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   BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92   

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BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92 (https://dejure.org/1992,290)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1992 - 4 AZR 156/92 (https://dejure.org/1992,290)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 (https://dejure.org/1992,290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Bewährungsaufstiegs eines Sportlehrers - Eingruppierungsklage eines Diplom-Sportlehrers - Definition des Begriffes der Lehrkraft - Auslegung von Vertragsklauseln mit Bezugnahme auf tarifliche Regelungen - Anspruch aus besitzstandswahrender Anwartschaft ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 616 (Ls.)
  • BB 1993, 224
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 176/72

    Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92
    Es handelt sich um eine typische Vereinbarung für Angestellte im öffentlichen Dienst, da sie ihrem Inhalt nach erfahrungsgemäß in den Arbeitsverträgen bei Bund, Ländern oder Gemeinden immer wiederzukehren pflegt (BAG Urteil vom 14. Februar 1973, BAGE 25, 34 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    Damit vereinbaren die Parteien für das Arbeitsverhältnis die Anwendung des BAT, wie er nach den allgemeinen Grundsätzen des Tarifrechts auch für tarifgebundene, dem BAT unterfallende Angestellte gilt (BAG Urteil vom 14. Februar 1973, BAGE 25, 34 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Urteil vom 29. Januar 1975, BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT).

    Soll dem Arbeitnehmer eine übertarifliche Rechtsposition eingeräumt werden, muß sich dies schon aus dem Vertrag klar und eindeutig ergeben (BAG Urteil vom 14. Februar 1973, BAGE 25, 34 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung).

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87

    Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92
    Trotz des Ausschlusses der Lehrkräfte aus dem Geltungsbereich der Anlage 1a zum BAT nach der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen ist es im Rahmen der Vertragsfreiheit zwar unbedenklich rechtlich möglich, einzelvertraglich die Geltung der tariflich nicht geltenden Regelungen zu vereinbaren (BAG Urteil vom 11. November 1987, BAGE 56, 326 = AP Nr. 5 zu § 3 BAT).

    Die Auslegung ist so vorzunehmen, wie dies Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern und der Empfänger das Vertragsangebot verstehen konnte (BAG Urteil vom 11. November 1987, BAGE 56, 326, 333 = AP Nr. 5 zu § 3 BAT).

    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre Auffassung auf das Urteil des Senats vom 11. November 1987 (BAGE 56, 326 = AP Nr. 5 zu § 3 BAT).

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92
    Durch die Einbeziehung der Lehrkräfte an Hochschulen in die Vorbemerkung Nr. 5 im Jahre 1978 wird wegen des bis dahin möglichen Bewährungsaufstiegs nicht in geschützte Besitzstände eingegriffen, wenn im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Tarifverträge die Voraussetzungen des Bewährungsaufstiegs noch nicht gegeben waren (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 - n. v.).

    Den durch die Tarifänderung aus der Anlage 1a herausgenommen Lehrkräften bleibt nur der ihnen am 31. Dezember 1978 zustehende Status erhalten (BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 446/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92
    Der Kläger hat seine Tätigkeit jedenfalls bis Ende 1986 im Rahmen des Instituts für Leibesübungen bzw. der Sporthochschule Köln ausgeführt, also im Rahmen eines Hochschulbetriebes (BAG Urteile vom 15. November 1985 - 7 AZR 334/83 - AP Nr. 14 zu § 17 BAT und vom 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - AP Nr. 9 zu § 15 BAT; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Oktober 1990, Erl. 1 zu Nr. 1 der SR 2 l I).

    Dabei steht dem Landesarbeitsgericht bei der Interpretation der unbestimmten Rechtsbegriffe "Kenntnisse und Fertigkeiten" und "Gepräge" ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle erheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (BAG Urteil vom 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - AP, aaO = RiA 1987, 181, m. w. N.).

  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92
    Als Schulbetrieb waren nur die den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Sinne der Sonderregelung 2 l zu verstehen (BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 5. September 1973, BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92
    Als Schulbetrieb waren nur die den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Sinne der Sonderregelung 2 l zu verstehen (BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 5. September 1973, BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92
    Als Schulbetrieb waren nur die den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Sinne der Sonderregelung 2 l zu verstehen (BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 5. September 1973, BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92
    Als Schulbetrieb waren nur die den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Sinne der Sonderregelung 2 l zu verstehen (BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 5. September 1973, BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92
    Eine solche Anwartschaft hat ein Angestellter vor der vollständigen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen des Bewährungsaufstiegs nicht (BAG Urteil vom 11. Februar 1987, BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78

    Tarifliche Mindestvergütung - Vergütungsgruppe - Fallgruppe - Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92
    Dies ist tatsächlich und rechtlich jedoch erst am Ende der Bewährungszeit möglich (BAG Urteil vom 9. Juli 1980, BAGE 34, 57 = AP Nr. 14 zu § 23a BAT).
  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 42/82

    Eingruppierung: "Lehrmeister" an einem Schulzentrum

  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 334/83

    Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung

  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83

    Leistung von Überstunden - Anspruch auf Überstundenvergütung - Tarifliche

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    (1) Bei diesen Schreiben des TÜV Baden e.V. handelt es sich jeweils um an alle "Mitarbeiter" gerichtete Formularschreiben, die vom Senat in der Revisionsinstanz unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden können (Senat 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23 a Nr. 27 mwN).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Ist im Arbeitsvertrag eines nicht tarifgebundenen Angestellten des öffentlichen Dienstes vereinbart, daß ein bestimmter Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und die diesen ergänzenden Tarifverträge Anwendung finden sollen, so bedeutet dies mangels entgegenstehender Anhaltspunkte in der Regel nur, daß gelten soll, was bei Tarifgebundenheit gelten würde (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT, m.w.N.).

    Bei der vertraglichen Regelung handelt es sich um eine typische Vereinbarung für nicht tarifgebundene Angestellte im öffentlichen Dienst, die vom Senat in der Revisionsinstanz uneingeschränkt und selbständig gemäß §§ 133, 157 BGB ausgelegt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT, zu I 3 a der Gründe).

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1992 (- 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23a Nr. 27).
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