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   BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78   

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https://dejure.org/1981,169
BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78 (https://dejure.org/1981,169)
BAG, Entscheidung vom 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78 (https://dejure.org/1981,169)
BAG, Entscheidung vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 (https://dejure.org/1981,169)
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78
    Nach dem dann zu berücksichtigenden Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung (BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung) werden mit den Funktionsbezeichnungen jedoch erkennbar zwei Zwecke verfolgt: Die Funktionsbezeichnungen zeigen einerseits an, daß die aufgeführten Arbeitnehmer nach den vorangestellten Tätigkeitsmerkmalen (Oberbegriffe, typische Tätigkeitsbeispiele) in die betreffende Vergütungsgruppe 8.
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78
    Die Hinzuziehung des Sachverständigen nach § 144 ZPO liegt aber im pflichtgemäßen Ermessen der Tatsachengerichte (vgl. Urteil des Senats zum 24. Sept. 1980 - 4 AZR 727/78 [demnächst] AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt und BAG AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 202/77

    Zweites Deutsche Fernsehen - Manteltarifvertrag - Tarifliche Mindestvergütung -

    Auszug aus BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78
    Soweit in den Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 4. Oktober 1978 (AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk) eine von den vorstehend dargelegten Grundsätzen abweichende Auffassung erblickt werden kann, hält der Senat hieran nicht mehr fest.
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76

    Saarländischer Rundfunk - Geltungsbereich des Manteltarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78
    Vielmehr ist nach dem gesamten KlageVorbrin gen das Begehren des Klägers auch schon in den Vorinstanzen als eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungs-Feststeilungsklagen anzusehen, die auch für die Arbeitnehmer der Rundfunkanstalten in Betracht kommen (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 11.09.1968 - 4 AZR 448/67

    Hausvermittlungsdienst - Amtsvermittlung - Bedienung von Fernsprecheinrichtungen

    Auszug aus BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78
    Die Hinzuziehung des Sachverständigen nach § 144 ZPO liegt aber im pflichtgemäßen Ermessen der Tatsachengerichte (vgl. Urteil des Senats zum 24. Sept. 1980 - 4 AZR 727/78 [demnächst] AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt und BAG AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94

    Eingruppierung einer Kundenberaterin in einer Sparkasse

    Wenn nämlich allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind nach der ständigen Senatsrechtsprechung die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen, wenn der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 - AP Nr. 23 zu § 59 HGB, m.w.N.; vgl. ferner BAG Urteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. April 1979 - 4 AZR 618/77 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 19, 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Sie bringen mit Tätigkeitsbeispielen erkennbar ihre Auffassung zum Ausdruck, daß die dort angeführten Tätigkeiten vorangestellte allgemeine Tätigkeitsmerkmale erfüllen (BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muß allerdings dann zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk), oder wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Beschäftigungs- oder Vergütungsgruppen auftaucht und damit als Kriterium für eine bestimmte Beschäftigungsgruppe ausscheidet (BAG Urteil vom 4. April 1979 - 4 AZR 618/77 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Ferner sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung dann maßgebend, wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den tariflichen Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist; aber auch hier entspricht es regelmäßig dem Willen der Tarifvertragsparteien, bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen die Tätigkeitsbeispiele als Richtlinie für die Bewertung mitzuberücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Wenn nämlich allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind nach der ständigen Senatsrechtsprechung die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 -, AP Nr. 23 zu § 59 HGB m.w.N.; vgl. ferner BAG, Urteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -, AP Nr. 7 zu §§, 22, 23 BAT 1975; vom 4. April 1979 - 4 AZR 618/77 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 -, AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sie bringen mit Tätigkeitsbeispielen erkennbar ihre Auffassung zum Ausdruck, dass die dort angeführten Tätigkeiten vorangestellte allgemeine Tätigkeitsmerkmale erfüllen (BAG, Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 -, AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muss allerdings dann zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG, Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 -, AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk), z.B. im vorliegenden GTV das Beispiel "Kassierer mit gehobener Tätigkeit", oder wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Beschäftigungs- oder Vergütungsgruppen auftaucht und damit als Kriterium Für eine bestimmte Beschäftigungsgruppe ausscheidet (BAG, Urteil vom 4. April 1979 - 4 AZR 618/77 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Ferner sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung dann maßgebend, wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den tariflichen Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist; aber auch hier entspricht es regelmäßig dem Willen der Tarifvertragsparteien, bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen die Tätigkeitsbeispiele als Richtlinie für die Bewertung mit zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 -, AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79

    Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter -

    Dann bedürfte es insoweit keiner weiteren Feststellungen zur Frage, ob die Tätigkeit des Klägers "Ingenieurzuschnitt" hatte, weil die Tarifvertragsparteien durch die Festsetzung der Tätigkeitsbeispiele dies als gegeben voraussetzen, wenn ein Arbeitnehmer eine dort angeführte Tätigkeit ausübt (vgl. auch BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 -, AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
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