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   BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82   

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BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82 (https://dejure.org/1984,867)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1984 - 4 AZR 13/82 (https://dejure.org/1984,867)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 (https://dejure.org/1984,867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 299
  • BB 1984, 1551
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78

    Betrieb des Dachdeckerhandwerks - Arbeitsmethoden - Wandflächen von Häusern -

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82
    Hierbei ist maßgebend, ob die Arbeiten der Beklagten nach den speziellen und herkömmlichen Arbeitsmethoden des Malerhandwerks von entsprechend ausgebildeten Arbeitnehmern ausgeführt werden (vgl. BAG Urteil vom 21, Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vgl. auch BAG Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 289/79 -, AP Nr, 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) Das Landesarbeitsgericht hat für den Betrieb der Beklagten das Vorliegen einer handwerksmäßigen Betätigung mit unzutreffender Begründung verneint.

    (vgl BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle schließt aber den Betrieb eines Handwerks nicht aus.

    Für die Beurteilung, ob ein Handwerksbetrieb vorliegt, ist vielmehr entscheidend mit zu berücksichtigen, ob die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt werden, ob die Arbeiten für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat angefertigt werden und ob es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (vql. BAG Ur teil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 02.10.1973 - 4 AZR 611/72

    Tarifverträge - Bau - Aufstellung von Leitplanken - Straßenbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82
    Straßen und Fahrbahnen sind nach dem allgemeinen Sprachgebrauch Bauwerke (vgl. BAG Urteil vom 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 -, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Fahrbahnmarkierungsarbeiten sind wie die sonstigen Straßenbauarbeiten noch an der Straße als Baukörper zu leisten (BAG Urteil vom 2. Oktober 1973, aaO).

    Damit gehören Fahrbahnmarkierungsarbeiten zu den sonstigen baulichen Leistungen im Sinne von § 1 Nr. 2 BRTV-Bau Hierbei sind sowohl das Aufbringen von Markierungsfarben als auch das Ein- und Aufbringen von Plastikmassen zu Mar kierungszwecken sowie das Anbringen von Markierungsnägeln und ähnlichen Einrichtungen zu den Fahrbahnmarkierungsar beiten zu rechnen (BAG Urteil vom 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau).

  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 151/74

    Tarifverträge - Bau - Betrieb - Verlegen von Heizungsrohren

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82
    Sonstige bauliche Leistungen erfordern nach dem eindeutigen Tarifwortlaut im Sinne einer ersten Voraussetzung, daß es sich bei dem Betrieb der Beklagten um einen Betrieb des Baugewerbes handeln muß (BAG Ur teile vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 -, AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, und vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 -, AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß nach der Verkehrsauffassung und der allgemeinen Lebenserfahrung ein Bauwerk erst dann "er stellt" und damit baulich vollendet ist, Wenn es in vollem Umfang seinen bestimmungsgemäßen Zweck zu erfüllen in der Lage ist (BAG Urteile vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74-, AP Nr. 21 zu § 1 TVG TarifVerträges Bau, und vom 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 -, AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82
    Der Betrieb der Beklagten ist danach bereits deshalb dem Baugewerbe zuzuordnen, weil er in der Einzelaufstellung zu Abschnitt V erfaßt ist (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82
    Dabei ist nach dem für die Tarifauslegung maßoebenden Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang (BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung) davon auszugehen, daß mit "Erstellung von Bauwerken" alle Arbeiten gemeint sind, die irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Errichtung und Vollendung von Bauwerken zu dienen bestimmt sind.
  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82
    Damit gehören Fahrbahnmarkierungsarbeiten zu den sonstigen baulichen Leistungen im Sinne von § 1 Nr. 2 BRTV-Bau Hierbei sind sowohl das Aufbringen von Markierungsfarben als auch das Ein- und Aufbringen von Plastikmassen zu Mar kierungszwecken sowie das Anbringen von Markierungsnägeln und ähnlichen Einrichtungen zu den Fahrbahnmarkierungsar beiten zu rechnen (BAG Urteil vom 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau).
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 289/79

    Betrieb des Klempnerhandwerks - Arbeitsmethoden des Klempnerhandwerks -

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82
    Hierbei ist maßgebend, ob die Arbeiten der Beklagten nach den speziellen und herkömmlichen Arbeitsmethoden des Malerhandwerks von entsprechend ausgebildeten Arbeitnehmern ausgeführt werden (vgl. BAG Urteil vom 21, Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vgl. auch BAG Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 289/79 -, AP Nr, 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) Das Landesarbeitsgericht hat für den Betrieb der Beklagten das Vorliegen einer handwerksmäßigen Betätigung mit unzutreffender Begründung verneint.
  • BAG, 12.12.1979 - 4 AZR 80/78

    Isolierarbeiten - Behältern - Fernleitungen - Stationäre Maschinen -

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82
    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß nach der Verkehrsauffassung und der allgemeinen Lebenserfahrung ein Bauwerk erst dann "er stellt" und damit baulich vollendet ist, Wenn es in vollem Umfang seinen bestimmungsgemäßen Zweck zu erfüllen in der Lage ist (BAG Urteile vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74-, AP Nr. 21 zu § 1 TVG TarifVerträges Bau, und vom 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 -, AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75

    Tarifverträge - Bau - Anbringung von Zwischendecken aus Metall - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82
    Danach fallen unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau und der Verfahrenstarifverträge nur Betriebe, in denen einmal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistun gen erbracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den allgemeinen Normen des § 1 Nr. 2 BRTV-Bau nach folgenden Einzelaufstellung genannt sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BAG Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 -, AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82
    Sonstige bauliche Leistungen erfordern nach dem eindeutigen Tarifwortlaut im Sinne einer ersten Voraussetzung, daß es sich bei dem Betrieb der Beklagten um einen Betrieb des Baugewerbes handeln muß (BAG Ur teile vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 -, AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, und vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 -, AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 194/20

    Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - Markierungsarbeiten in

    Bodenmarkierungen - insbesondere wie vorliegend Markierungen von Fahr- und Fußwegen - in Industriehallen zählen dazu (vgl. auch BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 -) .

    Auch Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Straßen sind wie die sonstigen Straßenbauarbeiten noch an der Straße als Baukörper zu leisten (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 -; 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 -) .

    Dazu gehört auch, dass der Verkehr möglichst sicher fließt (vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 698/05 - Rn. 19 ff., BAGE 120, 197; 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 -) .

    Zu den Fahrbahnmarkierungsarbeiten iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 VTV zählen dabei sowohl das Aufbringen von Markierungsfarben als auch die notwendigen Vorbereitungs- und Nacharbeiten (vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 -) .

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    "Bauliche Leistungen" erfordern, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden und daß sie der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sein müssen (BAG Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Ein Betrieb des Baugewerbes liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 18. Januar 1984, aaO) dann vor, wenn er nach Herkommen und Üblichkeit im Hinblick auf die von ihm überwiegend ausgeführten Arbeiten als solcher angesehen wird.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. statt aller BAG Urteil vom 18. Januar 1984, aaO) sind danach mit "Erstellung von Bauwerken", alle Arbeiten gemeint, die "irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Errichtung und Vollendung von Bauwerken zu dienen bestimmt sind".

    Bei der Auslegung der Tarifvorschrift kann nicht übersehen werden, daß ein Bauwerk jedenfalls nach der Verkehrsauffassung und allgemeinen Lebenserfahrung nicht schon mit der Fertigstellung des Rohbaus, sondern erst dann baulich vollendet ist, wenn es bestimmungsgemäß benutzt werden kann (BAG Urteil vom 18. Januar 1984, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05

    Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit

    Sowohl das Aufbringen von Markierungsfarben als auch das Ein- und Aufbringen von Plastikmassen zu Markierungszwecken sowie das Anbringen von Markierungsnägeln und ähnlichen Einrichtungen gehören zu den Fahrbahnmarkierungsarbeiten (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59).

    Im Urteil vom 18. Januar 1984 (- 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59) wurden Fahrbahnmarkierungen als bauliche Leistungen ua. deshalb qualifiziert, weil das Bauwerk "Straße" erst dann erstellt und damit baulich vollendet sei, wenn es in vollem Umfang seinen bestimmungsgemäßen Zweck zu erfüllen in der Lage sei.

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