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   BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85   

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BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85 (https://dejure.org/1986,765)
BAG, Entscheidung vom 27.08.1986 - 4 AZR 280/85 (https://dejure.org/1986,765)
BAG, Entscheidung vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 (https://dejure.org/1986,765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für Zusatzversorgung, Lohnausgleich und Urlaub der Arbeitnehmer des Baugewerbes - Verpflichtung zur Auskunftserteilung - Arbeitnehmer mit einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75

    Tarifverträge - Bau - Anbringung von Zwischendecken aus Metall - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85
    Der Einbau von Wand- und Deckenverkleidungen unterfällt auch als Schreinerhandwerk dem Geltungsbereich des BRTV-Bau in der ab 01.01.1981 geltenden Fassung (anders noch die vorher gültige Fassung des BRTV-Bau - vgl. BAG vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau -).

    Zwar hat der Senat im Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau entschieden, daß das Anbringen von Decken aus Holz dem Schreinerhandwerk zuzurechnen sei und deshalb nicht unter den fachlichen Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes falle.

    Gleichwohl war die tarifliche Einordnung von Trockenbauarbeiten unter Verwendung von Holz schon zu damaliger Zeit nicht unumstritten (vgl. Anmerkung Henrich zu BAG AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85
    Zum anderen hat der Senat berücksichtigt, daß grundsätzlich der Streitwert einer auf Auskunftserteilung gerichteten Klage niedriger anzusetzen ist als der einer entsprechenden Leistungsklage (BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dementsprechend kann auch der Streitwert einer auf Auskunftserteilung gerichteten Klage je nach den Umständen des Einzelfalles sogar nur etwa 1/10 einer entsprechenden Leistungsklage betragen, wenn die fraglichen Umstände dem Auskunftbegehrenden fast bekannt sind, oder auf der anderen Seite 1/4 oder fast den Wert des Zahlungsanspruches selbst errreichen, wenn dieser ohne die Auskunft voraussichtlich nicht weiterverfolgt werden kann (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl. 1986, Anhang § 3 Stichwort: Auskunft; Thomas/Putzo, ZPO, 14. Aufl. 1986, § 3 Stichwort: Auskunftsanspruch; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl. 1984, § 3 VI Stichwort: Auskunftsanspruch; BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85
    Der Senat hat schon im Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 -, AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ausgeführt, daß es geboten und angemessen ist, die Entschädigungssumme nicht in voller Höhe der zu erwartenden Beiträge festzusetzen.

    Im Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau hat der Senat deshalb einen Abschlag von 20 % für angemessen erachtet.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85
    Diese Auffassung steht mit dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang, die für die Tarifauslegung maßgeblich sind (BAG 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) nicht in Einklang.
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß Betriebe, in denen überwiegend die in den Beispielen des Abschnitts V von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau in der jeweils nach dem 1. Januar 1980 geltenden Fassung genannten Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III zu überprüfen sind (BAG 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien, wenn sie ein allgemein gefaßtes Tätigkeitsmerkmal durch ein Tätigkeitsbeispiel erläutern, damit zum Ausdruck bringen, daß die aufgeführten Tätigkeiten das vorangestellte Tätigkeitsmerkmal erfüllen (BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 14. Mai 1986 - 4 AZR 134/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 14.05.1986 - 4 AZR 134/85

    Eingruppierung eines Betriebsprüfers, der zu einem Drittel schwierige

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien, wenn sie ein allgemein gefaßtes Tätigkeitsmerkmal durch ein Tätigkeitsbeispiel erläutern, damit zum Ausdruck bringen, daß die aufgeführten Tätigkeiten das vorangestellte Tätigkeitsmerkmal erfüllen (BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 14. Mai 1986 - 4 AZR 134/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 29.11.1978 - 4 AZR 304/77

    Verlegen von Glasbausteinen - Sonstige bauliche Leistung - Fachlicher

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85
    Besteht für einen Betrieb des Schreinerhandwerks, der nach § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 36 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 9 BRTV-Bau unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau fällt, zugleich eine Bindung an einen Tarifvertrag für das Schreinerhandwerk aufgrund Verbandszugehörigkeit (§ 3 Abs. 1 TVG) oder aufgrund Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Abs. 4 TVG), so ist die entstehende Tarifkonkurrenz nach dem Prinzip der Spezialität dahingehend zu lösen, daß der Tarif für das Schreinerhandwerk vorgeht (BAG Urteil vom 22. Februar 1957 - 1 AZR 536/55 -, Urteil vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 -, Urteil vom 29. November 1978 - 4 AZR 304/77 - AP Nr. 2, 11 und 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Urteil vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 -, AP Nr. 11 zu § 5 TVG).
  • BAG, 19.01.1962 - 1 AZR 147/61

    Räumlich engerer Tarifvertrag - Grundsatz der Tarifspezialität - Räumlich

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85
    Besteht für einen Betrieb des Schreinerhandwerks, der nach § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 36 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 9 BRTV-Bau unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau fällt, zugleich eine Bindung an einen Tarifvertrag für das Schreinerhandwerk aufgrund Verbandszugehörigkeit (§ 3 Abs. 1 TVG) oder aufgrund Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Abs. 4 TVG), so ist die entstehende Tarifkonkurrenz nach dem Prinzip der Spezialität dahingehend zu lösen, daß der Tarif für das Schreinerhandwerk vorgeht (BAG Urteil vom 22. Februar 1957 - 1 AZR 536/55 -, Urteil vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 -, Urteil vom 29. November 1978 - 4 AZR 304/77 - AP Nr. 2, 11 und 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Urteil vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 -, AP Nr. 11 zu § 5 TVG).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien, wenn sie ein allgemein gefaßtes Tätigkeitsmerkmal durch ein Tätigkeitsbeispiel erläutern, damit zum Ausdruck bringen, daß die aufgeführten Tätigkeiten das vorangestellte Tätigkeitsmerkmal erfüllen (BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 14. Mai 1986 - 4 AZR 134/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 24.09.1975 - 4 AZR 471/74

    Tarifkonkurrenz: RTV-Abbruch - RTV-Bau

  • BAG, 22.02.1957 - 1 AZR 536/55
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 70.

    aa) Das Landesarbeitsgericht geht zunächst noch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 70) davon aus, dass die nach § 61 Abs. 2 ArbGG festzusetzende Entschädigung pauschal den Schaden ausgleichen soll, der durch die Unterlassung der Auskunftserteilung entstehen kann.

    Auch bei der Klage auf Entschädigung muss sie eine substantiierte Schätzung der Beitragsschuld darlegen (BAG 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 70).

    Weiterhin führt die vom Landesarbeitsgericht vertretene Auffassung jedenfalls für die Klagen der ZVK zur praktischen Bedeutungslosigkeit der Regelung in § 61 Abs. 2 ArbGG und widerspräche damit dem gesetzgeberischen Willen, dem Gläubiger eine weitere Reaktionsmöglichkeit zu eröffnen neben den Alternativen, einen Rechtsstreit um Auskunftserteilung zu führen, ohne den Antrag nach § 61 Abs. 2 ArbGG zu stellen, oder im Wege der Stufenklage zunächst Auskunftserteilung und ggf. nach der Vollstreckung einer entsprechenden Verurteilung Zahlung der dann feststehenden Beiträge zu verlangen (hierzu BAG 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 70).

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92

    Tarifgeltung bei Allgemeinverbindlicherklärung und einzelvertraglicher

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fallen Betriebe, in denen überwiegend die in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 VTV genannten Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den VTV, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III zu überprüfen sind (BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 561/89 - AP Nr. 126 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Erläutern die Tarifvertragsparteien ein allgemein gefaßtes Tätigkeitsmerkmal (hier: Trocken- und Montagebauarbeiten) durch ein Tätigkeitsbeispiel (hier: Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen), bringen sie damit zum Ausdruck, daß die aufgeführten Beispielstätigkeiten das vorangestellte Tätigkeitsmerkmal erfüllen (BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - aaO).

    Kraft ausdrücklicher tariflicher Bestimmung fallen somit Betriebe des Schreinerhandwerks, die - wie der Beklagte - arbeitszeitlich überwiegend Montage- und Trockenbauarbeiten verrichten, unter den fachlichen Geltungsbereich des VTV (BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - aaO).

    Ferner braucht nicht entschieden zu werden, ob ab diesem - außerhalb des Klagezeitraums liegenden - Zeitpunkt die wegen der Tarifbindung des Beklagten bestehende Tarifkonkurrenz mit den allgemeinverbindlichen Bautarifverträgen nach dem Prinzip der Spezialität dahingehend zu lösen ist, daß der MTV für das Schreinerhandwerk in Bayern vorgeht (BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, aaO, m. w. N.) und - wovon auch die ZVK ausgeht - der VTV nicht mehr zur Anwendung kommt.

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18

    Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich

    Als Werkstoff erfasst ist damit auch Kunststoff (BAG 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -) .
  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86

    Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der

    Für die von der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes begehrte Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen für das Baugewerbe ist die Entschädigungssumme nach § 61 Abs. 2 ArbGG in der Regel um 20 vH von dem zu erwartenden Zahlungsanspruch zu kürzen (Bestätigung von BAG Urteil vom 27 August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und von BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Aus diesen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) bei der Festsetzung der Entschädigungssumme für den Fall der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung in der Regel einen Abschlag von 20 v. H. von der von der Klägerin auf der Grundlage der geschätzten vollen Beitragssumme geforderten Entschädigungssumme für angemessen erachtet.

    Vielmehr hat der Senat schon im Urteil vom 27. August 1986 (- 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) die Klägerin auf die ihr gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Mittel hingewiesen.

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 200/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und

    Tarifkonkurrenzen sind in aller Regel nach den Grundsätzen der Spezialität zu lösen, wonach der Tarif gültig sein soll, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten gerecht wird (BAG Urteile vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 - und vom 29. November 1978 - 4 AZR 304/77 - AP Nrn. 11 und 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz m. w. N.; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Tarifverträge für das Baugewerbe kommen in diesen Fällen nach dem Grundsatz der Spezialität nicht zur Anwendung (vgl. BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten, daß BRTV und VTV von spartenspezifischen Handwerkstarifverträgen nach dem Grundsatz der Spezialität verdrängt werden, sofern zumindest der Arbeitgeber tarifgebunden ist (vgl. BAG 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 70; 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238 - zum Schreinerhandwerk; 24. Januar 1990 - 4 AZR 561/89 - aaO; 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - aaO, zu Drainierungsarbeiten, Vorrang der Tarifverträge für landwirtschaftliche Lohnunternehmen).
  • LAG Hessen, 07.12.2018 - 10 Sa 555/18

    Keine tarifliche Abgrenzungsregelung zwischen Tätigkeiten von Betrieben des

    Gerade im Bereich des Trocken- und Montagebaus gilt der Grundsatz der Materialneutralität (vgl. BAG 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Biedermann/Möller BRTV 9. Aufl. Erl. zu § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37) , d.h. es steht nicht entgegen, dass die Decke aus dem Werkstoff Kunststoff besteht.

    Der Trockenbauer arbeitet mit den Werkstoffen Metall, Holz, aber auch Kunststoff (vgl. BAG 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk"

    Der gleiche Gesichtspunkt kommt bei der Festsetzung des Streitwertes einer Klage auf Auskunftserteilung zum Tragen (BAG Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Klägerin bleibt je nach den Umständen des Einzelfalles außerdem unbenommen, eine Stufenklage (§ 254 ZPO) zu erheben (vgl. BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • LAG Hessen, 13.05.2003 - 15 Sa 896/01

    Höhe der Entschädigung bei nicht fristgerechter Auskunftserteilung

    Die Höhe der Entschädigung gem. § 61 Abs. 2 Satz 1 ArbGG bei Klagen der ZVK-Bau VVaG auf Auskunft und Entschädigung beläuft sich regelmäßig auf 25 % der mutmaßlichen nach dem VTV-Bau geschuldeten Beiträge (Abkehr von der ständigen B AG-Rechtsprechung seit BAG vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Bei dieser Entschädigung handelt es sich nach einhelliger Auffassung um den Ausgleich des Schaden in der auf der Basis der Angaben des Klägers geschätzten Höhe (§ 287 ZPO), der voraussichtlich bei nicht fristgerechter Erfüllung der Handlungspflicht entstehen wird (vgl. nur etwa BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Hauck/Helml, ArbGG, 2. Aufl., § 61 Rz. 12 mit weit. Nachw.; GK-ArbGG/Dörner, § 61 Rz. 24; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 61 Rz. 36a).

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

    Diese Fälle der Tarifkonkurrenz werden nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts so gelöst, daß nur der speziellere Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet (BAG Urteil vom 24. Januar 1990, aaO.; BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 17/86

    Einordnung von Fassadenverkleidungsarbeiten als Dachdeckergewerbe - Erteilung von

  • LAG Hessen, 26.11.2004 - 15 Ta 453/04

    Bestimmung des Verfahrenswerts bei Auskunftsklagen; Bedeutung des

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 562/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung -

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 341/86
  • LAG Hessen, 09.12.1991 - 15 Sa 40/91

    Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes ; Baugewerbe im tariflichen Sinne ;

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88

    Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialkassen des Baugewerbes für einen

  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 561/89

    Konkurrenz zwischen Bautarif und Landarbeit (Drainage)

  • LAG Hessen, 18.11.2003 - 15 Sa 2747/98

    Ermittlung des Geltungsbereichs des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

  • LAG Hessen, 19.12.1986 - 5 Sa 1117/85

    Entschädigungssumme für kombinierte Auskunfts- und Entschädigungsklagen

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86

    Tarifvertrag

  • LAG Hessen, 30.07.2014 - 1 Ta 460/13

    Streitwert; Stufenklage

  • LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 1099/89

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Ansprüche einer

  • LAG Hessen, 16.11.1998 - 16 Sa 29/98
  • LAG Hessen, 02.08.2013 - 1 Ta 234/13

    Auskunftsanspruch - equal pay - Streitwert; Auskunftsanspruch - equal pay -

  • LAG Hessen, 10.12.2001 - 10 Sa 712/01

    Streitigkeit über die Anwendbarkeit des Tarifvertrages über das

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 19/92

    Anspruch des ehemaligen Prokuristen eines Unternehmens auf Auskunft über die Höhe

  • LAG Hessen, 13.09.1991 - 15 Sa 1589/90

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Anspruch einer gemeinsamen

  • LAG Hessen, 30.08.1991 - 15 Sa 997/90
  • LAG Hessen, 07.09.1987 - 14 Sa 57/87

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge im Steinmetzhandwerk und

  • LAG Hessen, 07.02.2000 - 16 Sa 913/99

    Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmers für gewerbliche Arbeitnehmer nach

  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92

    Abgrenzung einer baugewerblichen Tätigkeit zum Schreinerhandwerk für die

  • LAG Hessen, 08.03.1991 - 15 Sa 1431/89

    Industrieller Rohrleitungsbau als Baugewerbe im Sinne des Tarifrechtes;

  • LAG Hessen, 16.02.1990 - 15 Sa 365/89

    Betrieblicher Geltungsbereich von Bau-Tarifverträgen; Voraussetzungen für das

  • LAG Hessen, 20.02.1987 - 5 Sa 672/86

    Geltung des Tarifvertrages für einen Handwerksbetrieb

  • LAG Hessen, 14.11.1986 - 5 Sa 653/86

    Betrieblichen Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes ;

  • LAG Hessen, 22.07.1988 - 14 Sa 309/88

    Auskunftsanspruch nach den Verfahrenstarifvertägen des Baugewerbes; Betrieblicher

  • LAG Hessen, 03.06.1988 - 15 Sa 137/88

    Streitigkeit über Auskunftspflichten und Beitragszahlungsspflichten gegenüber

  • LAG Hessen, 22.11.1991 - 15 Sa 1076/89

    Feststellung der Erledigung der Hauptsache ; Einzugstelle für die Beiträge der

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