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   BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11   

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https://dejure.org/2012,49963
BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11 (https://dejure.org/2012,49963)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 4 AZR 267/11 (https://dejure.org/2012,49963)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 (https://dejure.org/2012,49963)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Neuer Entgelttarifvertrag - Überleitung - Redaktionsversehen

  • openjur.de

    Neuer Entgelttarifvertrag; Überleitung; Redaktionsversehen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Neuer Entgelttarifvertrag - Überleitung - Pflegehelfer

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Neuer Entgelttarifvertrag - Überleitung - Redaktionsversehen Angewandte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 864
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11
    Zum anderen kann der Wille der Tarifvertragsparteien wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32, BAGE 124, 110; 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 - BAGE 66, 177, 181) .
  • BAG, 18.08.1999 - 4 AZR 247/98

    Geltungsbereich eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11
    Eine solche darf zum einen nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein (vgl. nur BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 40/09 - Rn. 23; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - zu I 2.3.1 der Gründe, BAGE 92, 229) .
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11
    Zum anderen kann der Wille der Tarifvertragsparteien wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32, BAGE 124, 110; 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 - BAGE 66, 177, 181) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11
    Auch der neben dem Leistungsantrag gestellte Feststellungsantrag ist - nach gebotener Auslegung - als sog. Elementenfeststellungsklage zulässig (st. Rspr., s. nur BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) .
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 40/09

    Kürzung einer Sonderzuwendung - Zustimmung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11
    Eine solche darf zum einen nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein (vgl. nur BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 40/09 - Rn. 23; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - zu I 2.3.1 der Gründe, BAGE 92, 229) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2011 - 5 Sa 106/10

    Auslegung eines Konzerntarifvertrages - Eingruppierung von Pflegehelfern -

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. März 2011 - 5 Sa 106/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

    Eine Tarifauskunft darf zum einen nicht darauf gerichtet sein, eine prozessentscheidende Rechtsfrage zu beantworten (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22 mwN; 14. März 2012 - 10 AZR 172/11 - Rn. 27) .

    Zum anderen kann der Wille der Tarifvertragsparteien wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er sich in den tariflichen Normen unmittelbar niedergeschlagen hat (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - Rn. 27; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 28) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20

    Eingruppierung eines Leiters der kommunalen Vollstreckungsstelle

    Die Tarifauskunft darf nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; 14. September 2010 - 10 AZR 358/10 - Rn. 28, jeweils mwN., juris).

    Außerdem kann der Wille der Tarifvertragsparteien wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22 mwN., juris).

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer

    Eine solche darf nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein (vgl. nur BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; 24. Februar 2010 - 10 AZR 40/09 - Rn. 23; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - zu I 2.3.1 der Gründe, BAGE 92, 229) .
  • LAG Hamburg, 09.02.2016 - 4 Sa 47/15

    Tarifvertragsauslegung - Begriff des Sachbezugs

    Eine Tarifauskunft darf zum einen nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Frage und damit auf die Erstattung eines Rechtsgutachtens gerichtet sein (vgl. nur BAG Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22, Juris), denn die Auslegung von Tarifverträgen und tariflichen Begriffen ist Sache der Gerichte für Arbeitssachen.

    Zum anderen kann der Wille der Tarifvertragsparteien wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. nur BAG Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22, Juris).

  • LAG Niedersachsen, 19.10.2017 - 6 Sa 104/17

    Stufenzuordnung eines TÜV-Sachbearbeiters nach dem Tarifvertrag über die

    Der Wille der Tarifvertragsparteien ist wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann zu berücksichtigen, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat ( BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 260/15 - Rn. 26 ).

    Die Auslegung von Tarifverträgen und tariflichen Begriffen ist den Gerichten zugewiesen ( BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22 ).

  • LAG Köln, 06.10.2017 - 4 TaBV 82/16

    Umkleide- und Wegezeiten; Mitbestimmungsrecht; Arbeitszeit; Papierindustrie

    Eine Tarifauskunft kann nicht auf die Beantwortung von prozessentscheidenden Fragen gerichtet sein (BAG, Urteil vom 12.12.2012 - 4 AZR 267/11 -, Rn. 22, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 464/16

    Arbeitsfreistellung bei silberner Hochzeit - Auslegung eines Firmentarifvertrages

    Der Wille der Tarifvertragsparteien kann wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32; zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 14.06.2016 - 13 Sa 676/15

    § 16 Abs. 2 und 3 TV-H ist im Wissenschaftsbereich dahingehend auszulegen, dass

    Eine Tarifauskunft darf grundsätzlich nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein (vgl. insoweit BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; 24. Februar 2010 - 10 AZR 40/09 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 19.07.2016 - 13 Sa 554/15

    Die erstmalige Stufenzuordnung bei der Einstellung richtet sich über § 14 Abs. 2

    Eine Tarifauskunft darf grundsätzlich nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein ( vgl. insoweit BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; 24. Februar 2010 - 10 AZR 40/09 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 6 Sa 520/16

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Nichtgewährung einer allgemeinen

    Der Wille der Tarifvertragsparteien kann wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32; zitiert nach juris).
  • ArbG Hamburg, 18.08.2015 - 14 Ca 240/14
  • LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15

    Prämie - Fahrtkostenpauschale - Steuerfreiheit - Sachbezüge - tarifliche

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