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   BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82   

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https://dejure.org/1984,256
BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82 (https://dejure.org/1984,256)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1984 - 4 AZR 146/82 (https://dejure.org/1984,256)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 (https://dejure.org/1984,256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht - Auswahl und Würdigung der Beweismittel - Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Bereich der Vergütung der Arbeitnehmer - Vergütung eines bei der Stadt angestellten Kraftfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 126 (Ls.)
  • BB 1985, 590
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 180/72

    Gleichbehandlung - Bewährungsaufstieg - Anspruch auf höhere Bezahlung -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
    Dazu weist das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Senatsrechtsprechung zunächst einmal mit Recht darauf hin, daß dieser Grundsatz im Bereich der Vergütung der Arbeitnehmer nur beschränkt zur Anwendung gelangen kann, da hier (neben dem Tarifrecht, soweit es zur Anwendung kommt) der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat (vgl. das Urteil des Senats vom 10. April 1973 - 4 AZR 180/72 - AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit weiteren Nachweisen).

    Auch auf das Urteil des Senats vom 10. April 1973 - 4 AZR 180/72 - AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung kann sich die Revision nicht erfolgreich stützen.

  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 522/80

    Zeitweilige höherwertige Tätigkeit - Kraftfahrer der Verteidigungsverwaltung -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
    Dabei geht der Senat davon aus, daß schon nach dem Berufsbild des Kraftfahrers und der allgemeinen Üblichkeit im Arbeitsleben zu den arbeitsvertraglichen Pflichten eines jeden Kraftfahrers neben dem eigentlichen Fahrdienst auch die Wartung und Pflege der ihm zugewiesenen Fahrzeuge sowie die Durchführung kleinerer Reparaturen gehört (vgl. das Urteil des Senats vom 9. Februar 1983 - 4 AZR 522/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Ebenfalls können unter diesen Umständen hinsichtlich der Wartezeiten nicht die vom Senat in dem Urteil vom 9. Februar 1983 - 4 AZR 522/80 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) entwickelten Rechtsgrundsätze herangezogen werden, weil nicht ersichtlich ist, in welchem Umfang bei den Klägern Zeiten der eigentlichen Kraftfahrzeugführung, der Wagenpflege und Wartungstätigkeit sowie der Fahrbereitschaft jeweils angefallen sind.

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
    Zwar kann je nach den Umständen im Einzelfalle auch eine derartige Zusage nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts zu einem entsprechenden einzelvertraglichen Anspruch eines Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes führen (vgl. die Urteile des Senats BAG 38, 221, 231 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT).

    Im übrigen kommt ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz auch nur dann in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
    Zwar kann je nach den Umständen im Einzelfalle auch eine derartige Zusage nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts zu einem entsprechenden einzelvertraglichen Anspruch eines Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes führen (vgl. die Urteile des Senats BAG 38, 221, 231 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT).

    Im übrigen kommt ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz auch nur dann in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 309/71

    Bergbau - Mehrarbeit - Begriff - Übertarifliche Regelung - Außertarifliche

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
    Im übrigen beziehen die zum Vergleiche herangezogenen Kraftfahrer, wenn ihnen ohne Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale gleichwohl Vergütung nach Lohngruppe VII MTL II gezahlt wird, nicht etwa eine Zulage, sondern eine "übertarifliche Vergütung" (vgl. das Urteil des Senats BAG 24, 279, 282 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau).
  • BAG, 10.05.1978 - 4 AZR 726/76

    Beweiswürdigung des Tatsachenrichters - Zeugenaussage - Wahrheitsgehalt -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
    Schließlich bedarf es nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO, um eine entsprechende Überprüfung durch die Rechtsmittelgerichte zu ermöglichen, im Urteil der Tatsachengerichte der Angabe der Gründe, die für die Bildung der richterlichen Überzeugung maßgebend waren (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 28. Februar 1973 - 4 AZR 190/72 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT und 10. Mai 1978 - 4 AZR 726/76 - AP Nr. 8 zu § 286 ZPO, das Urteil des Ersten Senats des BAG vom 27. Januar 1970 - 1 AZR 211/69 - AP Nr. 2 zu § 286 ZPO, ferner Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 42. Aufl., § 286 Anm. 2 A, B und D und Anm. 3 A; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., § 112 VI S. 591 und § 123 VIII S. 646; Stein/-Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 286 I und II sowie Thomas/Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 286 Anm. 2 und 3).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
    Zwar kann je nach den Umständen im Einzelfalle auch eine derartige Zusage nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts zu einem entsprechenden einzelvertraglichen Anspruch eines Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes führen (vgl. die Urteile des Senats BAG 38, 221, 231 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
    Folglich ist bei der tarifrechtlichen Beurteilung der Kläger mit dem Landesarbeitsgericht von ihrer jeweils mehr als die Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit ausmachenden Tätigkeit auszugehen (vgl. die Urteile des Senats vom 9. Februar 1983 - 4 AZR 267/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 - AP Nr. 3 zu § 21 MTB II und 18. Februar 1970 - 4 AZR 257/69 - AP Nr. 1 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 18.02.1970 - 4 AZR 257/69

    Bewährung - Bewährungsaufstieg - Erheblicher Umfang - Überwiegend auszuübende

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
    Folglich ist bei der tarifrechtlichen Beurteilung der Kläger mit dem Landesarbeitsgericht von ihrer jeweils mehr als die Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit ausmachenden Tätigkeit auszugehen (vgl. die Urteile des Senats vom 9. Februar 1983 - 4 AZR 267/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 - AP Nr. 3 zu § 21 MTB II und 18. Februar 1970 - 4 AZR 257/69 - AP Nr. 1 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 553/76

    Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Tarifliche Mindestvergütung - Überwiegend

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
    Folglich ist bei der tarifrechtlichen Beurteilung der Kläger mit dem Landesarbeitsgericht von ihrer jeweils mehr als die Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit ausmachenden Tätigkeit auszugehen (vgl. die Urteile des Senats vom 9. Februar 1983 - 4 AZR 267/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 - AP Nr. 3 zu § 21 MTB II und 18. Februar 1970 - 4 AZR 257/69 - AP Nr. 1 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78

    Hochempfindliche Geräte - Komplizierte Geräte - Besonders schwierige

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78

    Spezialarbeiten - Besonders schwierig - Instandsetzung

  • BAG, 27.01.1970 - 1 AZR 211/69

    Tatsachenrichter - Entscheidungsgründe - Beweisergebnis - Freie richterliche

  • BAG, 13.02.1980 - 4 AZR 233/78
  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 383/79

    Rückgruppierung - Zuweisung einer Tätigkeit - Niedrigere Vergütungsgruppe -

  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Die freie Stellung der Tatsachengerichte bei der Auswahl und Würdigung der Beweismittel führt dazu, daß die Anwendung des § 286 Abs. 1 ZPO durch die Tatsachengerichte nur darauf überprüft werden kann, ob die Voraussetzungen und Grenzen des § 286 Abs. 1 ZPO beachtet sind, insbesondere ob der gesamte Inhalt der Verhandlung berücksichtigt worden ist, ob alle erhobenen Beweise gewürdigt worden sind und ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei und frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist (BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II, zu III 3 der Gründe; BAG Urteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 2 der Gründe; BAGE 55, 78, 87 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Zwar wird die Ansicht vertreten, bis zum Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes habe bei der Festlegung der Vergütung der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gehabt (BAG Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 180/72 - AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II, zu IV der Gründe; BAG Urteil vom 23. Oktober 1991 - 4 AZR 500/90 - ZTR 1992, 72; GK-TzA Lipke, Art. 1 § 2 BeschFG 1985 Rz 121).
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Es entspricht der Übung im öffentlichen Dienst, tarifvertragliche Regelungen ohne Rücksicht auf Verbandszugehörigkeit der Arbeitnehmer anzuwenden (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II, zu II eingangs der Gründe).
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