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   BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87   

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BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87 (https://dejure.org/1987,247)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1987 - 4 AZR 342/87 (https://dejure.org/1987,247)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 (https://dejure.org/1987,247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber einer tarifvertraglich eingerichteten Einzugsstelle - Pflichten aus der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages - Tarifliche Einordnung eines Unternehmens zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 227
  • DB 1988, 1072
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
    Dabei kommt es auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf die auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörterten wirtschaftlichen Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst an (vgl. die Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 [BAG 18.04.1973 - 4 AZR 297/72] = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senatsvom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).

    Daraus hat der Senat angesichts dieser früheren Tarifrechtslage die Folgerung gezogen, Abbrucharbeiten seien nur dann dem Geltungsbereich des BRTV-Bau zuzurechnen, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit anderen, in dem betreffenden Betrieb in erheblichem Umfang anfallenden baulichen Leistungen stehen (vgl. die Urteile des Senatsvom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Inhaltlich entspricht die Einschränkungsklausel der Rechtsprechung des Senats zur Frage der Ausdehnung des fachlichen Geltungsbereiches des BRTV-Bau auf Abbruchbetriebe nach der früheren, inzwischen von den Tarifvertragsparteien aufgegebenen Tariflage (vgl. die bereits genannten Urteile des Senatsvom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Beides muß jedoch nach dem insoweit eindeutigen Inhalt der Einschränkungsklausel entsprechend der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats (vgl. dieUrteile vom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und in Anknüpfung an das frühere Tarifrecht durch Arbeitnehmer des jeweiligen Abbruchbetriebes geschehen.

    In seinem weiteren Verfahren wird das Landesarbeitsgericht ferner zu berücksichtigen haben, daß auch bei den Auskunftsklagen nach den Sozialtarifverträgen des Baugewerbes die allgemeinen Grundsätze für die Darlegungs- und Beweislast gelten und demgemäß in solchen Prozessen die Klägerseite darzulegen und zu beweisen hat, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Arbeiten verrichtet werden (vgl. auch hierzu die Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
    Dabei kommt es auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf die auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörterten wirtschaftlichen Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst an (vgl. die Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 [BAG 18.04.1973 - 4 AZR 297/72] = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senatsvom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).

    Nach der aufgrund einer entsprechenden, auch vorliegend zu berücksichtigenden Tarifänderung geltenden neuen Rechtsprechung des erkennenden Senats fallen unter den BRTV-Bau diejenigen Betriebe, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau konkret genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der Tarifnorm zu überprüfen sind (vgl. auch dazu die beiden vorgenannten Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie BAGE 45, 11, 17 [BAG 18.01.1984 - 4 AZR 41/83] = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Bei der Anwendung von Tarifnormen, die ausschließlich arbeitsrechtlichen Charakter haben, kann nämlich ihrer Funktion entsprechend sachgerecht nur darauf abgestellt werden, mit welchen Aufgaben zeitlich überwiegend die Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebes beschäftigt werden (vgl. die Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    In seinem weiteren Verfahren wird das Landesarbeitsgericht ferner zu berücksichtigen haben, daß auch bei den Auskunftsklagen nach den Sozialtarifverträgen des Baugewerbes die allgemeinen Grundsätze für die Darlegungs- und Beweislast gelten und demgemäß in solchen Prozessen die Klägerseite darzulegen und zu beweisen hat, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Arbeiten verrichtet werden (vgl. auch hierzu die Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 04.08.1971 - 4 AZR 358/70

    Abbrucharbeiten - BRTV-Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
    Daraus hat der Senat angesichts dieser früheren Tarifrechtslage die Folgerung gezogen, Abbrucharbeiten seien nur dann dem Geltungsbereich des BRTV-Bau zuzurechnen, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit anderen, in dem betreffenden Betrieb in erheblichem Umfang anfallenden baulichen Leistungen stehen (vgl. die Urteile des Senatsvom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Inhaltlich entspricht die Einschränkungsklausel der Rechtsprechung des Senats zur Frage der Ausdehnung des fachlichen Geltungsbereiches des BRTV-Bau auf Abbruchbetriebe nach der früheren, inzwischen von den Tarifvertragsparteien aufgegebenen Tariflage (vgl. die bereits genannten Urteile des Senatsvom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Beides muß jedoch nach dem insoweit eindeutigen Inhalt der Einschränkungsklausel entsprechend der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats (vgl. dieUrteile vom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und in Anknüpfung an das frühere Tarifrecht durch Arbeitnehmer des jeweiligen Abbruchbetriebes geschehen.

    Demgemäß hat auch schon der erkennende Senat - wenn auch eher erläuternd - in seinemUrteil vom 4. August 1971 (- 4 AZR 358/70 -, AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) den Teilabbruch eines Hauses als Abbrucharbeit angesehen.

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
    An der materiellen Rechtslage ändert sich dadurch nichts (vgl. das Urteil des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei kommt es auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf die auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörterten wirtschaftlichen Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst an (vgl. die Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 [BAG 18.04.1973 - 4 AZR 297/72] = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senatsvom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).

    Nach der aufgrund einer entsprechenden, auch vorliegend zu berücksichtigenden Tarifänderung geltenden neuen Rechtsprechung des erkennenden Senats fallen unter den BRTV-Bau diejenigen Betriebe, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau konkret genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der Tarifnorm zu überprüfen sind (vgl. auch dazu die beiden vorgenannten Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie BAGE 45, 11, 17 [BAG 18.01.1984 - 4 AZR 41/83] = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Bei der Anwendung von Tarifnormen, die ausschließlich arbeitsrechtlichen Charakter haben, kann nämlich ihrer Funktion entsprechend sachgerecht nur darauf abgestellt werden, mit welchen Aufgaben zeitlich überwiegend die Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebes beschäftigt werden (vgl. die Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86

    Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb

    Auszug aus BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
    Um Unzuträglichkeiten praktischer Art zu vermeiden, ist in derartigen Betrieben als Bezugsgröße nicht auf den einzelnen Monat, sondern auf das Kalenderjahr abzustellen (vgl. das Urteil des Senatsvom 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.02.1970 - 4 AZR 257/69

    Bewährung - Bewährungsaufstieg - Erheblicher Umfang - Überwiegend auszuübende

    Auszug aus BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
    Damit kommt es entgegen den entsprechenden Ausführungen der Parteien nicht darauf an, wie der Rechtsbegriff "in erheblichem Umfang" in anderen Tarifwerken und insbesondere im Bereiche des öffentlichen Dienstes (vgl. dazu z.B. das Urteil des Senatsvom 18. Februar 1970 - 4 AZR 257/69 - AP Nr. 1 zu § 21 MTB II) verwendet wird bzw. auszulegen ist.
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
    Bei der durch die konkurrierenden Tarifverträge und die zweifach differenzierte Einschränkungsklausel sehr unübersichtlichen Rechtslage erweist sich nur diese Auslegung als vernünftig, gerecht, zweckorientiert und praktisch brauchbar, so daß ihr auch schon deswegen der Vorzug zu geben ist (vgl. die Urteile des Senatsvom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

    Auszug aus BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
    Bei der durch die konkurrierenden Tarifverträge und die zweifach differenzierte Einschränkungsklausel sehr unübersichtlichen Rechtslage erweist sich nur diese Auslegung als vernünftig, gerecht, zweckorientiert und praktisch brauchbar, so daß ihr auch schon deswegen der Vorzug zu geben ist (vgl. die Urteile des Senatsvom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZN 526/82

    Arbeitsgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Auslegung

    Auszug aus BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
    Diesen Kriterien kann also allenfalls die Bedeutung von Anhaltspunkten für die zutreffende tarifliche Zuordnung beigemessen werden (vgl. das Urteil des Senats BAGE 35, 133, 138 [BAG 11.03.1981 - 4 AZR 1022/78] = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Steinmetzgewerbe sowie dessen Beschluß BAGE 41, 367, 371 [BAG 09.02.1983 - 4 AZN 526/82] = AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1979 Grundsatz, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1022/78

    Tarifauslegung - Handwerklicher Charakter - Industrieller Charakter -

    Auszug aus BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
    Diesen Kriterien kann also allenfalls die Bedeutung von Anhaltspunkten für die zutreffende tarifliche Zuordnung beigemessen werden (vgl. das Urteil des Senats BAGE 35, 133, 138 [BAG 11.03.1981 - 4 AZR 1022/78] = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Steinmetzgewerbe sowie dessen Beschluß BAGE 41, 367, 371 [BAG 09.02.1983 - 4 AZN 526/82] = AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1979 Grundsatz, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 17.02.1971 - 4 AZR 71/70

    Hölzerne Unterkonstruktionen - Anbringung von Leichtbauplatten - Wohngebäude -

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

  • BAG, 26.10.1983 - 4 AZR 219/81

    Verbandsaustritt und Tarifkonkurrenz

  • BAG, 24.09.1975 - 4 AZR 471/74

    Tarifkonkurrenz: RTV-Abbruch - RTV-Bau

  • BAG, 18.04.1973 - 4 AZR 297/72

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Aufstellen von Baugerüsten - Gerüstbau

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Begriffswesentlich für Abbrucharbeiten ist nämlich, daß durch sie Gebäude, Bauwerke oder Teile davon in ihrer Substanz und damit auch in ihrer Funktion beseitigt werden (BAGE 56, 227, 237 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Urteil vom 4. Oktober 1989 - 4 AZR 319/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Ein Teilabbruch genügt, um Abbrucharbeiten anzunehmen (BAGE 56, 227, 236 f. = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Urteil vom 4. Oktober 1989 - 4 AZR 319/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Für die Rückausnahme der Einschränkungsklausel genügt es aber nicht, wenn nach Durchführung von Abbrucharbeiten ein anderer Betrieb bzw. dessen Arbeitnehmer sonstige bauliche Leistungen erbringen (BAGE 56, 227, 235 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Da bei Auskunftsklagen nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes die allgemeinen Grundsätze für die Darlegungs- und Beweislast gelten, hat die Klägerseite darzulegen und zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden (BAGE 56, 227, 240 = AP Nr. 88 zu § 1 Tarifverträge: Bau; BAGE 55, 78, 84 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (vgl. BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau m.w.N.).
  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Vorliegen

    Durch die Einschränkungsklausel in der Allgemeinverbindlicherklärung soll der Eintritt von Tarifkonkurrenzen zwischen den Tarifverträgen für das Baugewerbe und dem Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Abbruch- und Abwrackgewerbes vom 5. März 1982 (AbbruchRTV) verhindert werden, da der fachliche Geltungsbereich dieses Tarifvertrags Abbruch- und Abwrackbetriebe erfaßt, die Bauten aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Eisen, Stahl oder Holz, sowie technische Anlagen abbrechen, demontieren oder sprengen (vgl. BAGE 56, 227, 232 f. = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dabei ist wiederum davon auszugehen, daß sich die Einschränkungsklausel auf Abbrucharbeiten ausführende Betriebe bezieht, also solche, deren Arbeitnehmer überwiegend mit Abbrucharbeiten beschäftigt werden (BAGE 56, 227, 235 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Davon ausgehend hat der Senat in der angeführten Entscheidung ausgeführt, baugewerbliche Zusammenhangstätigkeiten "in erheblichem Umfang" lägen vor, wenn der Hälfte der für die Erfüllung der Einschränkungsklausel erforderlichen Abbrucharbeiten, also bei mehr als einem Viertel des Gesamteinsatzes der Arbeitnehmer bzw. der betrieblichen Tätigkeit, der geforderte Zusammenhang zwischen Abbrucharbeiten und sonstigen baulichen Leistungen bestehe (BAGE 56, 227, 235 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Eine Tarifkonkurrenz liegt nämlich nur dann vor, wenn mehrere Tarifverträge denselben Sachverhalt regeln bzw. mehrere Tarifverträge nebeneinander anwendbar sind (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats BAGE 56, 227 und vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; auch Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 152).
  • BAG, 20.01.1988 - 4 AZR 492/87

    Überwiegen konstruktiver Arbeiten als Voraussetzung der Einordnung eines Betriebs

    Mit den materiellrechtlichen Fragen des vorliegenden Rechtsstreits hat sich der Senat eingehend in dem Urteil vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) beschäftigt.

    Dabei kommt es, wie auch das Landesarbeitsgericht zutreffend annimmt, auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten zu 1 und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien an (vgl. die Urteile des Senats vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - und 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an das Urteil des Senats vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 -, ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Bei seinem weiteren Verfahren wird das Landesarbeitsgericht im übrigen zu berücksichtigen haben, daß auch bei den Auskunftsklagen nach den Sozialtarifverträgen des Baugewerbes, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) näher ausgeführt hat, die allgemeinen Grundsätze für die Darlegungs- und Beweislast gelten und demgemäß entgegen den Ausführungen der Revision in solchen Prozessen die Klägerseite darzulegen und zu beweisen hat, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Arbeiten verrichtet werden (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 314/88

    Tarifliche Zuordnung der Abdichtung von Flachdächern zum Dachdeckerhandwerk -

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV erfaßte Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (BAG Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und - 4 AZR 317/87 - AP Nr. 87 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Werden arbeitszeitlich überwiegend die im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV konkret genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt, so fallen die Betriebe unter den betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der vorgenannten Tarifnorm zu prüfen sind (BAG Urteile vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Hinsichtlich der Zuordnung von Betrieben, die Flachdachabdichtungsarbeiten ausführen, zu den Betrieben des Baugewerbes oder zu denen des Dachdeckerhandwerks hat der Senat im Anschluß an die Urteile vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 664/86 - (n. v.) und vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und in den Urteilen vom 14. September 1988 (- 4 AZR 218/88 - und - 4 AZR 307/88 -) Rechtsgrundsätze entwickelt, die auch vorliegend anzuwenden sind.

  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R

    Betriebe des Baugewerbes, überwiegende Betriebstätigkeit beim Transport von

    Das ist der Fall, wenn die Mitarbeiter des Betriebs mehr mit Bauarbeiten als mit anderen Arbeiten befaßt waren bzw sind; denn bei Mischbetrieben wie dem des Klägers (vgl BSGE 61, 203, 206 = SozR 4100 § 186a Nr. 21) richtet sich die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich nicht nach Umsatz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter (BSGE 83, 297, 299 = SozR 3-4100 § 75 Nr. 2; vgl BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; BAGE 64, 81, 85 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau), wie das LSG nicht verkannt hat.
  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 218/88

    Flachdachabdichtungen als Baugewerbe oder Dachdeckerbetrieb - Betrieblicher

    Damit kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf an, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV erfaßte Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (BAG Urteile vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und - 4 AZR 317/87 - AP Nr. 87 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Weiter ist davon auszugehen, daß unter den betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV diejenigen Betriebe fallen, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV konkret genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der vorgenannten Tarifnorm zu prüfen sind (BAG Urteile vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Hinsichtlich der Zuordnung von Betrieben, die Flachdachabdichtungsarbeiten ausführen, zu den Betrieben des Baugewerbes oder zu denen des Dachdeckerhandwerks hat der Senat im Anschluß an die Urteile vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 664/86 - (n. v.) und vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) Rechtsgrundsätze entwickelt, die auch vorliegend anzuwenden sind.

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 307/88

    Flachdachabdichtung als Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich des

    Damit kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf an, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb des Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV erfaßte Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer des Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (BAG Urteile vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und - 4 AZR 317/87 - AP Nr. 87 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Weiter ist davon auszugehen, daß unter den betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV diejenigen Betriebe fallen, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV konkret genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der vorgenannten Tarifnorm zu prüfen sind (BAG Urteile vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Hinsichtlich der Zuordnung von Betrieben, die Flachdachabdichtungsarbeiten ausführen, zu den Betrieben des Baugewerbes oder zu denen des Dachdeckerhandwerks hat der Senat im Anschluß an die Urteile vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 664/86 - (n. v.) und vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) Rechtsgrundsätze entwickelt, die auch vorliegend anzuwenden sind.

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 200/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und

    An der materiellen Rechtslage hat sich dadurch nichts geändert (BAG Urteil vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 22.07.1988 - 14 Sa 309/88

    Auskunftsanspruch nach den Verfahrenstarifvertägen des Baugewerbes; Betrieblicher

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 562/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung -

  • BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 319/89

    Tarifverftrag: Auslegung - Abgrenzung zu Abbrucharbeiten bei Durchbruchsarbeiten

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 640/87

    Auslegung des § 1 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den

  • BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 344/93

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

  • BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 311/92

    Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 208/90

    Fassadenarbeiten als Baugewerbe - Geltungsbereich des Verfahrens-Tarifvertrages -

  • BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 343/93

    Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

  • BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 310/92

    Montagebauarbeiten als bauliche Leistungen - Erfassung des Betriebs vom

  • BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
  • LAG Hessen, 13.06.1989 - 5 Sa 1499/88

    Fallen eines Betriebes unter den Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 40/93

    Einbauen von Fensterrahmen - Betrieb des Baugewerbes im Sinne der

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88

    Tarifvertrag - Beitragspflichtigkeit zu den Sozialkassen des Baugewerbes -

  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 67/94

    Baugewerbe - Kabelleitungstiefbauarbeiten

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88

    Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf

  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92

    Darlegungslast für die Verrichtung überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten -

  • LAG Hessen, 27.11.1995 - 15 Sa 974/95
  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94

    Anforderungen an ein Baubetrieb bei der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen

  • LAG Hessen, 30.06.1989 - 15 Sa 1566/88

    Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich der Bautarifverträge im Falle der

  • BAG, 17.11.1988 - 4 AZN 504/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung einer gemeinsamen Einrichtung der

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1735/14

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Überwiegen der Abbrucharbeiten bei

  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 656/93

    Verlegung von PVC-Bahnen in Schwimmbädern, Garagen und auf Balkonen ;

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 419/99

    Sozialkassentarifverträge - Geltungsbereich Berlin

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93

    Stahlbiege- und -flechtarbeiten als bauliche Leistungen

  • BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 538/92

    Geltungsbereich eines Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 401/91

    Flachdachabdichtungsarbeiten als Baugewerbe - Zuordnung von Betrieben, die

  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 837/93

    Pflicht zur Beitragszahlung und Auskunftserteilung an eine Zusatzversorgungskasse

  • BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 353/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Fertigbauarbeiten - Anspruch auf Beitragszahlung

  • LAG Hessen, 10.08.1990 - 15 Sa 396/89

    Anspruch auf Auskunft der Sozialkassen des Baugewerbes;

  • LAG Berlin, 30.04.1999 - 19 Sa 368/99

    Tarifgeltung: VTV - Abgrenzung zwischen Beton- und Abbrucharbeiten im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 04.02.1994 - 15 Sa 1329/92

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Tarifvertrages über das

  • BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 319/91

    Betrieblicher Geltungsbereich des Sozialkassentarifvertrages des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 29.05.1995 - 16 Sa 1896/94

    Tarifgeltung: Wärmedämmverbundsystemarbeiten sind dem Maler- und

  • LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 597/94

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Auskunftsanrpruch der Einzugsstelle für die

  • LAG Hessen, 04.05.1992 - 16 Sa 1922/91

    Tarifliche Auskunftsverpflichtungen eines Arbeitgebers an die Einzugsstelle für

  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1166/88

    Ermittlung des Geltungsbereichs der Bau-Tarifverträge; Anspruch auf Einziehung

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
  • LAG Hessen, 16.12.1988 - 15 Sa 1044/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung der Einzugsstelle für die Beiträge der

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 338/93

    Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92

    Abgrenzung einer baugewerblichen Tätigkeit zum Schreinerhandwerk für die

  • LAG Hessen, 22.09.1989 - 15 Sa 1454/88

    Betrieblicher Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrags (VTV); Voraussetzungen

  • LAG Hessen, 01.11.1991 - 15 Sa 1490/90

    Unterfallen eines Hotel- und Gaststättenbetriebes als Ganzes unter den

  • LAG Hessen, 30.08.1991 - 15 Sa 997/90
  • LAG Hessen, 10.02.1989 - 15 Sa 1136/88

    Anspruch auf Auskunft der Einzugsstelle für die von den baugewerblichen

  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 409/87

    Umstellung des Vergütungssystems in der gemüseverarbeitenden Industrie -

  • LAG Hessen, 17.03.1989 - 15 Sa 1331/88

    Anspruch auf Auskunft der Einzugsstelle für die Beiträge der baugewerblichen

  • LAG Berlin, 21.10.1997 - 5 Sa 139/96

    Streit über die Anwendbarkeit der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 06.12.1993 - 16 Sa 875/93

    Vorliegen von Kabelleitungstiefbauarbeiten nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 23

  • LAG Hessen, 20.12.1991 - 15 Sa 1500/90

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge; Auskunftsverpflichtung

  • LAG Hessen, 07.10.1991 - 16 Sa 630/91

    Klage der gemeinsamen Einzugsstelle im Baugewerbe auf Zahlung von Kassenbeiträgen

  • LAG Hessen, 31.05.1991 - 15 Sa 1279/90
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 429/87

    Tarifgebundenheit aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung der

  • LAG Hessen, 30.11.1992 - 16 Sa 761/92

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Einzugsstelle für die Beiträge zu den

  • LAG Hessen, 22.11.1991 - 15 Sa 1076/89

    Feststellung der Erledigung der Hauptsache ; Einzugstelle für die Beiträge der

  • ArbG Stendal, 11.12.2009 - 2 Ca 229/09

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers für die Mindestlohnansprüche der beim

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