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   BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83   

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BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83 (https://dejure.org/1985,244)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1985 - 4 AZR 427/83 (https://dejure.org/1985,244)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 (https://dejure.org/1985,244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Tarifliche Stellung eines Arbeiters bei der Deutschen Bundesbahn - Erweitertes Direktionsrecht eines Arbeitgebers aufgrund eines Tarifvertrages - Tariflicher Ausschluss von Änderungskündigungen zur Zuweisung anderer ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 351
  • NZA 1986, 166
  • NZA 1986, 167
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55

    Vereinbarte Erweiterung des Weisungsrechts - Versetzung eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
    Daraus ergibt sich zugleich die Zulässigkeit entsprechender tarifvertraglicher Regelungen gemäß § 1 Abs. 1 TVG, wovon auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgeht (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht, das Urteil des Fünften Senats vom 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht sowie das Urteil des Zweiten Senats BAG 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, auch Hueck / Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 33 III, S. 201 Anm. 16, mit weiteren Nachweisen, auch auf die entsprechende Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts).

    Der Senat folgt daher der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung der Rechtslehre darin, daß tarifliche Regelungen, die dem Arbeitgeber dem Inhalt des § 16 Abs. 1 LTV DB entsprechende Befugnisse auch in der Frage der Zuweisung einer anderen Tätigkeit mit entsprechenden Auswirkungen für die Vergütung des Arbeitnehmers einräumen bzw. das Direktionsrecht entsprechend erweitern, mit der geltenden Rechtsordnung vereinbar sind und staatlichem Gesetzesrecht nicht widersprechen (vgl. BAG 2, 221, 223 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; das Urteil des Ersten Senats des BAG vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 129/56 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; das weitere Urteil des erkennenden Senats BAG 8, 338, 343 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht; ferner Hueck/Nipperdey, aaO, § 33 III und § 56, Seiten 200 und 551, mit weiteren Nachweisen).

    Dem braucht jedoch nicht weiter nachgegangen zu werden, da das Landesarbeitsgericht vorliegend eine derartige Konkretisierung verneint und dazu auch zutreffend unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Senats ausführt, daß allein aus einer langjährigen Beschäftigung auf einem bestimmten Arbeitsplatz noch nicht auf eine derartige Konkretisierung zu schließen sei (vgl. das Urteil des Senats vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
    Dieser Rechtsprechung hat sich für § 16 Abs. 1 LTV DB der erkennende Senat im Anschluß an seine ältere Rechtsprechung bereits in seinem Urteil vom 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bundesbahn angeschlossen.

    Im übrigen muß in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, daß einzelvertragliche Vereinbarungen zugunsten der Arbeiter der Beklagten, die von den Bestimmungen des LTV DB abweichen, nach der zwingenden Tarifnorm des § 34 Abs. 1 Satz 2 LTV DB der Hauptverwaltung der Beklagten vorbehalten sind, entsprechende vertragliche Verpflichtungen also von nachgeordneten Dienststellen wirksam überhaupt nicht begründet werden können, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - (AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn) im einzelnen ausgeführt hat.

  • BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 38.78
    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
    Im übrigen hat, worauf auch das Landesarbeitsgericht mit Recht hinweist, hierzu das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 27. Juli 1979 - 6 P 38/78 - (DöV 1980, 563 sowie Weis, Personalvertretungsrecht Nr. 4 zu § 77 BPersVG) näher ausgeführt, beim Fehlen von Verweigerungsgründen bestehe kein Raum für ein Einigungsverfahren, so daß die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats jedenfalls dann unbeachtlich sei, wenn von diesem entweder überhaupt keine Gründe angegeben worden seien oder bereits nach dem eigenen Vorbringen der Personalvertretung das Fehlen eines Verweigerungsgrundes im Sinne von § 77 Abs. 2 BPersVG offensichtlich sei.
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
    Auch aus dem von der Revisionserwiderung herangezogenen Urteil des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) ergeben sich keine Gesichtspunkte für eine andere Beurteilung des vorliegenden Falles.
  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
    Schließlich kann sich der Kläger auch nicht erfolgreich auf das von ihm herangezogene Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) berufen.
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 304/85

    Geltungsbereich der Tarifverträge für Baugewerbe - Fahrbahnmarkierung als

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem bei der Beklagten allgemein verwendeten Formular abgeschlossen worden und damit als "typischer Arbeitsvertrag" anzusehen, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/85 - und - 4 AZR 154/83 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse, letzteres auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem bei der Beklagten allgemein verwendeten Formular abgeschlossen worden und damit als "typischer Arbeitsvertrag" anzusehen, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/85 - und - 4 AZR 154/83 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse, letzteres auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
    Ein derartiger arbeitsvertraglicher Anspruch hätte ihm nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen bzw. des Arbeitsvertragsrechts nur im Wege einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung der Parteien oder im Wege der Änderungskündigung wieder entzogen werden können (vgl. das Urteil des Senats vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 270/72

    Änderungskündigung - Rückgruppierung eines Angestellten - Präsident des

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Stellungnahme des örtlichen Personalrats vom 11. Februar 1982, die der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. das Urteil des Senats vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB), diesen Anforderungen entspricht, da darin lediglich in ganz allgemeiner Weise die Rede davon ist, in absehbarer Zeit werde keine Stelle der Lohngruppe IV im Dienstbereich O frei.
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
    Der Senat folgt daher der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung der Rechtslehre darin, daß tarifliche Regelungen, die dem Arbeitgeber dem Inhalt des § 16 Abs. 1 LTV DB entsprechende Befugnisse auch in der Frage der Zuweisung einer anderen Tätigkeit mit entsprechenden Auswirkungen für die Vergütung des Arbeitnehmers einräumen bzw. das Direktionsrecht entsprechend erweitern, mit der geltenden Rechtsordnung vereinbar sind und staatlichem Gesetzesrecht nicht widersprechen (vgl. BAG 2, 221, 223 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; das Urteil des Ersten Senats des BAG vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 129/56 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; das weitere Urteil des erkennenden Senats BAG 8, 338, 343 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht; ferner Hueck/Nipperdey, aaO, § 33 III und § 56, Seiten 200 und 551, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort -

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66

    Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 608/83

    Arbeitsentgelt: Sonderzuwendungen, Dienstordnung eines Sozialversicherungsträgers

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77

    Ortskrankenkassen - Dienstordnungsangestellte - Arbeitnehmer - Regelung der

  • BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76

    Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen -

  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

  • BAG, 16.10.1965 - 5 AZR 55/65

    Arbeitgeber - Allgemeines Weisungsrecht - Tarifvertrag - Einzelvertrag -

  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 129/56

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Übertariflicher Raum - Arbeitsentgelt -

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich -

    Die Anwendung dieser Regel würde hier voraussetzen, dass sie auch für sämtliche Prozesserklärungen in anderen Gerichtsverfahren, jedenfalls aber für solche in einem "Vorprozess" wie im vorliegenden Fall gälte (vgl BAG vom 22.5.1985 - BAGE 48, 351, 359 f - und vom 20.4.1983 - BAGE 42, 244, 249, wonach ein vorprozessualer Prozessvergleich durch das Revisionsgericht unbeschränkt und selbstständig auslegbar ist; einschränkend BSG vom 24.11.1976 - BSGE 43, 37, 39 = SozR 2200 § 1265 Nr. 24 S 75; BSG vom 27.9.1994 - BSGE 75, 92, 95 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 46; BSG vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 66 SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 insoweit nicht veröffentlicht> - in Bezug auf den materiellen Teil eines gerichtlichen Vergleichs).
  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Die Einwände der Klägerin gegen die vom LSG getroffene Wertung, wonach das LSG ihr Verhalten anders, nämlich als Kündigung hätte verstehen müssen, richten sich lediglich gegen die Feststellung von (inneren) Tatsachen, ohne dass dem LSG ein Verstoß gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsgrundsätze oder Erfahrungssätze vorgeworfen werden könnte (vgl allgemein: BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 6; BFHE 156, 103, 106 f; 162, 464, 468; 163, 87, 88; 164, 279, 283; BAGE 48, 351, 358; 56, 326, 333; BVerwGE 47, 330, 361).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 99/04

    Auslegung eines Vergleichs - Freistellung

    Prozessvergleiche unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. Senat 9. Oktober 1996 - 5 AZR 246/95 - AP SGB IX § 115 Nr. 9 = EzA AFG § 117 Nr. 11; 25. März 1992 - 5 AZR 254/91 - AP AFG § 117 Nr. 12 = EzA AFG § 117 Nr. 8; 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351; 16. Januar 2003 - 2 AZR 316/01 - AP ArbGG 1979 § 57 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 133 Nr. 1; kritisch hierzu GK-ArbGG/Ascheid Stand Mai 2004 § 73 Rn. 43; HWK/Bepler § 73 ArbGG Rn. 15).
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