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   BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93   

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BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93 (https://dejure.org/1993,68)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 4 AZR 45/93 (https://dejure.org/1993,68)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 (https://dejure.org/1993,68)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von Tätigkeiten von unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit zu einem Arbeitsvorgang - Tatbestandsmerkmal der vielseitigen Fachkenntnisse - Unerheblichkeit der verspäteten Urteilsabsetzung bei ...

  • archive.org
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 560
  • BB 1994, 148
 
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Wird zitiert von ... (217)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die auch das Landesarbeitsgericht seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat, ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Seit dem Urteil vom 19. März 1986 (BAGE 51, 282, 299 ff. = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ist es gefestigte Rechtsprechung des Senats, daß Qualifizierungsmerkmale wie das Erfordernis selbständiger Leistungen dann vorliegen, wenn Arbeitsvorgänge, die den im jeweiligen Tätigkeitsmerkmal geforderten Anteil an der Gesamtarbeitszeit - in VergGr.

  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90

    Eingruppierung bei Spurensicherung

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
    Damit hat sich das Landesarbeitsgericht im Rahmen des Beurteilungsspielraums gehalten, der ihm bei der Anwendung und Auslegung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs zukommt (BAG Urteil vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 140/92 -, n.v., zu B IIIc aa der Gründe).

    Vc Fallgruppe 1a BAT die Hälfte - ausmachen, überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß die Anforderungen dieser Qualifizierungsmerkmale erfüllen (vgl. Senatsurteile vom 16. April 1986 - 4 AZR 552/84 - AP Nr. 121 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
    Dabei können tatsächlich trennbare Tätigkeiten von unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (BAG Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Sie übersieht dabei, daß nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ebenso Neumann, aaO) nur die Zusammenfassung tatsächlich trennbarer Tätigkeiten ausgeschlossen ist.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die auch das Landesarbeitsgericht seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat, ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
    Überdies konnte es hier bei einer pauschalen Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals bewenden, da die Beklagte das Erfordernis selbständiger Leistungen nicht in Abrede gestellt hat (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.11.1976 - 4 AZR 501/75

    Hochschullehrer - Begriff des Hochschullehrers - Lehrkraft -

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
    Dies ergibt sich schon aus ihrem dargestellten Umfang, ohne daß es daneben noch darauf ankäme, wievielen Fachgebieten dieses Wissen zuzuordnen ist (Senatsurteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat das Tarifmerkmal der "gründlichen Fachkenntnisse" sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind.
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die auch das Landesarbeitsgericht seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat, ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 140/92

    Eingruppierung eines Kontenklärers - Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 552/84

    Eingruppierung von Chefarztsekretärin

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • LAG Bremen, 27.05.1992 - 2 Sa 39/91

    Vergütung ; BAT; Verwaltungsangestellte; Universität ; Fachkenntnisse;

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Tätigkeiten, die aufgrund ihres "inneren Zusammenhangs" oder unter Berücksichtigung einer vernünftigen Verwaltungsübung nicht tatsächlich trennbar seien, könnten auch bei unterschiedlicher Wertigkeit einheitlich als Arbeitsvorgang bewertet werden (zB BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -; 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - BAGE 50, 9) .

    Das ist die Folge daraus, dass die Tarifvertragsparteien den Arbeitsvorgang und nicht die Arbeitszeit als Bezugsgröße für die Bewertung der Tätigkeit festgelegt haben (BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe) .

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16

    Eingruppierung; kommunaler Vollziehungs- oder Vollstreckungsbeamter; gründliche

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (BAG, Urteil vom 20.10.1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.02.2007 - 6 Sa 279/05 - juris).

    Es reicht aus, wenn der Arbeitsvorgang selbständige Leistungen in einem rechtlich erheblichen Maß erfordert, wovon auszugehen ist, wenn ohne sie ein sinnvoll verwertbares Ergebnis nicht erzielt werden könnte (BAG, Urteil vom 20.10.1993 - 4 AZR 45/93 - juris).

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40; vgl. dazu 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93  -) .

    Das Landesarbeitsgericht hat insoweit - bezogen auf den von ihm bestimmten Arbeitsvorgang "Aktenführung" - in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise angenommen, ohne die Arbeitsschritte der Durchführung von Beglaubigungen und der Bearbeitung von Sachstandsanfragen könne ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht erzielt werden (vgl. dazu BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe) .

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