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   BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 396/04   

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https://dejure.org/2005,7928
BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 396/04 (https://dejure.org/2005,7928)
BAG, Entscheidung vom 08.06.2005 - 4 AZR 396/04 (https://dejure.org/2005,7928)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 4 AZR 396/04 (https://dejure.org/2005,7928)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines als "studentische Hilfskraft" eingestellten Angestellten mit der Aufgabe der Neugestaltung eines Internetportals für die Universitätsverwaltung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer studentischen Hilfskraft nach Maßgabe des Bundesangestelltentarifs (BAT); Erbringung von wissenschaftlichen Hilfsleistungen an einer Hochschule; Nutzung der im Werden begriffenen wissenschaftlichen Qualifikation des Studenten; Verpflichtung der ...

  • Judicialis

    BAT/BL § 3 Buchst. g; ; BAT/BL § 70; ; HRG § 14; ; HG NRW § 83

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Tarifauslegung - Wissenschaftliche Hilfskraft iSv. § 3 Buchst. g BAT , Merkmale; Studienberatung als wissenschaftliche Dienstleistung; Eingruppierung eines als "studentische Hilfskraft" eingestellten Angestellten mit der Aufgabe der ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Tarifauslegung - Wissenschaftliche Hilfskraft iSv. § 3 Buchst. g BAT , Merkmale; Studienberatung als wissenschaftliche Dienstleistung; Eingruppierung eines als "studentische Hilfskraft" eingestellten Angestellten mit der Aufgabe der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 396/04
    Auf die vertragliche Bezeichnung des Klägers als "studentische Hilfskraft", versteht man diese mit dem beklagten Land als ein Fall der "wissenschaftlichen Hilfskraft" iSv. § 3 Buchst. g BAT, kommt es nicht an, weil diese dem Geschäftsinhalt des Vertrags der Parteien widerspricht (vgl. BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 162 f., zu B I 2 der Gründe).

    Die Tarifvertragsparteien wollen nach wie vor den Begriff der wissenschaftlichen Hilfskraft mit dem beschriebenen Inhalt verwendet und angewandt wissen (24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - aaO, S. 161, zu B I 1 c der Gründe; zum Begriff der wissenschaftlichen Dienstleistung vgl. auch OVG Münster 9. Dezember 1982 - CL 48/81 - WissR 1983, 267).

    Dann wäre eine solche zB jede Tätigkeit als Arzt, was nicht der Fall ist (so ausdrücklich mit näherer Begründung BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 161).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1982 - CL 48/81
    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 396/04
    Die Tarifvertragsparteien wollen nach wie vor den Begriff der wissenschaftlichen Hilfskraft mit dem beschriebenen Inhalt verwendet und angewandt wissen (24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - aaO, S. 161, zu B I 1 c der Gründe; zum Begriff der wissenschaftlichen Dienstleistung vgl. auch OVG Münster 9. Dezember 1982 - CL 48/81 - WissR 1983, 267).

    Die dort ausgeübte Tätigkeit kann eine wissenschaftliche Dienstleistung sein, muss es aber nicht (OVG Münster 9. Dezember 1982 - CL 48/81 - WissR 1983, 267; VG Münster 5. Dezember 1980 - PVL 16/80 - KMK-HSchR 1981, 733, 735; Reich HRG 9. Aufl. § 14 Rn. 2).

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 396/04
    Das Landesarbeitsgericht wird jedoch zu prüfen haben, ob das beklagte Land wegen Verletzung des Nachweisgesetzes verpflichtet ist, den Kläger so zu stellen, als hätte er die Forderungen rechtzeitig geltend gemacht (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - BAGE 101, 75).
  • LAG Hamm, 17.06.2004 - 11 Sa 1754/03

    Keine Geltung des BAT für studentische Hilfskräfte

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 396/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Juni 2004 - 11 Sa 1754/03 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2018 - 7 Sa 143/18

    Befristung - studentische Hilfskraft - wissenschaftliche Hilfstätigkeit -

    bei der Zusammenstellung wissenschaftlicher Materialien (Anschluss an BAG v. 8.6.2005 - 4 AZR 396/04 - juris zu § 3 Buchst g BAT), nicht jedoch technischen bzw. verwaltungsmäßigen Tätigkeiten wie die Erledigung von Aufgaben im Sekretariat od.

    Als wissenschaftliche Dienstleistung kommt darüber hinaus die Mitarbeit bei allen den Professoren obliegenden Dienstaufgaben in Betracht, etwa bei Unterrichtstätigkeiten, bei Prüfungen oder bei der Zusammenstellung wissenschaftlicher Materialien (BAG v. 8.6.2005 - 4 AZR 396/04 - juris zu § 3 Buchst g BAT; ErfK/Müller-Glöge § 6 WissZeitVG Rz. 3; APS/Schmidt § 6 WissZeitVG Rnr. 4; Koch in Schaub Arbeitsrechtshandbuch § 39 Rz. 31) .

    Dabei reicht allein die Nutzung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Hochschulstudiums für eine Tätigkeit nicht aus, um diese zu einer wissenschaftlichen Dienstleistung zu machen (BAG 8, 6.2005 - 4 AZR 396/04).

    Entscheidend sei die Nähe des Beschäftigten zu wissenschaftlichen Tätigkeiten (BAG 08.06.2005 - 4 AZR 396/04).

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 976/06

    Personenbedingte Kündigung - studentische Hilfskraft

    Hierzu zählen die studentischen Hilfskräfte vom Grundsatz her zumindest dann, wenn sie wissenschaftliche Dienstleistungen erbringen (vgl. dazu näher BAG 8. Juni 2005 - 4 AZR 396/04 - EzBAT BAT § 3 Buchst. g Nr. 13; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand April 2004 § 3 Erl. 8.7).
  • LAG Nürnberg, 10.03.2020 - 6 Sa 322/19

    Eingruppierung - studentische Hilfskraft - außeruniversitäre Projekte

    Zwar hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zutreffend festgestellt im Hinblick auf§ 6 WissZeitVG mit Urteil vom 05.06.2018, dass ein solcher Bezug fehle bei Tätigkeiten rein verwaltungstechnischer Art. Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 08.06.2005 - 4 AZR 396/04 - zutreffend entschieden, dass Tätigkeiten als Teil der Studienberatung ohne Bezug zu wissenschaftlichen Aufgaben seien.
  • ArbG Bamberg, 24.07.2019 - 2 Ca 428/18

    Vergütungsanspruch einer studentischen Hilfskraft nach dem TV-L

    Abzugrenzen davon sind die technischen bzw. verwaltungsmäßigen Tätigkeiten wie die Erledigung von Aufgaben im Sekretariat oder in der Bibliothek (vgl. zu § 6 WissZeitVG: LAG Berlin-Brandenburg vom 05.06.2018 - 7 Sa 143/18, BeckRS 2018, 21410, Rn.40; ErfK/Müller-Glöge 19. A. § 6 WissZeitVG, Rn.3; vgl. auch BAG vom 08.06.2005 - 4 AZR 396/04, BeckRS 2005, 43239 zu § 3 Buchst. g BAT).
  • ArbG Düsseldorf, 28.05.2015 - 15 Ca 308/15

    Berufen einer Universität im Fall eines nicht-promovierten Leiters eines

    Auch die Gestaltung der Universitätswebsite im Rahmen der Studienberatung ist beispielsweise nicht als wissenschaftliche Tätigkeit zu bewerten (BAG vom 08.06.2005 - 4 AZR 396/04, ZTR 2006, 29).
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