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   BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00   

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https://dejure.org/2001,799
BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00 (https://dejure.org/2001,799)
BAG, Entscheidung vom 30.05.2001 - 4 AZR 387/00 (https://dejure.org/2001,799)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 (https://dejure.org/2001,799)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    TVG § 9; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 71; ; ZPO § 66; ; ZPO § 67

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1 § 71 § 66 § 67; TVG § 9
    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage - Feststellungsstreitigkeit ohne Streit der Hauptparteien - Feststellungsinteresse bei unzulässigem Klageabweisungsantrag von einfachen Nebenintervenienten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256 Abs. 1; TVG § 9; ZPO §§ 71, 66, 67
    Verbandsklage: Fehlendes Feststellungsinteresse bei der Anerkennung bzw. Unterstützung der Klage durch die gegnerischen Verbände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Tariflicher Pakt für Arbeit - Prozeß ohne Streit der Parteien?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tariflicher Pakt für Arbeit - Prozeß ohne Streit der Parteien?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 31.5.2001)

    Ohne Streit gibt es auch keinen Prozess // Tariflicher "Pakt für Arbeit" nicht gerichtlich überprüfbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 42
  • NZA 2002, 228
  • BB 2002, 155
  • DB 2002, 331
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.05.1971 - VI ZR 26/70

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Auszug aus BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00
    Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses muß gerade gegenüber der anderen Prozeßpartei, dem Beklagten, bestehen (BGH 8. Juli 1983 - V ZR 48/82 - NJW 1984, 2950; BGH 25. Mai 1971 - VI ZR 26/70 - MDR 1971, 1000, 1001).
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

    Auszug aus BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00
    Fehlt es, ist die Klage unzulässig (BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 782/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 60 = EzA ZPO § 256 Nr. 53, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 22.01.1997 - VIII ZR 339/95

    Formgültigkeit einer Rechtswahlvereinbarung; Entscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00
    Darin liegt kein Verstoß gegen das Verbot der reformatio in peius (BGH 22. Januar 1997 - VIII ZR 339/95 - WM 1997, 1713, 1716).
  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 48/82

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00
    Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses muß gerade gegenüber der anderen Prozeßpartei, dem Beklagten, bestehen (BGH 8. Juli 1983 - V ZR 48/82 - NJW 1984, 2950; BGH 25. Mai 1971 - VI ZR 26/70 - MDR 1971, 1000, 1001).
  • BAG, 15.01.1985 - 3 AZR 39/84

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung der kapitalisierten Betriebsrente, wenn

    Auszug aus BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00
    Der streitgenössische Nebenintervenient wäre befugt, Rechtsmittel auch gegen den Willen der unterstützten Hauptpartei einzulegen (BAG 15. Januar 1985 - 3 AZR 39/84 - AP ZPO § 67 Nr. 3 = EzA ZPO § 256 Nr. 23).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00
    Der Kläger hat ein rechtliches Interesse an der von ihm erstrebten Feststellung, wenn eine gegenwärtige tatsächliche Unsicherheit sein Rechtsverhältnis nach Art oder Umfang gefährdet (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1999, 3774).
  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 13/99

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00
    dd) Mangels Vorliegens des erforderlichen Feststellungsinteresses würde die Entscheidung lediglich die Erstattung eines Rechtsgutachtens darstellen; dies ist dem Gericht jedoch verwehrt (BAG 20. Juli 2000 - 6 AZR 13/99 - nv.).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Das für einen Feststellungsantrag erforderliche besondere Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO muss als Sachurteilsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens, auch noch in der Revisionsinstanz, gegeben sein (st. Rspr., zB Senat 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 98, 42, 44 f.; BAG 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - Rn. 13, BAGE 122, 371, 378; jew. mwN).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr, zB Senat 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 - BAGE 98, 42, 45; BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., zB Senat 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 - BAGE 98, 42, 44 f.; BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2).
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