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   BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86   

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BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86 (https://dejure.org/1987,863)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1987 - 4 AZR 229/86 (https://dejure.org/1987,863)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 (https://dejure.org/1987,863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leitender Elektromeister - Eingruppierung - Leiter des Instandsetzungsbereiches - Weisungsbefugnis - Sonstige technische Angestellte

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85

    Bindung eines in Rechtsform der Aktiengesellschaft tätigen kommunalen

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86
    Während zur zweiten Tarifalternative bereits zwei Urteile des Senats vorliegen (vgl. die Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), gibt der vorliegende Fall zum ersten Male Veranlassung, auch auf die erste Tarifalternative, auf die sich der Kläger ebenfalls berufen hat, näher einzugehen.

    Nach der dazu ergangenen Senatsrechtsprechung fallen darunter Angestellte mit Aufgaben, die denen besonders herausgehobener Meister mit gewichtigen Aufsichts- und Leitungsfunktionen entsprechen, wobei das Richtmaß die in der ersten Alternative ausdrücklich genannten Tätigkeiten liefern (vgl. die Urteile des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Wie bei der "vergleichbaren Tätigkeit" und der "Schwierigkeit der Aufgaben" handelt es sich nämlich auch bei der "Größe der Verantwortung" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Wie bei der "vergleichbaren Tätigkeit" und der "Schwierigkeit der Aufgaben" handelt es sich nämlich auch bei der "Größe der Verantwortung" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Sie erscheint auch schon deswegen weder gerecht noch zweckmäßig und daher nicht naheliegend, weil dann ohne ersichtlichen Grund die Tarifnorm gerade einem Kreis von Angestellten verschlossen würde, die ähnlich wie darin erfaßte Angestellte mit herausragenden Meisteraufgaben in leitender und verantwortlicher Position beschäftigt werden, was auch gerade für den vorliegenden Kläger zutrifft (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85

    Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86
    Während zur zweiten Tarifalternative bereits zwei Urteile des Senats vorliegen (vgl. die Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), gibt der vorliegende Fall zum ersten Male Veranlassung, auch auf die erste Tarifalternative, auf die sich der Kläger ebenfalls berufen hat, näher einzugehen.

    Nach der dazu ergangenen Senatsrechtsprechung fallen darunter Angestellte mit Aufgaben, die denen besonders herausgehobener Meister mit gewichtigen Aufsichts- und Leitungsfunktionen entsprechen, wobei das Richtmaß die in der ersten Alternative ausdrücklich genannten Tätigkeiten liefern (vgl. die Urteile des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86
    Wie bei der "vergleichbaren Tätigkeit" und der "Schwierigkeit der Aufgaben" handelt es sich nämlich auch bei der "Größe der Verantwortung" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86
    Damit entspricht die entsprechende Beurteilung des Landesarbeitsgerichts der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86
    Damit entspricht die entsprechende Beurteilung des Landesarbeitsgerichts der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86
    Wie bei der "vergleichbaren Tätigkeit" und der "Schwierigkeit der Aufgaben" handelt es sich nämlich auch bei der "Größe der Verantwortung" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86
    Gegen sie sprechen gleichermaßen der Tarifwortlaut, der Sinn und Zweck der Tarifnorm und der tarifliche Gesamtzusammenhang, die für die Tarifauslegung entscheidend sind (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86
    Damit entspricht die entsprechende Beurteilung des Landesarbeitsgerichts der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85

    Eingruppierung - Übersetzer - Metallindustrie

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten regelmäßig einen großen Arbeitsvorgang angenommen, wenn die gesamte Tätigkeit eines Angestellten die Leitungsfunktion ausmacht (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP Nr. 138 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter einer Mensa"; Urteil des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leiter der Abteilungen Hochspannung und Niederspannung"; Urteil des Senats vom 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Krankenpflegeschule durch eine leitende Unterrichtsschwester"; Urteil des Senats vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter"; Urteil des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Registratur"; Urteil des Senats vom 25. März 1981 - 4 AZR 1026/78 - AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Verwaltung eines Materiallagers"; Urteil des Senats vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT "Leiter der Kasse und der Vollstreckungsstelle einer Gemeinde").
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

    Diese Beurteilung entspricht der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

    Dabei verkennt die Klägerin einmal, daß es nicht zu den Aufgaben der staatlichen Arbeitsgerichte gehört, tarifliche Bestimmungen auf ihre Zweckmäßigkeit und ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (vgl. BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie sowie die weiteren Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 265/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - und 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
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