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   BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01   

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https://dejure.org/2002,94
BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 (https://dejure.org/2002,94)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 (https://dejure.org/2002,94)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 (https://dejure.org/2002,94)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer Arbeitnehmerin auf Feststellung der Anwendbarkeit eines Tarifvertrages (Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II)) bei Übergang eines Verpflegungsbereich eines Krankenhauses auf ein privates Catering-Unternehmen; ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gleichstellungsabrede: vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1 S. 1, 2, 3; TVG § 3 Abs. 1
    Tarifrecht; Betriebsübergang; Betriebliche Übung; Prozeßrecht - Feststellungsinteresse; Auslegung eines Formularvertrages durch das Revisionsgericht; Bezugnahme auf Tarifvertrag; Sog. große dynamische Verweisung; Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bezugnahmeklausel; ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifwechsel bei Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Gleichstellungsabrede ohne Tarifgebundenheit des Arbeitgebers - Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Gleichstellungsabrede ohne Tarifgebundenheit des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 9
  • ZIP 2003, 966
  • NZA 2003, 807
  • DB 2003, 1280
 
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Wird zitiert von ... (180)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
    Die Auslegung vorformulierter Klauseln in Formularverträgen kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 298 f.).

    Eine solche Auslegung ist nur dann möglich, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299).

    Nur im Falle normativer Geltung des BMT-G II im Arbeitsverhältnis der Parteien vor Betriebsübergang käme seine Ablösung nach § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB durch für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses normativ geltende tarifliche Regelungen in Betracht (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299; 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - BAGE 97, 107, 113).

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
    Die vertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag ist nur dann eine Gleichstellungsabrede im Sinne der Rechtsprechung des Senats (26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), wenn der Arbeitgeber bei Abschluß des Vertrages an den in Bezug genommenen Tarifvertrag gebunden ist.

    bb) Die Voraussetzungen der Gleichstellungsabrede, wonach eine dynamische Verweisung in einem Arbeitsvertrag ab dem Eintritt bestimmter Umstände nur noch statisch wirkt (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 17 = EzA BGB § 613 a Nr. 201 und 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 19, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senat 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - nv.), sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
    Die von der Klägerin erstrebte Feststellung ist für viele Rechtsansprüche aus den in § 2 des Arbeitsvertrages genannten Tarifverträgen - deren Anwendbarkeit auf das Arbeitsverhältnis vorausgesetzt - bedeutsam (vgl. Senat 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 182 mwN).

    Eine solche Verdrängung setzt nach § 4 Abs. 3 TVG voraus, daß die arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Regelungen des BMT-G II für die Klägerin zumindest nicht günstiger sind als der Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe NRW (vgl. Senat 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 188, 189).

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
    Nur im Falle normativer Geltung des BMT-G II im Arbeitsverhältnis der Parteien vor Betriebsübergang käme seine Ablösung nach § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB durch für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses normativ geltende tarifliche Regelungen in Betracht (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299; 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - BAGE 97, 107, 113).
  • BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 167/61

    Tarifvertrag - Verweis auf anderen Tarifvertrag - Gastmitglied -

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
    Eine Gastmitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband begründet keine Tarifgebundenheit an die von diesem Verband geschlossenen Tarifverträge nach § 3 Abs. 1 TVG (BAG 16. Februar 1962 - 1 AZR 167/61 - BAGE 12, 285; Oetker in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 3 Rn. 101; Löwisch/Rieble TVG § 3 Rn. 17).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
    Die betriebliche Übung der Anwendung eines Tarifvertrages führt nicht zu dessen normativer Geltung, sondern lediglich zur Entstehung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs (BAG 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - BAGE 94, 179, 182).
  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95

    Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
    Sie erfaßt den BMT-G II in der jeweils gültigen Fassung (vgl. statt vieler Senat 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8).
  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
    Die Gleichstellungsabrede setzt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers im Zeitpunkt der Vereinbarung der Bezugnahme auf den Tarifvertrag voraus (Senat aaO; ebenso BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18).
  • LAG Köln, 20.02.2001 - 13 (2) Sa 1284/00

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel bei fehlender

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Februar 2001 - 13 (2) Sa 1284/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
    Der Wegfall der Geschäftsgrundlage wird rechtlich nur dann erheblich, wenn und soweit das Festhalten an der ursprünglichen Regelung zu einem untragbaren mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171, 182 mit zahlreichen Nachweisen; vgl. nunmehr § 313 BGB SchuldModG vom 26. November 2001 - BGBl. I S 3138, 3150).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 524/00

    Gleichstellungsabrede bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Die Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Dies beruhte auf der Vorstellung, dass mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel lediglich die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden soll, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrags zu kommen und damit - bei deren genereller Verwendung - zu dessen Verbindlichkeit für die Arbeitsverhältnisse aller Beschäftigten (vgl. nur BAG 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 113, 40; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - zu II 2 f bb der Gründe, BAGE 103, 9) .
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Maßgebend war immer allein das von den Arbeitsvertragsparteien angestrebte Ergebnis der Ersetzung einer ansonsten anderweitig zu begründenden Tarifgebundenheit an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag oder das Tarifwerk um der Übernahme der tariflichen Regelungen in den Individualvertrag willen (allein hierauf abstellend auch Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40, 42 f.; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284, 290; 27. November 2002 - 4 AZR 663/01 - BAGE 104, 39, 43; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14; zur Differenzierung zwischen den Folgen einer fingierten Gewerkschaftsmitgliedschaft und den Folgen einer fingierten Tarifgebundenheit bei einer Gleichstellungsabrede Senat 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, 281).
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