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   BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10   

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https://dejure.org/2012,281
BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10 (https://dejure.org/2012,281)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2012 - 4 AZR 24/10 (https://dejure.org/2012,281)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 (https://dejure.org/2012,281)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen

  • openjur.de

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR Caritas; Verhältnis zu Haustarifverträgen; wirksame Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR Caritas - Verhältnis zu Haustarifverträgen - wirksame Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 164 BGB, § 2 Abs 1 TVG
    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR Caritas - Verhältnis zu Haustarifverträgen - wirksame Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Ersetzung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung für Arbeitnehmer in einer kirchlichen Einrichtung durch eine tarifvertragliche Vergütungsregelung; Geltung des Günstigkeitsprinzips im Verhältnis der einzelvertraglichen und tarifvertraglichen ...

  • hensche.de

    AVR, Arbeitsvertragsrichtlinien, Tarifvertrag, Günstigkeitsprinzip, Gleichstellungsabrede

  • rewis.io

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR Caritas - Verhältnis zu Haustarifverträgen - wirksame Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Ablösung einzelvertraglicher Inbezugnahme durch (Haus-)Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR Caritas - Verhältnis zu Haustarifverträgen - wirksame Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Verbandstarifvertrag bei späterem Haustarifvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablösung einzelvertraglicher Inbezugnahme durch Haustarifvertrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Ablösung einzelvertraglicher Inbezugnahme durch (Haus-)Tarifvertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Haustarifvertrag kann vertragliche Vereinbarung oder Bezugnahme auf Regelwerk (hier: AVR Caritas) nicht ablösen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Ablösung einzelvertraglicher Inbezugnahme durch (Haus-)Tarifvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Ablösung einzelvertraglicher Inbezugnahme durch (Haus-)Tarifvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme - Bezugnahme auf AVR -Verhältnis zu Haustarifverträgen

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Vorrang des Arbeits- gegenüber dem (Haus-)Tarifvertrag

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Tarifvertrag sticht Richtlinien

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Tarifvertrag löst nicht einzelvertragliche Bezugnahme ab

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Ablösung einzelvertraglicher In Bezugnahme durch (Haus-)Tarifvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ablösung einzelvertraglicher Inbezugnahme durch (Haus-)Tarifvertrag - Haustarifvertrag kann einzelvertraglich begründete Anwendbarkeit der AVR Caritas nicht ablösen

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Ablösung arbeitsvertraglich vereinbarter AVR durch weniger günstigen Haustarifvertrag

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Ablösung einzelvertraglicher Inbezugnahmen durch (Haus-) Tarifvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10
    Die Auslegung derartiger typischer Vertragsklauseln kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 132, 261) .

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind neben dem Vertragswortlaut der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .

    Die in Bezug genommenen Regelungen, seien sie tariflicher Art oder auch anderer Natur, gehören dann zum vertraglich vereinbarten Inhalt des Arbeitsvertrages und sind als solcher nur durch die Arbeitsvertragsparteien selbst abänderbar (vgl. im Ergebnis auch BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 20 mwN, BAGE 134, 283) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10
    Eine wirksame Vertretung setzt nach § 164 Abs. 1 BGB voraus, dass der Vertreter - neben der Bevollmächtigung zur Abgabe der Willenserklärung - erkennbar im Namen des Vertretenen gehandelt hat (s. nur BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 77 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 49; 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 15, BAGE 132, 268; 29. Juni 2004 - 1 AZR 143/03 - zu III 2 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Nr. 36 = EzA TVG § 1 Nr. 46) .

    Im Falle einer rechtsgeschäftlichen Vertretung eines abhängigen Unternehmens durch das herrschende innerhalb eines Konzerns beim Abschluss eines Tarifvertrages bedarf es - neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der oder des abhängigen Unternehmen/s für die/das der Tarifvertrag geschlossen werden soll - über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit und Erkennbarkeit der Wille hervorgeht, für ein oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 22 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 77 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 49; 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 17, BAGE 132, 268) .

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10
    Eine wirksame Vertretung setzt nach § 164 Abs. 1 BGB voraus, dass der Vertreter - neben der Bevollmächtigung zur Abgabe der Willenserklärung - erkennbar im Namen des Vertretenen gehandelt hat (s. nur BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 77 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 49; 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 15, BAGE 132, 268; 29. Juni 2004 - 1 AZR 143/03 - zu III 2 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Nr. 36 = EzA TVG § 1 Nr. 46) .

    Im Falle einer rechtsgeschäftlichen Vertretung eines abhängigen Unternehmens durch das herrschende innerhalb eines Konzerns beim Abschluss eines Tarifvertrages bedarf es - neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der oder des abhängigen Unternehmen/s für die/das der Tarifvertrag geschlossen werden soll - über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit und Erkennbarkeit der Wille hervorgeht, für ein oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 22 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 77 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 49; 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 17, BAGE 132, 268) .

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10
    Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessfortsetzungsvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach Einlegung der Berufung (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - Rn. 17, NZA 2010, 1446) .

    Deshalb ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob eine ordnungsgemäße Begründung iSd. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO vorliegt (st. Rspr., vgl. zB BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - aaO; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 10 mwN, BAGE 121, 18) .

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10
    Hiervon für die Auslegung einer Verweisung auf Arbeitsbedingungen in Richtlinien für Arbeitsverträge im kirchlich-diakonischen oder kirchlich-karitativen Bereich abzugehen, bei denen es sich ebenfalls um nicht zwischen den Parteien vereinbarte und als solche von ihnen auch nicht abzuändernde externe Regelwerke handelt, besteht kein Anlass (vgl. BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - Rn. 14, BAGE 129, 1) .

    cc) Aus dem von der Beklagten angeführten Urteil des Senats vom 10. Dezember 2008 (- 4 AZR 845/07 - Rn. 15; s. ua. auch - 4 AZR 801/07 - Rn. 14, BAGE 129, 1) ergibt sich nichts anderes.

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06

    Konzerntarifvertrag - Tarifliche Bewährungszeiten

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10
    Ein Unternehmen wird nicht allein dadurch zur Partei eines nicht von ihm abgeschlossenen Tarifvertrages, weil seine Beschäftigten in dessen Geltungsbereich einbezogen werden (vgl. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28, 30, BAGE 124, 240; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17, 19) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10
    Ein Unternehmen wird nicht allein dadurch zur Partei eines nicht von ihm abgeschlossenen Tarifvertrages, weil seine Beschäftigten in dessen Geltungsbereich einbezogen werden (vgl. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28, 30, BAGE 124, 240; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17, 19) .
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 845/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10
    cc) Aus dem von der Beklagten angeführten Urteil des Senats vom 10. Dezember 2008 (- 4 AZR 845/07 - Rn. 15; s. ua. auch - 4 AZR 801/07 - Rn. 14, BAGE 129, 1) ergibt sich nichts anderes.
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10
    Auch ein Tarifvertrag kann die Möglichkeit, günstigere Arbeitsbedingungen einzelvertraglich zu vereinbaren, nicht - auch nicht für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse - einschränken (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 366/09 - Rn. 41, EzA GG Art. 9 Nr. 104) .
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind neben dem Vertragswortlaut der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2009 - 16 Sa 582/09

    Günstigkeitsprinzip bei Abschluss eines Firmentarifvertrages und

  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 855/09

    Einzelvertragliche Vergütungsabrede eines Chefarztes im Bereich des BAT-KF -

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 308/07

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

    a) Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wie den AVR-DD um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welchen mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nur über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen Wirkung verschafft werden kann (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 12; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 107, BAGE 143, 354; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 18) .
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Mangels normativer Geltung der AVR in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen kann ihnen nur über Bezugnahmeklauseln Wirkung verschafft werden (vgl. BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 107, BAGE 143, 354; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 18) .

    Folglich gilt die vereinbarte Inbezugnahme der AVR als grundlegende Regelung des Vertragsinhalts auch bei einer Veränderung der Verhältnisse auf Arbeitgeberseite (vgl. zur Weitergeltung einer Inbezugnahme der AVR bei Gesellschafterwechsel BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 20 ff.) .

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18

    Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter

    Für eine entsprechende Vollmachtserteilung bedarf es aber hinreichender Anhaltspunkte; aus der Konzernzugehörigkeit ergibt sich eine solche Vollmacht nicht (vgl. zu all dem ausf. BAG 22. November 2017 - 4 ABR 54/15 - Rn. 22; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 28; 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20 ff.; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) .
  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 835/16

    Geltung kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wie den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR) um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, welchen mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nur über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen Wirkung verschafft werden kann (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 12; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 107, BAGE 143, 354; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 18) .
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

    Mangels normativer Geltung der AVR in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen kann ihnen nur über Bezugnahmeklauseln Wirkung verschafft werden (vgl. BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 107, BAGE 143, 354; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 18) .

    Folglich gilt die vereinbarte Inbezugnahme der AVR als grundlegende Regelung des Vertragsinhalts auch bei einer Veränderung der Verhältnisse auf Arbeitgeberseite (vgl. zur Weitergeltung einer Inbezugnahme der AVR bei Gesellschafterwechsel BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 20 ff.) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2016 - 5 Sa 167/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf kirchliche

    Für die Geltung der Arbeitsvertragsrichtlinien gibt es keine andere Rechtsgrundlage als eine arbeitsvertragliche Verweisung (BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 18, juris = ZTR 2012, 438; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 6 Sa 1943/11 - Rn. 17, juris = KirchE 59, 159).

    Vorformulierte Arbeitsvertragsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG, Urteil vom 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 15, juris = NZA 2013, 1024; BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 16, juris = ZTR 2012, 438).

    Einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahmen auf ein anderes Regelungswerk sind solange entsprechend ihres Wortlautes als konstitutive Verweisungsklausel zu verstehen, wie nichts anderes in hinreichend erkennbarer Form zum Ausdruck kommt (BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 17, juris = ZTR 2012, 438).

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

    Anhand der Vertragsurkunde muss hinreichend erkennbar sein, wer im Einzelnen den Tarifvertrag für wen abgeschlossen hat (st. Rspr., s. nur BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 28 f. mwN) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2016 - 5 Sa 153/15
    Für die Geltung der Arbeitsvertragsrichtlinien gibt es keine andere Rechtsgrundlage als eine arbeitsvertragliche Verweisung (BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 18, juris = ZTR 2012, 438 ; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 6 Sa 1943/11 - Rn. 17, juris = KirchE 59, 159).

    Vorformulierte Arbeitsvertragsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG, Urteil vom 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 15, juris = NZA 2013, 1024 ; BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 16, juris = ZTR 2012, 438 ).

    Einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahmen auf ein anderes Regelungswerk sind solange entsprechend ihres Wortlautes als konstitutive Verweisungsklausel zu verstehen, wie nichts anderes in hinreichend erkennbarer Form zum Ausdruck kommt (BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 17, juris = ZTR 2012, 438 ).

  • LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

    Die in Bezug genommenen Regelungen gehören zum vereinbarten Inhalt des Arbeitsvertrages und sind als solche nur durch die Vertragsparteien abänderbar (vgl. BAG, Urteil vom 22.02.2012 - 4 AZR 24/10 -, zitiert nach JURIS).

    Folglich sind die AVR als individualrechtliche Regelung zu verstehen, nicht aber als kollektivrechtliche ranggleich mit Tarifverträgen (BAG, Urteil vom 22.02.2012 - 4 AZR 24/10 -, zitiert nach Juris).

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei einer Bezugnahmeklausel, die - wie hier - auf bestimmte Tarifverträge "in der jeweils gültigen Fassung" verweist, regelmäßig um eine sog. kleine dynamische Verweisungsklausel, die sich zumindest auch auf die in Bezug genommenen ändernden Tarifverträge bezieht (vgl. nur BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 19; 7. Juli 2011 - 4 AZR 501/09 - Rn. 24) .
  • LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 632/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15

    Personalüberleitungsvertrag - statische oder dynamische Geltung des TVöD/VKA

  • LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12

    Auslegung folgender im Jahre 2011 geschlossenen Bezugnahmeklausel: § 2 Das

  • LAG Sachsen, 02.02.2017 - 1 Sa 338/16

    Fortgeltung der AVR des Caritas-Verbandes bei Betriebsübergang auf einen nicht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11

    Betriebsübergang auf einen nicht kirchlichen Arbeitgeber - arbeitsvertragliche

  • LAG Sachsen, 20.09.2016 - 1 Sa 485/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

  • LAG Düsseldorf, 08.04.2014 - 16 Sa 118/14

    Anrechnung von Aufstockungsbeträgen

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

  • BAG, 22.11.2017 - 4 ABR 54/15

    Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 658/10

    Geänderte Bezugnahmeklausel - Tarifwechselklausel

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Betriebliche

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2013 - 5 Sa 229/12

    Klage auf Entgelterhöhung nach dem DRK-Reformtarifvertrag

  • LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 797/12

    Auslegung von Arbeitsverträgen; Bezugnahmeklausel auf BAT; Nicht mehr bestehende

  • LAG Sachsen, 16.08.2016 - 3 Sa 606/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die in Arbeitsverträgen in Bezug genommenen

  • LAG Bremen, 14.12.2022 - 1 Sa 68/22

    Parallelentscheidung zu LAG Bremen 2 Sa 71/22 v. 03.11.2022

  • LAG Bremen, 03.11.2022 - 2 Sa 67/22

    Einschränkung eines Beschäftigungssicherungstarifvertrags durch einen

  • LAG Bremen, 03.11.2022 - 2 Sa 71/22

    Vorrang des Gesamthafenbetriebsgesetzes vor dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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