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   BAG, 10.07.1963 - 4 AZR 273/62   

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https://dejure.org/1963,1059
BAG, 10.07.1963 - 4 AZR 273/62 (https://dejure.org/1963,1059)
BAG, Entscheidung vom 10.07.1963 - 4 AZR 273/62 (https://dejure.org/1963,1059)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 1963 - 4 AZR 273/62 (https://dejure.org/1963,1059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbebetrieb - Handwerk - Industrie - Handel - Bestreitung des Lebensunterhalts - Verkehrsanschauung - Adressenschreiben - Gewerbliches Arbeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 245
  • DB 1963, 1611
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts erfasste das Merkmal "gewerblich" Tätigkeiten, die denen eines gewerblichen Arbeiters entsprachen, sowie bestimmte Formen der Angestelltentätigkeit, soweit sie nach der Verkehrsanschauung als "gewerbliche Arbeiten" angesehen wurden (zB einfache "Büroheimarbeiten", wie das Schreiben von Adressen, Abschreibarbeiten oder die Tätigkeit einer Phonotypistin; vgl. BAG 10. Juli 1963 - 4 AZR 273/62 - BAGE 14, 245; BSG 22. Oktober 1971 - 7 RAr 61/69 -) .
  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 52/91

    Betriebsratswahl - Arbeitnehmer - Heimarbeit

    Dem Anwendungsbereich des HAG (a.F.) unterfielen damit auch "Büroheimarbeiten", wie das Schreiben von Adressen, Abschreibarbeiten oder die Tätigkeit einer Phonotypistin (vgl. BAG Urteil vom 10. Juli 1963, BAGE 14, 245 = AP Nr. 3 zu § 2 HAG; BSG Urteil vom 22. Oktober 1971 - 7 RAr 61/69 - AP Nr. 7 zu § 2 HAG).
  • BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86

    Zahlung von Mindestentgelten an Heimarbeiterinnen bei Ausführung von

    Bereits zu diesem Merkmal haben das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 10. Juli 1963 - 4 AZR 273/62 - BAGE 14, 245 = AP Nr. 3 zu § 2 HAG mit Anmerkung von Maus) und das Bundessozialgericht (BSG Urteil vom 22. Oktober 1971 - 7 RAr 61/69 - AP Nr. 7 zu § 2 HAG) entschieden, daß es ausreicht, wenn die Tätigkeit auf eine gewisse Dauer angelegt und auf Bestreitung des Lebensunterhalts ausgerichtet ist.
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/77
    Dabei hat der 7. Senat des BSG (SozR Nr. 1 zu 5 195 AVAVG) bereits im Anschluß an das Bundesarbeitsgericht (BAGE 14, 245 = AP Nr. 5 zu 5 2 BAG) -BAG-.
  • BAG, 15.11.1963 - 1 ABR 5/63

    Beschlußverfahren - Vereinigung von Hausgewerbetreibenden - Tariffähigkeit -

    a) Zwar sind diese Personen keine Arbeitnehmer" Das ist in der überwiegenden Rechtslehre anerkannt (vglQ die Nachweise bei Maus, HAG, 2" Aufl", § 2 Anm<, 12 ff") und entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5, 175 = AP Nrc 6 zu § 1 HATG Nord rhein-Westfalen; ebenso das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10« Juli 1963» 4 AZR 273/62)" Gleichwohl sind sie im Hinblick auf ihre soziale Stellung und die Art ihrer gewerblichen Betätigung als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen und zu behandeln, Auch das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts» So hat der Fünfte Senat in der Entscheidung AP Nro 2 zu § 2 HAG auf die tatsächliche und wirtschaftliche Abhängigkeit der Heimarbeiter hingewiesen0 Der selbe Senat hat in AP Nr" 2 zu § 61 KO betont, die Heimarbeitsverhältnisse seien den Dienst- und Arbeitsverträgen weitgehend soziologisch angenähert" Der Zwei te Senat hat zwar den grundsätzlichen Unterschied zwischen Heimarbeitern und Betriebsarbeitern aufrechter halten, hat jedoch in BAG 4, 262 = AP Nr» 12 zu § 242 BGB Gleichbehandlung ebenfalls betont, daß die neuere Rechtsentwicklung dahin gehe, die Heimarbeiter den Betriebs arbeitern gleichzusteileno Auch der erkennende Senat, der schon in BAG 3, 23 = AP Nr" 6 zu § 611 BGB Urlaubs recht auf das Erfordernis weitgehender tatsächlicher und rechtlicher Gleichstellung von Heimarbeitern und Betriebsarbeitern hingewiesen hatte, hat in AP Nr, 1 zu § 5 ArbKrankhG betont, daß Heimarbeit erfahrungsgemäß vielfach von Personen in ungünstigeren wirtschaftlichen Verhältnissen angenommen wird 10.
  • BVerwG, 07.11.1974 - I B 73.74

    Klärung des Begriffes Heimarbeiter - Verpflichtung zur Auskunft nach § 28

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß im vorliegenden Falle die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift auf jene Personen zuträfen, an die die Klägerin Kuvertierungsarbeiten vergebe, stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überein, das u.a. das sogenannte Adressenschreiben als Heimarbeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 HAG beurteilt hat (Urteil vom 10. Juli 1963 - 4 AZR 273/62 - AP Nr. 3 zu § 2 HAG mit Anm. Maus; vgl. auch Maus, Heimarbeitsgesetz, 2. Aufl, § 2 HAG RdNrn. 1 ff.).
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