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   BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86   

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BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86 (https://dejure.org/1986,1057)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1986 - 4 ABR 2/86 (https://dejure.org/1986,1057)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 (https://dejure.org/1986,1057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verweisungstarifvertrag zum BAT - Forschungsgesellschaft - Kündigung der Vergütungsordnung - Bezugnahme auf Beamtenrecht - Reisekosten

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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
    Wann immer in dieser Weise abstrakt geltende, allgemeine " Eingruppierungsgrundsätze" praktiziert werden, besteht, wie auch das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Zutreffend nimmt das Landesarbeitsgericht an, daß gegen die Zulässigkeit einer BlankettVerweisung, wie sie die vor stehende Bestimmung des § 2 MTV Ang-DFVLR enthält, keine all gemeinen rechtlichen Bedenken bestehen (vgl. auch dazu den Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an die Urteile des Senats BAG 34, 42, 45 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form und BAG 40, 327, 333 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form mit weiteren Nachweisen).

    Weiter ist davon auszugehen, daß seitens der Bundesrepublik Deutschland und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder die Vergütungsordnung zum BAT nach Maßgabe des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT zum 31. Dezember 1983 wirksam gekündigt worden ist (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dagegen gilt diese Rechtsfolge nicht für die Vergütungsordnung zum BAT, da diese sowohl im unmittelbaren Geltungsbereich des BAT als auch im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrages seit dem 1. Januar 1984 nur noch nachwirkend mit den Rechtswirkungen des § 4 Abs. 5 TVG weitergilt, wobei sich diese Nachwirkung deshalb nicht auf das Arbeitsverhältnis der Antragstellerin zum Angestellten S bezieht, weil es erst nach dem 1. Januar 1984 begründet worden ist und die Nachwirkung eines Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 TVG sich nicht auf Arbeitsverhältnisse er streckt, die - wie das des Angestellten S - erst nach dem Außerkrafttreten eines Tarifvertrages begründet worden sind (vgl. den Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1983 - 4 ABR 7/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an BAG 27, 22, 29 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    Deswegen kann insoweit von einem Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht die Rede sein (vgl. auch dazu die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
    Wann immer in dieser Weise abstrakt geltende, allgemeine " Eingruppierungsgrundsätze" praktiziert werden, besteht, wie auch das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Weiter ist davon auszugehen, daß seitens der Bundesrepublik Deutschland und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder die Vergütungsordnung zum BAT nach Maßgabe des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT zum 31. Dezember 1983 wirksam gekündigt worden ist (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Deswegen kann insoweit von einem Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht die Rede sein (vgl. auch dazu die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
    Sie ist mit dem Tarifwort laut und dem erkennbaren Sinn und Zweck des § 2 MTV Ang-DFVLR, auf die es bei der Tarifauslegung gleichermaßen ankommt (vgl. das Urteil des Senats BAG 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), unvereinbar.

    Entscheidende rechtliche Bedeutung kommt ihr ohnehin nicht zu, weil vorliegend Tarifwortlaut und tariflicher Gesamtzusammenhang zu einer eindeutigen Tarifauslegung führen (vgl. BAG 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung sowie das Urteil des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
    Dagegen gilt diese Rechtsfolge nicht für die Vergütungsordnung zum BAT, da diese sowohl im unmittelbaren Geltungsbereich des BAT als auch im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrages seit dem 1. Januar 1984 nur noch nachwirkend mit den Rechtswirkungen des § 4 Abs. 5 TVG weitergilt, wobei sich diese Nachwirkung deshalb nicht auf das Arbeitsverhältnis der Antragstellerin zum Angestellten S bezieht, weil es erst nach dem 1. Januar 1984 begründet worden ist und die Nachwirkung eines Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 TVG sich nicht auf Arbeitsverhältnisse er streckt, die - wie das des Angestellten S - erst nach dem Außerkrafttreten eines Tarifvertrages begründet worden sind (vgl. den Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1983 - 4 ABR 7/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an BAG 27, 22, 29 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

    Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
    Zutreffend nimmt das Landesarbeitsgericht an, daß gegen die Zulässigkeit einer BlankettVerweisung, wie sie die vor stehende Bestimmung des § 2 MTV Ang-DFVLR enthält, keine all gemeinen rechtlichen Bedenken bestehen (vgl. auch dazu den Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an die Urteile des Senats BAG 34, 42, 45 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form und BAG 40, 327, 333 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
    Zutreffend nimmt das Landesarbeitsgericht an, daß gegen die Zulässigkeit einer BlankettVerweisung, wie sie die vor stehende Bestimmung des § 2 MTV Ang-DFVLR enthält, keine all gemeinen rechtlichen Bedenken bestehen (vgl. auch dazu den Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an die Urteile des Senats BAG 34, 42, 45 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form und BAG 40, 327, 333 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 535/84

    Anrechnung von Prämien bei Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
    Unab hängig davon könnte entgegen der Meinung der Antragstellerin aus einer etwaigen Unwirksamkeit der Bestimmung des § 10 MTV Ang-DFVLR keineswegs ohne weiteres auf die Unwirksamkeit des gesamten Tarifvertrages geschlossen werden (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 26. Februar 1986 - 4 AZR 535/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
    Schließlich gilt auch vorliegend der allgemeine Rechtsgrundsatz, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

    Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
    Schließlich gilt auch vorliegend der allgemeine Rechtsgrundsatz, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete

    Auszug aus BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
    Entscheidende rechtliche Bedeutung kommt ihr ohnehin nicht zu, weil vorliegend Tarifwortlaut und tariflicher Gesamtzusammenhang zu einer eindeutigen Tarifauslegung führen (vgl. BAG 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung sowie das Urteil des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 270/82

    Trennungsgeld bei Einstellung an anderem Ort als Wohnort

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Läuft daher der in Bezug genommene Tarifvertrag aus, so gelten seine Normen auch für die Arbeitnehmer, die dem ungekündigten Verweisungstarifvertrag unterfallen, nur noch nachwirkend iSv. § 4 Abs. 5 TVG weiter (vgl. dazu BAG vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP MTV Ang-DFVLR Nr. 1 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 15).
  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Dabei ist unerheblich, ob diese Vergütungsordnung kraft Tarifbindung wirkt, auf einer Betriebsvereinbarung beruht oder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung im Betrieb allgemein zur Anwendung kommt oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen wurde (Beschluß des Senats vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschlüsse des Vierten Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 247/96

    Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages

    Gleiches gilt, wenn die Tarifbindung erst nach diesem Zeitpunkt eintritt, etwa weil der Arbeitnehmer vorher nicht Gewerkschaftsmitglied war und erst im Nachwirkungszeitraum der Gewerkschaft beitritt, die den nachwirkenden Tarifvertrag abgeschlossen hatte (st. Rechtsprechung des BAG seit Urteil vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung, zuletzt Beschluß vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR; vgl. auch Beschluß vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erstreckt sich die Nachwirkung eines Tarifvertrages nach § 4 Abs. 5 TVG nicht auf erst nach dem Ablauf begründete Arbeitsverhältnisse (BAG Urteile vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung; vom 13. Juni 1958 - 1 AZR 591/57 - BAGE 6, 31 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Effektivklausel; vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194 = AP Nr. 11 zu § 5 TVG; vom 15. Februar 1965 - 5 AZR 347/64 - BAGE 17, 90 = AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG; vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR; vgl. auch Beschluß des Ersten Senats vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung), während die überwiegende Meinung in der Literatur annimmt, nachwirkende Normen erfaßten auch die nach Ende des Tarifvertrages begründeten Arbeitsverhältnisse (vgl. die Literaturnachweise bei Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Bd. I, 1997, § 18 VII 6, S. 879 Fn. 581 und S. 880 Fn. 583).

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