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   BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 42/82   

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BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 42/82 (https://dejure.org/1984,1295)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1984 - 4 AZR 42/82 (https://dejure.org/1984,1295)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1984 - 4 AZR 42/82 (https://dejure.org/1984,1295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lehrmeister an Schulzentrum - Lehrkraft - Schulbetrieb - Ausbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 233
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.11.1960 - 4 AZR 405/59

    Meister - Angestelltenversicherungspflichtige Tätigkeit - Handwerkliches Gebiet -

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 42/82
    Der hier vertretenen Auffassung steht auch nicht die Senatsentscheidung vom 9. November 1960 - 4 AZR 405/59 - (BAG 10, 161 = AP Nr. 76 zu § 3 TOA) entgegen.

    Im übrigen haben sich die tatsächlichen Verhältnisse im Schulwesen seit 1960 entscheidend verändert, so daß auch aus diesem Grunde die Senatsentscheidung in BAG 10, 161 = AP Nr. 76 zu § 3 TOA nicht mehr ohne weiteres auf die heutigen Verhältnisse übertragen werden kann.

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 42/82
    Da der Kläger nach dem eindeutigen Wortlaut der Protokollnotiz zu Nr. 1 SR 2 l BAT zu den Lehrkräften im tariflichen Sinne gehört, kommt der Tarifgeschichte und Absichten der Tarifvertragsparteien, die im Tarifvertrag keinen Niederschlag gefunden haben, keine rechtserhebliche Bedeutung zu (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 42/82
    Das Schulzentrum A ist eine den Schulgesetzen des Landes Bremen unterliegende Einrichtung, die unstreitig die Merkmale einer Schule erfüllt (vgl. hierzu BAG Urteil vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 284/20

    Eingruppierung bei fehlender tariflicher Eingruppierungsbestimmung

    Da der Kläger weder für Gesundheitsberufe, an einer Rettungsdienstschule, an einer Schule für staatlich anerkannte technische Assistenten und auch nicht an einer Pflegeschule arbeite, sei er auch keine Lehrkraft nach Maßgabe des besonderen Teils der Entgeltordnung zum TV-L. Deshalb sei die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.1984 - 4 AZR 42/82 nicht einschlägig.

    Die praktische Ausbildung ist ohne die vermittelten theoretischen Kenntnisse nicht möglich (vgl. zu diesem Aspekt auch BAG 21.03.1984 - 4 AZR 42/82, juris Rn. 18).

    " (BAG 21.03.1984 a.a.O. Rn. 18).

    Es handelte sich auch nicht um eine betriebliche Ausbildung sondern um die Erteilung des fachpraktischen und theoretischen Unterrichts (vgl. a. BAG 21.03.1984 a.a.O. Rn. 20) an dem an der JVA Geldern eingerichteten Berufsausbildungszentrum.

    Damit bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, dass sogar dieser Personenkreis zu den Lehrkräften im Sinne der tariflichen Begriffsbestimmung des § 44 TV-L gehört (vgl. BAG 21.03.1984 a.a.O. Rn. 21) .

  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 672/14

    Heilpädagogische Förderlehrerin - allgemeinbildende Schule

    Die Vermittlung schulbezogener Arbeitsinhalte ist dabei von erzieherischen und betreuenden Tätigkeiten abzugrenzen (BAG 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 18 mwN [pädagogische Mitarbeiterin an einer Grundschule]; 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - [pädagogische Unterrichtshilfe an einer Schule für geistig Behinderte]; 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - [pädagogische Unterrichtshilfe an einer Schule für geistig Behinderte]; 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - BAGE 91, 8 [pädagogische Unterrichtshilfe an einer Blindenschule]; 27. Januar 1999 - 4 AZR 476/97 - zu II 2 b cc der Gründe [pädagogische Unterrichtshilfe an einer Förderschule]; 15. Oktober 1987 - 6 AZR 74/86 - [pädagogische Mitarbeiterin]; 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - [Erzieherin an einer Sonderschule]; 15. November 1985 - 7 AZR 334/83 - [Sozialpädagogin an einer Sonderschule]; 21. März 1984 - 4 AZR 42/82 - BAGE 45, 233 [Lehrmeister]) .

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die unmittelbare Unterrichtstätigkeit mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Angestellten einnimmt, wobei Zusammenhangstätigkeiten hinzuzurechnen sind (BAG 21. März 1984 - 4 AZR 42/82 - BAGE 45, 233) .

    (3) Entgegen der Auffassung des Beklagten ist es für die Annahme der Eigenschaft als Lehrkraft iSd. Anlage D.7 nicht erforderlich, dass der Beschäftigte über eine "universitäre Ausbildung" wie Lehrer ieS verfügt (vgl. für einen Lehrmeister BAG 21. März 1984 - 4 AZR 42/82 - BAGE 45, 233) .

    Sind einer heilpädagogischen Förderlehrerin oder einem heilpädagogischen Förderlehrer überwiegend eigenverantwortliche Unterrichtstätigkeiten übertragen, handelt es sich um Lehrkräfte im Tarifsinn (vgl. zu einer solchen Situation zB BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 -; 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - [pädagogische Unterrichtshilfen]; 15. November 1985 - 7 AZR 334/83 - [Sozialpädagogin als Klassenleiterin an einer Sonderschule]; 21. März 1984 - 4 AZR 42/82 - BAGE 45, 233 [Lehrmeister]) .

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des Antrags erstreckt sich dieser nicht darauf, daß der Kläger seinen Status als "Lehrkraft" im Sinne des bezeichneten Erlasses mit den sich daraus ergebenden Folgen hinsichtlich der Arbeitszeit, des Arbeitseinsatzes oder der Vergütung festgestellt wissen will (vgl. BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), sondern nur auf die Verpflichtung des beklagten Landes, ihn nach dem Erlaß einzugruppieren und zu vergüten.

    Nur Angestellte, die im Rahmen eines Schulbetriebes oder einer entsprechenden Einrichtung Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und die als Teil der Lehrerschaft der Schule oder der Einrichtung anzusehen sind, sind Lehrkräfte im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen (z. B. wie ein Lehrmeister an einem Schulzentrum: BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 274/20

    Eingruppierung - Beschäftigung als Ausbilder/in in einer

    Dies ist für den Berufsschulunterricht und für die betriebliche Ausbildung anerkannt (vgl. BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 259/15 - Rn. 17; 13. Januar 2016 - 10 AZR 672/14 - Rn. 34; 21. März 1984 - 4 AZR 42/82 - BAGE 45, 233) .

    So sind zur Herstellung eines Werkstücks zumindest Kenntnisse über die Zusammensetzung des Materials und die Handhabung der Werkzeuge notwendig (vgl. BAG 21. März 1984 - 4 AZR 42/82 - BAGE 45, 233) .

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 259/15

    Heilpädagogische Förderlehrer - Eigenschaft als Lehrkraft iSd. TVöD-V

    aa) Mit der Verwendung der Bezeichnung "Schulbetrieb" in der Protokollerklärung zu Nr. 1 Anlage D.7 TVöD-V haben die Tarifvertragsparteien nur die formelle Eingliederung in einen Betrieb verlangt, der dem schulischen Bereich und nicht einer betrieblichen Ausbildung zuzuordnen ist (vgl. BAG 21. März 1984 - 4 AZR 42/82 - BAGE 45, 233; Sponer in Sponer/Steinherr TV-L Stand März 2008 § 44 Nr. 1 Rn. 4) .
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 446/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare

    Da diese Regelungen insoweit auch für die Zukunft gelten, für die wegen der ungewissen künftigen Entwicklung keine Leistungsklage erhoben werden könnte, ist die Feststellungsklage das geeignete Mittel, den Rechtsstreit der Parteien umfassend zu erledigen, zumal auch anzunehmen ist, daß der öffentliche Arbeitgeber sich an den nicht vollstreckbaren Feststellungsanspruch der Gerichte für Arbeitssachen halten wird (BAGE 36, 218, 221 f. = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Der Vierte Senat hat in seinem Urteil vom 21. März 1984 (BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) "Kenntnisse" als theoretisches Wissen und "Fertigkeiten" als praktische Handhabung des Erlernten definiert.

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 21. März 1984 (aaO) die Voraussetzung "Gepräge" bejaht, wenn die unmittelbare Unterrichtstätigkeit mehr als die Hälfte ausmacht.

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Dies ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung zumindest dann der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Arbeitszeit aus unmittelbarer Unterrichtstätigkeit besteht (BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) bzw. wenn die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit maßgebend ist (BAGE 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 445/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare

    Da diese Regelungen insoweit auch für die Zukunft gelten, für die wegen der ungewissen künftigen Entwicklung keine Leistungsklage erhoben werden könnte, ist die Feststellungsklage das geeignete Mittel, den Rechtsstreit der Parteien umfassend zu erledigen, zumal auch anzunehmen ist, daß der öffentliche Arbeitgeber sich an den nicht vollstreckbaren Feststellungsanspruch der Gerichte für Arbeitssachen halten wird (BAGE 36, 218, 221 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Der Vierte Senat hat in seinem Urteil vom 21. März 1984 (BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) "Kenntnisse" als theoretisches Wissen und "Fertigkeiten" als praktische Handhabung des Erlernten definiert.

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 21. März 1984 (aaO) die Voraussetzung "Gepräge" bejaht, wenn die unmittelbare Unterrichtstätigkeit mehr als die Hälfte ausmacht.

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Während danach aufgrund seiner Eingliederung in den Schulbetrieb ein Lehrmeister an einem staatlichen Schulzentrum als "Lehrkraft" anzusehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 42/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), trifft das auf einen Angestellten nicht zu, der bei einem Amtsgericht ohne Eingliederung in einen Schulbetrieb oder eine vergleichbare Einrichtung Kanzleilehrlinge ausgebildet hat (vgl. BAG 25, 268, 272 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie das Urteil des Senats vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 88/98

    Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen

    Entsprechendes gilt für § 2 Nr. 3 ÄndTV Nr. 1. Dabei sind "Kenntnisse" als theoretisches Wissen und "Fertigkeiten" als praktische Handhabung des Erlernten zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 42/82 - BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - AP Nr. 9 zu § 15 BAT).
  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 692/93

    Eingruppierung einer als Sonderschullehrerin tätigen Erzieherin - Erfüllung der

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 155/86

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 193/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • LAG Nürnberg, 09.12.2014 - 6 Sa 391/13

    Förderschule - TVöD - Sonderregelungen - Lehrkraft

  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 541/85
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 476/97
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 4/98
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 634/97
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 753/97
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 566/97
  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 543/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 533/97
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 532/97
  • BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Feuerwehrmannes - Vorliegen qualifizierter

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 167/86

    Tarifliche Eingruppierung von Laboringenieuren - Zusage eines besonderen

  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 79/98
  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 236/86

    Wirksamkeit einer Vereinbarung der Geltung von branchenfremden

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 343/82
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