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   BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97   

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BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97 (https://dejure.org/1998,2300)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1998 - 4 AZR 20/97 (https://dejure.org/1998,2300)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 (https://dejure.org/1998,2300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; BAT/BL Anlage 1 a; ; Tarifvertrag über die Eingruppierung der in den Schadensabteilungen der Bezirksämter für Wiedergutmachung des Landes Rheinlan... d-Pfalz tätigen Angestellten vom 14. Dezember 1964 in der Fassung vom 25. Januar 1971 VergGr. III, IV a, IV b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ingruppierung: "Sachgebietsleiter" beim Amt für Wiedergutmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1904
  • NZA-RR 1998, 477 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.01.1968 - 4 AZR 111/67

    Schadensabteilungen der Bezirksämter - Wiedergutmachung des Landes

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97
    Der Tarifvertrag über die Eingruppierung der in den Schadensabteilungen der Bezirksämter für Wiedergutmachung des Landes Rheinland-Pfalz tätigen Angestellten vom 14. Dezember 1964 in der Fassung vom 25. Januar 1971 ist nach wie vor wirksam und geht in seinem Geltungsbereich nach dem Grundsatz der Spezialität den allgemeinen Vergütungsgruppen für Verwaltungsangestellte der Anlage 1 a zum BAT/BL vor (im Anschluß an Senatsurteil vom 17. Januar 1968 - 4 AZR 111/67 - BAGE 20, 253 = AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT).

    Dieser Tarifvertrag geht in seinem Geltungsbereich der Anlage 1 a zum BAT/BL nach dem Grundsatz der Spezialität vor (vgl. das Urteil des Senats vom 17. Januar 1968 - 4 AZR 111/67 - BAGE 20, 253 = AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT, zu dem Tarifvertrag vom 14. Dezember 1964, der dem Dritten Tarifvertrag vom 25. Januar 1971 vorausgegangen ist).

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit eines Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96

    Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Leitungstätigkeiten (z.B. Urteil des Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 452/96 - AP Nr. 10 zu § 12 AVR Caritasverband, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.1996 - 5 Sa 682/96

    Wiedergutmachungsverwaltung; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Kündigung; Leiter

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 1996 - 5 Sa 682/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit eines Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    (1) Die zentrale Kategorie der Eingruppierung ist der Arbeitsvorgang, der bei zutreffender Bestimmung keine tatsächlich trennbaren Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit enthält (st. Rspr., vgl. nur Senat 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 240).
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

    Damit werden insbesondere solche Tätigkeiten erfasst, die sowohl nach dem Teil I als auch nach dem Teil II der Anlage 1a - oder nach anderen speziellen Tarifverträgen mit eigener Vergütungsordnung (zB der "Tarifvertrag über die Eingruppierung der in den Schadensabteilungen der Bezirksämter für Wiedergutmachung des Landes Rheinland-Pfalz tätigen Angestellten", so BAG 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 240) - bewertet werden können.

    Von einem prägenden Einfluss einer Teiltätigkeit auf die tarifliche Bewertung des gesamten Arbeitsvorgangs kann regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn die speziellen Tätigkeitsmerkmale von Angestellten "mit ihrer überwiegenden Tätigkeit" (für einen Fernmelderevisor BAG 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - EzBAT BAT §§ 22, 23 P VergGr. Vc Nr. 1; für "überwiegend mit der Erteilung von Unterricht im Fach Sport eingesetzte Lehrer": 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23; vgl. auch 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 19, BAGE 120, 104) oder "mit mindestens 50 % seiner Arbeitszeit" (zB BAG 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - zu II 2 g der Gründe, EzBAT BAT §§ 22, 23 B1 VergGr. IVb Nr. 31; 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 - zu 2 c der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 240) erfüllt werden.

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22

    Korrigierende Rückgruppierung

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen unter Hinweis auf das Fehlen eines Funktionsmerkmals getrennte Arbeitsvorgänge angenommen hat (zB BAG 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 - zu 2 c der Gründe; 25. Oktober 1995 - 4   AZR 482/94 - zu II 2 c der Gründe) , erfolgte dies allein unter der Prämisse, dass tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden dürften.
  • LAG Köln, 14.12.2004 - 9 (4) Sa 1068/04

    Eingruppierung, Leiterin Bauverwaltungsamt

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 -).

    Die Zusammenfassung dieser Tätigkeiten zu einem einheitlichen Arbeitsvorgang Amtsleitung verstößt gegen das Verbot der Zusammenfassung tatsächlich trennbarer Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit zu einem Arbeitsvorgang (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 -).

  • BAG, 09.08.2000 - 4 AZR 439/99

    Eingruppierung: Diplom-Bibliothekarin

    Den Arbeitsgerichten ist es verwehrt, Tarifverträge zu aktualisieren (vgl. Senat 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 240).
  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 Sa 1526/04

    Eingruppierung, Forschungstätigkeit, hochwertige Leistungen

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 -).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 423/00

    Eingruppierung: Mediotheksassistentin

    Die Vorbemerkung Nr. 1 sichert den Vorrang speziellerer Eingruppierungsnormen vor den allgemeinen (Senat 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 240).
  • LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20

    Arbeitsentgelt; Tarifliche Einstufung - Eingruppierung einer

    Von einem prägenden Einfluss einer Teiltätigkeit auf die tarifliche Bewertung des gesamten Arbeitsvorgangs kann regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn die speziellen Tätigkeitsmerkmale von Angestellten "mit ihrer überwiegenden Tätigkeit" (für einen Fernmelderevisor BAG 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - EzBAT BAT §§ 22, 23 P VergGr. Vc Nr. 1; für "überwiegend mit der Erteilung von Unterricht im Fach Sport eingesetzte Lehrer": 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 -BAGE 77, 23 ) oder "mit mindestens 50 % seiner Arbeitszeit" (z.B. BAG 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - zu II 2 g der Gründe, EzBAT BAT §§ 22, 23 B1 VergGr. IVb Nr. 31; 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 - zu 2 c der Gründe) erfüllt werden.
  • LAG Köln, 02.06.2022 - 6 Sa 821/21

    Eingruppierung; Einzelfall; Beschäftigte in der Forstverwaltung; Försterinnen;

    Dabei ist durchaus denkbar, dass der vorliegende Fall vergleichbar sein könnte mit den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen eines Kreisjugendpflegers (BAG v. 008.09.1999 - 4 AZR 609/98 -) und eines Leiters einer Rentenüberwachungsstelle (BAG v. 22.04.1998 - 4 AZR 20/97 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - 20 Sa 832/09

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz -

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (st. Rspr., vgl. z.B. BAG Urteil vom 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 240).
  • LAG Bremen, 23.02.2000 - 2 Sa 109/99

    Eingruppierung nach dem Begriff des Arbeitsvorganges in der Definition der

  • LAG Köln, 11.07.2003 - 11 Sa 100/03

    Tarifgerechte Eingruppierung bei Vorliegen der Voraussetzungen eines

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