 93/05.KO - juris; VG Hannover, U.v. 3.2.2020 - 1 A 4054/18 - juris).

    Erst im Anschluss daran kann sich die Frage stellen, ob ein Kostenübernahmeanspruch gemäß § 74 SGB XII besteht (VGH Kassel, U.v. 26.10.2011 - 5 A 1245/11 - juris; VG Halle/Saale, U.v. 20.11.2009 - 4 A 318/09 -, juris; a.A. OVG Münster, B.v. 10.2.2021 - 19 E 145/20 - juris).

  • VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 62/13

    Grenzen der Verpflichtung zur Übernahme von Bestattungskosten

    Die erkennende Kammer hat sich deshalb der Auffassung angeschlossen, dass sich bereits im Rahmen der Heranziehung zu den Bestattungskosten die Frage der unbilligen Härte stellt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 15.10.2001, Az.: 19 A 571/00; VGH Kassel, Urteil vom 26.10.2011, Az.: 5 A 1245/11; VG Halle, Urteil vom 20.11.2009, Az.: 4 A 318/09; VG Karlsruhe, Urteil vom 16.01.2007; Az.: 11 K 1326/06, jeweils zitiert nach Juris).

    Allerdings ist bei der Heranziehung der §§ 1579, 1611 BGB zu berücksichtigen, dass es in diesem Verfahren bezüglich der Erstattung von Bestattungskosten nicht um ein Dauerschuldverhältnis (wie bei der Zahlung von Unterhalt), sondern um eine einmalige Leistung geht (vgl. VG Halle, Urteil vom 20. November 2009, 4 A 318/09, juris).

  • LG Flensburg, 08.02.2011 - 1 S 26/10

    Vergütungsanspruch des Bestattungsunternehmers: Fehlender Auftrag des Erben und

  • SG Gotha, 12.11.2012 - S 14 SO 1019/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

  • VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 154/12

    Heranziehung zur Erstattung von Bestattungskosten einer Gemeinde -

  • VG Weimar, 27.11.2013 - 3 K 463/12

    Bestattungspflicht, Ersatzvornahme

  • VG Magdeburg, 26.11.2012 - 9 A 189/11

    Friedhofs- und Bestattungsrecht

  • VG Magdeburg, 26.09.2013 - 9 B 269/13

    Bestattungs- und Friedhofsrecht

  • VG Frankfurt/Main, 10.05.2021 - 10 K 3986/19

    Heranziehung Bestattungskosten für verstorbenen Elternteil

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.06.2011 - A 4 A 318/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,100237
OVG Sachsen, 29.06.2011 - A 4 A 318/09 (https://dejure.org/2011,100237)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.06.2011 - A 4 A 318/09 (https://dejure.org/2011,100237)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - A 4 A 318/09 (https://dejure.org/2011,100237)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 17.05.2011 - A 4 A 510/10

    Kosovo, Roma, Gruppenverfolgung, PTBS, Traumatisierung

    22 Mit Beschluss vom 14. Juli 2010 - A 4 A 318/09 - hat der Senat das Verfahren des Klägers abgetrennt, um es nach den vorgetragenen körperlichen Übergriffen durch seinen Vater gesondert bearbeiten zu können.
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