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   BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13   

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BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13 (https://dejure.org/2015,29968)
BAG, Entscheidung vom 13.05.2015 - 4 AZR 355/13 (https://dejure.org/2015,29968)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 (https://dejure.org/2015,29968)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 BAT, Anl C Entgeltgr S14 TVöD-V, Anl C Entgeltgr S14 ProtErkl 13 S 1 TVöD-V, Anl C Entgeltgr S14 ProtErkl 13 S 3 TVöD-V, § 1 TVG
    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • IWW

    § 27 SGB VIII, § ... 36 SGB VIII, § 42 SGB VIII, § 50 SGB VIII, § 33 SGB VIII, § 37 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII, § 8a SGB VIII, § 37 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII, § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII, § 37 Abs. 2a Satz 1 und Satz 2 SGB VIII, § 1666 BGB, § 162 Abs. 2 FamFG, § 1632 Abs. 4 BGB, § 37 SGB VIII, § 37 Abs. 3 SGB VIII, § 36 Abs. 2 SGB VIII, § 27 ff. SGB VIII, § 1 Abs. 2 TVG, §§ 27, 36, 42, 50 SGB VIII, § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VIII, § 8a Abs. 2 SGB VIII, § 291 Satz 1 Halbs. 2, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung eines Arbeitsvorgangs i.S. von § 22 BAT; Rechtliche Einordnung der Protokollerklärung Nr. 13 zur Entgeltgruppe S 14 TVöD-V/VKA

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • Betriebs-Berater

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung eines Arbeitsvorgangs i.S. von § 22 BAT

  • rechtsportal.de

    Bestimmung eines Arbeitsvorgangs i.S. von § 22 BAT

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2868
  • NZA-RR 2015, 644
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13
    aa)  Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 146, 22; 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - zu I 1 d aa der Gründe, BAGE 112, 39) .

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (st. Rspr., zB BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22; grdl. 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13
    Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien ist grundsätzlich und allein das Arbeitsergebnis für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs maßgebend (st. Rspr., zB BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24 mwN) .

    Dann ist der Arbeitsvorgang in seinem gesamten zeitlichen Umfang dem höheren Tätigkeitsmerkmal zuzuordnen (st. Rspr., zB BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 47, BAGE 129, 208; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 4 c der Gründe; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -) .

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die der Klägerin übertragene Tätigkeit zu mehr als der Hälfte ihrer Arbeitszeit einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang (zum Begriff BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 14; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 39 mwN, BAGE 129, 208) iSd. Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ausmacht.

    Dann ist der Arbeitsvorgang in seinem gesamten zeitlichen Umfang dem höheren Tätigkeitsmerkmal zuzuordnen (st. Rspr., zB BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 47, BAGE 129, 208; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 4 c der Gründe; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -) .

  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13
    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58) .
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13
    Hat ein Sozialarbeiter verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen (zB Obdachlose/Nichtsesshafte, Flüchtlinge/Asylbewerber) , deren Status und Hilfsansprüche rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind, kommt bei getrennter Betreuung die Aufteilung der Tätigkeit in je einen Arbeitsvorgang für je eine Gruppe der betreuten Personen in Betracht (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13
    Anderenfalls käme es zu einer tarifwidrigen Atomisierung solcher Tätigkeiten (st. Rspr., BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 22; 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 82, 272) .
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 968/11

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13
    bb) Bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet regelmäßig nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff aus (st. Rspr., BAG 21. August 2013 - 4 AZR 968/11 - Rn. 14; 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 836/11

    Sicherung einer tariflichen Funktionszulage

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13
    (a) Ob Protokollerklärungen oder Protokollnotizen in Tarifverträgen Regelungscharakter haben, hängt neben der Erfüllung der Formerfordernisse (§ 1 Abs. 2 TVG) davon ab, ob darin der Wille der Tarifvertragsparteien zur Normensetzung hinreichend zum Ausdruck kommt (BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 836/11 - Rn. 17 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 04.02.2013 - 8 Sa 1086/12

    Eingruppierung einer Angestellten im Pflegekinderdienst des Kommunalen

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Februar 2013 - 8 Sa 1086/12 E - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die der Klägerin übertragene Tätigkeit zu mehr als der Hälfte ihrer Arbeitszeit einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang (zum Begriff BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 14; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 39 mwN, BAGE 129, 208) iSd. Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ausmacht.
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 630/08

    Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/TdL

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 447/01

    Korrektur einer Eingruppierung - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 396/03

    Eingruppierung eines Lagerverwalters

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 254/03

    Zur Haftung des Jugendamts bei Mißhandlung von Pflegekindern durch Pflegeeltern

  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89

    Eingruppierung: Sozialpädagoge - Bewertung des Arbeitsvorgangs

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Das Feststellungsinteresse besteht auch für die gegenüber der Hauptforderung akzessorischen Zinsforderungen (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 9 mwN) .

    Maßgebend für dessen Bestimmung ist das Arbeitsergebnis (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 e aa der Gründe) .

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

    Zudem wird einheitlich nicht auf die theoretische Trennbarkeit von Tätigkeiten, sondern die tatsächliche Arbeitsorganisation des Arbeitgebers abgestellt (vgl. zB BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 18; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; ungenau allerdings 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17 f., BAGE 151, 50; 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 17) .

    Die Bewertung erfolgt einheitlich (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 43; 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 48, BAGE 140, 311; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -) .

  • LAG Hamm, 24.10.2019 - 17 Sa 504/19

    Eingruppierungssystematik im TVöD -V/VKA; Bestimmung des Arbeitsvorgangs als

    Das Arbeitsgericht habe auch zutreffend die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.05.2015 (4 AZR 355/13) zugrunde gelegt und ihre Tätigkeit als potentiell geeignet angesehen, die Anforderungen der begehrten Entgeltgruppe zu erfüllen.

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rd. 14, BAGE 162, 181; 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rd. 16; 13.05.2015 - 4 AZR 355/13 - Rd. 15 ff.).

    Hat eine Sozialarbeiterin, ein Sozialarbeiter verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen, deren Status und Hilfeansprüche ganz unterschiedlich bestimmt sind, kommt bei getrennter Betreuung die Aufteilung der Tätigkeit in je einen Arbeitsvorgang für eine Gruppe der betreffenden Personen in Betracht (BAG 13.05.2015 a.a.O. Rd. 18).

    Nur wenn z. B. diese Erstellung von Gutachten organisatorisch verselbstständigt und als eigener, von der Betreuung zumindest generell getrennter Arbeitsschrift organisiert ist, der einem Arbeitnehmer eigenständig zugewiesen ist, kann man sie grundsätzlich nicht dem Arbeitsvorgang der allgemeinen Betreuung zuordnen (BAG 13.05.2015 a.a.O. Rd. 19).

    Wie in dem vom Bundesarbeitsgericht am 13.05.2015 (a.a.O. Rd. 21) entschiedenen Fall entspricht die äußere Organisation der Beklagten auch hier bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB VIII durch den Pflegekinderdienst der gesetzlichen Struktur.

    Die Wahrnehmung des Schutzauftrags ist damit untrennbar verbunden (so auch BAG 13.05.2015 a.a.O. Rd. 22).

    Die Protokollerklärung ist eine tariflich normative Regelung (BAG 13.05.2015 a.a.O. Rd. 32 bis 35).

    Hintergrund der Bewertung der in Satz 1 konkret bezeichneten Tätigkeiten ist die übereinstimmende Würdigung der Tarifvertragsparteien, dass die in Satz 1 genannten Tätigkeiten, die normalerweise im Allgemeinen Sozialen Dienst organisiert sind, eine Garantenstellung der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters begründen, deren Wahrnehmung im Rahmen der Fallverantwortung zu der höheren tariflichen Bewertung führt (BAG 13.05.2015 a.a.O. Rd. 36).

    Jedoch sollen die in Satz 1 genannten Tätigkeitsbeispiele und die damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten nicht dadurch der tariflich gewollten Bewertung entzogen werden, dass sie vom Arbeitgeber außerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes organisiert werden (BAG 13.05.2015 a.a.O. Rd. 37).

    Damit sind nicht die in Satz 3 genannten Organisationseinheiten, sondern die in Satz 1 genannten Tätigkeiten maßgeblich (BAG 13.05.2015 a.a.O. Rd. 38).

    Damit haben die Tarifvertragsparteien diese Tätigkeiten einer weiteren Überprüfung anhand des abstrakten Tätigkeitsmerkmals entzogen (BAG 13.05.2015 a.a.O. Rd. 36, 37).

    Entscheidungserheblich ist, inwieweit die Klägerin sie als mögliches "Programm" in die Entscheidungsfindung einzubeziehen hatte (dazu BAG 13.05.2015 a.a.O. Rd. 41).

    Sie haben angenommen, dass die konkret bezeichneten Tätigkeiten - solche nach §§ 27, 36, 42 und 50 SGB VIII -, die normalerweise innerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes organisiert sind, eine Garantenstellung der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters begründen, deren Wahrnehmung im Rahmen der Fallverantwortung zu der höheren tariflichen Bewertung führt (BAG 13.05.2015 a.a.O. Rd. 36).

    Sie entsteht aus der Gesamtheit der Aufgaben nach §§ 27, 36, 42 und 50 SGB VIII. So hat das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 24.02.2016 (4 AZR 485/13) und vom 13.05.2015 (4 AZR 355/13) die Merkmale kumulativ geprüft.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Das Feststellungsinteresse besteht auch für die gegenüber der Hauptforderung akzessorischen Zinsforderungen (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 9 mwN) .

    Maßgebend für dessen Bestimmung ist das Arbeitsergebnis (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 e aa der Gründe) .

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

    Zudem wird einheitlich nicht auf die theoretische Trennbarkeit von Tätigkeiten, sondern die tatsächliche Arbeitsorganisation des Arbeitgebers abgestellt (vgl. zB BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 18; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; ungenau allerdings 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17 f., BAGE 151, 50; 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 17) .

    Die Bewertung erfolgt einheitlich (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 43; 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 48, BAGE 140, 311; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -) .

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 485/13

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin - Tätigkeit in der Adoptionsvermittlung und

    a) Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., vgl. nur BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 15; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 146, 22) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58) .

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (st. Rspr., zB BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22; grundlegend 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .

    bb) Bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet regelmäßig nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff aus (st. Rspr., BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 18; 21. August 2013 - 4 AZR 968/11 - Rn. 14) .

    Sie hat den Charakter eines tariflichen Tätigkeitsbeispiels (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 36) .

    In ihrem Satz 1 bestimmt sie, dass konkret bezeichnete Tätigkeiten - solche nach §§ 27, 36, 42 und 50 SGB VIII -, die im Rahmen einer bestimmten behördlichen Organisationsstruktur, nämlich dem Allgemeinen Sozialen Dienst, vorgenommen werden, die Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 TVöD-V/VKA erfüllen (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - aaO) .

    Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien begründet nicht die Zuordnung zu einer behördlichen Organisationseinheit das Richtbeispiel, sondern die konkrete, in Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 13 ausdrücklich genannte Tätigkeit (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 38) .

    Ist dies der Fall, ist der Arbeitsvorgang in seinem gesamten zeitlichen Umfang dem höheren Tätigkeitsmerkmal zuzuordnen (st. Rspr., zB BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 43 mwN) .

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Die als Eingruppierungsfeststellungsklage ohne Weiteres zulässige (vgl. dazu BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 9) Klage ist unbegründet.

    Maßgebend für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., zuletzt bspw. BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 15 mwN) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17) .

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Lauf der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16 mwN; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22) .

  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Die als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15, auch zur Stufe) auch im Hinblick auf die Verzinsung der Entgeltdifferenzen (BAG 29. April 2021 - 6 AZR 232/17 - Rn. 9; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 9 mwN) zulässige Klage ist - mit Ausnahme eines Teils der Zinsforderung - bereits für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2017 begründet.
  • ArbG Bonn, 15.09.2021 - 2 Ca 848/21
    Vielmehr ist das Arbeitsergebnis der Tätigkeit eines Sozialarbeiters die Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, welche nicht in einzelne Arbeitsvorgänge aufgespalten werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 21.08.2013 - 4 AZR 933/11, juris, Rn. 14; BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, juris, Rn. 18).

    Wird einem Sozialarbeiter die einheitliche Fallbearbeitung mit unterschiedlich komplexen Aufgaben übertragen, ohne dass in den organisatorischen Ablauf der erforderlichen Arbeitsschritte durch den Arbeitgeber eine Zäsur mit einer neuen Arbeitsaufgabe eingefügt wird, handelt es sich regelmäßig um einen einheitlichen Arbeitsvorgang (BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, juris, Rn. 19).

    Gehört beispielsweise die Erstellung von Gutachten über zu betreuende Kinder zu einer einheitlichen Bearbeitung von konkreten Fällen und ergibt sich ihre Notwendigkeit erst im Laufe der Fallbearbeitung und ist sie nicht als gesonderter Arbeitsschritt einem eigenen organisatorisch verselbstständigen Arbeitsvorgang zugeordnet, ist sie Bestandteil des einheitlichen Arbeitsvorgangs der ganzheitlichen Betreuung (BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, juris, Rn. 19).

    Hintergrund der höheren Eingruppierung in die Entgeltgruppe S14 ist das Bestehen einer Garantenstellung eines Sozialarbeiters für das Wohl des Kindes, wenn Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohles zu treffen und in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht Maßnahmen einzuleiten sind, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind (vgl. zur Garantenstellung: BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, juris, Rn. 36).

    Zur Abwehr einer möglichen Kindeswohlgefährdung müssen Vereinbarungen von Informations- und Handlungspflichten der Beteiligten getroffen werden (so: BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, juris, Rn. 24).

    Demgemäß ist auch bei der Erstellung des Hilfeplans nach § 36 SGB VIII die Beachtung und Vermeidung von Gefährdungen des Kindeswohls ein zentraler Aspekt, was sich aus dem Gesamtzusammenhang sowie der konkreten Pflicht zur Vereinbarung von Informations- und Handlungsformen zu deren Abwehr ergibt (BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, juris, Rn. 25).

    Hierbei werden Hilfepläne nicht alleine bei Verfahren nach § 1666 BGB i.V.m. § 162 Abs. 2 FamFG herangezogen, sondern auch bei familiengerichtlichen Entscheidungen beispielsweise über die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie nach § 1632 Abs. 4 BGB (BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, juris, Rn. 25).

    Dessen Erstellung und ständige Aktualisierung steht in einem Wechselverhältnis zu der Kontrollpflicht, die allgemein besteht und darüber hinaus in § 37 SGB VIII auch nochmals ausdrücklich normiert ist (BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, juris, Rn. 25).

    Auch hieraus wird die Verzahnung der Hilfeleistung und Unterstützung mit der ständigen Ausübung einer gebotenen Aufsicht und Kontrolle deutlich (BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, juris, Rn. 25).

    Bei der Fallverantwortung eines Sozialarbeiters bei Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII, bei der Erstellung und Überwachung von Hilfeplänen nach § 36 SGB VIII sowie der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII trifft dieser nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes Entscheidungen, die stets auch von der Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls geleitet sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, juris, Rn. 40).

    Ebenso ist auch bei einer Inobhutnahme vorher zu prüfen, ob familiengerichtliche Hilfe in Anspruch genommen und damit eine Inobhutnahme überflüssig werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, juris, Rn. 40).

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 964/13

    Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

    Bezugspunkt der Eingruppierung nach dem BAT-O ist aber nach § 22 Abs. 2 BAT-O der Arbeitsvorgang als maßgebende Einheit für die Zuordnung zu einem Tätigkeitsmerkmal (BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19 mwN; sh. zum Arbeitsvorgang und dessen Bestimmung etwa 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 15 ff. mwN) .

    Die auszuübende Tätigkeit der Klägerin erfüllt bei keinem denkbaren Zuschnitt der Arbeitsvorgänge (dazu etwa BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 15 ff. mwN) die Anforderungen an die Tätigkeitsmerkmale der VergGr. IIa Fallgr. 1a oder Ib Fallgr. 1a BAT-O. Auch kommt eine Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht nicht in Betracht, um der Klägerin die Möglichkeit zu einem weiteren Sachvortrag zu eröffnen, da die Klage von Anfang an unschlüssig war.

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Das Feststellungsinteresse besteht auch bezogen auf die gegenüber der Hauptforderung akzessorischen Zinsforderungen (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 15 f. mwN; vgl. für die Eingruppierungsfeststellungsklage 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Das Feststellungsinteresse besteht auch bezogen auf die gegenüber der Hauptforderung akzessorischen Zinsforderungen (vgl. zB BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 9 mwN) .
  • ArbG Herne, 26.11.2019 - 3 Ca 2634/18
  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15

    Branchenzuschlag nach dem TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2016 - 5 Sa 226/15

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Widersprüche und Klagen im Jobcenter

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 862/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschläge

  • BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz

  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 367/19

    Arbeitszeitkonto - Zeitgutschrift

  • LAG Köln, 07.09.2023 - 6 Sa 640/21

    Eingruppierung; Sozialarbeiter; Arbeitsvorgang; Entgeltgruppe S 14 TVöD ;

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 502/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2018 - 5 Sa 53/17

    Eingruppierung einer Bußgeldsachbearbeiterin nach BAT-O - Selbstständige

  • BAG, 18.11.2015 - 4 ABR 24/14

    Eingruppierung sog. Punktionskräfte - Tariflücke

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

  • BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 195/22

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 227/15

    Korrigierende Rückstufung einer Personalserviceberaterin für Arbeitgeber im

  • LAG Sachsen, 27.03.2023 - 2 Sa 194/21

    Eingruppierung - Stufenzuordnung - Benachteiligungsverbot - Elternzeit

  • LAG Sachsen, 02.11.2016 - 3 Sa 213/16

    Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin und Urkundsbeamtin der

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 283/22

    Eingruppierung eines Gärtners - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

  • LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18

    Eingruppierung eines Erziehers mit staatlicher Anerkennung in einer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2017 - 5 Sa 167/16

    Eingruppierung - Materialdisponent - Nachschubeinheit der Bundeswehr

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 21/19

    Besitzstandszulage - Überleitung in neue Entgeltordnung

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 331/19

    Eingruppierung AVR Caritas - Praxisanleiter

  • LAG Köln, 28.03.2019 - 8 Sa 584/18

    Eingruppierung; Krankenpflegerin; Praxisanleiterin

  • LAG Sachsen, 19.06.2023 - 2 Sa 328/21

    Eingruppierungssystematik im TV-L; Arbeitsvorgang als Bezugspunkt der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2020 - 5 Sa 118/19

    Eingruppierung einer Qualitätsmanagement-Mitarbeiterin in einem

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22

    Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2017 - 5 Sa 64/17

    Eingruppierung einer Medienpädagogischen Referentin im Bildungsministerium

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 503/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 6 Sa 409/16

    Eingruppierung einer Diplom-Psychologin

  • BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 500/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • BAG, 25.05.2022 - 4 AZR 331/20

    Höhergruppierung einer Lehrkraft

  • LAG Baden-Württemberg, 10.04.2018 - 19 Sa 57/17

    Eingruppierung nach TVöD und TV EntgO Bund - Entgeltgruppe 13 - Entscheiderin in

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 301/22

    Eingruppierung eines Tierpflegers - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

  • LAG Hamm, 05.03.2020 - 17 Sa 1504/19
  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 249/21

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einer

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 236/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 275/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts

  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2019 - 13 Ca 5609/18
  • LAG Sachsen, 19.10.2023 - 4 Sa 260/21
  • ArbG Rostock, 26.07.2018 - 1 Ca 458/18

    Eingruppierung einer Erzieherin in der Heimerziehung - besonders schwierige

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 235/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer gerichtlichen Serviceeinheit

  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 510/18

    Beförderung zum Purser - Stufenzuordnung bei Umgruppierung - maßgebendes

  • ArbG Herne, 21.02.2019 - 4 Ca 2218/18

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin im Bereich

  • LAG Hamm, 11.04.2018 - 6 Sa 1697/17

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Bereich Grundsatzangelegenheiten des

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 237/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 238/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

  • LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1812/19

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin in der Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 2 der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2021 - 5 Sa 307/20

    Eingruppierung - Überleitung - Ingenieur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2019 - 3 Sa 417/18

    Eingruppierung - Buchbinderin mit Meisterausbildung in einer Ergotherapie - TVöD

  • ArbG Essen, 10.06.2021 - 1 Ca 3151/20
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2022 - 5 Sa 39/22

    Eingruppierung und Einstufung EG 9a TVöD/VKA; höherwertige Tätigkeit vor

  • LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 362/23

    Eingruppierung; Arbeitsvorgang; Darlegungs- und Beweislast bezüglich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2021 - 6 Sa 396/20

    Entgeltansprüche im beendeten Arbeitsverhältnis - Eingruppierung

  • LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1692/19
  • ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Gerichts für Strafsachen

  • LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19
  • LAG Köln, 20.05.2021 - 8 Sa 243/20

    Eingruppierung; TVöD -VKA; S 12 - S 15; interkultureller Dienst

  • ArbG Dortmund, 18.09.2019 - 9 Ca 1279/19
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2022 - 8 Sa 489/21

    Auslegung eines Tarifvertrages - Corona-Beihilfe

  • ArbG Dortmund, 23.09.2019 - 8 Ca 1198/19
  • ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18

    Eingruppierung eines Erziehers in einer Klinik

  • ArbG Dortmund, 16.10.2019 - 1 Ca 1441/19
  • ArbG Minden, 06.02.2019 - 2 Ca 935/18

    Eingruppierung, Erzieherin

  • ArbG Paderborn, 25.03.2021 - 1 Ca 947/20

    Eingruppierung einer Krankenschwester, die mit der fachlichen Anleitung und

  • ArbG Münster, 04.09.2020 - 4 Ca 181/20
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