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   VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03   

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VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03 (https://dejure.org/2004,12189)
VG Göttingen, Entscheidung vom 04.03.2004 - 4 A 98/03 (https://dejure.org/2004,12189)
VG Göttingen, Entscheidung vom 04. März 2004 - 4 A 98/03 (https://dejure.org/2004,12189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs 1 S 1 HSchulG ND; § 14 Abs 2 HSchulG ND; Art 12 Abs 1 GG; Art 3 GG; Art 20 Abs 3 GG
    Berechnung; Berufsausübung; Berufsausübungsregelung; Beschränkung; Erlass; Gebühr; Geltungsbereich; Gleichbehandlung; Gleichheitsgrundsatz; Guthaben; Hochschulrahmengesetz; Härte; Niedersachsen; Notlage; Pauschalierung; Rechtswissenschaft; Regelstudienzeit; ...

  • ladisch.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03
    Regelungen zur Berufsausübung bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen verhältnismäßig sein (BVerfGE 7, 377, 397 ff; BVerfGE 30, 292, 313 f; BVerfGE 33, 303, 337 f).

    Das (Teilhabe-)recht in Bezug auf die Schaffung von Studienplätzen steht unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft verlangen kann (BVerfGE 33, 303, 333).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03
    Regelungen zur Berufsausübung bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen verhältnismäßig sein (BVerfGE 7, 377, 397 ff; BVerfGE 30, 292, 313 f; BVerfGE 33, 303, 337 f).
  • VG Hannover, 02.05.2003 - 6 B 1526/03

    Atypischer Sachverhalt; Aufschubinteresse; Benutzungsgebühr;

    Auszug aus VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03
    Nichts anderes regeln die §§ 11 und 13 NHG (ebenso: VG Hannover, Beschluss vom 2.5.2003 - 6 B 1526/03 -).
  • VG Sigmaringen, 31.10.2001 - 8 K 438/99

    Studiengebührenerlass

    Auszug aus VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03
    Die Kammer verneint das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des VG Braunschweig (Urteil vom 23.1.2004 - 6 A 432/03 -) und des VG Sigmaringen (Urteil vom 31.10.2001 - 8 K 438/99 - juris, zum Hochschulgebührengesetz in Baden-Württemberg) jedenfalls dann, wenn dem Studierenden mehr als der Förderungshöchstsatz nach dem BAföG in Höhe von 585 EUR (§ 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, § 13 a BAföG) zur Verfügung steht.
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03
    2 BvL 9/98 u. a. -, NVwZ 2003, 715, 717).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im

    Auszug aus VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03
    Die Anknüpfung an Tatsachen, die in der Vergangenheit liegen, stellt eine sog. "unechte Rückwirkung" dar, die verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit die Interessen der Betroffenen überwiegt (BVerfGE 48, 403, 415; BVerfGE 72, 200, 242 f).
  • VGH Bayern, 28.03.2001 - 7 B 00.1551

    Befreiung von den Gebühren für ein Zweitstudium; Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03
    Die Kammer schließt sich insoweit nicht dem Bay. Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 28.3.2001 - 7 B 00.1551 - juris) an, der allein wegen der drohenden Zwangsexmatrikulation in der Erhebung von Studiengebühren eine subjektive Zugangsvoraussetzung sieht.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03

    Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Auszug aus VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03
    Ihre Rechtmäßigkeit ist an den Voraussetzungen für die Regelung zur Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) zu messen (BVerwG, a. a. O. S. 208; Nds. OVG, Beschluss vom 13.1.2004 - 2 ME 364/03 -).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03
    Regelungen zur Berufsausübung bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen verhältnismäßig sein (BVerfGE 7, 377, 397 ff; BVerfGE 30, 292, 313 f; BVerfGE 33, 303, 337 f).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03
    Dieses Recht umfasst nicht den Anspruch auf ein kostenloses Studium (BVerwG, Urteil vom 25.7.2001 - 6 C 8.00 - NVwZ 2002, 206, 207).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • VG Braunschweig, 23.01.2004 - 6 A 432/03

    Pflicht zur Zahlung von Studiengebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit;

  • VGH Hessen, 15.11.2007 - 8 UE 1109/07

    Zur Rechtmäßigkeit der Hessischen Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Hierbei ist im übrigen unerheblich, dass die Einnahmen aus den erhobenen Studiengebühren gemäß § 4 StuGuG dem Landeshaushalt zufließen und nach der geltenden Gesetzeslage die Hochschulen zehn vom Hundert der vereinnahmten Gebühren zur Deckung der Kosten für die Ausführung des Gesetzes erhalten, denn die Hochschulen werden im wesentlichen mit Landesmitteln finanziert und die gebührenpflichtigen Studierenden erhalten tatsächlich den Vorteil, der mit der erhobenen Gebühr teilweise abgegolten werden soll (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.07.2001, a. a. O.; VG Göttingen, Urteil vom 04.03.2004, Az.: 4 A 98/03).

    Demgegenüber konnten Studierende angesichts der knapper werdenden öffentlichen Mittel und der bereits seit längerem geführten politischen Diskussionen über die Einführung von Studiengebühren nicht darauf vertrauen, dass sie ein einmal begonnenes Studium auch weit über die für dieses Studium angesetzte Regelstudienzeit letztlich auf Kosten der Allgemeinheit und gänzlich ohne eigenen Beitrag und ohne jede zeitliche Grenze beenden können würden (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.07.2001, a. a. O.; VG Göttingen, Urteil vom 04.03.2004, a. a. O.).

  • VG Köln, 19.07.2004 - 6 K 1962/04

    Antrag auf Korrektur eines Studienkontos und Gewährung von Bonusguthaben;

    vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 9.6.2004 - 6 L 954/94 - ebenso VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 11.3.2004 - 4 L 193/94 und 4 L 441/04 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.3.2004 - 15 L 370/04 - vgl. außerdem BVerwG, Urteil vom 25.7.2001, a.a.O., S. 210 zu einer Übergangsfrist von ca. 16 Monaten; VG Göttingen, Urteil vom 4.3.2004 - 4 A 98/03 -, juris, zu einer Übergangsfrist von ca. 15 Monaten.
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 1270/04

    Voraussetzungen für einen teilweisen Erlass von Langzeitstudiengebühren bei

    Eine solche ist dann anzunehmen, wenn dem Studierenden monatlich nur Mittel zur Verfügung stehen, die unterhalb des Höchstsatzes nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (hier anwendbar in der im maßgeblichen Erhebungszeitraum geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung vom 19.3.2001 - BGBl. I S. 390) gemäß §§ 13, 13 a BAföG verbleiben (ebenso OVG NRW, Urt. v. 6.2.2007 - 15 A 5228/04 -, NWVBl. 2007, 352; ferner VG Braunschweig, Urt. v. 23.1.2004 - 6 A 432/03 - VG Göttingen, Urt. v. 4.3.2004 - 4 A 98/03 - VG Sigmaringen, Urt. v. 31.10.2001 - 8 K 438/99 - VG Köln, Urt. v. 26.4.2004 - 6 L 562/04 -).
  • VG Köln, 19.07.2004 - 6 K 2665/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Studiengebührenbescheids; Anforderungen an

    vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 9.6.2004 - 6 L 1045/04 - ebenso VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 11.3.2004 - 4 L 193/94 und 4 L 441/04 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.3.2004 - 15 L 370/04 - vgl. außerdem BVerwG, Urteil vom 25.7.2001, a.a.O., S. 210 zu einer Übergangsfrist von ca. 16 Monaten; VG Göttingen, Urteil vom 4.3.2004 - 4 A 98/03 -, juris, zu einer Übergangsfrist von ca. 15 Monaten.
  • VG Köln, 19.07.2004 - 6 K 2216/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung von Studiengebühren;

    vgl. bereits Beschlüsse der Kammer vom 26.4.2004 - 6 L 721/04 u.a.-; ebenso VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 11.3.2004 - 4 L 193/94 und 4 L 441/04 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.3.2004 - 15 L 370/04 - vgl. außerdem BVerwG, Urteil vom 25.7.2001, a.a.O., S. 210 zu einer Übergangsfrist von ca. 16 Monaten; VG Göttingen, Urteil vom 4.3.2004 - 4 A 98/03 -, juris, zu einer Übergangsfrist von ca. 15 Monaten.
  • VG Köln, 19.07.2004 - 6 K 3395/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Studiengebührenbescheids gegenüber eines

    vgl. bereits Beschlüsse der Kammer vom 26.4.2004 - 6 L 721/04 u.a. - ebenso VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 11.3.2004 - 4 L 193/94 und 4 L 441/04 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.3.2004 - 15 L 370/04 - vgl. außerdem BVerwG, Urteil vom 25.7.2001, a.a.O., S. 210 zu einer Übergangsfrist von ca. 16 Monaten; VG Göttingen, Urteil vom 4.3.2004 - 4 A 98/03 -, juris, zu einer Übergangsfrist von ca. 15 Monaten.
  • VG Frankfurt/Main, 21.07.2004 - 12 G 2920/04

    Es besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Studium

    Hierbei ist im übrigen unerheblich, dass die Einnahmen aus den erhobenen Studiengebühren gemäß § 4 StuGuG dem Landeshaushalt zufließen und nach der geltenden Gesetzeslage die Hochschulen zehn vom Hundert der vereinnahmten Gebühren zur Deckung der Kosten für die Ausführung des Gesetzes erhalten, denn die Hochschulen werden im wesentlichen mit Landesmitteln finanziert und die gebührenpflichtigen Studierenden erhalten tatsächlich den Vorteil, der mit der erhobenen Gebühr teilweise abgegolten werden soll (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.07.2001, a. a. 0.; VG Göttingen, Urteil vom 04.03.2004, Az:: 4 A 98/03).
  • VG Gießen, 16.03.2006 - 3 E 5843/04

    Verfassungsmäßigkeit der Langzeitstudiengebühr in Hessen

    (6) Hierbei ist im übrigen unerheblich, dass die Einnahmen aus den erhobenen Studiengebühren gemäß § 4 StuGuG dem Landeshaushalt zufließen und nach der geltenden Gesetzeslage die Hochschulen zehn vom Hundert der vereinnahmten Gebühren zur Deckung der Kosten für die Ausführung des Gesetzes erhalten, denn die Hochschulen werden im wesentlichen mit Landesmitteln finanziert und die gebührenpflichtigen Studierenden erhalten tatsächlich den Vorteil, der mit der erhobenen Gebühr teilweise abgegolten werden soll (BVerwG, Urteil vom 25.07.2001; VG Göttingen, Urteil vom 04.03.2004, - 4 A 98/03 - VG Frankfurt/Main, Urt. v. 21.7.2004).
  • VG Kassel, 17.06.2005 - 6 G 626/05

    Vereinbarkeit der Vorschriften des hessischen Studienguthabengesetzes (StudGuthG

    Hierbei ist im übrigen unerheblich, dass die Einnahmen aus den erhobenen Studiengebühren gemäß § 4 StuGuG dem Landeshaushalt zufließen und nach der geltenden Gesetzeslage die Hochschulen zehn vom Hundert der vereinnahmten Gebühren zur Deckung der Kosten für die Ausführung des Gesetzes erhalten, denn die Hochschulen werden im wesentlichen mit Landesmitteln finanziert und die gebührenpflichtigen Studierenden erhalten tatsächlich den Vorteil, der mit der erhobenen Gebühr teilweise abgegolten werden soll (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.07.2001, a. a. 0.; VG Göttingen, Urteil vom 04.03.2004, Az:: 4 A 98/03).
  • VG Göttingen, 10.01.2006 - 4 B 137/05

    Anrechnung; Ausbildung; berufspraktisch; bestimmt; Fachhochschule; Finanzamt;

    Die Erhebung von Studiengebühren steht nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (z. B. Urteil vom 4.3.2004 - 4 A 98/03 -) mit höherrangigem Recht in Einklang.
  • VG Darmstadt, 23.11.2005 - 7 G 1591/05

    Exmatrikulation bei Nichtzahlung der Studiengebühren; zur Verfassungsmäßigkeit

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