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   BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71   

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BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71 (https://dejure.org/1972,1182)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1972 - 4 AZR 104/71 (https://dejure.org/1972,1182)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 (https://dejure.org/1972,1182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im sonstigen Innendienst

 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71

    Berufungsurteil - Eingruppierungsprozesse - Höhergruppierungsprozesse -

    Auszug aus BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71
    Die Revision des beklagten Landes ist begründet» Zwar sagt das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil nicht ausdrücklich, ob es beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, eine überwiegende Tätigkeit (§§ 22, 23 BAT) oder mehrere Teiltätigkeiten annimmt, von 4- denen keine für sich allein genommen überwiegt (vgl» BIG AP Nr, 47 zu §§ 22, 25 BAT = Urteil des Senats in 4 AZR 10/71 vom 20o Oktober 1971)« Bas Landesarbeitsgericht hebt jedoch mehrmals hervor, daß die Tätigkeit des Klägers nur einheitlich tarifrechtlich gewürdigt werden könneo Es hat auch sämtliche Aufgaben des Klägers rechtlich überprüft.
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71
    V b (Fallgruppe ,1) um einen allge meinen, sog» unbestimmten Rechtsbegriff handelt, bei dessen Anwdndung das Revisionsgericht nur prüfen kann, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist und ob bei der Sübsumierung Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (BAG 4, 152 = AP Nr» 18 zu § 5 TO.A; BAG AP Nr» 12 und 30 zu §§ 22, 23 BAT)«, Im vorliegenden Falle ist jedoch dem Revisionsgericht eine Überprüfung des angefochtenen Urteils im Sinne der zuvor erörterten Rechtsgrundsätze nicht möglich» Das Landesarbeitsgericht hat sich nämlich darauf beschränkt, in allgemeiner Weise die vom Kläger zu vermittelnden Fachkenntnisse zu charakterisieren, ohne je doch Feststellungen darüber zu treffen, welche Fachkenntnisse der Kläger selbstfür die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt.
  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und

    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen (vgl. zur VergGr. IVb Fallgr. 1 des BMT-AW II, der insoweit geringere Anforderungen stellt, als lediglich eine Steigerung der Breite oder Tiefe nötig ist, BAG 11. November 1998 - 4 ABR 58/97 - zu B II 4 der Gründe) , wobei Fachkenntnisse iSd. VergGr. Vb Fallgr. 1a BAT nicht ausschließlich Rechtskenntnisse sein müssen (vgl. BAG 5. September 1973 - 4 AZR 509/72 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 25, 268; 26. Januar 1992 - 4 AZR 104/71 -) .
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann der Senat nur prüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (Senatsurteil vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT ; Senatsurteil vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT ; Senatsurteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 509/72 - BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT ; vgl. BAGE 51, 282, 293 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff als solchen verkannt hat, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG Urteile vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT; vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT; vom 5. September 1973, BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 51, 282, 293 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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