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   BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 277/89   

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https://dejure.org/1989,2252
BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 277/89 (https://dejure.org/1989,2252)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1989 - 4 AZR 277/89 (https://dejure.org/1989,2252)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 (https://dejure.org/1989,2252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsrechtliche Höhergruppierung wegen einer sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung einer Krankenschwester - Auswirkung der Bezeichnung einer Zusatzausbildung als "Fortbildungskurs" im Abschlusszeugnis - Anforderungen an den Nachweis einer Zusatzausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT §§ 22, 23, Anlage 1b
    Eingruppierung: Abschluss einer sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1989, 1983
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85

    Fachkrankenpflegers für Psychiatrie - Eingruppierung - Psychiatrischesaa

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 277/89
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fallgestaltungen (BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Danach fordern die Tarifvertragsparteien weder eine Ausbildung durch eine staatliche Institution noch die Ablegung einer Prüfung (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ausreichend ist vielmehr, wenn die berufsbegleitende Zusatzausbildung zwei Jahre gedauert hat, wenn sie sich ihrem Schwerpunkt nach auf die Sozialpsychiatrie erstreckte, diese also den Hauptinhalt der Zusatzausbildung bildete, und eine derartige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Kr VI BAT Fallgruppe 13 aus, da zwischen den Parteien unstreitig ist, daß ihre Krankenpflegetätigkeit hinsichtlich der speziellen Betreuung der Patienten in der Psychiatrischen Klinik des Beklagten eine solche Zusatzausbildung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 277/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 17 Sa 848/09

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle

    (3) Die Anforderungen, die an eine derartige Spezialausbildung zu stellen sind, hat das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen konkretisiert ( BAG Urteil v. 06.02.1991 a.a.O.; BAG Urteil v. 03.09.1986 - 4 AZR 335/85 -, AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAG Urteil v. 28.06.1989 - 4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478; BAG Urteil v. 28.06.1989 - 4 AZR 277/89 - ZTR 1989, 480).
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 843/93

    Erforderliche Dauer einer sozial-psychiatrischen Zusatzausbildung

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 - AP Nr. 147 zu §§ 22, 23 BAT 1975 angenommen, die qualifizierte Krankenpflegetätigkeit in einer psychiatrischen Klinik sei in zwei Arbeitsvorgänge aufteilbar; nämlich einmal in die spezielle Betreuung des Patientenkreises nach den Grundsätzen der Psychiatrie, zum andern die übrige Pflegetätigkeit.

    Zwar genügt es nach den bei der Auslegung von Tarifnormen in erster Linie zu berücksichtigenden Wortlaut, wenn der Lehrgang länger als zwei Jahre gedauert hat und sich seinem Schwerpunkt nach auf die Sozialpsychiatrie erstreckt hat, diese also den Hauptinhalt der Zusatzausbildung ausmachte und eine derartige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde (BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 - AP Nr. 147 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
    Sie hat damit, wie der Senat in vergleichbaren Fallgestaltungen entschieden hat ( BAG Urteile vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 - und - 4 AZR 277/89 - ZTR 1989, 478, 480).

    Die Anforderungen, die an eine derartige Spezialausbildung zu stellen sind, hat der Senat in den Urteilen vom 3. September 1986 (4 AZR 335/85 -;, AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ), vom 28. Juni 1989 (4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478) und vom 28. Juni 1989 (4 AZR 277/89 - ZTR 1989, 480) konkretisiert.

  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89

    Eingruppierung: Sozialpädagoge - Bewertung des Arbeitsvorgangs

    Mangels entsprechender tariflicher Anforderungen obliegt es dem Träger der Ausbildung, die für die Feststellung des erfolgreichen Abschlusses erforderlichen Voraussetzungen festzulegen (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung auch bezüglich der - insoweit vergleichbaren - Tätigkeit einer Krankenschwester bzw. eines Krankenpflegers oder Krankenpflegehelfers von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen (vgl. BAG 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - BAGE 53, 8; 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 147; 26. Oktober 1994 - 4 AZR 843/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 187; 10. Juli 1996 - 4 AZR 134/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 214).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 134/95

    Eingruppierung einer Fachkinderkrankenschwester

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fallgestaltungen (z. B. Urteil des Senats vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 - AP Nr. 147 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90

    Eingruppierung eines Beschaffungssachbearbeiters eines Großklinikums - Begriff

    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Angestellten (vgl. BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 - AP Nr. 147 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 278/89

    Eingruppierung: Abschluss einer sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung

    BAG - 28.06.1989 - AZ: 4 AZR 277/89.
  • LAG Niedersachsen, 01.12.1994 - 7 Sa 1213/93

    Frühgeborenenstation eines Kreiskrankenhauses als Einheit für Intensivmedizin

    Dies rechtfertigt die Annahme eines einheitlichen großen Arbeitsvorgangs (vgl. hierzu auch BAG vom 29.04.1992, 4 AZR 458/91 , AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 28.06.1989, 4 AZR 277/89 , AP Nr. 147 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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