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   BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74   

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BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74 (https://dejure.org/1974,1101)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1974 - 4 AZR 106/74 (https://dejure.org/1974,1101)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 (https://dejure.org/1974,1101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Andere dringende betriebliche Gründe - Kurzarbeit - Entlassungen - Dauer des betrieblichen Zustandes - Arbeitsorganisatorisch bedingte Störungen - Leistungslohn - Walzgerüst - Zeiten von Reparaturen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1975, 648
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74
    Danach muß nach dem insoweit eindeutigen und deswegen allein rechtserheblichan Tarifwortlaut (BAG 18, 278 /"282J » AP Nr, 117 zu § 1 TVG Auslegung) die Störung ihren Grund in der Arbeitsorganisation haben, d.h. in der Organisation des gesamten betrieblichen Geschehens durch den Arbeitgeber unter Einschluß des Einsatzes der Arbeitnehmer, des Maschinenparks, der Betriebsmittel und der Werkstoffe.

    Die Beklagte verkennt auch, daß sie sich auf die TarifÜbung in soweit nicht berufen kann, als diese zu dem im Auslegungs wege ermittelten objektiven Inhalt einer Tarifnorm im Widerspruch steht (BAG 23, 424 /~429 7 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau, AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau sowie BAG 18, 278 /~282J = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; Hueck- Nipperdey, aaO, Bd. II/ 1 S. 36o; Nikisch, aaO, 2. Aufl., Bd. II S. 222; Hueck-Nipperdey-Stahlhacke, TVG, 4. Aufl., § 1 Anm. 191.), Wie das Landesarbeitsgericht schließlich mit 12 Hecht ausführt, kann es auch im Gegensatz zur Meinung der Beklagten nicht darauf ankommen, ob bei der Reparatur der Walzen die dabei beteiligten Betriebsschlosser eine höhere Vergütung beziehen als die Kläger.

  • BAG, 15.09.1971 - 4 AZR 93/71

    Überschicht - Schichtlohn - Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74
    Wie in früheren Tarifverträgen die Frage der Lohnfortzahlung in vergleichbaren Störungsfällen geregelt war und wie damals praktisch verfahren worden ist ist gleich falls unbeachtlich, da die allein maßgebliche, neue Vorschrift des § 5 Ziff. 2 Abs. 1 MTV aufgrund ihres Wortlautes eine eindeutige Auslegung ergibt (vgl. die Urteile des Senats BAG 23, 424 /"428 - 429 7 « AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Beklagte verkennt auch, daß sie sich auf die TarifÜbung in soweit nicht berufen kann, als diese zu dem im Auslegungs wege ermittelten objektiven Inhalt einer Tarifnorm im Widerspruch steht (BAG 23, 424 /~429 7 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau, AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau sowie BAG 18, 278 /~282J = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; Hueck- Nipperdey, aaO, Bd. II/ 1 S. 36o; Nikisch, aaO, 2. Aufl., Bd. II S. 222; Hueck-Nipperdey-Stahlhacke, TVG, 4. Aufl., § 1 Anm. 191.), Wie das Landesarbeitsgericht schließlich mit 12 Hecht ausführt, kann es auch im Gegensatz zur Meinung der Beklagten nicht darauf ankommen, ob bei der Reparatur der Walzen die dabei beteiligten Betriebsschlosser eine höhere Vergütung beziehen als die Kläger.

  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 338/55

    Lohnfortzahlung im Arbeitskampf - Betriebsrisiko

    Auszug aus BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74
    mit Recht auch daß Landesarbeitsgericht ausgeht, den all gemein anerkannten Rechtsgrundsatz in den Geltungsbereich ihres TarifWerkes einführen wollen, wonach der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trägt und er demgemäß immer dann zur Lohnzahlung verpflichtet ist, wenn die Arbeit aus im Betrieb liegenden Gründen nicht geleistet werden kann, wo bei ein Verschulden auf seiner Seite jedoch gerade nicht gefordert wird (vgl. BAG 3, 346 /"348 7 = AP Nr. '2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko, AP Nr. 3 und 15 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und BAG 23, 417 ""42o 7 AP Nr. 5 zu §-11 MuSchG 1968; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I S. 352; Nikisch, Lehrbuch des Arbeits rechts, 3. Aufl., Band I S. 6o4; Staudinger-Nipperdey- Mohnen, BGB, 11. Aufl., § 615 Rdnr. 66; Söllner, Arbeits recht , 3. Aufl., S. 224).
  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

    Auszug aus BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74
    Im übrigen kann das Revisionsgericht insoweit nur noch prüfen, ob bei der Auslegung durch das Landesarbeitsgericht gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungs sätze verstoßen worden ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Urteile des Senats vom - 8 16. Oktober 1 9 7 4 - 4 AZR 29/74 ~ /5emnächst7 AP Nr. 1 zu § 7o5 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 27. Februar 1974- AZR 544/72 -, ebenfalls zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, ferner BAG 4, 360 /~364J - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt, BAG 5, 221 /"223J = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertarrflicher Lohn und Tariflohnerhöhung sowie AP Nr. 6 zu § 55o ZPO).
  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74
    Im übrigen kann das Revisionsgericht insoweit nur noch prüfen, ob bei der Auslegung durch das Landesarbeitsgericht gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungs sätze verstoßen worden ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Urteile des Senats vom - 8 16. Oktober 1 9 7 4 - 4 AZR 29/74 ~ /5emnächst7 AP Nr. 1 zu § 7o5 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 27. Februar 1974- AZR 544/72 -, ebenfalls zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, ferner BAG 4, 360 /~364J - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt, BAG 5, 221 /"223J = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertarrflicher Lohn und Tariflohnerhöhung sowie AP Nr. 6 zu § 55o ZPO).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74

    Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner

    Auszug aus BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74
    Im übrigen kann das Revisionsgericht insoweit nur noch prüfen, ob bei der Auslegung durch das Landesarbeitsgericht gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungs sätze verstoßen worden ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Urteile des Senats vom - 8 16. Oktober 1 9 7 4 - 4 AZR 29/74 ~ /5emnächst7 AP Nr. 1 zu § 7o5 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 27. Februar 1974- AZR 544/72 -, ebenfalls zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, ferner BAG 4, 360 /~364J - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt, BAG 5, 221 /"223J = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertarrflicher Lohn und Tariflohnerhöhung sowie AP Nr. 6 zu § 55o ZPO).
  • BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63

    Eisenindustrie - Metallindustrie - Elektroindustrie - Anwesenheitsprämie -

    Auszug aus BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74
    solche vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich nicht unterstellt werden, wenn - wie vorliegend - ein Arbeitgeber lediglich eine im kollektiven Recht begründete Verpflichtung erfüllen will (vgl. BAG 16, 58 /~61 7 = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG 1952; Fitting-Auffarth, BetrVG, Io. Aufl., § 77 Anm. 66).
  • BAG, 16.05.1964 - 5 AZR 292/63

    Offensichtliche Rechenfehler - Typischer Verstoß gegen Denkgesetze - Unstreitiges

    Auszug aus BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74
    Entgegen den Ausführungen der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hat das Landesarbeitsgericht bei der Vertragsauslegung jedoch nicht gegen die Denkgesetze, d.h. gegen allgemeine Prinzipien der Logik oder all gemein anerkannte Grundsätze für die Bildung von Begriffen und Schlüssen (vgl. Stein-Jonas, ZPO, 19« Aufl., § 549 III B 2, auch BAG AP Nr. 1 zu § 561 ZPO), verstoßen, wozu die Beklagte auch keine näheren Angaben machen konnte.
  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung -

    Nach dem Tarifwortlaut und insbesondere nach dem Sinn und Zweck von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Anlage zu § 25 BAT besteht jedoch - anders als in sonstigen Fällen (vgl. z.B. BAG AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie mit weiteren Nachweisen) - kein Anhaltspunkt dafür, daß vorliegend die Tarifvertragsparteien den Rechtsbegriff des "Vertretenmüssens" anders als in seiner allgemeinen Bedeutung im bürgerlichen Recht haben verstehen wollen.
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Bei dem diesbezüglichen Schriftwechsel der Parteien handelt es sich um individuelle Willenserklärungen bzw. individuelle Vertragsregelungen, so daß deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Auslegung rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB vereinbar sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. die Urteile des Senats vom 11. November 1987 - 4 AZR 339/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAGE 36, 245, 251 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Nebenabrede

    sätze verstößt und nicht wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. BAG vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und BAG vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 -, AP Nr. 4 zu § 1 TUG Tarifverträge: Metallindustrie, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85

    Seniorität - Gleichbehandlung - Haftung der TV-Parteien

    Einmal ist bei Verwendung dieses Begriffes dann, wenn es um die Tragung des Betriebsrisikos geht, regelmäßig nicht auf Verschulden im Sinne von § 276 BGB abzustellen, sondern darauf, daß - ohne Rücksicht auf Verschuldensgesichtspunkte - allein der Arbeitgeber das Betriebsrisiko zu tragen hat und er demgemäß insbesondere immer dann zur Lohnzahlung verpflichtet ist, wenn die Arbeit aus im Betrieb liegenden Gründen nicht geleistet werden kann (vgl. BAGE 42, 94, 98 = AP Nr. 31 zu § 615 BGB Betriebsrisiko sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie m. w. N.).
  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

    Eine weitergehende Überprüfung durch den Senat kommt insoweit entgegen der Meinung der Klägerin nicht in Betracht (vgl. das Urteil des Senats AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87

    Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß

    Der Charakter des Arbeitsvertrages der Parteien als Individualvertrag hat indessen zur Folge, daß seine Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Auslegung rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB vereinbar sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 36, 245, 251 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 463/86

    Anspruch auf Zahlung einer Erschwerniszulage - Ausführung von Arbeiten unter

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt eine für Zwecke der Tarifauslegung heranzuziehende rechtserhebliche Tarifübung nur dann vor, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (BAGE 40, 67, 72 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung) und eine anderweitige, eindeutige Tarifauslegung nach Wortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang nicht möglich ist (BAG Urteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter Bezugnahme auf BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt und Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAGE 23, 424, 429 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau; BAGE 24, 279, 286 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau; Urteil vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Urteil vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 108/74 - AP Nr. 124 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 10. November 1976 - 4 AZR 421/75 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG: Rundfunk; Urteil vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP Nr. 4 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 14/88

    Eingruppierung eines Lehrers im Sonderschuldienst - Arbeitsrechtliche

    Bei dem Schriftwechsel der Parteien handelt es sich um individuelle Willenserklärungen bzw. individuelle Vertragsregelungen, so daß deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Auslegung rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB vereinbar sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. die Urteile des Senats vom 11. November 1987 - 4 AZR 339/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 36, 245, 251 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie m. w. N. auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 27.01.1988 - 4 AZR 532/87

    Zusage der Höhergruppierung durch arbeitsvertragliche Einzelabrede - Änderung

    Die Auslegung dieses Schreibens durch das Landesarbeitsgericht kann deshalb vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie rechtlich möglich und mit allgemeinen gesetzlichen Auslegungsgrundsätzen (§§ 133, 157 BGB) vereinbar ist, keine Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze enthält und ob keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt geblieben sind (BAGE 36, 245, 252 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie m. w.N.).
  • BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 181/89

    Eingruppierung: Dockleiter, Zulage nach nach Fußnote 1 zur VergGr. Vb BAT

    Bei dem Schreiben der Beklagten vom 29. Juni 1973 handelt es sich um eine individuelle Willenserklärung, deren Auslegung durch die Tatsacheninstanzen vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie rechtlich möglich und mit den allgemeinen gesetzlichen Auslegungsgrundsätzen (§§ 133, 157 BGB) vereinbar ist, keine Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze enthält und ob keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt geblieben sind (BAGE 36, 245, 252 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, m.w.N.).
  • BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 36/89

    Eingruppierung eines angestellten Lehrers für die Fächer Werken und

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 15/88

    Einzelvertragliche Vereinbarung der Richtlinien über die Eingruppierung von

  • BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 1078/77

    Beschäftigungsanspruch - Öffentlicher Dienst - Beschäftigung des Arbeitnehmers -

  • BAG, 19.01.1977 - 4 AZR 569/75

    Reduzierung des Viehbestandes - Aufgabe des Bestandes - Melker - Tarifliche

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