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   BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82   

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https://dejure.org/1984,250
BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82 (https://dejure.org/1984,250)
BAG, Entscheidung vom 20.06.1984 - 4 AZR 208/82 (https://dejure.org/1984,250)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 (https://dejure.org/1984,250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe - Zusammenstellung von Kommissionen - Verpackungsform - Darreichungsform

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1985, 54
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 18.03.1982 - 9 Sa 929/81
    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82
    Ist bei dieser Tätigkeit je doch nach weiteren Kriterien zu differenzieren oder sind dabei noch andere Gesichtspunkte zu beachten (bei Medikamenten z.B. die Verpackungs- und Darreichungsform), so hat der Arbeitnehmer An spruch auf Vergütung nach Lohngruppe III. 1 liAZR 208/82 9 Sa 929/81 Hamm Verkündet am 20 .

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18, März 1982 - 9 Sa 929/81 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes -

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82
    In diesen Fällen muß der allgemeine Grundsatz gelten, wonach dann, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einem tariflichen Beispielskatalog ausdrücklich und Singulär erwähnt ist, die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht mehr überprüft zu werden brauchen, sondern nach dem Tarifvertrag als erfüllt anzusehen sind (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82
    In diesen Fällen muß der allgemeine Grundsatz gelten, wonach dann, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einem tariflichen Beispielskatalog ausdrücklich und Singulär erwähnt ist, die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht mehr überprüft zu werden brauchen, sondern nach dem Tarifvertrag als erfüllt anzusehen sind (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82
    In diesen Fällen muß der allgemeine Grundsatz gelten, wonach dann, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einem tariflichen Beispielskatalog ausdrücklich und Singulär erwähnt ist, die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht mehr überprüft zu werden brauchen, sondern nach dem Tarifvertrag als erfüllt anzusehen sind (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.07.1960 - 5 AZR 532/59

    Künftige Lohnzahlungen - Revisionsinstanz - Entziehung der rechtzeitigen Leistung

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82
    § 259 ZPO grundsätzlich auch auf Lohn- und Gehaltsforderungen anwendbar (vgl. das Urteil des Fünften Senats des BAG vom 29. Juli 1960 - 5 AZR 532/59 - AP Nr. 2 zu § 259 ZPO sowie den Beschluß des Zweiten Senats des BAG vom 26. Juni 1959 - 2 AZR 25/57 - AP Nr. 1 zu § 259 ZPO, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.06.1959 - 2 AZR 25/57

    Drittschuldner - Abwenden der Leistung - Klage auf künftige Lohnzahlung

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82
    § 259 ZPO grundsätzlich auch auf Lohn- und Gehaltsforderungen anwendbar (vgl. das Urteil des Fünften Senats des BAG vom 29. Juli 1960 - 5 AZR 532/59 - AP Nr. 2 zu § 259 ZPO sowie den Beschluß des Zweiten Senats des BAG vom 26. Juni 1959 - 2 AZR 25/57 - AP Nr. 1 zu § 259 ZPO, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Der von der Klägerin in der Revisionsinstanz klargestellte Klageantrag stellt eine Eingruppierungsfeststellungsklage dar, welche auch im Bereich der Privatwirtschaft allgemein üblich ist und keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 15. März 1989 - 4 AZR 627/88 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 395/90 - nicht veröffentlicht).

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 3 LRA sind in erster Linie die Oberbegriffe maßgebend (BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 945/06

    Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung

    Es handelt sich um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch im Bereich der Privatwirtschaft zulässig ist (Senat 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 2; BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 140/02 - AP BGB § 611 Gewerkschaftsangestellte Nr. 5; 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Systemgastronomie Nr. 2).
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 34/05

    Eingruppierung einer angelernten Serviererin

    Es handelt sich insoweit um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch im Bereich der Privatwirtschaft zulässig ist, da die Klägerin die Vergütungsdifferenzen für die Zukunft nicht beziffern kann und deshalb an der Erhebung einer Leistungsklage gehindert ist (st. Rspr., 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 2; 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 -).
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