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   OVG Sachsen, 18.05.2011 - 4 A 570/10   

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https://dejure.org/2011,11806
OVG Sachsen, 18.05.2011 - 4 A 570/10 (https://dejure.org/2011,11806)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.05.2011 - 4 A 570/10 (https://dejure.org/2011,11806)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 4 A 570/10 (https://dejure.org/2011,11806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 100; SächsVerf Art 18 Abs. 1; SächsKomWG § 7 Abs. 1, § 38, § 41 Abs. 4, § 45 Abs. 2
    Wahlprüfung, Vorlagebeschluss, Wählbarkeit, Wahlfehler, Erklärung, Staatssicherheitsdienst, Ungültigerklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigkeitserklärung einer Bürgermeisterwahl muss bei einem Verstoß gegen § 41 Abs. 4 KomWG durch die Rechtsaufsichtsbehörde ausgesprochen werden; Berufung gegen die Ungültigerklärung einer Wahl zum Bürgermeister wegen Unwählbarkeit mangels Nichtabgabe einer Erklärung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungswidrige Regelungen im sächsischen Kommunalwahlgesetz?

  • sachsen.de PDF (Pressemitteilung)

    Regelungen des sächsischen Kommunalwahlgesetzes sind möglicherweise verfassungswidrig

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kommunalwahlgesetz verfassungswidrig

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kommunalwahlgesetz verfassungswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Dresden, 02.03.2010 - 7 K 1019/09

    Bürgermeisterwahl in Königswartha bleibt ungültig

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2011 - 4 A 570/10
    Ausfertigung Az.: 4 A 570/10 7 K 1019/09.

    5 Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 2. März 2010 - 7 K 1019/09 - abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgericht Dresden vom 2. März 2010 - 7 K 1019/09 - zu ändern und den Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes Bautzen vom 17. Juni 2009 aufzuheben.14 Der Beklagte beantragt,.

  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 45-V-05

    Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Gültigkeit der Wahlen zum 4. Sächsischen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2011 - 4 A 570/10
    Dieser Einschätzung stehe die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Urt. v. 25. November 2005 - Vf. 45-V-05) nicht entgegen, mit der die vergleichbare Regelung in § 15 Nr. 3 SächsWahlG für nichtig erklärt worden sei.

    Zudem habe der Sächsische Verfassungsgerichtshof in einer weiteren, am 25. November 2005 verkündeten Entscheidung (Vf. 45-V-05) entschieden, dass § 15 Nr. 3 SächsWahlG, der eine Erklärung dazu verlangte, dass sich Bewerber um eine Landtagsmandat darüber bewusst seien, dass ihr Mandat u. a. bei einer Tätigkeit für das MfS aberkannt werden könne und für den Fall einer fehlenden Abgabe dieser Erklärung ein Fall der Nichtwählbarkeit vorliege, nichtig sei.

  • VerfGH Sachsen, 20.02.1997 - 25-IV-96
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2011 - 4 A 570/10
    Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Urt. v. 20. Februar 1997 - Vf 25-IV-96) liege eine Unwählbarkeit nur vor, wenn die Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR positiv festgestellt worden sei und darüber hinaus der Bewerber aufgrund dieser Tätigkeit als Bewerber um das Amt des Bürgermeisters untragbar erscheine.

    34 2.1 Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes (Urt. v. 20. Februar 1997 - Vf. 25-IV-96, SächsVBl. 1997, 115, Rn. 37 ff. juris) folgt aus der Sächsischen Verfassung eine Rechtfertigung für die Ausgestaltung des passiven Wahlrechts bei Bürgermeisterwahlen.

  • VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 52-III-11

    Vorlagebeschluss des SächsOVG vom 18. Mai 2011 zur Verfassungsmäßigkeit von § 41

    auf den Vorlagebeschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2011 - 4 A 570/10.

    Im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. Mai 2011 (4 A 570/10) zur Entscheidung vorgelegt, ob mit Art. 18 Abs. 1 SächsVerf i.V.m. dem Demokratieprinzip vereinbar sei, dass sich ein Wahlbewerber für das Bürgermeisteramt nach § 41 Abs. 4 KomWG u.a. zu einer Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit (MfS) oder für das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) zu erklären hat.

    Das vom Kläger angerufene Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 18. Mai 2011 (4 A 570/10) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG das Verfahren ausgesetzt und dem Verfassungsgerichtshof mit der Frage vorgelegt, ob § 41 Abs. 4 Satz 1 und 2 KomWG i.V.m. § 45 Abs. 2, § 38 und § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KomWG mit Art. 18 Abs. 1 SächsVerf i.V.m. dem Demokratieprinzip vereinbar sei.

  • VG Gießen, 17.03.2014 - 8 K 1563/13

    Erhöhte Hundesteuer

    Soweit allerdings eine Veranlagung zu der erhöhten Jahressteuer eine unbillige Härte nach sich zieht, besteht die Möglichkeit - gleichsam als Korrektiv für eine fehlende Entlastungsmöglichkeit bei Vorhandensein einer unwiderleglichen Vermutungsregelung -, einen Erlassantrag nach § 4 Abs. 5 lit a HessKAG i.V.m. § 227 AO zu stellen (vgl. z.B. BVerwG, U. v. 19.01.2000, a.a.O.; OVG NW, U. v. 08.06.2010 - 14 A 3021/08 -, KStZ 2011, 52, 54 l.Sp.; Sächs.OVG, U. v. 12.06.2012 - 4 A 570/10 -, juris, Rdnr. 68; VG Lüneburg, U. v. 21.07.2004 - 5 A 119/03 -, juris, Rdnr. 21), für dessen Beurteilung ggf. auch der (Alters)Zustand des Hundes unter Härtegesichtspunkten in den Blick genommen werden muss.
  • OVG Sachsen, 08.05.2012 - 4 A 91/12

    Rechtmäßigkeit eines Wahlprüfungsbescheids hinsichtlich der Einordnung der Abgabe

    Entscheidend sei die Rechtsfrage, ob § 41 Abs. 4 KomWG verfassungswidrig sei oder nicht.19 Mit Beschluss vom 18. Mai 2011 - 4 A 570/10 - hat der Senat gemäß Art. 100 Abs. 1 GG das Verfahren ausgesetzt und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof mit der Frage vorgelegt, ob § 41 Abs. 4 Satz 1 und 2 KomWG i. V. m. § 45 Abs. 2, § 38 und § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KomWG mit Art. 18 Abs. 1 SächsVerf i. V. m. dem Demokratieprinzip vereinbar sei.
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