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   BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02   

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https://dejure.org/2003,8257
BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02 (https://dejure.org/2003,8257)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2003 - 4 ABR 12/02 (https://dejure.org/2003,8257)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 (https://dejure.org/2003,8257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zu einer korrigierenden Umgruppierung ; Möglichkeit des Nachschiebens von Zustimmungsverweigerungsgründen tatsächlicher Art ; Grundsätze zur Darlegungslast und Beweislast bei individualrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02
    Bei der Maßnahme handelt es sich um eine zustimmungsbedürftige Umgruppierung iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - ZTR 1997, 457; 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 46; 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163).

    Die vom Personal- bzw. Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit gibt dem betroffenen Arbeitnehmer darüber hinaus eine größere Gewähr für deren Richtigkeit, als wenn sie vom Arbeitgeber allein vorgenommen wird (Senat 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 mwN).

  • BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93

    Wirksamkeit der Versetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Unternehmens -

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02
    Nach der neueren Rechtsprechung des Ersten Senats ist eine Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats schon dann ausreichend begründet, wenn die Begründung es als möglich erscheinen läßt, daß einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend genannten Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht wird (26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 1 - BAGE 64, 254; 13. Juli 1993 - 1 ABR 2/93 - nv.).

    Im Beschluß vom 13. Juli 1993 (- 1 ABR 2/93 - nv.) hat der Erste Senat ausgeführt, dies entspreche auch der Regelung von § 99 Abs. 3 BetrVG, wonach die Zustimmung nur in einem Falle fingiert werde - Ablauf der Wochenfrist -, in dem dem Arbeitgeber kein Beurteilungsspielraum bleibe.

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02
    Dazu kann auch Erfahrungswissen gehören, das der Angestellte für die ihm übertragene Tätigkeit benötigt (Senat 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 94).
  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besitzt das Tarifmerkmal "gründliche Fachkenntnisse" ein quantitatives und ein qualitatives Element, so daß als "gründliche Fachkenntnisse" im tariflichen Sinne Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art anzusehen sind (vgl. 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 78; 22. Oktober 1986 - 4 AZR 568/85 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 126).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02
    Abgesehen von der Frage, wann solche Verstöße eine Benachteiligung iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG darstellen (zum Gleichbehandlungsgrundsatz vgl. Senat 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - BAGE 50, 277; BAG 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427), und ob ein Nachteil iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG ein Zustimmungsverweigerungsgrund bei einer Umgruppierung sein kann, ist die dahingehende Rüge des Betriebsrats jedenfalls unbegründet.
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02
    "Schwierigere Tätigkeiten" erfordern einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder den Einsatz andersartiger qualifizierter Fähigkeiten (Senat 10. Dezember 1975 - 4 AZR 41/75 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 90).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besitzt das Tarifmerkmal "gründliche Fachkenntnisse" ein quantitatives und ein qualitatives Element, so daß als "gründliche Fachkenntnisse" im tariflichen Sinne Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art anzusehen sind (vgl. 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 78; 22. Oktober 1986 - 4 AZR 568/85 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 126).
  • BAG, 15.05.1968 - 4 AZR 366/67

    Bewährungsaufstieg - Rentenversicherung der Arbeiter - Anwendung des BAT -

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02
    Sie liegen gegenüber einfacheren Tätigkeiten dann vor, wenn die Tätigkeit den Einsatz qualifizierterer Fähigkeiten des Angestellten, gleich in welcher Hinsicht, im Vergleich zu den einfacheren Arbeiten verlangt (Senat 15. Mai 1968 - 4 AZR 366/67 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 20).
  • BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94

    Betriebsrat: Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02
    Abgesehen von der Frage, wann solche Verstöße eine Benachteiligung iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG darstellen (zum Gleichbehandlungsgrundsatz vgl. Senat 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - BAGE 50, 277; BAG 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427), und ob ein Nachteil iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG ein Zustimmungsverweigerungsgrund bei einer Umgruppierung sein kann, ist die dahingehende Rüge des Betriebsrats jedenfalls unbegründet.
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02
    Die Unrichtigkeit ist bereits gegeben, wenn es auch an nur einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21; Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

  • BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00

    Korrigierende Rückgruppierung

  • LAG Köln, 16.10.2001 - 13 TaBV 53/01

    Zustimmung des Betriebsrats zur korrigierenden Rückgruppierung einer

  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 503/56

    Arbeit gegen Entgelt - Wirtschaftlicher Austausch - Tatsächlich geleistete Arbeit

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 1/91

    Betriebsrat: Verweigerung der Zustimmung - Beachtlichkeit

  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95

    Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03

    Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

    Die einvernehmliche Verlängerung der Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch die Betriebsparteien ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 42/84 - BAGE 50, 55, 59 ff., zu B II 2 b, c der Gründe; 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - BAGE 42, 386, 391 ff., zu B II 1 der Gründe; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582, zu II 1 a aa, bb der Gründe; 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454, zu B II 1 der Gründe; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 -, zu II 2 a aa (1), (2) der Gründe; 12. März 1986 - 4 ABR 22/84 -, letzter Absatz der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Nach der Rechtsprechung des Senats umfasst die Rechtssetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien aus Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 50 f.; 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 336 f.; 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454).
  • BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15

    Zustimmungsersetzung: korrigierende Rückgruppierung - Überleitung nach TVÜ-VKA

    Das gilt gleichermaßen, wenn die bisherige Überleitung als falsch angesehen wird und erneut im Zusammenhang mit einer korrigierenden Rückgruppierung (vgl. dazu BAG 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - zu B I der Gründe) in Frage steht.
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2005 - 9 Sa 1843/04

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit, arbeitsrechtlicher

    Sie liegen gegenüber einfachen Tätigkeiten dann vor, wenn die Tätigkeit den Einsatz qualifizierter Fähigkeiten des Angestellten, gleich in welcher Hinsicht, im Vergleich zu den einfachen Arbeiten verlangt (BAG, Beschluss vom 22.01.2003, ZTR 2003, Seite 454).
  • LAG Hamm, 17.07.2020 - 1 Sa 211/20
    Das Beteiligungsrecht des § 99 BetrVG erfasst jeglichen Umgruppierungsvorgang, also sowohl die Überleitung in eine andere Entgeltgruppe nach einer Änderung der zugewiesenen Arbeitsaufgabe als auch eine Umgruppierung ohne eine solche Änderung, also auch die sog. korrigierende Rückgruppierung (vgl. dazu BAG Beschl. v. 19.10.2016 - 4 ABR 27/15; Beschl. v. 22.01.2003 - 4 ABR 12/02; Beschl. v. 22.04.2009 - 4 ABR 14/08).
  • LAG Hamm, 17.07.2009 - 10 TaBV 33/09

    Widerruf nicht gewollter Antragsrücknahme; Eingruppierung von Menüassistentinnen;

    Der Begriff der schwierigeren Tätigkeiten ist als Komparativ gegenüber den in der Vergütungsgruppe IX BAT geforderten einfacheren Tätigkeiten zu verstehen; es werden allgemeine Grundkenntnisse unterhalb der Ebene der gründlichen Fachkenntnisse im Sinne der Vergütungsgruppe VII BAT gefordert (BAG, 15.05.1968 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 20; BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 90; BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454).
  • LAG Köln, 26.02.2004 - 10 (11) TaBV 7/02

    Beschlussverfahren, korrigierende Rückgruppierung, Sekretärin

    Die Darlegung eines Tarifirrtums sei nicht erforderlich (BAG, Beschlüsse vom 22.01.2003 - 4 ABR 12/02 und 4 ABR 18/02 - m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 5 TaBV 322/17

    Zuständigkeit der paritätischen Entgeltkommission nach Ziff. 14 ERA-TV Berlin und

    Dies spricht dafür, dass es im Rahmen des § 99 BetrVG (auch in Fällen korrigierender Rückgruppierung) allein darauf ankommt, ob die neue tarifliche Bewertung des Arbeitgebers zutrifft oder nicht, und nicht auch darauf, aus welchen Gründen die frühere Bewertung unzutreffend war (BAG v. 22.01.2003 - 4 ABR 12/02, Rz. 84 f).
  • ArbG Arnsberg, 12.11.2013 - 1 Ca 1291/12

    Eingruppierung, korrigierende Rückgruppierung

    Der Arbeitgeber muss dann jedoch darlegen, inwieweit und weshalb die von ihm ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich an der früheren Eingruppierung nicht festhalten lassen will (BAG, Urteil vom 22.01.2003, 4 ABR 12/02, juris).
  • KAG Hamburg, 01.06.2017 - I MAVO 1b/17
    Das gilt gleichermaßen, wenn die bisherige Überleitung als falsch angesehen wird und erneut im Zusammenhang mit einer korrigierenden Rückgruppierung in Frage steht (vgl. zu den entsprechenden Vorschriften des BetrVG: BAG vom 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - juris Rn. 31).
  • KAG Hamburg, 01.06.2017 - I MAVO 1a/17
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