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   BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09   

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https://dejure.org/2011,4510
BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09 (https://dejure.org/2011,4510)
BAG, Entscheidung vom 20.04.2011 - 4 AZR 368/09 (https://dejure.org/2011,4510)
BAG, Entscheidung vom 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 (https://dejure.org/2011,4510)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen Eingruppierung

  • openjur.de

    Keine Prozessverwirkung nach Klagerücknahme im Vorprozess und dreijähriger Untätigkeit; Treuwidrigkeit einer korrigierenden Rückgruppierung

  • Bundesarbeitsgericht

    Keine Prozessverwirkung nach Klagerücknahme im Vorprozess und dreijähriger Untätigkeit - Treuwidrigkeit einer korrigierenden Rückgruppierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 22 BAT, § 23 BAT, Anl 1a VergGr Vb Fallgr 1b BAT
    Keine Prozessverwirkung nach Klagerücknahme im Vorprozess und dreijähriger Untätigkeit - Treuwidrigkeit einer korrigierenden Rückgruppierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 22 BAT, § 23 BAT, Anl 1a VergGr Vb Fallgr 1b BAT
    Keine Prozessverwirkung nach Klagerücknahme im Vorprozess und dreijähriger Untätigkeit - Treuwidrigkeit einer korrigierenden Rückgruppierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs (Korrigierende Rückgruppierung nach vorheriger Bestätigung der bisherigen Eingruppierung); Berücksichtigung des Zeit- und Umstandsmoments; Widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Rückgruppierung nach vorher bestätigter Eingruppierung

  • rewis.io

    Keine Prozessverwirkung nach Klagerücknahme im Vorprozess und dreijähriger Untätigkeit - Treuwidrigkeit einer korrigierenden Rückgruppierung

  • rewis.io

    Keine Prozessverwirkung nach Klagerücknahme im Vorprozess und dreijähriger Untätigkeit - Treuwidrigkeit einer korrigierenden Rückgruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs [Korrigierende Rückgruppierung nach vorheriger Bestätigung der bisherigen Eingruppierung]; Berücksichtigung des Zeit- und Umstandsmoments; Widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückgruppierung nach vorher bestätigter Eingruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2548
  • NZA-RR 2011, 609
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08

    Korrigierende Rückgruppierung; Eingruppierung - "entsprechende Tätigkeit" einer

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
    Ein Vertrauen in den Fortbestand einer objektiv unzutreffenden Eingruppierung kann jedoch durch Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierung eingetreten sind (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 16 mwN, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 119, 205) .

    Schützenswertes Vertrauen kann sich insoweit auch aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - aaO mwN; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - zu III 1 der Gründe, AP BAT-O § 2 Nr. 3).

    aa) Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, die Beklagte habe das Recht zur Rückgruppierung verwirkt, ist vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbar, da es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs handelt (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; HWK/Bepler 4. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 8; ErfK/Koch 11. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 5).

    Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind, ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil insoweit in sich widerspruchsfrei ist (zB BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - aaO mwN; 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 32 mwN, NZA-RR 2007, 495) .

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 417/05

    Wiederholte korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
    Zu dieser Zeit war zwischen der Beklagten und einer bei ihr beschäftigten Bezügerechnerin ein Eingruppierungsrechtsstreit im Zusammenhang mit einer wiederholten korrigierenden Rückgruppierung anhängig, der mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2006 (- 4 AZR 417/05 -) zugunsten der Arbeitnehmerin entschieden wurde.

    Ein Vertrauen in den Fortbestand einer objektiv unzutreffenden Eingruppierung kann jedoch durch Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierung eingetreten sind (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 16 mwN, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 119, 205) .

    Auch bei der Überprüfung eines Bewährungsaufstiegs hat der Arbeitgeber nicht nur das Recht, die zugrunde liegende Tätigkeitsbewertung nochmals zu überprüfen und bei dieser Gelegenheit erforderlichenfalls eine irrtümlich zu hohe Eingruppierung zu korrigieren (vgl. dazu BAG 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23b Nr. 2), sondern auch eine entsprechende Pflicht (BAG 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 19 aaO).

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
    bb) Im Falle der Eingruppierung ist zunächst grundsätzlich davon auszugehen, dass der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tatsächlich zusteht (BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 10, NZA-RR 2007, 495) .

    Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind, ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil insoweit in sich widerspruchsfrei ist (zB BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - aaO mwN; 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 32 mwN, NZA-RR 2007, 495) .

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das Recht, eine Klage zu erheben, verwirkt werden mit der Folge, dass eine dennoch erhobene Klage unzulässig ist (10. Oktober 2007 - 7 AZR 448/06 - Rn. 17 mwN; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 20 mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114) .

    Durch die Annahme einer prozessualen Verwirkung darf der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (BVerfG 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - zu II 2 b der Gründe, BVerfGE 32, 305; BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - aaO mwN) .

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das Recht, eine Klage zu erheben, verwirkt werden mit der Folge, dass eine dennoch erhobene Klage unzulässig ist (10. Oktober 2007 - 7 AZR 448/06 - Rn. 17 mwN; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 20 mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114) .

    Dies ist im Zusammenhang mit den an das Zeit- und Umstandsmoment zu stellenden Anforderungen zu berücksichtigen (BAG 10. Oktober 2007 - 7 AZR 448/06 - aaO mwN) .

  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in Einzelfällen die Möglichkeit der Verwirkung einer Geltendmachung angenommen hat, bezog sich dies stets darauf, dass der Arbeitnehmer jeweils die Erfüllung der Anforderungen zweier Vergütungsgruppen geltend gemacht hatte und der Arbeitgeber einem dieser Ansinnen nachgekommen war (13. Februar 1974 - 4 AZR 192/73 - AP BAT § 70 Nr. 4 = EzA BAT §§ 22, 23 VergGr. Ia Nr. 1; 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 48, in einem obiter dictum) .
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
    Denn § 204 BGB bezieht sich unmittelbar nur auf Verjährungsfristen und für eine entsprechende Anwendung auf die tarifvertraglichen Ausschlussfristen nach § 70 BAT-O und § 37 TVöD besteht bereits deshalb kein Raum, weil nach Wortlaut und Sinn der Vorschriften die einmalige schriftliche Geltendmachung des Anspruchs erforderlich, aber auch ausreichend ist (BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - zu II 2 b dd der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 93; ähnlich Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 4 Rn. 689) .
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92

    Bedeutung eines ministeriellen Vergütungserlasses zwischen Arbeitgeber und

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
    Selbst bei einer Untätigkeit von mehr als neun Jahren hat deshalb das Bundesarbeitsgericht die fristwahrende Wirkung des Anspruchsschreibens bestätigt (11. Februar 1987 - 4 AZR 186/86 -; ähnlich für eine Untätigkeit von drei Jahren 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64) .
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
    aa) Danach ist widersprüchliches Verhalten dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. zB BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - mwN, BAGE 87, 200, 205).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
    Dies ist dann der Fall, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (vgl. BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - Rn. 29 mwN, AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 136) .
  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 348/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers - Treuwidrigkeit

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 186/86

    Eingruppierung: Leiter der DFÜ-Stelle beim WBGA, Bewährungsaufstieg

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 406/04

    Eingruppierung und Nachweisgesetz

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82

    Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 291/60

    Gewerkschaft - Angehörigkeit des Richters - Prozeß des DGB - Schadenersatz in

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

  • LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08

    Arbeitsgerichtsprozess - Verwirkung des Klagerechts

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16

    Eingruppierung; kommunaler Vollziehungs- oder Vollstreckungsbeamter; gründliche

    Der Arbeitgeber ist danach regelmäßig - wie unter der Geltung des § 70 BAT - nach einmaliger Geltendmachung auf die ihm gesetzlich zustehende Einrede der Verjährung verwiesen (BAG, Urteil vom 20.04.2011 - 4 AZR 368/09 - ZTR 2011, S. 672 ff m. w. N.).
  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Dies ist im Zusammenhang mit den an das Zeit- und Umstandsmoment zu stellenden Anforderungen zu berücksichtigen (BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an der sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem Gegner die Einlassung auf die nicht innerhalb angemessener Frist erhobene Klage nicht mehr zumutbar ist (BAG 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 - Rn. 29; 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 23 mwN; 10. Oktober 2007 - 7 AZR 448/06 - Rn. 17) .

    Dies ist im Zusammenhang mit den an das Zeit- und das Umstandsmoment zu stellenden Anforderungen zu berücksichtigen (BAG 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 - aaO; 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - aaO mwN; 10. Oktober 2007 - 7 AZR 448/06 - aaO) .

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