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   BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94   

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BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94 (https://dejure.org/1995,914)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1995 - 4 AZR 341/94 (https://dejure.org/1995,914)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 (https://dejure.org/1995,914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Kumulierung von Tätigkeiten, die jede für sich schwierige Tätigkeiten eines Sozialarbeiters sind - Besondere Schwierigkeit der Tätigkeit eines Sozialarbeiters - Begriff des Arbeitsvorganges - Zusammenfassung zu einem Arbeitsvorgang ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung - Sozialarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2588
  • NZA-RR 1996, 357 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94
    An dieser von ihm bereits mehrfach vertretenen Auffassung (z. B. Urteile vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 4 AZR 45/94 -, n.v.; Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) halt der Senat fest.«.

    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, aaO., und - 4 AZR 45/94 -, n.v., für Sozialarbeiter in Nichtseßhaftenheimen und in seinem Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, für einen Sozialarbeiter im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen" entschieden.

    Insbesondere traf dies in den Fällen der Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim zu, die der Senat am 1. März 1995 entschieden hat (- 4 AZR 8/94 - und - 4 AZR 45/94 -, aaO.).

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94

    Eingruppierung eines Erziehers mit staatlicher Anerkennung - Beschäftigung in

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94
    An dieser von ihm bereits mehrfach vertretenen Auffassung (z. B. Urteile vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 4 AZR 45/94 -, n.v.; Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) halt der Senat fest.«.

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, aaO., und - 4 AZR 45/94 -, n.v., für Sozialarbeiter in Nichtseßhaftenheimen und in seinem Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, für einen Sozialarbeiter im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen" entschieden.

    Insbesondere traf dies in den Fällen der Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim zu, die der Senat am 1. März 1995 entschieden hat (- 4 AZR 8/94 - und - 4 AZR 45/94 -, aaO.).

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94
    An dieser von ihm bereits mehrfach vertretenen Auffassung (z. B. Urteile vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 4 AZR 45/94 -, n.v.; Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) halt der Senat fest.«.

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (z. B. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO. sowie zuletzt Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, aaO., und - 4 AZR 45/94 -, n.v., für Sozialarbeiter in Nichtseßhaftenheimen und in seinem Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, für einen Sozialarbeiter im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen" entschieden.

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94
    Der Senat hat zwar in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig angenommen, deren Tätigkeit bilde einen einzigen großen Arbeitsvorgang im tariflichen Sinne (vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung des Senats beispielsweise Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlich/ materieller Probleme (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/ Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2 und 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA) ", 2. Aufl., S. 4 und 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (z. B. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO. sowie zuletzt Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94
    Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den rechtlichen Schluß zulassen, daß er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3 b der Gründe).

    Vielmehr muß er Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP, aaO.).

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und die Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, aaO.).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975) bezieht sich dieses Merkmal auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.

  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94
    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 324/87

    Eingruppierung: Sachbearbeiter die Durchführung der freiwilligen Erziehungshilfe,

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Hat eine Sozialarbeiterin verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen, zB Obdachlose/Nichtseßhafte, Flüchtlinge/Asylbewerber, usw., deren Status und Hilfsansprüche rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind, kommt bei getrennter Betreuung die Aufteilung der Tätigkeit in je einen Arbeitsvorgang für je eine Gruppe der betreuten Personen in Betracht (vgl. dazu BAG 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - zu B II 3 der Gründe) .
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Sie hat sich in dieser lediglich auf den - zutreffenden - (vgl. Urteil des Senats vom 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.) Hinweis beschränkt, die Kumulierung von Tätigkeiten, die jede für sich nach der Protokollerklärung Nr. 12 Buchst. a bis d "schwierige Tätigkeiten" eines Sozialarbeiters im Sinne der VergGr.
  • LAG Niedersachsen, 20.01.1998 - 7 Sa 692/97

    Herausragung einer Tätigkeit in der Gemeinwesenarbeit durch besondere

    Anschließend sind nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 23.08.1995, 4 AZR 341/94, AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppe zu prüfen.

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. BAG vom 23.08.1995, 4 AZR 341/94 a.a.O.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (BAG vom 23.08.1995, 4 AZR 341/94, a.a.O.).

    Vielmehr muß er Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (BAG vom 23.08.1995, 4 AZR 341/94, a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1998 - 7 Sa 691/97

    Eingruppierung eines Angestellten, der Projekte in der Gemeinwesenarbeit durch

    Anschließend sind nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 23.08.1995, 4 AZR 341/94, AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppe zu prüfen.

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. BAG vom 23.08.1995, 4 AZR 341/94 a.a.O.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (BAG vom 23.08.1995, 4 AZR 341/94, a.a.O.).

    Vielmehr muß er Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (BAG vom 23.08.1995, 4 AZR 341/94, a.a.O.).

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus

    An dieser Auffassung hat der Senat in dem Urteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter betreffend Sozialarbeiter in der Betreuung von Kontingentflüchtlingen, Asylbewerbern und Obdachlosen ausdrücklich festgehalten.
  • LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11

    Tarifliche Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin (nicht nur öffentlicher

    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz einerseits und die Betreuung der einem Behördenbetreuer zugewiesenen Personen andererseits sowie "Aufgaben nach dem FGG" jeweils selbstständige Arbeitsvorgänge darstellen (vgl. nur BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94 - AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Die Kumulierung von Tätigkeiten, die jede für sich nach der Anm. Nr. 3 a bis d "schwierige Tätigkeiten" eines Sozialarbeiters im Sinne der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 3 sind, läßt die Tätigkeit grundsätzlich noch nicht als "besonders schwierig" erscheinen (vgl. Senatsurteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin

    Der Senat hat an anderer Stelle entschieden, dass hier auch mehrere Arbeitsvorgänge in Betracht kommen, zB bei getrennter Betreuung verschiedener Personenkreise (23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 20).
  • LAG Hessen, 23.10.2009 - 3 Sa 234/09

    Wirksamkeit des Landestarifvertrags Nr. 16/2007 - studentische Hilfskräfte bei

    Arbeitsvorgänge iSv. § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT sind unter Hinzurechnung von Zusammenhangstätigkeiten und unter Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsausübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheiten der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeiten eines Angestellten (BAG, ständige Rechtsprechung, etwa 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - AP BAT §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 20, zu B II 1 der Gründe; 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/85 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 115, zu 1 der Gründe) .

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (vgl. BAG 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - AP BAT §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 20, zu II 1 der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 22.07.2019 - 8 Sa 563/18

    Eingruppierung einer ausgebildeten Lehrkraft an Gymnasien bei Unterricht an einer

    BAG vom 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - juris Rn. 22 ff. mwN; vom 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - juris Rn. 3).
  • LAG Hessen, 03.07.2009 - 3 Sa 1288/08

    Auslegung Tätigkeitsmerkmal "Oberarzt"

  • LAG Hessen, 03.07.2009 - 3 Sa 1439/08

    Auslegung Tätigkeitsmerkmal "Oberärztin"

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.05.2006 - KGH.EKD II-0124/M4
  • LAG Hessen, 03.07.2009 - 3 Sa 1431/08

    Auslegung Tätigkeitsmerkmal "Oberärztin"

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

  • LAG Hessen, 26.02.2013 - 19 Sa 98/12

    Eingruppierung einer Schulsekretärin nach dem TVöD

  • LAG Niedersachsen, 20.05.2010 - 5 Sa 1494/09

    Eingruppierung einer Erzieherin; Tätigkeit als Lehrerin oder pädagogische

  • LAG Hessen, 30.08.2019 - 4 TaBV 158/18

    Nachholen der erforderlichen Informationen zur beabsichtigten Eingruppierung im

  • LAG Hamm, 14.11.2001 - 18 Sa 581/01

    Zutreffende Eingruppierung einer Angestellten im öffentlichen Dienst;

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 102/95

    Eingruppierung eines Gewandmeisters

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 10 TaBV 1204/19

    Eingruppierung - Sozialarbeiter - Überschneidung der Tätigkeiten

  • LAG Hamm, 10.10.1996 - 17 Sa 372/96

    Eingruppierung: Seminarleiterin - Arbeiterwohlfahrt

  • LAG Hessen, 09.01.1996 - 9 Sa 541/95

    Berufung: Formerfordernisse - Unterschrift; Eingruppierung: Sozialarbeiterin im

  • LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19

    Bei Ein- und Umgruppierungen bedarf es im Beteiligungsverfahren nach § 99 BetrVG

  • LAG Hessen, 26.11.2013 - 4 TaBV 67/13

    Eingruppierung

  • LAG Hessen, 01.04.2014 - 4 TaBV 157/13

    Eingruppierung - Staplerfahrer und Nachfüller - Bundesentgelttarifvertrag

  • LAG Hamm, 13.12.1995 - 18 Sa 794/95

    Eingruppierung: Tätigkeit eines Sozialarbeiters - Hilfe für psychisch Kranke

  • ArbG Braunschweig, 04.02.2020 - 8 Ca 450/19

    Höhergruppierung der Tätigkeit als Schulsekretär hinsichtlich Vergütungszahlung

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