Rechtsprechung
OVG Sachsen, 19.04.2010 - 4 A 410/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
KomWG § 27 Abs. 1 Nr. 2; SächsOWiG § 10 Abs. 1; StGB § 132a Abs. 2; OWiG § 124 Abs. 1
- Justiz Sachsen
KomWG § 27 Abs. 1 Nr. 2; SächsOWiG § 10 Abs. 1; StGB § 132a Abs. 2; OWiG § 124 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahlbeeinflussung i.S.v. § 27 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bei unmittelbarer Einwirkung auf die Wahlentscheidung der Wähler; Unbefugte Benutzung eines Wappens i.S.v. § 10 Abs. 1 Sächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz (SächsOWiG) anscheinlich amtlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Anfechtung einer Bürgermeisterwahl
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Angaben zur Person
Verfahrensgang
- VG Dresden, 29.04.2009 - 4 K 1333/08
- OVG Sachsen, 19.04.2010 - 4 A 410/09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 779
- DVBl 2010, 861
- DÖV 2010, 660
Wird zitiert von ... (2)
- VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 4602/19
Nichtigerklärung einer Kreisrätewahl wegen gemeindlicher Plakattafeln, …
Wird ein Wappen, dessen Verwendung nicht durch anderweitige Vorschriften verboten ist, ohne Bezug zu einer amtlichen Tätigkeit nur als Ausdruck von Heimatverbundenheit verwendet, scheidet eine Ordnungswidrigkeit aus (vgl. Sächs. OVG, B. v. 19.4.2010 - 4 A 410/09 -, juris, Rn. 8).Wird ein Wappen, dessen Verwendung nicht durch anderweitige Vorschriften verboten ist, ohne Bezug zu einer amtlichen Tätigkeit nur als Ausdruck von Heimatverbundenheit verwendet, scheidet eine Ordnungswidrigkeit aus (vgl. Sächs. OVG, B. v. 19.4.2010 - 4 A 410/09 -, juris, Rn. 8).
- VG Berlin, 04.09.2012 - 3 L 216.12
Kein Doktortitel in "Ufology" über Groupon
Bei der Frage, ob von einer Einrichtung vergebene Bezeichnungen Hochschulgraden bzw. Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich sind, ist angesichts des Schutzzweckes der Norm - die Allgemeinheit, in der Träger akademischer Titel nach wie vor ein erhöhtes Ansehen und damit auch Vertrauen genießen, vor der Verbreitung derartiger verwechslungsgeeigneter Bezeichnungen zu schützen - nicht wie beispielsweise im Marken- oder Wettbewerbsrecht auf den Gesamteindruck eines aufmerksamen und verständigen Verbrauchers abzustellen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 3. Februar 2005, I ZR 45/03, zit. n. juris), sondern auf denjenigen eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Betrachters (vgl. zu § 132a StGB, der hinsichtlich des genannten Schutzzweckes identisch ist, für den aber, da es sich - anders als bei § 125 BerlHG - nicht um eine Norm des Gefahrenabwehrrechtes, sondern um eine Sanktionsnorm handelt, sogar ein höherer Maßstab anzulegen sein dürfte: Sächsisches OVG, Beschluss vom 19. April 2010, 4 A 410/09, zit. n. juris, m.w.N.; ebenso die von der Antragstellerin zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OLG Köln, Urteil vom 10. August 1999, Ss 293/99, des OLG Dresden, Urteil vom 19. April 2000, 1 Ss 592/99 und des OLG München, Beschluss vom 3. März 2010, 5 St RR (II) 039/10, jew. zit. n. juris, jew. unter Hinweis auf BGH…, Urteil vom 14. September 1965, 5 StR 347/65, GA 1966, 279; vgl. i. Ü. auch den gleichlautenden rechtlichen Hinweis auf dem Internetauftritt der "Miami Life Development Church" unter http://www.doktortitel-kaufen.net/recht/tragen.html).