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   BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67   

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BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67 (https://dejure.org/1968,105)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1968 - 4 AZR 275/67 (https://dejure.org/1968,105)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1968 - 4 AZR 275/67 (https://dejure.org/1968,105)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 308
  • NJW 1968, 1396
  • MDR 1968, 702
  • DB 1968, 1133
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (BAGE 20, 308, 312 ff. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 33, 83, 88 f. = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 38, 118, 124 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 56, 120, 125 ff. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel) sind Tarifbestimmungen unwirksam, nach denen eine Tariflohnerhöhung auf die bisher effektiv gewährte Vergütung aufzustocken ist (sog. begrenzte Effektivklausel), oder nach denen ein bisher über- oder außertariflich gewährter Lohnbestandteil zum Tariflohn wird (sog. Effektivgarantieklausel).
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend 14. Februar 1968 - 4 AZR 275/67 - BAGE 20, 308 = AP TVG § 4 Effektivklausel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Nr. 18) sind Tarifbestimmungen unwirksam, nach denen eine Tariflohnerhöhung auf die bisher effektiv gewährte Vergütung aufzustocken ist (sogenannte begrenzte Effektivklausel) oder nach denen ein bisher über- oder außertariflich gewährter Lohnbestandteil zum Tariflohn wird (sogenannte Effektivgarantieklausel).
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Tarifnormen werden daher nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages (vgl. nur Senat 14. Februar 1968 - 4 AZR 275/67 - BAGE 20, 308, 316; für die Lit. Wiedemann/Wank § 4 Rn. 304; HWK/Henssler 2. Aufl. § 4 TVG Rn. 3; aA wohl lediglich Rieble Arbeitsmarkt und Wettbewerb Rn. 1225).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

    Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 206/87

    Anspruch auf Lohnerhöhung bei Effektivlöhnen - Verringerung des Wochenlohnes

    Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde damit eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87

    Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte

    Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde damit eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
    Das, wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes er schöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Par teidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel dar stellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23» 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effek tivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87

    Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung -

    Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde damit eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87

    Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

    Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde damit eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 268/87

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung ohne Minderung des Arbeitsentgelts -

    Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 523/87

    Tariflohnerhöhung bei Arbeitszeitverkürzung

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 477/87

    Erstreckung eines Lohnausgleichs für Arbeitszeitverkürzung auf den Effektivlohn

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87

    Streitigkeit über die Erhöhung einer übertariflichen Zulage - Anwendbarkeit des

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 281/87

    Anspruch auf Erhöhung des übertariflichen Lohnanteils auf Grund

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 280/87

    Nachzahlung einer Tariferhöhung - Anhebung von Tariflöhnen im Zusammenhang mit

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 309/71

    Bergbau - Mehrarbeit - Begriff - Übertarifliche Regelung - Außertarifliche

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf die vorgefundene übertarifliche Zulage;

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11

    Eingruppierung eines Lehrers - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 15.10.1997 - 3 AZR 443/96

    Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche

  • BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 342/70

    Anrechnungsklauseln

  • LAG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 Sa 227/05

    Ausschluss des Anspruches auf Leistungsprämie durch Regelungen im Tarifvertrag

  • LAG Hessen, 21.07.1987 - 7 Sa 1707/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erhöhung des vertraglichen Grundgehalts auf

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 281/89

    Kann-Zulage für Solobratscher

  • BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 612/88

    Vertraglicher Tarifvorbehalt - tarifliche Besitzstands-Klausel

  • LAG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 Sa 2098/04

    Anspruch auf eine freiwillige Leistungsprämie bei einem auf das Arbeitsverhältnis

  • BAG, 18.02.1997 - 3 AZR 797/95

    Arbeitsentgelt: Erhöhung des Tarifentgeltes bei Provisionsverkäufern

  • LAG Hamm, 20.02.1997 - 17 Sa 1859/96

    Streitigkeit über die Berechtigung des Arbeitgebers, einseitig freiwillige

  • LAG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - 13 Sa 37/10

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf eine individualvertraglich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2000 - 1 Sa 41/00

    Anspruch auf Bezahlung von Arbeitspausen; Anwendbarkeit der Tarifverträge für

  • LAG Hessen, 28.01.2000 - 7 Sa 409/99

    Höhe des 13. Monatseinkommens nach Anwendung des Rahmentarifvertrages für die

  • BAG, 28.05.1980 - 4 AZR 351/78

    Tarifrecht - Alterssicherung - Absicherung des Lebensstandards -

  • LAG Hessen, 10.12.1996 - 7 Sa 357/96

    Jahrssonderzuwendung: Errechnung der tariflichen Jahressonderzuwendung

  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 743/87
  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 618/84
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 33/80
  • BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 713/78
  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 764/78
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 892/79
  • OVG Saarland, 14.12.1973 - III W 59/73

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Kostenentscheidung eines Verwaltungsgerichts

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