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   BAG, 26.05.1976 - 4 AZR 245/75   

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https://dejure.org/1976,941
BAG, 26.05.1976 - 4 AZR 245/75 (https://dejure.org/1976,941)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1976 - 4 AZR 245/75 (https://dejure.org/1976,941)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1976 - 4 AZR 245/75 (https://dejure.org/1976,941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Angestellte in Büchereien - Nebenforderung - Angestellte in wissenschaftlichen Bibliotheken - Hauptanspruch - Geltendmachung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen - Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die Entscheidungsgründe der Vorinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die Entscheidungsgründe der Vorinstanz - Eingruppierung: Angestellte in Büchereien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 114
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 26.05.1976 - 4 AZR 245/75
    Demgegenüber haben Ansprüche auf Zahlung von Zinsen, die - wie vorliegend - prozessual als Nebenforderung geltend gemacht werden (vgl. §§ 4 und 268 Ziff. 2 ZPO), im Verhältnis zum Hauptanspruch jeweils nur akzessorischen Charakter (vgl. BAG 22, 247 "249J » BAG AP Nr. 3o zu §§ 22, 23 BAT; Enneccerus-Lehmann, Lehrhuch des Bürgerlichen Rechts, Schuldrecht, 15- Aufl., 1958, S. 55 Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Allg. Teil, Io. Aufl., S. 137 ff.).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 26.05.1976 - 4 AZR 245/75
    Infolge der zu diesem Zeitpunkt ausgesprochenen Kündigung des BAT galten mithin in der Folgezeit und damit auch während des vorliegend rechtserhehlichen Zeitraumes dessen Normen zwischen den Parteien nur noch gemäß § 4 Abs. 5 TVG nachwirkend und dispositiv weiter (vgl. Urteil des Senats vom 29 Januar 1975 - 4 AZR 218/74- /~demnächst 7 AP Nr. 8 zu § 4- TVG Nachwirkung auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 26.05.1976 - 4 AZR 245/75
    VI b BAT Fallgruppe 35 eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange nach verlangt (vgl. BAG AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 27.06.1962 - 4 AZR 338/61

    Fachkenntnisse - Tatbestandsmerkmal - Erfahrungswissen

    Auszug aus BAG, 26.05.1976 - 4 AZR 245/75
    Dabei können zu ihren Gunsten als berücksichtigungsfähige Fachkenntnisse solche des allgemeinen Bibliothekswesens unter Einschluß der "preußischen Instruktionen", aber auch solche aus den Fachgebieten, die den Inhalt der Bibliothek ausmachen, z. B. der Arbeitsmedizin und Arbeitswissenschaft, in Betracht kommen auch entsprechendes Erfahrungswissen (vgl. BAG 13, 162 /~165 7 = AP Nr. 87 zu § 3 TOA), das allerdings entgegen den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts gleich falls der näheren Charakterisierung bedarf.
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 707/79

    Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Schreibdienst - Fremdsprachendienst - Aufgaben von

    Hingegen kommt zugunsten der Klägerin entgegen ihrer auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vertretenen Rechtsauffassung für die Zeit vor dem 1. Januar 1975 die Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Senats zu den §§ 22, 23 BAT a.F. nicht in Betracht, da aus den zuvor dargelegten Rechtsgründen für ihre Aufgaben unterschiedliche tarifliche Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen sind (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Mai 1976 - 4 AZR 245/75 -, AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT und 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 -, AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 42/03

    Eingruppierung der Leiterin einer Schulbibliothek

    Der tarifrechtliche Begriff der Bibliothek bezeichnet eine Büchersammlung von nicht ganz unerheblicher Größe unabhängig von ihrem Zweck (Senat 26. Mai 1976 - 4 AZR 245/75 - BAGE 28, 114 = AP BAT §§ 22, 23 Nr. 93).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 Sa 2107/12

    Verzugszinsen für bereits nachgezahlte Vergütungsdifferenz wegen diskriminierende

    Das Arbeitsgericht ist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 21. Januar 2003 - 9 AZR 546/01 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 5; vom 25. Mai 1976 - 4 AZR 245/75 - BAGE 28, 114-125) zu Recht davon ausgegangen, dass Zinsansprüche akzessorische Ansprüche zum Hauptanspruch sind und immer dann geltend gemacht werden können, wenn hinsichtlich der Hauptforderung die Ausschlussfrist eingehalten ist (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 546/01 - a.a.O Rz. 44).

    Denn auch wenn dann die Zinsforderung ihren Charakter als Nebenanspruch verliert und zum selbständigen Hauptanspruch wird, der einer selbständigen Geltendmachung nach § 70 BAT bedarf (so BAG v. 25. Mai 1976 - 4 AZR 245/75- a.a.O. Rz 38), hat der Kläger die Ausschlussfrist nach § 70 BAT eingehalten.

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01

    Ablösung von Ansprüchen durch Aushang

    Zinsansprüche sind akzessorische Ansprüche und können immer dann geltend gemacht werden, wenn hinsichtlich der Hauptforderung die tarifliche Ausschlußfrist - wie hier - eingehalten wurde (BAG 26. Mai 1976 - 4 AZR 245/75 - BAGE 28, 114).
  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

    V a BAT Fallgruppe 1 erfüllt sind, was sich das Landesarbeitsgericht ersichtlich und in zulässiger Weise hat zu eigen machen wollen (vgl. Urteil des Senats vom 26. Mai 1976 - 4 AZR 245/75 [demnächst] AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT).
  • LAG Nürnberg, 07.10.2003 - 6 Sa 220/03

    Anwendbarkeit von Ausschlussfristen auf gesetzliche Zinsansprüche

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon im Urteil vom 26.05.1976 (Az. 4 AZR 245/75, AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT) festgestellt, dass § 70 BAT a.F. nur selbständiger prozessualer Geltendmachung fähige Rechtsansprüche meine, nicht aber prozessuale Nebenforderungen, die neben dem Hauptanspruch geltend gemacht würden.

    Insoweit hatte schon das BAG (Urteil vom 26.05.1976, a.a.O.) darauf hingewiesen, dass bei solcher Verselbständigung mit dem Entfallen der Akzessorietät auch eine selbständige Geltendmachung erforderlich sei.

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 423/00

    Eingruppierung: Mediotheksassistentin

    Ausgehend davon hat der Senat in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1976 (- 4 AZR 245/75 - BAGE 28, 114, 118) den Begriff Bücherei bzw. Bibliothek definiert als "eine Sammlung von Büchern von nicht ganz unerheblicher Größe und unabhängig von ihrem Zweck".
  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 564/97

    Eingruppierung: Diplom-Bibliothekarin (FH) an "Hauptbibliothek für Erwachsene"

    Es ist zwar richtig, daß die Tarifvertragsparteien bei den speziellen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen für Angestelle in Büchereien vom verkehrsüblichen allgemeinen Begriff einer Bücherei oder Bibliothek ausgehen, das heißt, von einer Sammlung von Büchern von nicht ganz unerheblicher Größe und unabhängig von ihrem Zweck (Urteil des Senats vom 26. Mai 1976 - 4 AZR 245/75 - BAGE 28, 114 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT).
  • LAG Bremen, 23.02.2000 - 2 Sa 109/99

    Eingruppierung nach dem Begriff des Arbeitsvorganges in der Definition der

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  • ArbG Magdeburg, 18.09.2013 - 3 Ca 3411/12

    Eingruppierung - Bibliothekar

    Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in Büchereien kommen zunächst weitgehend ohne Rücksicht auf die Größe, die Ausstattung und den Inhalt der jeweiligen Bücherei zur Anwendung (vgl. hierzu auch BAG 26.05.1976 - 4 AZR 245/75, BAGE 28, 114).
  • BSG, 27.07.1978 - 10 RV 63/77
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