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   BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 274/09   

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https://dejure.org/2011,7692
BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 274/09 (https://dejure.org/2011,7692)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2011 - 4 AZR 274/09 (https://dejure.org/2011,7692)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 (https://dejure.org/2011,7692)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin

  • openjur.de

    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin nach den Lehrer-Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin nach den Lehrer-Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Nr 5 Lehr1PrO BY, § 59 S 2 Lehr1PrO BY
    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin nach den Lehrer-Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Nr 5 Lehr1PrO BY, § 59 S 2 Lehr1PrO BY
    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin nach den Lehrer-Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine als Lehrerin beschäftigte Diplom-Soziologin wird nicht in die VergGr. Ib BAT eingruppiert unter Anwendung der Lehrer-RL; Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin in die VergGr. Ib BAT unter Anwendung der Lehrer-RL; Befähigung "zum ...

  • rewis.io

    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin nach den Lehrer-Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin nach den Lehrer-Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin; Befähigung "zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern" iSd. Abschnitts B. IV. 1. der Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin; Befähigung "zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern" iSd. Abschnitts B. IV. 1. der Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 880
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 274/09
    a) Die Lehrer-RL können wie typische Vertragsbedingungen in der Revisionsinstanz selbständig ausgelegt werden (st. Rspr. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 32) .

    Das, was unterrichtet werden soll, muss Gegenstand und Ergebnis der wissenschaftlichen Ausbildung gewesen sein ( BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b bb der Gründe mwN, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 32, zur gleichlautenden Regelung der Richtlinien der Tarifgemeinschaft der Deutschen Länder zur Eingruppierung von im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräften) .

    Soweit die Klägerin im Rahmen ihres Studiums neben den Gebieten "Allgemeine Soziologie" und "Spezielle Soziologie sowie Arbeitstechniken der empirischen Sozialforschung" auch in den Gebieten "Sozialpsychologie und Allgemeine Psychologie", "Volkswirtschaftslehre" sowie im Wahlfach "Pädagogik" studiert hat und darin geprüft worden ist, handelt es sich nur um Teilaspekte des absolvierten Studiums, die die Klägerin aber nicht in die Lage versetzen sollten, in diesen Fächern zu unterrichten (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b bb der Gründe mwN, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 32) .

  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 321/92

    Eingruppierung als Lehrer in der Tätigkeit von Realschullehrern mit

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 274/09
    Dabei kann der Senat zu Gunsten der Klägerin unterstellen, dass eine formelle, durch die Erste Staatsprüfung nachgewiesene Lehramtsbefähigung für die Unterrichtsbefähigung nicht erforderlich ist, sondern die Befähigung auch außerhalb von Lehramtsstudiengängen erworben werden kann (ebenfalls offengelassen in BAG 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 - zu B 3 b cc der Gründe) .

    Erforderlich ist vielmehr eine der Lehramtsausbildung vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung (vgl. BAG 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 - zu B 3 b cc der Gründe) , die einem vertieften Studium iSd. § 2 Nr. 5, § 59 Satz 2 LPO I gleichkommt .

  • LAG München, 04.03.2009 - 11 Sa 893/08

    Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 274/09
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. März 2009 - 11 Sa 893/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 299/07

    Eingruppierung eines Lehrers

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 274/09
    aa) Nach dem Wortlaut - "aufgrund ihres Studiums die Fähigkeit zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern" - ist zwar anders als etwa nach dem "Nichterfüllererlass" des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1981, der ein "abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule (Erste Staatsprüfung für ein Lehramt)" vorsieht (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 28, ZTR 2008, 670) nicht ausdrücklich geregelt, welche Anforderungen an die durch ein Studium erworbene Fähigkeit zu stellen sind, namentlich ob das Studium einzelner Gebiete eines Diplomstudienganges ausreichend ist.
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 315/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 274/09
    Die begehrte Feststellung ist geeignet, die zwischen den Parteien bestehende Streitfrage abschließend zu klären (BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 315/08 - Rn. 10 mwN, AP TVÜ § 17 Nr. 1) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 254/17

    Eingruppierung eines als Lehrer beschäftigten Diplom-Handelslehrers nach den

    aa) Nach dem Wortlaut der Vorschrift - "aufgrund ihres Studiums die Fähigkeit zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern" - ist nicht ausdrücklich geregelt, welche Anforderungen an die durch ein Studium erworbene Fähigkeit zu stellen sind, namentlich ob das Studium einzelner Gebiete eines Diplomstudienganges ausreichend ist (vgl. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 19, zitiert nach juris).

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen der Lehrer-RL VKA ergibt sich aber, dass Absolventen eines Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule entsprechend den Lehramtsstudenten mindestens zwei Fächer vertieft studiert haben müssen, um eine Unterrichtsbefähigung iSd. Abschnitts B. IV. 1. Lehrer-RL VKA zu haben, wobei zu Gunsten des Klägers unterstellt werden kann, dass eine formelle, durch die Erste Staatsprüfung nachgewiesene Lehramtsbefähigung für die Unterrichtsbefähigung nicht erforderlich ist, sondern die Befähigung auch außerhalb von Lehramtsstudiengängen erworben werden kann ( vgl. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 20, aaO).

    Das, was unterrichtet werden soll, muss Gegenstand und Ergebnis der wissenschaftlichen Ausbildung gewesen sein (vgl. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 21, mwN, aaO).

    Darüber hinaus orientiert sich die Eingruppierung der Lehrkräfte zudem für die Beschäftigten erkennbar an den jeweiligen Landesregelungen des Schulrechts, wenn auch nicht alle Begrifflichkeiten der Lehrer-RL mit den jeweils einschlägigen Regelungen übereinstimmen; erforderlich ist vielmehr eine der Lehramtsausbildung vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung (vgl. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 23 ff., aaO).

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Folglich können sie als typische Vertragsbedingungen in der Revisionsinstanz selbständig ausgelegt werden (vgl. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 236/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

    Die Lehrkraft muss allein aufgrund des Studiums, ohne weitere Ausbildung in wesentlichen Teilen des Unterrichtsangebots, in der Lage sein, das betreffende Fach zu unterrichten (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 21; 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 238/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

    Die Lehrkraft muss allein aufgrund des Studiums, ohne weitere Ausbildung in wesentlichen Teilen des Unterrichtsangebots, in der Lage sein, das betreffende Fach zu unterrichten (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 21; 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 235/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

    Die Lehrkraft muss allein aufgrund des Studiums, ohne weitere Ausbildung in wesentlichen Teilen des Unterrichtsangebots, in der Lage sein, das betreffende Fach zu unterrichten (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 21; 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 237/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

    Die Lehrkraft muss allein aufgrund des Studiums, ohne weitere Ausbildung in wesentlichen Teilen des Unterrichtsangebots, in der Lage sein, das betreffende Fach zu unterrichten (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 21; 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b bb der Gründe) .
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