Rechtsprechung
BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verweisungstarifvertrag zum BAT - Forschungsgesellschaft - Kündigung der Vergütungsordnung - Bezugnahme auf Beamtenrecht - Reisekosten
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 23.07.1985 - 4 BV 84/85
- LAG Köln, 27.11.1985 - 2 TaBV 46/85
- BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85
Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Wann immer in dieser Weise abstrakt geltende, allgemeine " Eingruppierungsgrundsätze" praktiziert werden, besteht, wie auch das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).Zutreffend nimmt das Landesarbeitsgericht an, daß gegen die Zulässigkeit einer BlankettVerweisung, wie sie die vor stehende Bestimmung des § 2 MTV Ang-DFVLR enthält, keine all gemeinen rechtlichen Bedenken bestehen (vgl. auch dazu den Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an die Urteile des Senats BAG 34, 42, 45 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form und BAG 40, 327, 333 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form mit weiteren Nachweisen).
Weiter ist davon auszugehen, daß seitens der Bundesrepublik Deutschland und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder die Vergütungsordnung zum BAT nach Maßgabe des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT zum 31. Dezember 1983 wirksam gekündigt worden ist (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
Dagegen gilt diese Rechtsfolge nicht für die Vergütungsordnung zum BAT, da diese sowohl im unmittelbaren Geltungsbereich des BAT als auch im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrages seit dem 1. Januar 1984 nur noch nachwirkend mit den Rechtswirkungen des § 4 Abs. 5 TVG weitergilt, wobei sich diese Nachwirkung deshalb nicht auf das Arbeitsverhältnis der Antragstellerin zum Angestellten S bezieht, weil es erst nach dem 1. Januar 1984 begründet worden ist und die Nachwirkung eines Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 TVG sich nicht auf Arbeitsverhältnisse er streckt, die - wie das des Angestellten S - erst nach dem Außerkrafttreten eines Tarifvertrages begründet worden sind (vgl. den Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1983 - 4 ABR 7/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an BAG 27, 22, 29 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).
Deswegen kann insoweit von einem Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht die Rede sein (vgl. auch dazu die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat: …
Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Wann immer in dieser Weise abstrakt geltende, allgemeine " Eingruppierungsgrundsätze" praktiziert werden, besteht, wie auch das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).Weiter ist davon auszugehen, daß seitens der Bundesrepublik Deutschland und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder die Vergütungsordnung zum BAT nach Maßgabe des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT zum 31. Dezember 1983 wirksam gekündigt worden ist (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
Deswegen kann insoweit von einem Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht die Rede sein (vgl. auch dazu die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Sie ist mit dem Tarifwort laut und dem erkennbaren Sinn und Zweck des § 2 MTV Ang-DFVLR, auf die es bei der Tarifauslegung gleichermaßen ankommt (vgl. das Urteil des Senats BAG 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), unvereinbar.Entscheidende rechtliche Bedeutung kommt ihr ohnehin nicht zu, weil vorliegend Tarifwortlaut und tariflicher Gesamtzusammenhang zu einer eindeutigen Tarifauslegung führen (vgl. BAG 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung sowie das Urteil des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74
Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen
Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Dagegen gilt diese Rechtsfolge nicht für die Vergütungsordnung zum BAT, da diese sowohl im unmittelbaren Geltungsbereich des BAT als auch im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrages seit dem 1. Januar 1984 nur noch nachwirkend mit den Rechtswirkungen des § 4 Abs. 5 TVG weitergilt, wobei sich diese Nachwirkung deshalb nicht auf das Arbeitsverhältnis der Antragstellerin zum Angestellten S bezieht, weil es erst nach dem 1. Januar 1984 begründet worden ist und die Nachwirkung eines Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 TVG sich nicht auf Arbeitsverhältnisse er streckt, die - wie das des Angestellten S - erst nach dem Außerkrafttreten eines Tarifvertrages begründet worden sind (vgl. den Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1983 - 4 ABR 7/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an BAG 27, 22, 29 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung). - BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79
Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen, …
Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Zutreffend nimmt das Landesarbeitsgericht an, daß gegen die Zulässigkeit einer BlankettVerweisung, wie sie die vor stehende Bestimmung des § 2 MTV Ang-DFVLR enthält, keine all gemeinen rechtlichen Bedenken bestehen (vgl. auch dazu den Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an die Urteile des Senats BAG 34, 42, 45 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form und BAG 40, 327, 333 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form mit weiteren Nachweisen). - BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78
Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Zutreffend nimmt das Landesarbeitsgericht an, daß gegen die Zulässigkeit einer BlankettVerweisung, wie sie die vor stehende Bestimmung des § 2 MTV Ang-DFVLR enthält, keine all gemeinen rechtlichen Bedenken bestehen (vgl. auch dazu den Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an die Urteile des Senats BAG 34, 42, 45 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form und BAG 40, 327, 333 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form mit weiteren Nachweisen). - BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 535/84
Anrechnung von Prämien bei Tariflohnerhöhung
Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Unab hängig davon könnte entgegen der Meinung der Antragstellerin aus einer etwaigen Unwirksamkeit der Bestimmung des § 10 MTV Ang-DFVLR keineswegs ohne weiteres auf die Unwirksamkeit des gesamten Tarifvertrages geschlossen werden (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 26. Februar 1986 - 4 AZR 535/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Schließlich gilt auch vorliegend der allgemeine Rechtsgrundsatz, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher …
Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Schließlich gilt auch vorliegend der allgemeine Rechtsgrundsatz, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85
Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete …
Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Entscheidende rechtliche Bedeutung kommt ihr ohnehin nicht zu, weil vorliegend Tarifwortlaut und tariflicher Gesamtzusammenhang zu einer eindeutigen Tarifauslegung führen (vgl. BAG 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung sowie das Urteil des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vor gesehen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …
- BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 270/82
Trennungsgeld bei Einstellung an anderem Ort als Wohnort
- BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79
Ersatz der Kosten für Umzug
- BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02
Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber
Läuft daher der in Bezug genommene Tarifvertrag aus, so gelten seine Normen auch für die Arbeitnehmer, die dem ungekündigten Verweisungstarifvertrag unterfallen, nur noch nachwirkend iSv. § 4 Abs. 5 TVG weiter (vgl. dazu BAG vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP MTV Ang-DFVLR Nr. 1 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 15). - BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Dabei ist unerheblich, ob diese Vergütungsordnung kraft Tarifbindung wirkt, auf einer Betriebsvereinbarung beruht oder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung im Betrieb allgemein zur Anwendung kommt oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen wurde (Beschluß des Senats vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschlüsse des Vierten Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 247/96
Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages
Gleiches gilt, wenn die Tarifbindung erst nach diesem Zeitpunkt eintritt, etwa weil der Arbeitnehmer vorher nicht Gewerkschaftsmitglied war und erst im Nachwirkungszeitraum der Gewerkschaft beitritt, die den nachwirkenden Tarifvertrag abgeschlossen hatte (st. Rechtsprechung des BAG seit Urteil vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung, zuletzt Beschluß vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR; vgl. auch Beschluß vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erstreckt sich die Nachwirkung eines Tarifvertrages nach § 4 Abs. 5 TVG nicht auf erst nach dem Ablauf begründete Arbeitsverhältnisse (BAG Urteile vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung; vom 13. Juni 1958 - 1 AZR 591/57 - BAGE 6, 31 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Effektivklausel; vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194 = AP Nr. 11 zu § 5 TVG; vom 15. Februar 1965 - 5 AZR 347/64 - BAGE 17, 90 = AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG; vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR; vgl. auch Beschluß des Ersten Senats vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung), während die überwiegende Meinung in der Literatur annimmt, nachwirkende Normen erfaßten auch die nach Ende des Tarifvertrages begründeten Arbeitsverhältnisse (…vgl. die Literaturnachweise bei Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Bd. I, 1997, § 18 VII 6, S. 879 Fn. 581 und S. 880 Fn. 583).
- BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 403/97
Nachwirkung eines Tarifvertrages
b) Demgegenüber nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, die nur noch nachwirkenden Inhaltsnormen eines Tarifvertrags ergreifen ein Arbeitsverhältnis nicht, wenn es erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird (BAG Urteile vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung; vom 13. Juni 1958 - 1 AZR 591/57 - BAGE 6, 31 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Effektivklausel; vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194 = AP Nr. 11 zu § 5 TVG; vom 15. Februar 1965 - 5 AZR 347/64 - BAGE 17, 90 = AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG; vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR; Urteil des Senats vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 247/96 - AP Nr. 20 zu § 3 TVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. auch Beschluß des Ersten Senats vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung). - BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08
Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel
Dies ist Inhalt ihrer allgemeinen Rechtssetzungsbefugnis (29. August 2007 - 4 AZR 561/06 - Rn. 28, AP TVG § 4 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 41; 18. Februar 2003 - 1 AZR 142/02 - zu D II der Gründe, BAGE 105, 5; 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP MTV Ang-DFVLR § 2 Nr. 1 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 15; 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - BAGE 50, 277, 285, 287; vgl. auch 24. November 1999 - 4 AZR 666/98 - zu I 1 e bb der Gründe, BAGE 93, 34; anders noch 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 64, 94, 98). - BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 561/06
Anerkennungs-TV - Kündigung des anerkannten TV
Nachwirkung kann danach durch den Ablauf sowohl des Verweisungstarifvertrages als auch des Tarifvertrages eintreten, auf den verwiesen worden ist (Senat 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -AP MTV Ang-DFVLR § 2 Nr. 1 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 15; 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - BAGE 50, 277, 285; vgl. auch BAG 18. Februar 2003 - 1 AZR 142/02 -BAGE 105, 5, 18; abweichend noch 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94). - BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 87/96
Nachwirkung eines Tarifvertrages - Ausschluß durch konkludentes Handeln
Gleiches gilt, wenn die Tarifbindung erst nach diesem Zeitpunkt eintritt, etwa weil der Arbeitnehmer vorher nicht Gewerkschaftsmitglied war und erst im Nachwirkungszeitraum der Gewerkschaft beitritt, die den nachwirkenden Tarifvertrag geschlossen hatte (Urteil von 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung, zuletzt Beschluß vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR). - BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern - …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Ersten und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 43, 35, 36 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972 sowie BAGE 39, 102, 103 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, und 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), haben die Vorinstanzen mit Recht die Drucker P und R nicht als Beteiligte in das vorliegende Beschlußverfahren einbezogen.Soweit der Arbeitgeber in seinem Betrieb abstrakte Entlohnungsgrundsätze - wie vorliegend die Antragstellerin das tarifliche Vergütungssystem des LRTV - heranzieht, will der Gesetzgeber mit der Regelung des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, weil es dabei um die Anwendung tariflicher Bestimmungen auf den Einzelfall geht, dem Betriebsrat die Möglichkeit einer Mitbeurteilung der Rechtslage und damit zugleich einer Richtigkeitskontrolle im Interesse der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und des Schutzes des einzelnen Arbeitnehmers vor unrichtigen Eingruppierungen und Umgruppierungen eröffnen (BAGE 42, 121, 127 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; BAGE 43, 35, 42 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972 sowie den Beschluß des erkennenden Senats vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
- LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99
Versetzung: Unwirksamkeit infolge vermuteter Arbeitnehmerüberlassung nach Ablauf …
Im Zweifel ist derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (für Tarifverträge: BAG Urt. v. 13.8.1986 - 4 ABR 2/86 - EzA a.a.O., Nr. 16). - BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 193/97
Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erstreckt sich die Nachwirkung eines Tarifvertrages nach § 4 Abs. 5 TVG allerdings nicht auf erst nach dem Ablauf begründete Arbeitsverhältnisse (BAG Urteile vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung; vom 13. Juni 1958 - 1 AZR 591/57 - BAGE 6, 31 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Effektivklausel; vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194 = AP Nr. 11 zu § 5 TVG; vom 15. Februar 1965 - 5 AZR 347/64 - BAGE 17, 90 = AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG; vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR; vgl. auch Beschluß des Ersten Senats vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung), während die überwiegende Meinung in der Literatur annimmt, nachwirkende Normen erfaßten auch die nach Ende des Tarifvertrages begründeten Arbeitsverhältnisse (…vgl. die Literaturnachweise bei Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Bd. I, 1997, § 18 VII 6, S. 879 Fn. 581 und S. 880 Fn. 583). - LAG Hessen, 07.11.2002 - 9 Sa 462/02
Elternteilzeit; Mehrarbeit; Mehrflugstunden; Ungleichbehandlung
- LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05
Änderungskündigung
- LAG Hessen, 29.06.2001 - 2 Sa 1080/00
Verdienstsicherung älterer leistungsgeminderter Beschäftigter; Ausschluss von …
- BAG, 07.09.1988 - 4 ABR 32/88
Anwendung der Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auf Tendenzunternehmen …
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1624/01
Anspruch auf Mehrflugstundenvergütung des Cockpitpersonals
- LAG Hessen, 25.07.2002 - 9 Sa 1346/01
Anrechnung von Beschäftigungszeiten
- BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88
Beihilfeanspruch eines privatversicherten Angestellten - Dynamische Verweisung …
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 194/97
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 214/97
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 215/97
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 290/97
- LAG Hamm, 15.12.2000 - 5 Sa 666/00
Anspruch auf tarifliche Justizvollzugszulage; Bestehen rechtserheblichen …
- LAG Hessen, 17.09.1999 - 2 Sa 2389/97
Betriebliche Altersversorgung; Tarifvertragliche Begrenzung …
- LAG Hessen, 07.09.2001 - 2 Sa 1776/00
Anerkennung von bei der Bundeswehr absolvierten Beschäftigungszeiten bei Aufnahme …
- LAG Hessen, 17.12.1999 - 2 Sa 157/99
Anspruch auf Vergütung im Zusammenhang mit Annahmeverzug sowie Anspruch auf …
- LAG Hessen, 12.05.2011 - 9 TaBV 208/10
Auslegung einer Anlage über die Mindestbesetzung im Schichtdienst zu einer …
- LAG Hessen, 13.10.2000 - 2 Sa 214/99
Wirksamkeit einer außerordentlichen personenbedingten Kündigung; …
- LAG Hessen, 07.04.1999 - 2 Sa 1117/95
Tarifliche Eingruppierung; Ausgleichzahlung; Verstoß gegen Gleichheitssatz
- LAG Hessen, 19.05.1999 - 2 Sa 1285/98
- LAG Hessen, 19.12.2002 - 9 Sa 642/02
Gleichbehandlungsgrundsatz; Anspruc auf areaübergreifende Einsatzplanung
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 426/97
- BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 67/85
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung eines Mitarbeiters …
- LAG Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 4 Sa 71/99
Betriebsübergang; Auswirkung auf den Inhalt eines Verweisungstarifvertrags; …
- LAG Hessen, 26.11.1999 - 2 Sa 1177/99
Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung
- LAG Hessen, 23.12.1998 - 2 Sa 2336/97
- LAG Hessen, 18.11.1998 - 2 Sa 2172/96
- LAG Hessen, 12.11.1999 - 2 Sa 153/99
Tarifliche Ausschlussfrist bei Voraussetzungen der unerlaubten Handlung und …
- BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 68/85