Rechtsprechung
   BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,567
BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84 (https://dejure.org/1985,567)
BAG, Entscheidung vom 16.10.1985 - 4 AZR 149/84 (https://dejure.org/1985,567)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 (https://dejure.org/1985,567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Sicherheitsmeisters - Tarifliche Mindestvergütung - Verteidigungsverwaltung - Betriebsschutzbeauftragte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 9
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Reichweite des richterlichen

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84
    Um "Handwerksmeister" im tariflichen Sinne sein zu können, müßte der Kläger, wie das Landesarbeitsgericht tarifgerecht und in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung ausführt, in einem Handwerk die Meisterprüfung abgelegt haben und zudem mit der Meisterprüfung entsprechenden handwerklichen Aufgaben beschäftigt werden (vgl. das Urteil des Senats BAG 40, 183, 188 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    "Industriemeister" im tariflichen Sinne ist er ebenfalls nicht, denn darunter sind mit dem Landesarbeitsgericht aus einem industriellen Ausbildungsberuf hervorgegangene Facharbeiter zu verstehen, die vor einer Industrie- und Handelskammer die Industriemeisterprüfung bestanden haben (vgl. BAG 40, 183, 188 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Auch "Maschinenmeister" im tariflichen Sinne kann der Kläger nicht sein, denn darunter sind Angestellte zu verstehen, denen die Wartung von Maschinen und Maschinenanlagen obliegt (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Darunter sind Meister zu verstehen, die keine Meisterprüfung abgelegt haben, denen jedoch von ihrem Verwaltungs-oder Betriebsleiter aufgrund besonderer Funktionen, insbesondere besonderer Kontroll- und Aufsichtsfunktionen, die Stellung eines Meisters (Funktionsmeister") übertragen worden ist (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dasselbe gilt für die sogenannten "Materialkontrollmeister" der Verteidigungsverwaltung (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975), deren Tätigkeiten gewisse Parallelen und Ähnlichkeiten im Verhältnis zu den rechtserheblichen Aufgaben des Klägers aufweisen.

  • BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72

    Tätigkeitsmerkmale - Überprüfung von Übersetzungen - Druckreife Form

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84
    Um "Handwerksmeister" im tariflichen Sinne sein zu können, müßte der Kläger, wie das Landesarbeitsgericht tarifgerecht und in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung ausführt, in einem Handwerk die Meisterprüfung abgelegt haben und zudem mit der Meisterprüfung entsprechenden handwerklichen Aufgaben beschäftigt werden (vgl. das Urteil des Senats BAG 40, 183, 188 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    "Industriemeister" im tariflichen Sinne ist er ebenfalls nicht, denn darunter sind mit dem Landesarbeitsgericht aus einem industriellen Ausbildungsberuf hervorgegangene Facharbeiter zu verstehen, die vor einer Industrie- und Handelskammer die Industriemeisterprüfung bestanden haben (vgl. BAG 40, 183, 188 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Auch "Maschinenmeister" im tariflichen Sinne kann der Kläger nicht sein, denn darunter sind Angestellte zu verstehen, denen die Wartung von Maschinen und Maschinenanlagen obliegt (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Darunter sind Meister zu verstehen, die keine Meisterprüfung abgelegt haben, denen jedoch von ihrem Verwaltungs-oder Betriebsleiter aufgrund besonderer Funktionen, insbesondere besonderer Kontroll- und Aufsichtsfunktionen, die Stellung eines Meisters (Funktionsmeister") übertragen worden ist (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dasselbe gilt für die sogenannten "Materialkontrollmeister" der Verteidigungsverwaltung (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975), deren Tätigkeiten gewisse Parallelen und Ähnlichkeiten im Verhältnis zu den rechtserheblichen Aufgaben des Klägers aufweisen.

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84
    Sie haben, wie die Revision zutreffend hervorhebt, eine Auffangfunktion und sind deswegen auch für solche Aufgaben heranzuziehen, die nicht zu den eigentlichen und herkömmlichen behördlichen Aufgaben der Verwaltung zählen (vgl. das Urteil des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Daher hat der erkennende Senat diese allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst z.B. auch bei Angestellten mit Aufgaben im Umweltschutz (vgl. das Urteil des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975), für mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beschäftigte Politessen (vgl. das Urteil des Senats vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975), für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (vgl. BAG 36, 392, 397 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und für Lebensmittelkontrolleure für anwendbar erklärt (vgl. das Urteil des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei verlangen die Tarifvertragsparteien mit "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" gegenüber den in den niedrigeren Vergütungsgruppen geforderten "gründlichen Fachkenntnissen" eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange, d.h. der Quantität nach (vgl. das Urteil des Senats vom 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen), wobei dem Kläger auch dessen technische Fachkenntnisse gutzubringen sind (vgl. das Urteil des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84
    Außerdem muß zur Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der seinerseits weit mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Klägers ausmachende rechtserhebliche Arbeitsvorgang (Durchführung der Sichtkontrollen) zur Hälfte selbständige Leistungen im tariflichen Sinne fordern (vgl. auch dazu das zuletzt genannte Urteil. Dabei wird nach der Legaldefinition der Tarifvertragsparteien und der entsprechenden Senatsrechtsprechung ein selbständiges Erarbeiten der Ergebnisse unter Entwicklung eigener geistiger Initiative gefordert, wobei allerdings im vorliegenden Fall besonders zu beachten ist, daß leichte geistige Arbeit selbständige Leistungen im tariflichen Sinne ausschließt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    So wie prozeßentscheidende Rechtsfragen nicht Sachverständigen zur Beurteilung überlassen werden dürfen (vgl. das Urteil des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie das weitere Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975), ist es gleichermaßen unzulässig, ihre Beantwortung in anhängigen Prozessen Tarifvertragsparteien zu überlassen.

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84
    Danach ist darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Fachausbildung als Techniker vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem engbegrenzten Teilgebiet der Aufgaben eines geprüften Technikers nicht ausreichend sind (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 10.06.1981 - 4 AZR 1164/78

    Maschinenmeister - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Wartung von Maschinen -

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84
    Um "Handwerksmeister" im tariflichen Sinne sein zu können, müßte der Kläger, wie das Landesarbeitsgericht tarifgerecht und in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung ausführt, in einem Handwerk die Meisterprüfung abgelegt haben und zudem mit der Meisterprüfung entsprechenden handwerklichen Aufgaben beschäftigt werden (vgl. das Urteil des Senats BAG 40, 183, 188 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Auch "Maschinenmeister" im tariflichen Sinne kann der Kläger nicht sein, denn darunter sind Angestellte zu verstehen, denen die Wartung von Maschinen und Maschinenanlagen obliegt (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84
    Daher hat der erkennende Senat diese allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst z.B. auch bei Angestellten mit Aufgaben im Umweltschutz (vgl. das Urteil des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975), für mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beschäftigte Politessen (vgl. das Urteil des Senats vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975), für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (vgl. BAG 36, 392, 397 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und für Lebensmittelkontrolleure für anwendbar erklärt (vgl. das Urteil des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Zutreffend führt das Landesarbeitsgericht weiter aus, daß es entgegen der Meinung des Klägers nicht darauf ankommt, wie bei anderen Dienststellen der Bundesluftwaffe bzw. auf anderen Fliegerhorsten die Sicherheitsmeister vergütet werden (vgl. die Urteile des Senats vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84
    Die Einholung derartiger Auskünfte nach § 293 ZPO liegt im pflichtgemäßen, revisionsgerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Ermessen der Tatsachengerichte (vgl. das Urteil des Senats vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - AP Nr. 55 zu § 616 BGB ).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84
    So wie prozeßentscheidende Rechtsfragen nicht Sachverständigen zur Beurteilung überlassen werden dürfen (vgl. das Urteil des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie das weitere Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975), ist es gleichermaßen unzulässig, ihre Beantwortung in anhängigen Prozessen Tarifvertragsparteien zu überlassen.
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84
    Daher hat der erkennende Senat diese allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst z.B. auch bei Angestellten mit Aufgaben im Umweltschutz (vgl. das Urteil des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975), für mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beschäftigte Politessen (vgl. das Urteil des Senats vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975), für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (vgl. BAG 36, 392, 397 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und für Lebensmittelkontrolleure für anwendbar erklärt (vgl. das Urteil des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 1134/79

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisss zum Land Baden-Württemberg - Prozessuale

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84

    Eingruppierung: Sachbearbeiter zur Baupreisprüfung im Wirtschaftsdezernat der

  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 14/82

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Meisterprüfung - Entsprechende Tätigkeit

  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

  • BAG, 03.06.1981 - 4 AZR 1118/78

    Technische Angestellte - Technische Ausbildung - Technische Fachkenntnisse -

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Tätigkeiten, die aufgrund ihres "inneren Zusammenhangs" oder unter Berücksichtigung einer vernünftigen Verwaltungsübung nicht tatsächlich trennbar seien, könnten auch bei unterschiedlicher Wertigkeit einheitlich als Arbeitsvorgang bewertet werden (zB BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -; 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - BAGE 50, 9) .
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Danach ist darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. die Urteile des Senats vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 -. zur Veröffentlichung vorgesehen und vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 -, AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 379/15

    Eingruppierung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit - EntgeltordnungTV-L

    (3) Dem steht nicht entgegen, dass der Senat früher angenommen hat, das ASiG habe für die tarifliche Mindestvergütung keine rechtliche Bedeutung (BAG 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - BAGE 50, 9, 13) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Tätigkeiten, die aufgrund ihres "inneren Zusammenhangs" oder unter Berücksichtigung einer vernünftigen Verwaltungsübung nicht tatsächlich trennbar seien, könnten auch bei unterschiedlicher Wertigkeit einheitlich als Arbeitsvorgang bewertet werden (zB BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -; 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - BAGE 50, 9) .
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Dabei ist mit dem Landesarbeitsgericht von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Gemäß § 293 ZPO können so Mittel der Rechtsanwendung und die dazu erforderlichen Erkenntnisquellen gewonnen werden, indem zB Auskünfte der Tarifvertragsparteien darüber eingeholt werden, ob es zu der Regelung des Strukturausgleichs Protokollnotizen oder vergleichbare Unterlagen gibt, aus denen ein übereinstimmender Regelungswille der Tarifvertragsparteien ersichtlich ist (BAG vom 13.06.2012 - 10 AZR 351/11, juris; BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08, juris; BAG v. 17.05.1994 - 1 ABR 57/93, juris; BAG v. 16.10.1985 - 4 AZR 149/84, juris; Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern v. 11.06.2013 - 5 Sa 264/12, juris).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Die vorstehende Beurteilung entspricht auch der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 -, AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Gemäß § 293 ZPO können so Mittel der Rechtsanwendung und die dazu erforderlichen Erkenntnisquellen gewonnen werden, indem zB Auskünfte der Tarifvertragsparteien darüber eingeholt werden, ob es zu der Regelung des Strukturausgleichs Protokollnotizen oder vergleichbare Unterlagen gibt, aus denen ein übereinstimmender Regelungswille der Tarifvertragsparteien ersichtlich ist (vgl. BAG 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - BAGE 50, 9, 21).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 4 Sa 355/07

    Eingruppierung, BAT Verg.Gr. Vc, BAT Verg.Gr. IVb, Arbeitssicherheit, Fachkraft

    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese allgemeinen Tätigkeitsmerkmale daher zum Beispiel auch bei Angestellten mit Aufgaben im Umweltschutz (Urteil v. 21.März 1984, - 4 AZR 76/82 -), für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (BAG 36, 392, 397), für Lebensmittelkontrolleure (BAG, Urteil v. 14.08.1985, - 4 AZR 322/84 -) und für so genannte Sicherheitsmeister der Verteidigungsverwaltung (BAG, Urteil vom 16.10.1985, - 4 AZR 149/84 -) für anwendbar erklärt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil von 16.Oktober 1985 (4 AZR 149/84) für die so genannten Sicherheitsmeister ausgeführt, dass die die Rechtsverhältnisse dieser Personen regelnden Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes keine Bedeutung für die tarifliche Mindestgruppierung von Angestellten mit entsprechenden Aufgaben haben.

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15

    Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter

    Der Streifengang, so wie er von den Parteien übereinstimmend geschildert worden ist, erlaubt keine sinnvolle Aufteilung der einzelnen Maßnahmen nach tariflichen Wertigkeiten (vgl. auch BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10, juris; BAG, Urteil vom 07.07.2004 - 4 AZR 507/03, juris ; BAG, Urteil vom 16.10.1985 - 4 AZR 149/84, juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.12.2013 - 10 Sa 1338/13, juris).
  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 820/09

    Eingruppierung des Brandschutzbeauftragten bei der Caritas; unbegründete

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85

    Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03

    Eingruppierung - Angestellter Servicegruppe Innensta

  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

  • BAG, 18.08.1999 - 4 AZR 247/98

    Geltungsbereich eines Firmentarifvertrages

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1338/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

  • LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03

    Tarifgerechte Eingruppierung des Leiters einer Mülldeponie nach dem

  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

  • BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84

    Eingruppierung eines Maschinenmeisters - Maschinenanlage - Grad der

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

  • BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 238/88

    Urlaub - Wochenarbeitszeit

  • LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV für die Angestellten in der Beton- und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

  • LAG Hamm, 17.07.2009 - 10 TaBV 33/09

    Widerruf nicht gewollter Antragsrücknahme; Eingruppierung von Menüassistentinnen;

  • LAG Düsseldorf, 07.05.1997 - 12 Sa 252/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV Bäckerhandwerk NRW

  • BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85

    Eingruppierung: Pförtner beim

  • LAG Hamburg, 12.03.2010 - 6 Sa 77/09

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im städtischen Ordnungsdienst bei

  • BAG, 07.07.1988 - 8 AZR 242/88

    Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der niedersächsischen

  • LAG Hamburg, 12.03.2010 - 6 Sa 59/09

    Eingruppierungsrechtliche Eiordnung der Streifentätigkeit eines Mitarbeiters des

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 601/87

    Eingruppierung einer Revisorin im Bankgewerbe - Geltung des Tarivertrages auf

  • BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87

    Vergütung für die Krankenpflege in geriatrischen Abteilungen oder Stationen -

  • ArbG Frankfurt/Oder, 03.04.2014 - 3 Ca 1967/13

    Arbeitnehmereingruppierung - Landesbetrieb Straßenwesen

  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.10.2013 - 1 Ca 756/13

    Arbeitsmarktintegration - Modellprojekt "Bürgerarbeit" ist nach TVöD zu vergüten

  • BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 309/86
  • BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 307/87

    Anspruch einer bei der Arbeiterwohlfahrt in einem Altenheim und Pflegeheim

  • LAG Hessen, 10.02.1993 - 9 Sa 484/92

    Eingruppierung von Gesundheitsberatern mit Einzel- und Gruppenberatung bei den

  • LAG Hessen, 23.04.1992 - 13 Sa 1102/91

    Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs; Schwierigkeitsgrad und Bedeutung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht