Rechtsprechung
   BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,50891
BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10 (https://dejure.org/2011,50891)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2011 - 4 AZR 26/10 (https://dejure.org/2011,50891)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 (https://dejure.org/2011,50891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,50891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • openjur.de

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1791
  • NZA-RR 2012, 630
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10
    Das Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., etwa BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 522/04 - Rn. 12, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 94 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 7; 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 100, 43) .

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (st. Rspr., etwa BAG 2 9. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrages gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlagen für den Entgeltanspruch nicht abschließend klärt (vgl. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9; zur Eingruppierungsfeststellungsklage auch 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., etwa BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 14, BAGE 124, 240) .

    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrages gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlagen für den Entgeltanspruch nicht abschließend klärt (vgl. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9; zur Eingruppierungsfeststellungsklage auch 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10
    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrages gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlagen für den Entgeltanspruch nicht abschließend klärt (vgl. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9; zur Eingruppierungsfeststellungsklage auch 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

    Angesichts der Tatsache, dass allein einer der von der Beklagten heranzuziehenden Berechnungsfaktoren streitig ist, ist davon auszugehen, dass die beantragte Feststellung zu einer endgültigen Beilegung des Streites der Parteien führen wird (vgl. dazu BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9) .

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10
    Soweit der Senat in der Vergangenheit davon ausgegangen ist, dass das Ende eines Tarifvertrages, in dem dynamisch auf einen anderen Tarifvertrag verwiesen wird, für die vom beendeten Tarifvertrag erfassten Arbeitsverhältnisse auch das "Einfrieren" der in dem verwiesenen Tarifvertrag enthaltenen Regelungen bewirkt (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 367; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10; 10. März 2004 - 4 AZR 140/03 - EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36) , ist diese Rechtsprechung hier nicht einschlägig, da der zeitliche Geltungsbereich des TV-ATZ Energiewirtschaft für die am 31. Juli 2004 bestehenden Altersteilzeitarbeitsverhältnisse nicht zu diesem Zeitpunkt endet, sondern im Tarifvertrag selbst festgelegt ist, dass sich in diesen Fällen die normative Geltung des verweisenden Tarifvertrages und damit auch die in ihm geregelte Dynamik verlängert.
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10
    Soweit der Senat in der Vergangenheit davon ausgegangen ist, dass das Ende eines Tarifvertrages, in dem dynamisch auf einen anderen Tarifvertrag verwiesen wird, für die vom beendeten Tarifvertrag erfassten Arbeitsverhältnisse auch das "Einfrieren" der in dem verwiesenen Tarifvertrag enthaltenen Regelungen bewirkt (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 367; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10; 10. März 2004 - 4 AZR 140/03 - EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36) , ist diese Rechtsprechung hier nicht einschlägig, da der zeitliche Geltungsbereich des TV-ATZ Energiewirtschaft für die am 31. Juli 2004 bestehenden Altersteilzeitarbeitsverhältnisse nicht zu diesem Zeitpunkt endet, sondern im Tarifvertrag selbst festgelegt ist, dass sich in diesen Fällen die normative Geltung des verweisenden Tarifvertrages und damit auch die in ihm geregelte Dynamik verlängert.
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10
    Die Auslegung von typischen Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (st. Rspr. des BAG zB 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 105, 284; 13. September 2006 - 4 AZR 803/05 - zu II 3 a der Gründe, ZTR 2007, 151; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu III der Gründe, BAGE 112, 214; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A I 2 der Gründe mwN, BAGE 112, 376) .
  • BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 140/03

    Dynamische tarifliche Blankettverweisung im Nachwirkungszeitraum - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10
    Soweit der Senat in der Vergangenheit davon ausgegangen ist, dass das Ende eines Tarifvertrages, in dem dynamisch auf einen anderen Tarifvertrag verwiesen wird, für die vom beendeten Tarifvertrag erfassten Arbeitsverhältnisse auch das "Einfrieren" der in dem verwiesenen Tarifvertrag enthaltenen Regelungen bewirkt (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 367; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10; 10. März 2004 - 4 AZR 140/03 - EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36) , ist diese Rechtsprechung hier nicht einschlägig, da der zeitliche Geltungsbereich des TV-ATZ Energiewirtschaft für die am 31. Juli 2004 bestehenden Altersteilzeitarbeitsverhältnisse nicht zu diesem Zeitpunkt endet, sondern im Tarifvertrag selbst festgelegt ist, dass sich in diesen Fällen die normative Geltung des verweisenden Tarifvertrages und damit auch die in ihm geregelte Dynamik verlängert.
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10
    Die Auslegung von typischen Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (st. Rspr. des BAG zB 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 105, 284; 13. September 2006 - 4 AZR 803/05 - zu II 3 a der Gründe, ZTR 2007, 151; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu III der Gründe, BAGE 112, 214; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A I 2 der Gründe mwN, BAGE 112, 376) .
  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10
    Die Auslegung von typischen Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (st. Rspr. des BAG zB 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 105, 284; 13. September 2006 - 4 AZR 803/05 - zu II 3 a der Gründe, ZTR 2007, 151; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu III der Gründe, BAGE 112, 214; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A I 2 der Gründe mwN, BAGE 112, 376) .
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10
    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 115, 372; 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 15, BAGE 121, 257; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - zu II 1 a aa der Gründe, NJW 2005, 3567) .
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 803/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 253/06

    Dynamische Verweisung auf Allgemeine Arbeitsbedingungen

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 27/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 30/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 476/09

    Kleine dynamische Verweisungsklausel

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Eine derartige Abrede scheidet jedoch aus, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, nur ein wirksamer Tarifvertrag habe vereinbart werden sollen (BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Eine derartige Abrede scheidet jedoch aus, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, nur ein wirksamer Tarifvertrag habe vereinbart werden sollen (BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43) .
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (vgl. BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 15; 30. November 2016 - 10 AZR 673/15 - Rn. 17, NZA 2017, 468; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15, EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 11; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 20, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 59 = EzTöD 700 TV ATZ Nr. 36) .
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Branchentarifvertrag

    Deshalb können insbesondere auch fachlich und räumlich nicht einschlägige (BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43; 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - zu A I 2 a der Gründe, BAGE 100, 189) oder sogar unwirksame (BAG 30. August 2017 - 4 AZR 443/15 - Rn. 15 mwN, BAGE 160, 106) Tarifverträge in Bezug genommen werden.
  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    (1) Gegen die Unbestimmtheit des Änderungsangebots im Zeitpunkt seines Zugangs bei der Klägerin am 10. Juli 2013 lässt sich nicht mit Erfolg anführen, in einem Arbeitsvertrag könne ggf. auch auf nichtige oder nicht mehr wirksame Tarifverträge Bezug genommen werden, soweit nicht deren inhaltliche Festlegungen auch als arbeitsvertragliche Regelungen nichtig seien (vgl. dazu BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43) .
  • LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 29 mwN., juris).

    Wenn Parteien eines Rechtsverhältnisses in einer mit "Vertrag" bezeichneten Urkunde gemeinsam aufschreiben, dass für das Rechtsverhältnis dieses und jenes gilt, dann handelt es sich nicht um einen Akt der bloßen Erkenntnis, sondern um einen Akt der Betätigung rechtsgeschäftlichen Willens (BAG, Urteil vom 14. November 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 39, juris).

    Wenn einer ausdrücklichen Vereinbarung ausnahmsweise nur eine solche Wirkung beigemessen, sie also in der Sache als überflüssig und letztlich unsinnig angesehen werden soll, bedarf es hierfür eindeutiger Anhaltspunkte (BAG, Urteil vom 14. November 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 39, juris).

    In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich frei sind, ein kollektives Regelwerk in Bezug zu nehmen, insbesondere können sie auch unwirksame oder nichtige Tarifverträge in Bezug nehmen, soweit nicht deren Festlegungen auch als arbeitsvertragliche Vereinbarungen nichtig sind (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43, juris).

  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 8/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind ( st. Rspr., BAG 14.12.2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 29 mwN .).

    Wenn Parteien eines Rechtsverhältnisses in einer mit "Vertrag" bezeichneten Urkunde gemeinsam aufschreiben, dass für das Rechtsverhältnis dieses und jenes gilt, dann handelt es sich nicht um einen Akt der bloßen Erkenntnis, sondern um einen Akt der Betätigung rechtsgeschäftlichen Willens ( BAG 14.11.2011 - 4 AZR 26/10 Rn. 39 ).

    Wenn einer ausdrücklichen Vereinbarung ausnahmsweise nur eine solche Wirkung beigemessen, sie also in der Sache als überflüssig und letztlich unsinnig angesehen werden soll, bedarf es hierfür eindeutiger Anhaltspunkte ( BAG 14.11.2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 39 ).

    In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich frei sind, ein kollektives Regelwerk in Bezug zu nehmen, insbesondere können sie auch unwirksame oder nichtige Tarifverträge in Bezug nehmen, soweit nicht deren Festlegungen auch als arbeitsvertragliche Vereinbarungen nichtig sind ( BAG 14.12.2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43 ).

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind ( st. Rspr., BAG 14.12.2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 29 mwN .).

    Wenn Parteien eines Rechtsverhältnisses in einer mit "Vertrag" bezeichneten Urkunde gemeinsam aufschreiben, dass für das Rechtsverhältnis dieses und jenes gilt, dann handelt es sich nicht um einen Akt der bloßen Erkenntnis, sondern um einen Akt der Betätigung rechtsgeschäftlichen Willens ( BAG 14.11.2011 - 4 AZR 26/10 Rn. 39 ).

    Wenn einer ausdrücklichen Vereinbarung ausnahmsweise nur eine solche Wirkung beigemessen, sie also in der Sache als überflüssig und letztlich unsinnig angesehen werden soll, bedarf es hierfür eindeutiger Anhaltspunkte ( BAG 14.11.2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 39 ).

    In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich frei sind, ein kollektives Regelwerk in Bezug zu nehmen, insbesondere können sie auch unwirksame oder nichtige Tarifverträge in Bezug nehmen, soweit nicht deren Festlegungen auch als arbeitsvertragliche Vereinbarungen nichtig sind ( BAG 14.12.2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43 ).

  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 7 Sa 8/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 29 mwN., juris).

    Wenn Parteien eines Rechtsverhältnisses in einer mit "Vertrag" bezeichneten Urkunde gemeinsam aufschreiben, dass für das Rechtsverhältnis dieses und jenes gilt, dann handelt es sich nicht um einen Akt der bloßen Erkenntnis, sondern um einen Akt der Betätigung rechtsgeschäftlichen Willens (BAG, Urteil vom 14. November 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 39, juris).

    Wenn einer ausdrücklichen Vereinbarung ausnahmsweise nur eine solche Wirkung beigemessen, sie also in der Sache als überflüssig und letztlich unsinnig angesehen werden soll, bedarf es hierfür eindeutiger Anhaltspunkte (BAG, Urteil vom 14. November 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 39, juris).

    In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich frei sind, ein kollektives Regelwerk in Bezug zu nehmen, insbesondere können sie auch unwirksame oder nichtige Tarifverträge in Bezug nehmen, soweit nicht deren Festlegungen auch als arbeitsvertragliche Vereinbarungen nichtig sind (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43, juris).

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 7 Sa 47/21

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 2 Sa 8/21 und 7 Sa 10/21 v. 29.09.2021

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 29 mwN., juris).

    Wenn Parteien eines Rechtsverhältnisses in einer mit "Vertrag" bezeichneten Urkunde gemeinsam aufschreiben, dass für das Rechtsverhältnis dieses und jenes gilt, dann handelt es sich nicht um einen Akt der bloßen Erkenntnis, sondern um einen Akt der Betätigung rechtsgeschäftlichen Willens (BAG, Urteil vom 14. November 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 39, juris).

    Wenn einer ausdrücklichen Vereinbarung ausnahmsweise nur eine solche Wirkung beigemessen, sie also in der Sache als überflüssig und letztlich unsinnig angesehen werden soll, bedarf es hierfür eindeutiger Anhaltspunkte (BAG, Urteil vom 14. November 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 39, juris).

    In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich frei sind, ein kollektives Regelwerk in Bezug zu nehmen, insbesondere können sie auch unwirksame oder nichtige Tarifverträge in Bezug nehmen, soweit nicht deren Festlegungen auch als arbeitsvertragliche Vereinbarungen nichtig sind (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43, juris).

  • LAG Hamburg, 11.01.2022 - 6 Sa 6/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung -

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 7 Sa 32/21

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 2 Sa 8/21 und 7 Sa 10/21 v. 29.09.2021

  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 7 Sa 37/21

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 2 Sa 8/21 und 7 Sa 10/21 v. 29.09.2021

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 1 Sa 15/22

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 709/11

    Feststellungsinteresse - betriebliche Übung - Kombination von

  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 7 Sa 10/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • LAG Niedersachsen, 16.06.2014 - 13 Sa 1327/13

    AGB-Kontrolle; Betriebsvereinbarung; Lohnabtretungsverbot; Sittenwidrigkeit;

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 842/11

    Dienstfreier Tag iSd. Klangkörper-Tarifvertrags

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 7/20

    Auslegung von Prozessanträgen - Eventualverhältnis mehrerer Klagegründe -

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 534/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel; Branchentarifvertrag

  • BAG, 01.03.2016 - 2 AZR 838/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • ArbG Hamburg, 07.12.2020 - 8 Ca 45/18
  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2016 - 10 Sa 59/15

    Statische Bezugnahmeklausel - Doppelverweisung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 7 Sa 378/13

    Differenzlohnanspruch eines Leiharbeitnehmers bei höherwertiger Beschäftigung

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 693/16

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2016 - 9 Sa 48/15

    Statische Bezugnahmeklausel - Doppelverweisung

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1245/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1248/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 380/16

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2016 - 9 Sa 44/15
  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1246/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 7 Sa 378/13 7 Sa 808/13

    Ausschlussfrist - equal-pay-Anspruch - vergleichbarer Arbeitnehmer

  • ArbG Hamburg, 19.08.2021 - 4 Ca 49/18
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2016 - 26 Sa 550/16

    Auslegung einer Altersteilzeitvereinbarung nach Einführung der ungeminderten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht