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   BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09   

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https://dejure.org/2009,8666
BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09 (https://dejure.org/2009,8666)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2009 - 4 ARs 7/09 (https://dejure.org/2009,8666)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2009 - 4 ARs 7/09 (https://dejure.org/2009,8666)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Anfrageverfahren zur Revisibilität der Augenscheinseinnahme anlässlich einer Zeugenvernehmung unter Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung (absoluter Revisionsgrund; Divergenz; Entscheidungserheblichkeit); Anwesenheitsrecht des Angeklagten und Heilung durch ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer Augenscheinseinnahme anlässlich einer Zeugenvernehmung unter Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 230 Abs. 1; ; StPO § 247

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 230 Abs. 1; StPO § 247
    Durchführung einer Augenscheinseinnahme anlässlich einer Zeugenvernehmung unter Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
    Seine Anwesenheit soll nicht nur dem Tatrichter einen unmittelbaren Eindruck von der Person des Angeklagten vermitteln und damit die Wahrheitsfindung fördern; gleichermaßen dient sie der Sicherung einer uneingeschränkten Verteidigung des Angeklagten und der Wahrung seines Rechts auf rechtliches Gehör (BGHSt 26, 84, 90; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 230 Rn. 3).
  • BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09

    Anfrageverfahren zur Revisibilität der fortdauernden Abwesenheit des nach § 247

    Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
    Im Hinblick auf die in den gesetzlichen Wertungen zum Ausdruck kommende fundamentale Bedeutung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten hat der Senat Bedenken, den Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 338 Nr. 6 StPO anzugleichen (vgl. Senatsbeschluss vom heutigen Tage - 4 ARs 6/09).
  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
    Deshalb sind Vorschriften, die, wie § 247 StPO, Ausnahmen von der ununterbrochenen Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung zulassen, regelmäßig eng auszulegen (BGHSt 15, 194, 195; 22, 18, 20; 26, 218, 220).
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
    Deshalb sind Vorschriften, die, wie § 247 StPO, Ausnahmen von der ununterbrochenen Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung zulassen, regelmäßig eng auszulegen (BGHSt 15, 194, 195; 22, 18, 20; 26, 218, 220).
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
    Deshalb sind Vorschriften, die, wie § 247 StPO, Ausnahmen von der ununterbrochenen Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung zulassen, regelmäßig eng auszulegen (BGHSt 15, 194, 195; 22, 18, 20; 26, 218, 220).
  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
    Hier anders zu verfahren würde einen bloßen Formalismus darstellen (so schon der 2. Strafsenat NJW 1988, 429, 430) und ist auch unter Berücksichtigung der umfassenden Informationsrechte des Angeklagten nicht geboten.
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97

    Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
    Soweit der 5. Strafsenat dem Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO bei Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung den Inhalt geben will, den dieser Begriff nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rügen nach § 338 Nr. 6 StPO hat, widerspricht dies der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss NStZ 1997, 402).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08

    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung;

    Sie ist auch vom 1. und vom 4. Strafsenat ausdrücklich gebilligt worden (vgl. die Antwortbeschlüsse vom 22. April 2009 - 1 ARs 6/09 - und vom 25. August 2009 - 4 ARs 7/09).
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