Rechtsprechung
BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
Anfrageverfahren zur Revisibilität der Augenscheinseinnahme anlässlich einer Zeugenvernehmung unter Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung (absoluter Revisionsgrund; Divergenz; Entscheidungserheblichkeit); Anwesenheitsrecht des Angeklagten und Heilung durch ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Durchführung einer Augenscheinseinnahme anlässlich einer Zeugenvernehmung unter Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 230 Abs. 1; StPO § 247
Durchführung einer Augenscheinseinnahme anlässlich einer Zeugenvernehmung unter Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08
- BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
- BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74
Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der …
Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
Seine Anwesenheit soll nicht nur dem Tatrichter einen unmittelbaren Eindruck von der Person des Angeklagten vermitteln und damit die Wahrheitsfindung fördern; gleichermaßen dient sie der Sicherung einer uneingeschränkten Verteidigung des Angeklagten und der Wahrung seines Rechts auf rechtliches Gehör (BGHSt 26, 84, 90;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 230 Rn. 3). - BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09
Anfrageverfahren zur Revisibilität der fortdauernden Abwesenheit des nach § 247 …
Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
Im Hinblick auf die in den gesetzlichen Wertungen zum Ausdruck kommende fundamentale Bedeutung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten hat der Senat Bedenken, den Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 338 Nr. 6 StPO anzugleichen (vgl. Senatsbeschluss vom heutigen Tage - 4 ARs 6/09). - BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
Deshalb sind Vorschriften, die, wie § 247 StPO, Ausnahmen von der ununterbrochenen Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung zulassen, regelmäßig eng auszulegen (BGHSt 15, 194, 195; 22, 18, 20; 26, 218, 220).
- BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67
Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines …
Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
Deshalb sind Vorschriften, die, wie § 247 StPO, Ausnahmen von der ununterbrochenen Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung zulassen, regelmäßig eng auszulegen (BGHSt 15, 194, 195; 22, 18, 20; 26, 218, 220). - BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60
Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr. …
- BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
Hier anders zu verfahren würde einen bloßen Formalismus darstellen (so schon der 2. Strafsenat NJW 1988, 429, 430) und ist auch unter Berücksichtigung der umfassenden Informationsrechte des Angeklagten nicht geboten. - BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97
Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit …
Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
Soweit der 5. Strafsenat dem Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO bei Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung den Inhalt geben will, den dieser Begriff nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rügen nach § 338 Nr. 6 StPO hat, widerspricht dies der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss NStZ 1997, 402).
- BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung; …
Sie ist auch vom 1. und vom 4. Strafsenat ausdrücklich gebilligt worden (vgl. die Antwortbeschlüsse vom 22. April 2009 - 1 ARs 6/09 - und vom 25. August 2009 - 4 ARs 7/09).