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   BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 194/00   

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https://dejure.org/2001,4588
BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 194/00 (https://dejure.org/2001,4588)
BAG, Entscheidung vom 04.04.2001 - 4 AZR 194/00 (https://dejure.org/2001,4588)
BAG, Entscheidung vom 04. April 2001 - 4 AZR 194/00 (https://dejure.org/2001,4588)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsverhältnis - Vergütungsanspruch - Arbeitnehmer - Vergütungsgruppe - Eingruppierung - Tarifvertrag - BAT - Bewährungsaufstieg - Apotheker - Öffentlicher Dienst - Lehrer

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; BAT 1975 § 23 a; ; Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen zum BAT/BL

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 55 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 194/00
    Es hat sich dabei auf die Entscheidung des Senats vom 21. Oktober 1992 (- 4 AZR 28/92 - AP BAT § 23 a Nr. 26) bezogen.
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 194/00
    Auch für eine solche Vertragsgestaltung im Arbeitsvertrag einer Lehrkraft an einer Schule hat der Senat bereits durch Urteil vom 21. Oktober 1992 (- 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23 a Nr. 27) entschieden, daß mit ihr auch auf Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen verwiesen ist, worauf der Beklagte mit Recht hinweist.
  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten -

    Auszug aus BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 194/00
    II a BAT bestimmte (Senat 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 - BAGE 49, 360 mwN).
  • LAG Hamm, 23.10.2007 - 12 Sa 1271/07

    Eingruppierung Lehrkraft an Fachhochschule des Bundes

    Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Angestellte während der tariflichen Bewährungszeit eine Tätigkeit auszuüben hatte, deren tarifliche Mindestvergütung sich nach der Vergütungsgruppe II a BAT bestimmte (BAG, Urt. v. 04.04.2001, 4 AZR 194/00, AP Nr. 45 zu § 23a BAT; Urt. v. 18.09.1985, 4 AZR 75/84, BAGE 49, 360 m.w.N).

    Der Wille der vertragsschließenden Parteien, die Anlage 1a mit allen Bestandteilen - also auch den Vorbemerkungen - zu vereinbaren, tritt mit der nötigen Deutlichkeit zu Tage (vgl. auch BAG, Urt. v. 04.04.2001, 4 AZR 194/00, AP Nr. 45 zu § 23a BAT; Urt. v. 21.10.1992, 4 AZR 28/92, AP BAT § 23 a Nr. 26).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach ausgeführt, aus der Vereinbarung einer Vergütung unter näherer Angabe der Vergütungsgruppe folge nicht, dass damit die Anlage 1a zum BAT in Bezug genommen sei (BAG, Urt. v. 04.04.2001, 4 AZR 194/00, AP Nr. 45 zu § 23a BAT).

    Vor allem hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, auch die ausdrückliche Bezeichnung einer Vergütungsgruppe könne nicht als Ausschluss der Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen bewertet werden (BAG, Urt. v. 04.04.2001, 4 AZR 194/00, AP Nr. 45 zu § 23a BAT).

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11

    Eingruppierung eines Lehrers - Bewährungsaufstieg

    Dem stand bereits der Ausschluss der Eingruppierungsregelungen nach der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT entgegen (BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 -; 4. April 2001 - 4 AZR 194/00 -; ebenso für § 24 BAT: 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 -) .
  • LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06

    Änderung der Entlohnungsform durch Betriebsvereinbarung - Änderungskündigung

    Nicht einmal der Angabe einer bestimmten Vergütungsgruppe kommt hier die Bedeutung einer vertraglichen Vereinbarung zu (vgl. BAG vom 04.04.2001 - 4 AZR 194/00 = AP Nr. 45 zu § 23 a BAT; BAG vom 06.09.2001 - 8 AZR 26/01 = AP Nr. 92 zu §§ 22, 23 BAT "Lehrer").
  • LAG Hamm, 22.01.2002 - 7 Sa 1556/01

    Anspruch auf höhere Eingruppierung; Verjährung des Anspruchs; Zusammenfassung

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