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   BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15   

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https://dejure.org/2016,56004
BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15 (https://dejure.org/2016,56004)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2016 - 4 AZR 127/15 (https://dejure.org/2016,56004)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2016 - 4 AZR 127/15 (https://dejure.org/2016,56004)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Eingruppierung einer Servicekraft in der Gastronomie

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 3 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 1 TVG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Regelungsautonomie der Tarifvertragsparteien; Tarifliche Tätigkeitsbeispiele zur Ausfüllung abstrakter Oberbegriffe der Entgeltgruppen

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Servicekraft in der Gastronomie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Servicekraft in der Gastronomie

  • rechtsportal.de

    Regelungsautonomie der Tarifvertragsparteien

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung einer Servicekraft in der Gastronomie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung einer Servicekraft in der Gastronomie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eingruppierung einer Servicekraft in der Gastronomie

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 870
  • NZA-RR 2017, 369
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15
    Das ergibt die Auslegung der entsprechenden Bestimmungen des ETV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags vgl. etwa BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 19 ff., BAGE 150, 184; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204) .
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 34/05

    Eingruppierung einer angelernten Serviererin

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15
    Lediglich wenn ausdrücklich geregelt oder aus anderen Bestimmungen des Tarifvertrags zuverlässig zu entnehmen ist, dass diese Wirkung gerade nicht eintreten soll, sondern es auch bei Vorliegen eines Tätigkeitsbeispiels auf die Erfüllung der in den Oberbegriffen niedergelegten Merkmale ankommt, reicht die Ausübung einer in einem Tätigkeitsbeispiel genannten Aufgabe noch nicht aus (vgl. zB der ETV zur Systemgastronomie bei BAG 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 -, in dem die Tarifvertragsparteien im Anschluss an die Tätigkeitsbeispiele der einzelnen Tarifgruppen angefügt haben: "... soweit die in der Überschrift/den Oberbegriffen ... geforderten Voraussetzungen erfüllt sind"; vgl. auch zum TV ERA für die Metall- und Elektro-Industrie Thüringen 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 - BAGE 154, 235) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15
    Dieser Antragsteil ist jedoch lediglich als Begründungselement für den zweiten Teil des Antrags anzusehen (vgl. zur Auslegung eines ähnlichen Antrags BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 16; vgl. allg. zur Auslegung von Klageanträgen 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 154, 20; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 23, BAGE 143, 273; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 25 mwN) , der als Eingruppierungsfeststellungsklage - auch in der Privatwirtschaft - ohne Weiteres zulässig ist (st. Rspr., siehe nur BAG 16. März 2016 - 4 AZR 502/14 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 333/08

    Eingruppierung einer Kassiererin

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15
    Hinsichtlich eines identischen Tätigkeitsbeispiels gilt nach der Rechtsprechung des Senats, dass bei der Nennung einer Tätigkeit in verschieden wertigen Tarifgruppen zur genauen Bestimmung auf die Oberbegriffe zurückzugreifen ist (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 567/08

    Eingruppierung einer Gastronomie-Servicekraft

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15
    Soweit die Klägerin jedoch auf die Formulierung verweist, wonach auch "die Anforderungen an die Arbeitnehmer maßgebend" seien (§ 4 Abs. 4 Unterabs. 4 ETV) , ist dieses - gerade vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Senats (vgl. zB BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 567/08 - Rn. 19; 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 22 ff.)  - so zu verstehen, dass sich die Anforderungen an die Arbeitnehmer in den jeweiligen Oberbegriffen der einzelnen Bewertungsgruppen auf deren zu bewertende Tätigkeit bezieht.
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08

    Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15
    Soweit die Klägerin jedoch auf die Formulierung verweist, wonach auch "die Anforderungen an die Arbeitnehmer maßgebend" seien (§ 4 Abs. 4 Unterabs. 4 ETV) , ist dieses - gerade vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Senats (vgl. zB BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 567/08 - Rn. 19; 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 22 ff.)  - so zu verstehen, dass sich die Anforderungen an die Arbeitnehmer in den jeweiligen Oberbegriffen der einzelnen Bewertungsgruppen auf deren zu bewertende Tätigkeit bezieht.
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15
    Dieser Antragsteil ist jedoch lediglich als Begründungselement für den zweiten Teil des Antrags anzusehen (vgl. zur Auslegung eines ähnlichen Antrags BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 16; vgl. allg. zur Auslegung von Klageanträgen 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 154, 20; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 23, BAGE 143, 273; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 25 mwN) , der als Eingruppierungsfeststellungsklage - auch in der Privatwirtschaft - ohne Weiteres zulässig ist (st. Rspr., siehe nur BAG 16. März 2016 - 4 AZR 502/14 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 438/10

    Eingruppierung einer Pflegefachkraft in einem psychiatrischen Pflegeheim der

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15
    Den Gerichten für Arbeitssachen ist es in einem solchen Fall verwehrt, die Erfüllung der abstrakten Oberbegriffe der jeweiligen Entgeltgruppen eigenständig zu überprüfen, weil sie dadurch in die Tarifhoheit der Tarifvertragsparteien eingreifen würden (BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 438/10 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15
    Dieser Antragsteil ist jedoch lediglich als Begründungselement für den zweiten Teil des Antrags anzusehen (vgl. zur Auslegung eines ähnlichen Antrags BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 16; vgl. allg. zur Auslegung von Klageanträgen 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 154, 20; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 23, BAGE 143, 273; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 25 mwN) , der als Eingruppierungsfeststellungsklage - auch in der Privatwirtschaft - ohne Weiteres zulässig ist (st. Rspr., siehe nur BAG 16. März 2016 - 4 AZR 502/14 - Rn. 10 mwN) .
  • LAG Hessen, 24.07.2014 - 5 Sa 1456/13

    Vergütung

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juli 2014 - 5 Sa 1456/13 - aufgehoben.
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

  • ArbG Frankfurt/Main, 03.07.2013 - 15 Ca 9145/12
  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 502/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

  • BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14

    Eingruppierung - Mitarbeiter in der Reklamationsbearbeitung

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    (bbb) Dass sich der Anspruch auf eine Funktionsstufe - wie bei der streitgegenständlichen Tätigkeit - bereits aus der dem Beschäftigten übertragenen Tätigkeit ergeben kann, bedeutet aber nicht, dass damit auch die Eingruppierungsvoraussetzungen einer bestimmten Tätigkeitsebene im Sinne einer Art Richtbeispiel (vgl. dazu zB BAG 16. November 2016 - 4 AZR 127/15 - Rn. 27) automatisch erfüllt wären.
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

    Diese Grundsätze gelten auch in der Privatwirtschaft (st. Rspr., zuletzt zB BAG 16. November 2016 - 4 AZR 127/15 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 12.06.2019 - 4 AZR 363/18

    Eingruppierung eines Grillers - Tätigkeitsbeispiel

    Lediglich wenn ausdrücklich geregelt oder aus anderen Bestimmungen des Tarifvertrags zuverlässig zu entnehmen ist, dass diese Wirkung gerade nicht eintreten soll, sondern es auch bei Vorliegen eines Tätigkeitsbeispiels auf die Erfüllung der in den Oberbegriffen niedergelegten Merkmale ankommt, reicht die Ausübung einer darin genannten Aufgabe allein nicht aus (BAG 16. November 2016 - 4 AZR 127/15 - Rn. 27; 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - zu II 2 c bb der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 14 Sa 68/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang

    An diese von den Tarifvertragsparteien vorgegebene Wertung - nämlich allein das Kriterium der unterschriftsreifen Vorbereitung von Verfügungen und Beschlüssen - ist die Kammer gebunden (vgl. BAG 16. November 2016 - 4 AZR 127/15 - Rn. 27; 20. Juni 2012 - 4 AZR 438/10 - Rn. 16).
  • BAG, 17.12.2020 - 6 AZR 639/19

    Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer niedersächsischen Universität -

    Bei der Eingruppierung handelt es sich um einen rein geistigen Akt der wertenden Zuordnung einer bestimmten Tätigkeit zu einem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsordnung (vgl. BAG 16. November 2016 - 4 AZR 127/15 - Rn. 11) und damit nicht um einen rechtsgestaltenden Akt des Arbeitgebers (Eylert/Kreutzberg-Kowalczyk NZA-RR 2020, 337, 340) .
  • BAG, 12.06.2019 - 4 AZR 364/18

    Eingruppierung eines Grillers - Tätigkeitsbeispiel

    Lediglich wenn ausdrücklich geregelt oder aus anderen Bestimmungen des Tarifvertrags zuverlässig zu entnehmen ist, dass diese Wirkung gerade nicht eintreten soll, sondern es auch bei Vorliegen eines Tätigkeitsbeispiels auf die Erfüllung der in den Oberbegriffen niedergelegten Merkmale ankommt, reicht die Ausübung einer darin genannten Aufgabe allein nicht aus (BAG 16. November 2016 - 4 AZR 127/15 - Rn. 27; 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - zu II 2 c bb der Gründe) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 31.08.2023 - 2 Sa 56/22

    Auslegung des Oberbegriffs "Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung" nach

    Damit handelt es sich um eine nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässige Eingruppierungsfeststellungsklage (BAG, Urteil vom 16.11.2016 - 4 AZR 127/15 - juris, Rz. 10; BAG, Urteil vom 30.09.2015 - 4 AZR 563/13 - juris, Rz. 14; Schaub ArbR - HdB / Treber, 18. Aufl., § 65 Rz. 2).

    Ohne die Erfüllung der jeweiligen Anforderungen an die Tätigkeit ist das jeweilige Tätigkeitsmerkmal der Bewertungsgruppe unabhängig von etwaigen, ggf. zusätzlichen personellen Voraussetzungen jedenfalls nicht gegeben (vgl. zum ETV des Hotel- und Gaststättengewerbes in Hessen, der ähnliche bzw. in Teilen identische Eingruppierungsvorschriften beinhaltet: BAG, Urteil vom 16.11.2016 - 4 AZR 127/15 - juris, Rz. 17/18).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2017 - 5 Sa 354/17

    Eingruppierung - kaufmännische Angestellte - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, die allgemeinen Merkmale einer Gehaltsgruppe regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (vgl. BAG 16.11.2016 - 4 AZR 127/15 - Rn. 27 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2018 - 5 Sa 870/17

    Eingruppierung einer Küchenhilfe nach dem Entgelttarifvertrag für das

    Die Ausübung einer in einem Tätigkeitsbeispiel genannten Aufgabe reicht jedoch dann nicht aus, wenn ausdrücklich geregelt oder aus anderen Bestimmungen des Tarifvertrags zuverlässig zu entnehmen ist, dass diese Wirkung gerade nicht eintreten soll, sondern es auch bei Vorliegen eines Tätigkeitsbeispiels auf die Erfüllung der in den Oberbegriffen niedergelegten Merkmale ankommt (BAG vom 16.11.2016 - 4 AZR 127/15 R.27 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 05.08.2022 - 6 Sa 212/22

    Tarifliche Eingruppierung

    Lediglich wenn ausdrücklich geregelt oder aus anderen Bestimmungen des Tarifvertrags zuverlässig zu entnehmen ist, dass diese Wirkung gerade nicht eintreten soll, sondern es auch bei Vorliegen eines Tätigkeitsbeispiels auf die Erfüllung der in den Oberbegriffen niedergelegten Merkmale ankommt, reicht die Ausübung einer darin genannten Aufgabe allein nicht aus (BAG v. 12.06.2019 aaO; BAG v. 16.11.2016 - 4 AZR 127/15 - Rn. 27).
  • ArbG München, 25.06.2019 - 16 Ca 13174/18

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifvertrag zur ERA-Einführung bei der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2017 - 4 Sa 240/16

    Eingruppierung einer Büroangestellten

  • LAG Hessen, 20.04.2021 - 15 Sa 83/20

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Staplerfahrers im Großhandel; Darlegungs- und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2023 - 3 Sa 290/22

    Eingruppierung Büchsenmacher

  • LAG Hessen, 18.07.2018 - 18 Sa 206/18

    Eine Ausbildung zum/zur Schneider/in ist keine "technische (Berufs-)Ausbildung im

  • ArbG Paderborn, 25.03.2021 - 1 Ca 947/20

    Eingruppierung einer Krankenschwester, die mit der fachlichen Anleitung und

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