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   BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90   

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https://dejure.org/1990,22196
BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90 (https://dejure.org/1990,22196)
BAG, Entscheidung vom 28.11.1990 - 4 AZR 108/90 (https://dejure.org/1990,22196)
BAG, Entscheidung vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 (https://dejure.org/1990,22196)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
    Werden durch eine auf Dauer übertragene Tätigkeit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Lohngruppe erfüllt, so entsteht neben dem tariflichen Anspruch ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf den an die Tätigkeitsmerkmale geknüpften Lohn ( BAG Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).

    Zwar erwirbt ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen einer Lohn- bzw. Vergütungsgruppe grundsätzlich nicht nur einen entsprechenden Lohn- bzw. Vergütungsanspruch, sondern auch einen Anspruch auf Beschäftigung mit Tätigkeiten, die der betreffenden Lohn- bzw. Vergütungsgruppe entsprechen ( BAG Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamt Zusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen berücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann ( BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Zum einen kann die Tarifgeschichte bei der Auslegung tariflicher Bestimmungen nur dann Bedeutung gewinnen, wenn bei der Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhanges noch Zweifel verbleiben (vgl. BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
    Auch dies entspricht der gefestigten Senatsrechtsprechung ( BAG Urteil vom 21. Januar 1970 - 4 AZR 106/69 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf die Besonderheiten in Eingruppierungsstreitigkeifen ( BAG Urteil vom 4. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil; vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf die Besonderheiten in Eingruppierungsstreitigkeifen ( BAG Urteil vom 4. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil; vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89

    Eingruppierung: Schlüsselbewertung - Deutsche Bundespost

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
    Für die Tätigkeit des Klägers als "bauausführende Kraft, zugleich Meßhelfer" in einem Fernmeldebaubezirk bestand ab 1. Mai 1985 eine sog. Schlüsselbewertung mit dem Schlüssel A 5: A 3/4: Arb = 12: 8: 80. Diese bedeutet, wie die Parteien vorliegend abweichend von der Darstellung in dem vom Senat mit Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) entschiedenen Rechtsstreit, klargestellt haben, daß in einem Fernmeldebaubezirk für die einem Aufgabenträger zugewiesene Aufgabe entsprechend dem Schlüssel Stellen für Beamte der Besoldungsgruppe A 5. der Besoldungsgruppe A 3/4 und für Arbeiter zur Verfügung stehen.
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß die Vereinbarung der Geltung eines Tarifvertrages als Vertragsrecht bei Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Lohngruppe zur Entstehung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs neben dem tariflichen Anspruch auf den an die Tätigkeitsmerkmale geknüpften Lohn führt (Urteil des Senats vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 -, n. v.; Urteil des Senats vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat nach Verkündung des angefochtenen Berufungsurteils und Einlegung der Revision durch Urteile vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 - und - 4 AZR 289/90 - (nicht veröffentlicht) in den vorbezeichneten Musterprozessen ebenfalls zugunsten der Kläger entschieden.
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BAGE 38, 291 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn und Urteile vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 - und - 4 AZR 289/90 - n.v., jeweils m.w.N.) erwirbt ein Arbeitnehmer, der, wie im öffentlichen Dienst allgemein üblich, ungeachtet seiner Verbandszugehörigkeit einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, nach dem für das Arbeitsverhältnis die einschlägigen Tarifverträge als Vertragsrecht gelten sollen, auch einen vertraglichen Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe, deren Tätigkeitsmerkmale er durch die ihm auf Dauer übertragenen Tätigkeiten erfüllt.
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07

    Tarifauslegung - Absenkung der Vergütung

    b) Auch die klägerseits angesprochene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17 und 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 -) rechtfertigt nicht den Klageanspruch.
  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 153/92

    Bewährung einer Angestellten im Schreibdienst

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann die Klägerin Prozeßzinsen nur aus dem der zugesprochenen Bruttovergütung entsprechenden Nettobetrag verlangen (vgl. Senatsurteile vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 258 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TV AL II, zu IV 2 der Gründe; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse; vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 - n.v.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - 5 Sa 950/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung eines Transferarbeitnehmers - Deutsche Telekom AG

    Das Bundesarbeitsgericht habe beispielsweise in den Entscheidungen vom 15.03.1991 - 2 AZR 591/90 - und den Entscheidungen vom 28.11.1990 - 4 AZR 108/90 und 4 AZR 289/90 - unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT erworben habe, ihm dieser Anspruch nur im Wege des Abänderungsvertrages oder der Änderungskündigung wieder entzogen werden könne.
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat nach Verkündung des angefochtenen Berufungsurteils und Einlegung der Revisionen durch Urteile vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 - und - 4 AZR 289/90 - (nicht veröffentlicht) in den vorbezeichneten Musterprozessen ebenfalls zugunsten der Kläger entschieden.
  • BAG, 10.11.1994 - 6 AZR 405/94

    Berücksichtigung von Wegezeiten als Arbeitszeit - Anwendung des Tarifvertrags für

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Revision herangezogenen Rechtsprechung (BAG Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteil vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 -, n.v.).
  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 481/91
    Während des Verlaufes des erstinstanzlichen Verfahrens entschied der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in zwei weiteren Musterprozessen durch Urteile vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 - und - 4 AZR 289/90 - (nicht veröffentlicht) ebenfalls zugunsten der von den beiden Schlüsselbewertungen betroffenen Fernmeldehandwerker.
  • LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90

    Änderungskündigung: Anhörung des Personalrats

    Das Bundesarbeitsgericht hat durch die Entscheidungen vom 28.11.1990 - 4 AZR 108/90 - und - 4 AZR 289/90 - entschieden, dass die dortigen Kläger unter Schlüsselbewertung vom 21.5.1985 einen tariflichen Anspruch auf Vergütung nach Lohngruppe I a erworben hätten, diese aber aufgrund der Schlüsselbewertung vom 21.8.1985 wieder entfallen ist, dass aber den Kläger ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach Lohngruppe I a verbleibt, obwohl die tariflichen Voraussetzungen aufgrund der Schlüsselbewertung vom 21.5.1985 nicht mehr gegeben sind und dass dieser vertragliche Lohnanspruch nicht einseitig durch den Arbeitgeber, sondern nur durch Aufhebungsvertrag oder Änderungskündigung beseitigt werden kann.
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